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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 24 U 34/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3576
OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 24 U 34/00 (https://dejure.org/2000,3576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2000 - 24 U 34/00 (https://dejure.org/2000,3576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2000 - 24 U 34/00 (https://dejure.org/2000,3576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 554 a; ; BGB § 278; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung eines "Umsatzpacht"-Vertrages wegen unrichtiger Angaben über den Umsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsklage; Herausgabe einer Halle ; Kulturzentrum; Pflichtverletzung des Pachtvertrages; Pachtverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung eines Pachtverhältnisses bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen; Schuldhafte Verletzung obliegender Vertragspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 554a BGB a.F.
    Umsatzpacht - falsche Angaben - fristlose Kündigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1033
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • LG Kleve, 28.01.2000 - 1 O 395/99

    Pachtvertrag, Kulturzentren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 24 U 34/00
    24 U 34/00 1 O 395/99 LG Kleve.
  • OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02

    Überschreitung des ortsüblichen Pachtzinses um 88 %

    Zwar besteht auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich eine Verpflichtung des Verpächters, seinen Vertragspartner vor Wettbewerbern zu schützen (vgl. BGH NJW 1979, 1404; Düsseldorf NZM 2001, 1033), doch waren die Beklagten vor Abschluss des Pachtvertrages darüber informiert worden, dass das benachbarte Objekt ebenfalls zum Betrieb einer Gastwirtschaft verpachtet werden sollte.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3481
OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00 (https://dejure.org/2000,3481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2000 - 13 U 32/00 (https://dejure.org/2000,3481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2000 - 13 U 32/00 (https://dejure.org/2000,3481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823; StrReinG NW
    Räum- und Streupflicht der Anlieger auch für Fahrbahnen kraft Übertragung durch Ortssatzung - Reichweite, unklare Satzungsregelung, teilweise fehlerhafte Satzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    NRW; Gemeinde; Anlieger; Öffentliche Straße; Geschlossene Ortschaft; Zumutbarkeit; Winterwartung; Gemeindesatzung; Streupflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 381
  • VersR 2001, 652
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 15.03.1989 - 13 U 252/88
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00
    Aus der Regelung, daß "gefährliche Stellen" zu bestreuen sind, kann er nicht den Schluß ziehen, daß die Fahrbahn der Stichstraße entweder insgesamt oder aber wenigstens auf einem für den sicheren Fußgängerverkehr notwendigen Streifen von 1 bis 1, 2 m (vgl. dazu Senatsurt. v. 1. Februar 1989, 13 U 252/88) oder 1, 5 m (wie § 1 Abs. 1 S. 5 der Satzung für Fußgängerzonen bestimmt) bestreut werden muß.
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00
    Unter den Voraussetzungen von § 4 StrReinG NW können die Gemeinden die Reinigung durch Satzung den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegen (BGH NJW 1985, 484).
  • BGH, 19.05.1958 - III ZR 211/56

    Gemeindehaftung bei unterbliebener Wegereinigung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00
    Öffentlich-rechtliche Gemeindesatzungen zur Streupflicht sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (BGHZ 27, 278, 283; BGH VersR 1998, 604).
  • OLG Celle, 06.08.1997 - 9 U 15/97

    Übertragung der Streupflicht auf Straßenanlieger durch Gemeindesatzung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00
    Öffentlich-rechtliche Gemeindesatzungen zur Streupflicht sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (BGHZ 27, 278, 283; BGH VersR 1998, 604).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.1992 - 18 U 218/91

    Satzungsklausel; Winterwartung; Anlieger; Streupflicht; Gehweg

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00
    Wird die Winterwartung auf die Anlieger abgewälzt, so muß der Pflichtenumfang so klar umschrieben werden, daß die betroffenen Anwohner darüber nicht im Zweifel sein können (OLG Köln, VersR 1988, 827; OLG Düsseldorf VersR 1993, 577).
  • OLG Köln, 26.11.1987 - 7 U 2/87
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2000 - 13 U 32/00
    Wird die Winterwartung auf die Anlieger abgewälzt, so muß der Pflichtenumfang so klar umschrieben werden, daß die betroffenen Anwohner darüber nicht im Zweifel sein können (OLG Köln, VersR 1988, 827; OLG Düsseldorf VersR 1993, 577).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2014 - 9 U 143/13

    Umfang der Streupflicht bei Straße ohne Gehwege; Keine Verpflichtung von …

    Rn. 33 Sind die Räum- und Streupflichten für die Anlieger unklar und unbestimmt, kann eine wirksame Übernahme der Verkehrssicherungspflicht nicht entstehen (…vgl. Rotermund/Krafft, Die Haftung der Kommunen für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, 5. Auflage 2008, RdNr. 109; OLG Hamm, NZV 2001, 381; OLG Köln, VersR 1988, 827; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 577).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 1 U 62/03

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Streupflicht für Fußgängerwege; Übertragung …

