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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 5 U 2520/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3016
OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 5 U 2520/97 (https://dejure.org/1998,3016)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.02.1998 - 5 U 2520/97 (https://dejure.org/1998,3016)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 5 U 2520/97 (https://dejure.org/1998,3016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO

  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Anwaltspflichten bei Übermittlung von Schriftsätzen in Fristsachen per Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einreichung eines Schriftsatzes beim falschen Gericht und die damit verbundene Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen Übermittlung eines Schriftsatzes an das falsche Gericht; Zurechnung des Verschuldens des Anwalts bzw. des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 233
    Fristversäumung wegen falscher Fax-Nummer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 153 (Ls.)
  • NJW-RR 1998, 1604
  • MDR 1998, 743
  • AnwBl 1998, 414
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 5 U 2520/97
    Zwar kann ein Rechtsanwalt sich auch bei der Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages über das Telefaxgerät eines Gerichtes der Mithilfe seines Büropersonals bedienen (vgl. BGH VersR 1974, 803; NJW 1994, 329 ).
  • BGH, 21.06.1988 - VI ZB 14/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die aufgrund einer …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 5 U 2520/97
    Der Anwalt ist nämlich verpflichtet, durch entsprechende Organisation seines Büros und Einweisung seines Personals sein möglichstes zu tun, um Fehlerquellen gerade in Fristsachen weitestgehend auszuschließen (vgl. BGH MDR 1988, 1048 ).
  • BGH, 18.03.1974 - III ZB 1/74

    Berufungsbegründungsfristen - Büropersonal - Überwachung - Rechtsanwalt - …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 5 U 2520/97
    Zwar kann ein Rechtsanwalt sich auch bei der Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages über das Telefaxgerät eines Gerichtes der Mithilfe seines Büropersonals bedienen (vgl. BGH VersR 1974, 803; NJW 1994, 329 ).
  • BGH, 20.02.1973 - IX ZR 6/73

    Fristenwesen - Berechnung von Rechtsmittelfristen - Anwaltsgehilfin - Übertragung …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 5 U 2520/97
    Ein Verschulden wäre nur dann zu verneinen, wenn das Ereignis, das die Fristversäumnis herbeigeführt hat, auch durch die äußerste, den Umständen nach angemessene, und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können (BGH VersR 1973, 421).
  • LG Hamburg, 31.08.1999 - 312 O 378/99

    RA-Hotline verstößt gegen BRAGO, BRAO und UWG

    Durch den Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 3 BRAGO, 49 b Abs. 1 BRAO verschafft sich der Antragsgegner weiter gegenüber Anwälten, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung, welcher unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch mit § 1 UWG unvereinbar ist (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 99, 153).

    Ob ein solches angemessenes Verhältnis besteht, läßt sich aber regelmäßig nur an Hand des konkret in Aussicht stehenden Mandatsverhältnisses beurteilen, während im vorliegenden Fall die Höhe der Zeitvergütung gerade nicht individuell vereinbart wird, sondern unterschiedslos auf alle denkbaren Beratungsfälle Anwendung findet (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 99, 153; AGH NW AnwBl 99, 349; Berger NJW 99, 1356).

    Die "Freiwilligkeit" der Leistung setzt in diesem Zusammenhang jedoch voraus, daß der Auftraggeber weiß, daß seine Zahlung die gesetzliche Vergütung übersteigt (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 99, 153 m.w.N.; AGH NW AnwBl 99, 348).

    In den Fällen der Überschreitung der gesetzlichen Gebühren zieht der Antragsgegner somit eine Vergütung ein, auf die er in dieser Höhe auch unter Berücksichtigung der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO keinen Anspruch hat (OLG Frankfurt a.M. NJW 99, 153).

    Auf die vom OLG Frankfurt a.M. (NJW 99, 153) und dem AGH NW (AnwBl. 99, 348) zutreffenden Ausführungen wird verwiesen.

