Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.04.1998 - 16 Wx 37/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Mittellosigkeit des Betreuten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 1835 ABS. 4, 1915 ABS. 1; MITTELLOSIGKEIT DES BETREUTEN
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Maßgeblicher Zeitpunkt für Mittellosigkeit des Betreuten, Schonvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1835 Abs. 4, § 1915 Abs. 1
Mittellosigkeit des Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Mittellosigkeit eines Betreuten für einen Entschädigungsanspruch des Verfahrenspflegers gegen die Staatskasse
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.12.1997 - 6 T 559/97
- OLG Köln, 22.04.1998 - 16 Wx 37/98
- AG Köln, 09.07.1998 - 378 III 115/98
- LG Köln, 23.11.1998 - 1 T 293/98
- OLG Köln, 17.03.1999 - 16 Wx 37/99
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1617
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 16 Wx 37/98
Rn. 3 Für die Frage der Mittellosigkeit ist im Regelfall auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen, § 23 FGG ( vgl. BayObLG v. 23.11.1995,FamRZ 96, 372 m.w.N., Keidel/Kuntze, FGG, 13. Aufl., § 23, Rz 2; Senat v. 15.7.1996 - 16 Wx 162/96 ). - OLG Köln, 22.04.1994 - 2 Wx 50/93
Beschränkung des Instanzenzuges; Betreuer ; Vormundschaften ; …
Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 16 Wx 37/98
Nur für den letzteren Fall finden die Vorschriften des ZSEG entsprechende Anwendung (so die inzwischen einhellige Rechtsprechung der Obergerichte, z.B. Senat v. 15.7.1996 - 16 Wx 162/96; OLG Frankfurt FAmRZ 96, 81; OLG Köln FamRZ 94, 1334; BayObLGZ 1995, 212).
- OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger …
Denn dem Aktivvermögen des Nachlasses (BGH NJW 1964, 1418) steht nicht nur der streitgegenständliche Regressanspruch der Staatskasse und der Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers entgegen, sondern ebenfalls die Beerdigungskosten für die Betreute als Nachlassverbindlichkeit (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488), auch wenn andererseits nach dem Tod der Betreuten das "Schonvermögen" nicht mehr berücksichtigt werden kann (OLG Köln FamRZ 1998, 1617). - OLG Schleswig, 13.08.2003 - 2 W 94/03
Umfang der Haftung des Erben für Kosten der Betreuung
Eine Pflicht zur Vorlegung der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG besteht nicht, weil die einen Schonbetrag verneinenden Entscheidungen (z.B. Beschluß des OLG Köln vom 24.04.1998 FamRZ 1998, 1617 mit weiteren Hinweisen) sich nicht mit der Auslegung des erst auf Grund des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25.06.1998 am 1.01.1999 in Kraft getretenen § 1836 e BGB befassen konnten. - OLG Köln, 29.01.1999 - 16 Wx 215/98
Voraussetzungen für das Vorliegen der Mittellosigkeit eines Betreuten i.R.v. …
Sie ist insbesondere nicht durch die §§ 1908 i) Abs. 1, 1835 Abs. 4 Satz 2 a. F., 1836 Abs. 2 Satz 4 a. F. BGB i. V. m. 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da sie sich gegen die grundsätzliche Verweigerung einer Entschädigung aus der Staatskasse wegen Mittellosigkeit richtet, hingegen nicht die Höhe der Vergütungsfestsetzung angreift (vgl. Senat in FamRZ 1998, 1617 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 12.03.1998 - 12 O 210/97
- OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 752
- VersR 1999, 1018
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92
Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98
Sie spricht vielmehr regelmäßig für ein Verschulden des Operateurs im Sinne einer Vernachlässigung der nach den zahnmedizinischen Grundsätzen gerade im Hinblick auf die Gefahr einer Nervschädigung zu fordernden besonderen Sorgfalt (…vgl. hierzu Prof. Gaisbauer, a.a.O., zu B II. 2. b und VI sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.1985, AHRS 4800/4; die Entscheidung des OLG München vom 23.06.1994, VersR 95, 464 steht dieser Beurteilung nicht entgegen, weil nach dem dort zu beurteilenden Sachverhalt von einem atypischen Verlauf des Nervus lingualis direkt in der Knochenhaut auszugehen war). - LG Stuttgart, 12.03.1998 - 12 O 210/97
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.1998 - 14 U 34/98
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.03.1998 - Az.: 12 O 210/97 - wie folgt abgeändert:.
- OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
Begründet die Verletzung des Nervus lingualis einen Behandlungsfehler bei der …
Diese Aussage entspricht der Darstellung in der vom Sachverständigen angeführten zahnmedizinischen Literatur, in der für den Fall der operativen Entfernung eines unteren Weisheitszahnes eine ganze Reihe von zumeist indirekten Schädigungsmechanismen beschrieben sind, die auch bei Beachtung größtmöglicher Sorgfalt nicht sicher vermieden werden können (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.1998 - 14 U 34/98 -, Rn. 4, juris m.w.N.). - LG Tübingen, 29.09.2010 - 8 O 64/08
Zahnarzthaftung bei Nervenschädigung und mangelhafter Aufklärung
Sie orientiert sich dabei an dem Urteil des OLG Stuttgart VersR 1999, 1018.
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anwendung der Grundsätze über die bedingungsgemäße Beweiserleichterungen bei einer Versicherung gegen Beraubung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendung der Grundsätze über die bedingungsgemäße Beweiserleichterungen bei einer Versicherung gegen Beraubung
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1490
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90
Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98
Rn. 1 Grundsätzlich kommen dem Versicherungsnehmer auch bei einer Versicherung gegen Beraubung die vom Bundesgerichtshof zum Diebstahl entwickelten bedingungsgemäßen Beweiserleichterungen zum Beweismaß zugute (vgl. BGH, VersR 1991, 924; BGH, VersR 1984, 29).Demgemäß führt der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Beweis dafür, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, in aller Regel dadurch, dass er das "äußere Bild" dartut, also ein Mindestmaß an Tatsachen plausibel darlegt und beweist, aus denen nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine bedingungsgemäß versicherte Entwendung durch eine Beraubung - hier i.S.v. § 3 B Nr. 2 VHB 74 - geschlossen werden kann (BGH, VersR 1991, 924; BGH VersR 1997, 102).
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98
Rn. 1 Grundsätzlich kommen dem Versicherungsnehmer auch bei einer Versicherung gegen Beraubung die vom Bundesgerichtshof zum Diebstahl entwickelten bedingungsgemäßen Beweiserleichterungen zum Beweismaß zugute (vgl. BGH, VersR 1991, 924; BGH, VersR 1984, 29). - BGH, 23.10.1996 - IV ZR 93/95
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98
Demgemäß führt der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Beweis dafür, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, in aller Regel dadurch, dass er das "äußere Bild" dartut, also ein Mindestmaß an Tatsachen plausibel darlegt und beweist, aus denen nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine bedingungsgemäß versicherte Entwendung durch eine Beraubung - hier i.S.v. § 3 B Nr. 2 VHB 74 - geschlossen werden kann (BGH, VersR 1991, 924; BGH VersR 1997, 102). - OLG Hamm, 02.06.1993 - 20 U 380/92
Anforderungen an den Nachweis eines Raubüberfalls
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 201/98
Das Gericht muss bei einer - behaupteten - Beraubung solange von der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers ausgehen, bis sich aus unstreitigen oder - vom Versicherer - bewiesenen Tatsachen ernsthafte Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit ergeben (…Prölss-Martin/Kollhosser, VVG, 26. Auflage, § 1 AERB, Rdnr. 16 a.E.; OLG Hamm, VersR 1994, 48 [OLG Hamm 02.06.1993 - 20 U 380/92] m.w.N.).
- OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04
Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines …
Allerdings wird der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis auch durch eigene Angaben erbringen können und dürfte dabei für ihn die Vermutung der Redlichkeit streiten (…vgl. allgemein etwa Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 24, 26 ff. m.w.N.; zum Einbruchdiebstahl vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 1490; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 182; Senat, r+s 2001, 382, und - ausdrücklich offen gelassen - VersR 2006, 1490).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 8 W 42/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmitteleinlegung innerhalb der Notfrist; Rechtzeitige Einreichung von Schriftsätzen die für einen auswärtigen Spruchkörper bestimmt sind, bei Eingang beim Stammgericht; Festsetzung einer Vergleichsgebühr bei teilweiser Klagerücknahme und Anerkenntnis der restlichen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 23
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 30.03.1998 - 2 HKO 192/97
- OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 8 W 42/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 799
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.04.1996 - XII ZB 42/96
Nachweis der Rechtzeitigkeit des Einwurfs der Berufungsbegründung in den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.10.1966 - VI ZB 13/66
Weiterverweisung einer Berufung bei Unzuständigkeit des Senats - Voraussetzung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 02.10.1989 - 12 W 277/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 8 W 262/18
Kostenfestsetzungsverfahren: Anwaltliche Einigungsgebühr bei übereinstimmender …
