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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3054
OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00 (https://dejure.org/2000,3054)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.2000 - 16 Wx 115/00 (https://dejure.org/2000,3054)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 2000 - 16 Wx 115/00 (https://dejure.org/2000,3054)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22
    Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigungsbegehren; Unterlassungsbegehren; Wohnungseigentumsanlage; Rollladenheber; Hörsturz; Schallschutz im Hochbau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Elektrische Rolläden einbauen?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umrüstung auf elektrische Rollladenheber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 53
  • BauR 2001, 457 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
    Zum einen sind für die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung die - vom Landgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten - Umstände des Einzelfalles maßgebend, wobei einschlägigen DIN-Normen, also privaten technischen Regeln mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH MDR 1998, 1026) nur erhebliches Gewicht mit einer Art Indizwirkung zukommt (vgl. BayObLG NZM 2000, 504 = ZMR 2000, 311 = ZWE 2000, 174; Senat NZM 1998, 673 = WuM 1998, 238 zum Trittschall für den Fall eines nach der Gemeinschaftsordnung vorgegebenen höheren Standards;… Palandt/Bassenge, BGB 59. Auflage, § 906 Rdn. 17 m. w. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.1996 - 5 W 286/95

    Eigentum an Rolladenkästen in Wohnanlage

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
    Damit befindet es sich im Einklang mit einem Teil der Rechtsprechung und Literatur (LG Memmingen Rpfleger 1978, 101;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O. § 5 Rdn. 36), wobei allerdings das Oberlandesgericht Saarbrücken, auf das das Landgericht sich ebenfalls gestützt hat, diese Frage für die hier gegebene Konstellation eingebauter Rollladenkästen ausdrücklich offen gelassen hat (vgl. OLG Saarbrücken ZMR 1997, 31, 32 sub 1. a. E.).
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99

    Hinzunehmende Geräuschbeeinträchtigungen durch Bad und Toilette

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
    Zum einen sind für die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung die - vom Landgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten - Umstände des Einzelfalles maßgebend, wobei einschlägigen DIN-Normen, also privaten technischen Regeln mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH MDR 1998, 1026) nur erhebliches Gewicht mit einer Art Indizwirkung zukommt (vgl. BayObLG NZM 2000, 504 = ZMR 2000, 311 = ZWE 2000, 174; Senat NZM 1998, 673 = WuM 1998, 238 zum Trittschall für den Fall eines nach der Gemeinschaftsordnung vorgegebenen höheren Standards;… Palandt/Bassenge, BGB 59. Auflage, § 906 Rdn. 17 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 01.10.1998 - 16 Wx 160/98

    Bauliche Veränderung durch Maßnahmen, die den äußeren Eindruck nicht tangieren

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
    Allerdings können auch ohne Veränderungen der baulichen Substanz oder des äußeren Erscheinungsbildes einer Anlage Maßnahmen zustimmungspflichtig sein, wenn durch sie anderen Wohnungseigentümern sonstige nicht unerhebliche Nachteile, etwa Lärmbelästigungen entstehen (vgl. Senat MDR 1999, 539).
  • OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97

    Verpflichtung zu besonderen Schallschutzmaßnahmen innerhalb der …

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
    Zum einen sind für die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung die - vom Landgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten - Umstände des Einzelfalles maßgebend, wobei einschlägigen DIN-Normen, also privaten technischen Regeln mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH MDR 1998, 1026) nur erhebliches Gewicht mit einer Art Indizwirkung zukommt (vgl. BayObLG NZM 2000, 504 = ZMR 2000, 311 = ZWE 2000, 174; Senat NZM 1998, 673 = WuM 1998, 238 zum Trittschall für den Fall eines nach der Gemeinschaftsordnung vorgegebenen höheren Standards;… Palandt/Bassenge, BGB 59. Auflage, § 906 Rdn. 17 m. w. Nachw.).
  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von …