  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der …

    Das Verzeichnis hat jedenfalls die Nummern jener Gerichte zu enthalten, bei denen im Kanzleibetrieb üblicherweise Schriftsätze eingereicht werden (OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 1604/1605).
  • OLG Celle, 25.08.2006 - 10 UF 159/06

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …

    Angesichts dieser - nicht erst ganz neuen und der Prozeßbevollmächtigten des Klägers ausweislich ihrer Ausführungen im Wiedereinsetzungsantrag selbst sogar bekannten - höchstrichterlichen Rechtsprechung mußte ein - zudem am fraglichen Oberlandesgericht zugelassener - Rechtsanwalt im Rahmen eindeutiger und ausdrücklicher Organisationsanweisungen an seine Mitarbeiter für Fälle einer Störung der Telefaxübermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen (vgl. insofern etwa auch OLG Nürnberg, Beschluß vom 12. Februar 1998 - 5 U 2520/97 - NRWRR 1998, 1604 f.) sicherstellen, daß in jedem Fall die verschiedenen in Betracht kommenden (und im Büro auch durchaus als solche bekannten) Telefaxnummern in etwa erforderliche Wiederholungsversuche einbezogen würden.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.1997 - 23 U 42/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8311
OLG Frankfurt, 17.12.1997 - 23 U 42/97 (https://dejure.org/1997,8311)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.1997 - 23 U 42/97 (https://dejure.org/1997,8311)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 23 U 42/97 (https://dejure.org/1997,8311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum Begriff "fabrikneuer" Pkw

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1213
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bedarf es aber nunmehr der Festlegung einer maximalen Standzeit, bis zu deren Ablauf ein Kraftfahrzeug im Regelfall noch als "fabrikneu" angesehen werden kann, da in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Frage des Höchstalters "fabrikneuer" Kraftfahrzeuge ganz unterschiedlich beantwortet wird (nicht mehr fabrikneu: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 57 nach 8 Monaten, OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1998, 1213 und OLG Hamm, DAR 1995, 353 nach 12 Monaten; noch fabrikneu: OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 166 nach 16 Monaten; OLG Celle, OLGR Celle 2001, 223 nach 14 Monaten; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 1999, 412 nach 30 Monaten).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2000 - 24 U 158/98

    Kauf eines Neuwagens: Fabrikneuheit eines 16 Monate alten Fahrzeugs

    Der Wagen war - anders als es etwa in dem von einem anderen Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 17.12.1997 entschiedenen Fall galt (MDR 1998, 404) - nicht etwa im Freien, vielmehr in der Ausstellungshalle des Beklagten "gelagert" worden; hier war er Witterungseinflüssen und den damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf empfindliche Materialien nicht ausgesetzt.
  • OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02

    PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs " Neuwagen", …

    Der erkennende Senat schließt sich der insoweit herrschenden Meinung in der Rechtsprechung an, wonach ein Lagerfahrzeug auch nach 18 Monaten noch ein Neufahrzeug ist, solange das Fahrzeug keine wesentlichen Mängel aufweist (BGH NJW 1980, 1097;… OLG Schleswig a.a.O.: 2 1/2 Jahre/ OLG Zweibrücken a.a.O.: 3 Jahre;… OLG Naumburg a.a.O.: 2 Jahre; a.M. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 1213: 1 Jahr).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.10.1997 - 5 UF 64/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10309
OLG Zweibrücken, 27.10.1997 - 5 UF 64/97 (https://dejure.org/1997,10309)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.10.1997 - 5 UF 64/97 (https://dejure.org/1997,10309)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Oktober 1997 - 5 UF 64/97 (https://dejure.org/1997,10309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 490
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81

    Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.1997 - 5 UF 64/97
    Allerdings erfährt die sich hieraus ergebende Steigerungsmöglichkeit des Unterhaltsbedarfs (im Gegensatz zu Bedarfsberechnungen unter Eheleuten) eine Begrenzung: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, FamRZ 1987, 58, 60 (zu einer volljährigen Studentin) im Anschluß an die Entscheidung FamRZ 1983, 473, 474 (zum Bedarf eines minderjährigen Kindes) bedeutet Unterhaltsgewährung für Kinder die Befriedigung deren gesamten - auch gehobenen - Lebensbedarfs, nicht aber Teilhabe am Luxus.
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85

    Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.1997 - 5 UF 64/97
    Allerdings erfährt die sich hieraus ergebende Steigerungsmöglichkeit des Unterhaltsbedarfs (im Gegensatz zu Bedarfsberechnungen unter Eheleuten) eine Begrenzung: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, FamRZ 1987, 58, 60 (zu einer volljährigen Studentin) im Anschluß an die Entscheidung FamRZ 1983, 473, 474 (zum Bedarf eines minderjährigen Kindes) bedeutet Unterhaltsgewährung für Kinder die Befriedigung deren gesamten - auch gehobenen - Lebensbedarfs, nicht aber Teilhabe am Luxus.
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZB 80/82

    Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.1997 - 5 UF 64/97
    Hierzu zählt auch ein unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch als Nebenanspruch (…vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl. § 621 Rdz. 5 im Anschluß an OLG Koblenz, FamRZ 1981, 992; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 621 Anm. 1 D = Rdz. 13 am Anfang im Anschluß an BGH NJW 1982, 1651 rechte Spalte).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 5 UF 39/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.1997 - 5 UF 64/97
    Materiell-rechtlich besteht im Grundsatz auch eine Verpflichtung des barunterhaltspflichtigen Elternteils gegenüber seinem noch in Ausbildung befindlichen und mittellosen Kind zur Führung eines Unterhaltsrechtsstreits, vgl. im einzelnen Senat, FamRZ 1996, 891 , wo dies sogar zugunsten eines volljährigen Kindes bejaht worden ist.
  • OLG Bamberg, 03.06.1981 - 2 UF 63/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.1997 - 5 UF 64/97
    Hierzu zählt auch ein unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch als Nebenanspruch (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl. § 621 Rdz. 5 im Anschluß an OLG Koblenz, FamRZ 1981, 992;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 621 Anm. 1 D = Rdz. 13 am Anfang im Anschluß an BGH NJW 1982, 1651 rechte Spalte).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.03.1998 - 16 U 16/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13833
OLG Köln, 30.03.1998 - 16 U 16/97 (https://dejure.org/1998,13833)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.1998 - 16 U 16/97 (https://dejure.org/1998,13833)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 1998 - 16 U 16/97 (https://dejure.org/1998,13833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Überprüfung einer ihm kommentarlos vorgelegten Akte auf einen möglichen Fristablauf

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1997 - VI ZB 47/97

    Prüfungspflicht des Rechtsanwalts bei Vorlage einer Akte zur Bearbeitung

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 U 16/97
    Eine solche Verpflichtung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vergl. BGH, MDR 1998, 178 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.03.1998 - 9 W 33/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10056
OLG Schleswig, 20.03.1998 - 9 W 33/98 (https://dejure.org/1998,10056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.03.1998 - 9 W 33/98 (https://dejure.org/1998,10056)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. März 1998 - 9 W 33/98 (https://dejure.org/1998,10056)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1159
 
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Wird zitiert von ... (2)

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dejure.org Übersicht OLG Schleswig

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.01.1997 - 4 U 62/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16585
OLG Brandenburg, 23.01.1997 - 4 U 62/96 (https://dejure.org/1997,16585)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.1997 - 4 U 62/96 (https://dejure.org/1997,16585)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 4 U 62/96 (https://dejure.org/1997,16585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812, § ... 892, § 925, § 1922 Abs. 1; EGBGB Art. 28 Abs. 3, Art. 230 Abs. 2, Art. 231 § 7, Art. 232 § 1, Art. 233 § 7 ; GrdstVG § 2, § 7 Abs. 3; DDR/GVVO § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 4; ZGB § 297 Abs. 1, § 305 Abs. 2; KontrollratsG Nr. 45 Art. IV
    Grundstückskaufvertrag über DDR-Grundstück; Devisenrecht; notarielle Beurkundung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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