Rn. 8 Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 24.03.2005 - 8 W 112/05 - ( so auch OLG Hamm Beschluss vom 26.11.2001 - 23 W 168/01; ähnlich auch OLG Frankfurt Beschluss vom 02.10.1989 - 12 W 277/89 und OLG Zweibrücken Beschluss vom 22.09.1998 - 8 W 42/98)ausgeführt, dass dann, wenn anwaltlich vertretene Parteien anstelle eines formgerechten gerichtlichen Vergleichs mit den sich daraus ergebenden Kostenfolgen (Entstehen einer Einigungsgebühr) absichtlich eine abweichende Form wählen, die für sich genommen diese kostenrechtlichen Folgen vermeidet, daraus auf einen Verzichtsvertrag der beteiligten Parteien auf Erstattung von Vergleichskosten zu schließen ist. - LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
Kostenfestsetzungsverfahren: Stillschweigender Verzicht auf Gebührenerstattung
Dabei kann hier dahinstehen, ob eine Einigung über eine Streitbeilegung allein schon in einer reinen Prozesshandlung gegenüber dem Gericht - hier: in der Erklärung einer Berufungsrücknahme - liegen kann (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 f.; OLG Koblenz, MDR 2007, 244 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).Dies ist etwa angenommen worden, wenn eine Partei Klage oder Rechtsmittel zurücknimmt oder anerkennt und die Gegenseite auf Kostenerstattung verzichtet (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 2161; OLG Hamm JurBüro 2002, 364) oder wenn der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt und der Beklagte die Klage im Übrigen anerkennt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Blomberg, 06.03.1998 - 3 F 3/96
- OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 851
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des …
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98
Diese Belastung ist als für die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen und deshalb - jedenfalls bei der Bedarfsberechnung - zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 1985, 354/357; FamRZ 1988, 701/703;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rdz. 780). - BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98
Rn. 16 Der von der Klägerin wegen Anschaffung von Hausrat für ihre nach der Trennung bezogene Wohnung geltend gemachte Mehrbedarf von monatlich 323, 25 DM kann im Rahmen der hier angewandten Differenzmethode keine Berücksichtigung finden (BGH FamRZ 1984, 149), zumal die Klägerin den trennungsbedingten Mehrbedarf ohne Gefährdung ihres angemessenen Unterhalts aus ihrem Erwerbseinkommen zu decken vermochte. - BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 40/87
Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der …
Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1998 - 6 UF 69/98
Diese Belastung ist als für die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen und deshalb - jedenfalls bei der Bedarfsberechnung - zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 1985, 354/357; FamRZ 1988, 701/703;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rdz. 780).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 08.10.1998 - 2 U 60/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17
Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des …
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 13.11.1997 - 7 UF 5/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einbringung der als Beamter auf Zeit in der Ehezeit erworbenen Versorgungsaussichten zum Wert der Nachversicherung als auszugleichendes Versorgungsanrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 05.12.1996 - 2 F 1120/94
- OLG Bamberg, 13.11.1997 - 7 UF 5/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91
Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Bamberg, 13.11.1997 - 7 UF 5/97
Folglich wäre an sich bei originärer, formal korrekter Entwicklung der Gesamtlösung dieses Versorgungsausgleichsfalles nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 20.10.1993, FamRZ 94, 90 f.) die sogenannte Quotierungsmethode anzuwenden, weil prinzipiell sämtliche in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte des Ausgleichspflichtigen und damit die dahinter stehenden Versorgungsträger gleichermaßen, d.h. anteilig belastet werden sollen. - BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80
Bezug von Rentenanwartschaften - Anspruch auf nacheheliche Versorgung - …
Auszug aus OLG Bamberg, 13.11.1997 - 7 UF 5/97
Nachdem der Erstrichter in der nicht angefochtenen Ziffer III b) seines Urteils vom 5.12.1996 "zum Ausgleich der bestehenden Anwartschaften des Antragstellers auf Leibrente" bereits gesetzliche Rentenanwartschaften für die Antragsgegnerin in Höhe von 10, 67 DM begründet hat, hält es der Senat deshalb im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Prüfungsumfang im Versorgungsausgleichsverfahren (BGH FamRZ 1984, 1214 f.) für ausreichend, über die angefochtene Regelung in Ziff. III c) hinaus zusätzlich lediglich Ziff. III a) abzuändern und zugunsten der Antragsgegnerin weitere gesetzliche Rentenanwartschaften in Höhe des nach Ziff. III b) des angefochtenen Urteils verbleibenden Differenzbetrages zum rechnerischen Gesamtausgleichsbetrag von 347, 36 DM monatlich zu Lasten der ÄV-Anrechte des Antragstellers zu begründen, also in Höhe von 336, 69 DM monatlich per Ende der Ehezeit (347,36 DM - 10, 67 DM).
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