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
    Demgegenüber wird von der wohl überwiegenden Meinung mit guten Gründen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Fassade eines Gebäudes von der Art der Rollläden mitgeprägt wird, die Auffassung vertreten, Rollläden seien nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend gemeinschaftliches Eigentum und entgegenstehende Regelungen in einer Teilungserklärung deshalb unwirksam (vgl. KG NJW-RR 1994, 401 = WuM 1994, 103 = ZMR 1994, 169; BayObLG WM 1992, 232 für die ähnliche Situation einer Außenjalousie;… Staudinger/Rapp, WEG § 5 Rdn. 26;… Weitnauer, WEG, 8. Auflage, § 5 Rdn. 18).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
    Selbst wenn es hierdurch - wie der Sachverständige dargelegt hat - zu leichten Resonanzgeräuschen beim Betrieb des Rollladenmotors kommen kann, führt dies nicht zu einer die Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG überschreitenden Lärmbeeinträchtigung, zumal nach den Feststellungen des Sachverständigen ein vollständiges Einputzen der Gurtwicklerkästen nach den einschlägigen technischen Vorschriften nicht vorgeschrieben ist und dieser Zustand im übrigen bereits bei der Erstellung des Wohnhauses, d.h. bereits bei Begründung des Wohnungseigentums, vorhanden war und somit von der Antragstellerin als vorgegebener "Standard" der Wohnanlage hinzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, WE 1995, 24;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 14 Rdn. 37).".
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung; …

    Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht zunächst davon aus, dass hier das Anbringen "integrierter Rollläden" bei einem Austausch der Fenster eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (vgl. BayObLG DWE 1991, 155, 156; 1992, 41; OLG Celle OLGR 1998, 62; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 552; WE 2000, 223; s. auch OLG Köln NZM 2001, 53).

    abgewichen ist und angenommen hat, dass nach dem Einbau von mit Motorantrieb versehenen Rollläden in den Erdgeschosswohnungen keine erheblichen Geräuschbelästigungen zu erwarten seien (zur Frage, wann Lärmbelästigungen als ein das in § 14 WEG bestimmte Maß überschreitender Nachteil zu werten sind, vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 598; WE 1996, 439; OLG Köln MDR 1999, 539; NZM 2001, 53).

  • OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 16 U 197/07

    Anwendbarkeit der DIN 4109 auf elektrisch betriebene Rollläden

    Die von dem Sachverständigen SV3 angeführte Entscheidung des OLG Köln vom 30. August 2000 (Az. 16 Wx 115/00) steht dieser Wertung nicht entgegen, da sie keine ausdrücklichen Feststellungen zum Anwendungsbereich der DIN 4109 enthält.
  • LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 8/11

    Schildanbringung am Gemeinschaftseigentum: Wann zulässig?

    Daher ist ein Verstoß gegen die Einholung einer solchen Einwilligung hier auch unbeachtlich (vgl. OLG Köln, NZM 2001, 53, 54).
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1368
OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98 (https://dejure.org/2000,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.2000 - 3 U 100/98 (https://dejure.org/2000,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 2000 - 3 U 100/98 (https://dejure.org/2000,1368)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • RA Kotz

    Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen

  • RA Kotz

    Reifenhändler haftet auch für den Verkauf von Gebrauchtreifen

  • rechtsportal.de

    Fahrzeughalter muss Bedeutung der DOT-Nummer nicht kennen

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Aussicht auf Erfolg; Unfall; Schadenersatz; Schmerzensgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nur verkehrssichere Gebrauchtreifen dürfen verkauft werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen

  • iuraquest.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtreifen vom Schrotthändler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 530
  • NZV 2002, 374
  • VersR 2002, 378
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96

    Prüfungspflicht des PKW-Halters

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
    Die Klägerin kann sich für ihre Auffassung, der Beklagte zu 1) hätte den Reifen fachmännisch überprüfen lassen müssen, auch nicht auf die Entscheidung des BGH NZV 98, 23 stützen.
  • OLG Stuttgart, 19.03.1990 - 5 U 113/89

    Kfz-Führer; Kfz-Halter; Verschulden; Verletzung der Überprüfungspflicht; Platzen …

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
    Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann auch nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge (sog. DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag (vgl. OLG Köln, r+s 91, 370; OLG Stuttgart, NZV 91, 68).
  • OLG Köln, 15.03.1991 - 11 U 218/90
    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
    Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann auch nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge (sog. DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag (vgl. OLG Köln, r+s 91, 370; OLG Stuttgart, NZV 91, 68).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - 3 U 142/01

    Begrenzte deliktische Überprüfungspflichten beim Erwerb gebrauchter Kfz-Reifen

    Die Beiakten 1 0 496/96 LG Aachen (3 U 100/98 OLG Köln) und 17 Js 1371/95 StA Aachen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Rn. 37 Wie der Senat bereits in dem im Vorprozess ergangenen Urteil vom 07.11.2000 - 3 U 100/98 - ausgeführt hat, kann dem Beklagten zu 1) nicht vorgeworfen werden, dass er die bei einem Autoverwerter, gekauften gebrauchten Reifen nicht in einem Fachbetrieb auf ihre Gebrauchstauglichkeit hin hat überprüfen lassen.

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7892
OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99 (https://dejure.org/2000,7892)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.09.2000 - 5 U 10/99 (https://dejure.org/2000,7892)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. September 2000 - 5 U 10/99 (https://dejure.org/2000,7892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Brandverhütungsvorschrift; Verstoß gegen Brandverhütungsvorschriften; Anscheinsbeweis; Brandursache

Verfahrensgang

  • LG Flensburg - 2 O 78/99
  • OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 19.04.1996 - 12 U 45/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß wenn - wie hier - eine der Brandverhütung dienende Vorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den vorschriftswidrig durchgeführten Arbeiten entstanden ist, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden kann, daß die Arbeiten für den Brand auch ursächlich waren (vgl. BGH VersR 1960, 344-346; VersR 1974, 750, 751; VersR 1980, 532, 533; VersR 1984, 63-65; VersR 1997, 205, 206; BGH NJW 1978, 2032; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47; LG Nürnberg-Fürth, ZfS 1981, 219, 220; LG Bochum ZfS 1986, 309, 310).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzu kommen, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls konkret in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (BGH NJW 1978, 2032, 2033; OLG Hamm OLGR 1997, 45-47; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139).

    Eine Hinweispflicht des Auftraggebers besteht nämlich nur bei solchen Gefahren, die der Auftragnehmer auch bei Ausübung der pflichtmäßigen Sorgfalt nicht erkennen und auf die er deshalb keinen Einfluß nehmen kann (vgl. BGH VersR 1975, 41; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47).

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77

    Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß wenn - wie hier - eine der Brandverhütung dienende Vorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den vorschriftswidrig durchgeführten Arbeiten entstanden ist, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden kann, daß die Arbeiten für den Brand auch ursächlich waren (vgl. BGH VersR 1960, 344-346; VersR 1974, 750, 751; VersR 1980, 532, 533; VersR 1984, 63-65; VersR 1997, 205, 206; BGH NJW 1978, 2032; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47; LG Nürnberg-Fürth, ZfS 1981, 219, 220; LG Bochum ZfS 1986, 309, 310).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzu kommen, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls konkret in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (BGH NJW 1978, 2032, 2033; OLG Hamm OLGR 1997, 45-47; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139).

  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß wenn - wie hier - eine der Brandverhütung dienende Vorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den vorschriftswidrig durchgeführten Arbeiten entstanden ist, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden kann, daß die Arbeiten für den Brand auch ursächlich waren (vgl. BGH VersR 1960, 344-346; VersR 1974, 750, 751; VersR 1980, 532, 533; VersR 1984, 63-65; VersR 1997, 205, 206; BGH NJW 1978, 2032; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47; LG Nürnberg-Fürth, ZfS 1981, 219, 220; LG Bochum ZfS 1986, 309, 310).

    Dieser unterscheidet sich von Feststellungen nach allgemeinen Beweisregeln gerade dadurch, daß der konkrete Geschehensablauf nicht festgestellt zu werden braucht, weil von einem typischen Hergang ausgegangen werden kann (BGH VersR 1974, 750, 751).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.1991 - 22 U 28/91
    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß wenn - wie hier - eine der Brandverhütung dienende Vorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den vorschriftswidrig durchgeführten Arbeiten entstanden ist, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden kann, daß die Arbeiten für den Brand auch ursächlich waren (vgl. BGH VersR 1960, 344-346; VersR 1974, 750, 751; VersR 1980, 532, 533; VersR 1984, 63-65; VersR 1997, 205, 206; BGH NJW 1978, 2032; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47; LG Nürnberg-Fürth, ZfS 1981, 219, 220; LG Bochum ZfS 1986, 309, 310).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzu kommen, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthafte, ebenfalls konkret in Betracht kommende Möglichkeit nahelegen (BGH NJW 1978, 2032, 2033; OLG Hamm OLGR 1997, 45-47; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139).

  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, die beide aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden, handelt es sich um eine echte Anspruchskonkurrenz, so daß jeder Anspruch seiner eigenen Verjährungsfrist unterliegt (BGH NJW-RR 1993, 793, 794; BGHZ 66, 315, 318).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 252/92

    Verjährung bei Zusammentreffen kaufvertraglicher und deliktischer Haftung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, die beide aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden, handelt es sich um eine echte Anspruchskonkurrenz, so daß jeder Anspruch seiner eigenen Verjährungsfrist unterliegt (BGH NJW-RR 1993, 793, 794; BGHZ 66, 315, 318).
  • BGH, 03.10.1974 - VII ZR 156/72

    Fürsorge- und Obhutspflicht des Auftraggebers hinsichtlich Arbeitsgerät des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Eine Hinweispflicht des Auftraggebers besteht nämlich nur bei solchen Gefahren, die der Auftragnehmer auch bei Ausübung der pflichtmäßigen Sorgfalt nicht erkennen und auf die er deshalb keinen Einfluß nehmen kann (vgl. BGH VersR 1975, 41; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95

    Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß wenn - wie hier - eine der Brandverhütung dienende Vorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den vorschriftswidrig durchgeführten Arbeiten entstanden ist, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden kann, daß die Arbeiten für den Brand auch ursächlich waren (vgl. BGH VersR 1960, 344-346; VersR 1974, 750, 751; VersR 1980, 532, 533; VersR 1984, 63-65; VersR 1997, 205, 206; BGH NJW 1978, 2032; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47; LG Nürnberg-Fürth, ZfS 1981, 219, 220; LG Bochum ZfS 1986, 309, 310).
  • BGH, 18.10.1983 - VI ZR 55/82

    Schweißarbeiten - Ausbruch eines Brandes - Beweis des ersten Anscheins

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß wenn - wie hier - eine der Brandverhütung dienende Vorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den vorschriftswidrig durchgeführten Arbeiten entstanden ist, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden kann, daß die Arbeiten für den Brand auch ursächlich waren (vgl. BGH VersR 1960, 344-346; VersR 1974, 750, 751; VersR 1980, 532, 533; VersR 1984, 63-65; VersR 1997, 205, 206; BGH NJW 1978, 2032; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47; LG Nürnberg-Fürth, ZfS 1981, 219, 220; LG Bochum ZfS 1986, 309, 310).
  • BGH, 29.10.1959 - VII ZR 176/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß wenn - wie hier - eine der Brandverhütung dienende Vorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den vorschriftswidrig durchgeführten Arbeiten entstanden ist, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden kann, daß die Arbeiten für den Brand auch ursächlich waren (vgl. BGH VersR 1960, 344-346; VersR 1974, 750, 751; VersR 1980, 532, 533; VersR 1984, 63-65; VersR 1997, 205, 206; BGH NJW 1978, 2032; OLG Düsseldorf R+S 1993, 138, 139; OLG Hamm, OLGR 1997, 45-47; LG Nürnberg-Fürth, ZfS 1981, 219, 220; LG Bochum ZfS 1986, 309, 310).
  • BGH, 28.02.1980 - VI ZR 104/79

    Anscheinsbeweis - Ursächlichkeit - Pflichtverletzung - Brandverhütungspflicht

  • OLG Köln, 21.12.1983 - 3 U 77/82

    Rechtsfahrgebot; Vorfahrt; Vorfahrt von Verkehrsteilnehmern; Schutzwirkung des …

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer; …

    Rn. 88 Von einer nach Ansicht der Beklagten verletzten Aufklärungs- und Hinweispflicht des Auftraggebers kann nur bei solchen Gefahren ausgegangen werden, die der Auftragnehmer auch bei Ausübung der pflichtmäßigen Sorgfalt nicht erkennen und auf die er deshalb keinen Einfluss nehmen kann (zu vgl. OLG Hamm, OLGR 1997, 45 ff.; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2001, 23 ff., jeweils unter Hinweis auf BGH, VersR 1975, 41).
  • LG Osnabrück, 15.06.2006 - 5 O 427/06

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen der Entstehung eines Brandes durch …

    Rn. 18 Schleswig, OLGR 2001, 23 jeweils zur Verletzung von Sicherungspflichten bei Schweißarbeiten; OLG Köln, VersR 1994 Seite 1420: Brandausbruch 15 Minuten nach Rauchen durch Jugendliche im Brandherdbereich führte zur Annahme eines Anscheinsbeweises).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.07.2000 - 3 W 462/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14958
OLG Koblenz, 18.07.2000 - 3 W 462/00 (https://dejure.org/2000,14958)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.07.2000 - 3 W 462/00 (https://dejure.org/2000,14958)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 3 W 462/00 (https://dejure.org/2000,14958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZSEG § 3 Abs. 2
    Höhe des Stundensatzes für die Entschädigung von Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 9 OH 31/99
  • OLG Koblenz, 18.07.2000 - 3 W 462/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2000 - 3 W 462/00
    Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß (vgl. zu § 3 , Abs. 2 ZSEG i. d. F. von 1969: BVerfGE 33, S. 240, 246).
  • OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99

    Zurückweisung Ergänzungsantrag Fristüberschreitung Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2000 - 3 W 462/00
    Dabei ist jedoch klarzustellen, dass dieser Maßstab nach dem Sinn der Bestimmung des § 3 Abs. 2 ZSEG nicht auf die im Fachgebiet des jeweiligen Sachverständigen normalen Fachkenntnisse und Schwierigkeiten abstellen kann, sondern dass damit die Fachkenntnisse und Schwierigkeiten gemeint sind, die im Rahmen der weiten Skala möglicher Sachverständigentätigkeiten als durchschnittlich zu bezeichnen sind (…Meyer/Höver/Bach, ZSEG , 20. Aufl., § 3 Rdnr. 34;… ebenso der 1. Strafsenat aaO.; vgl. auch 1. Zivilsenat, OLGR 2000, S. 27, 28).
  • OLG Hamm, 16.01.1967 - 3 Ws 207/66
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.07.2000 - 3 W 462/00
    Der Gesetzgeber hat darin zum Ausdruck gebracht, dass dem für ein Gericht tätigen Sachverständigen - auch unter Berücksichtigung eines eventuellen Zuschlags - keine volle Vergütung seiner Leistung zu zahlen ist, sondern im Interesse des Gemeinwohls ein gewisses finanzielles Opfer zugemutet wird (OLG Hamm NJW 1967, S. 693;… Meyer/Höver/Bach, § 3 Rdnr. 1.4).
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