    Das setzt aber eine klare, inhaltlich bestimmte Satzungsregelung voraus; die Pflichten des Anliegers müssen zweifelsfrei umschrieben werden, so dass er weiß, wo er bei Glätte streuen muss (vgl. OLG Hamm OLGR 2001, 242, 244; OLG Köln VersR 1988, 827).
  • OLG Dresden, 19.01.2011 - 6 U 1623/10

    Zu Räum- und Streupflichten

    Anders als im Fall des OLG Hamm (vom 16.08.2000 13 U 32/00), in dem der Anlieger deswegen nicht weiß, wo er streuen muss, weil er nur "gefährliche Stellen" zu bestreuen hat, war hier den Anliegern ihre Verpflichtung zum Streuen der Gehbahnen klar.
  • LG Münster, 02.05.2012 - 8 O 519/11

    Gemeinde haftet trotz Delegierung der Streupflicht für Sturz auf nicht von Schnee …

    Bei der Auslegung ist auch zu berücksichtigen, dass der Pflichtenumfang der Winterwartung, wenn sie auf die Anlieger abgewälzt wird, so klar umschrieben werden muss, dass die betroffenen Anwohner darüber nicht im Zweifel sein können (OLG Hamm, NZV 2001, 381, 382).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13175
OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00 (https://dejure.org/2000,13175)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.10.2000 - 7 U 17/00 (https://dejure.org/2000,13175)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 7 U 17/00 (https://dejure.org/2000,13175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB; § 2325 Abs. 2 S. 2 BGB; § 516 Abs. 1 BGB
    Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines Verkehrswertgutachtens wegen des Fehlens eines Aktivnachlasses; Wertermittlungsstichtag; Pflichtteilsergänzungsanspruch aufgrund einer Schenkung der Erblasserin; Unentgeltlichkeitsvereinbarung; Missverhältnis zwischen ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 516 Abs. 1 § 875 § 1968 § 2325
    Begriff der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines Verkehrswertgutachtens wegen des Fehlens eines Aktivnachlasses; Wertermittlungsstichtag; Pflichtteilsergänzungsanspruch aufgrund einer Schenkung der Erblasserin; Unentgeltlichkeitsvereinbarung; Missverhältnis zwischen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96

    Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch die Vertragsparteien; Vertragliche …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90]und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).

    Rn. 17 Ist der Schenkungscharakter einer Zuwendung zu prüfen, so können Gegenleistungen, deren Wert bei Vertragsschluß nicht feststeht, die die Vertragsparteien auch nicht bewertet haben, nur aufgrund einer "nachträglichen Prognose", wie sie die Vertragsparteien vermutlich vorgenommen haben, geschätzt werden (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 263 [OLG Oldenburg 04.06.1996 - 5 U 27/96];… Soergel/Dieckmann, BGB, 12. Aufl;… 1992, § 2325 Rdnr. 34).

    Es muß einem alten Menschen unbenommen bleiben, durch Vertrag unter Lebenden für die Sicherstellung seiner Versorgung im Alter durch Angehörige, denen er vertraut, eine höhere Leistung aufzubringen, als es dem Wert der Versorgungsleistungen auf dem Arbeitsmarkt entspricht, ohne dass hierin eine gemischte Schenkung mit den damit verbundenen erbrechtlichen Folgen gesehen wird (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263).

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Auch in solchen Fällen kann es aber sinnvoll sein, eine vorweggenommene Erbfolge als Motiv der Eigentumsübertragung im Vertrag festzuhalten (vgl. BGH NJW-RR 1996, 754 und NJW 1995, 1349).

    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90]und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Rn. 9 Zum subjektiven Tatbestand einer Schenkung gehört gem. § 516 Abs. 1 BGB, der auch im Rahmen des § 2325 BGB maßgebend ist, dass sich die Vertragsparteien darüber einig sind, dass die Leistung einer von ihnen der anderen - jedenfalls teilweise - unentgeltlich, d. h. ohne Gegenleistung, zugewendet wird (vgl. BGH NJW-RR 1996, 754; NJW 1992, 1709 und 1982, 2497;… Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 7 m.w.N.).

    Auch in solchen Fällen kann es aber sinnvoll sein, eine vorweggenommene Erbfolge als Motiv der Eigentumsübertragung im Vertrag festzuhalten (vgl. BGH NJW-RR 1996, 754 und NJW 1995, 1349).

  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 132/80

    Zur Pflichtteilsberechnung bei gemischter Schenkung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Insoweit sind die Kläger ihrer Darlegungs- und Beweislast für die, Voraussetzungen des von ihnen geltend gemachten Anspruchs (vgl. BGH NJW 1981, 2458;… Palandt/Edenhofer, BGB, 59, Aufl. 2000, § 2325 Rdnr. 17) nicht gerecht geworden.

    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90]und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).

  • OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97

    Vorliegen einer Schenkung oder Teilschenkung bei Grundstücksübertragung gegen …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90]und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).

    Es muß einem alten Menschen unbenommen bleiben, durch Vertrag unter Lebenden für die Sicherstellung seiner Versorgung im Alter durch Angehörige, denen er vertraut, eine höhere Leistung aufzubringen, als es dem Wert der Versorgungsleistungen auf dem Arbeitsmarkt entspricht, ohne dass hierin eine gemischte Schenkung mit den damit verbundenen erbrechtlichen Folgen gesehen wird (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263).

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 266/90

    Gütergemeinschaft als Schenkung an minderbemittelten Ehepartner

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90]und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90]und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).
  • BGH, 17.03.1982 - IVa ZR 27/81

    Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Rn. 9 Zum subjektiven Tatbestand einer Schenkung gehört gem. § 516 Abs. 1 BGB, der auch im Rahmen des § 2325 BGB maßgebend ist, dass sich die Vertragsparteien darüber einig sind, dass die Leistung einer von ihnen der anderen - jedenfalls teilweise - unentgeltlich, d. h. ohne Gegenleistung, zugewendet wird (vgl. BGH NJW-RR 1996, 754; NJW 1992, 1709 und 1982, 2497;… Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 7 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91

    Begünstigung, Nichtbegünstigung, Erbquote, Schenkung, Pflichtteilsergänzung, …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90]und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97]; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91

    Urteilsinhalt bei Tatbestandserfüllung durch zahlreiche Taten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00
    Rn. 9 Zum subjektiven Tatbestand einer Schenkung gehört gem. § 516 Abs. 1 BGB, der auch im Rahmen des § 2325 BGB maßgebend ist, dass sich die Vertragsparteien darüber einig sind, dass die Leistung einer von ihnen der anderen - jedenfalls teilweise - unentgeltlich, d. h. ohne Gegenleistung, zugewendet wird (vgl. BGH NJW-RR 1996, 754; NJW 1992, 1709 und 1982, 2497;… Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 7 m.w.N.).
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dejure.org Übersicht OLG Braunschweig

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.11.2000 - 16 U 72/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12788
OLG Schleswig, 30.11.2000 - 16 U 72/00 (https://dejure.org/2000,12788)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.11.2000 - 16 U 72/00 (https://dejure.org/2000,12788)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. November 2000 - 16 U 72/00 (https://dejure.org/2000,12788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AUB 88 § 2 Ziff. I Abs. 1

  • rechtsportal.de

    AUB 88 § 2 Ziff. 1 Abs. 1
    Unfallversicherung - gesteigerte Gefahrenlage - Schwindelanfall im Bade

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwindelanfall; Gesteigerte Gefahrenlage; Unfallversicherung; Invaliditätsentschädigung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.11.2000 - 16 U 72/00
    Die von der Beklagten im Berufungsrechtszug eingereichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2000, IV ZR 113/99 (= MDR 2000, 1248), ist in ihren rechtlichen Obersätzen folglich uneingeschränkt auf den vorliegenden Sachverhalt einzuwenden.
  • LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05

    Anspruch aus einem Unfallversicherungsvertrag bei Verursachung des Unfalls durch …

    Rn. 35 Durch einen Schwindelanfall wird der Betroffene in seiner Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, beeinträchtigt (so auch OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2001, 242 f.).
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   OLG Frankfurt, 18.06.2001 - AR 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24803
OLG Frankfurt, 18.06.2001 - AR 8/01 (https://dejure.org/2001,24803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2001 - AR 8/01 (https://dejure.org/2001,24803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - AR 8/01 (https://dejure.org/2001,24803)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GVG § 95 § 96 § 101 Abs. 1 S. 1
    Zulässiger Zeitpunkt für den Antrag auf Verweisung an die Kammer für Handelssachen

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeit bei nicht rechtzeitig gestelltem …

    Da der Beklagte im Rahmen der §§ 98, 101 GVG den gesetzlichen Richter (mit) bestimmen kann, kommt der Rechtzeitigkeit seines Antrags eine entscheidende Bedeutung zu, und führt eine eklatante Missachtung dieses Erfordernisses zur Annahme von Willkür (vgl. OLG Nürnberg NJW 1993, 3208; OLGR Frankfurt 2001, 242, 243; OLGR Karlsruhe 1998, 281).
  • LG München I, 18.03.2009 - 14 HKO 13286/08

    Zulässigkeit eines Antrags des Beklagten auf Verweisung des Rechtsstreits an die …

    Eine Bindungswirkung nach § 102 GVG entfaltete der Verweisungsbeschluss nicht, da eine solche Bindungswirkung nur bei Verweisung auf rechtzeitigen Antrag hin eintritt (insoweit wird auf die Entscheidung OLG Karlsruhe vom 18.2.1998, Az. 4 AR 3/98 und OLG Frankfurt OLGR 2001, 242 Bezug genommen).
  • OLG Stuttgart, 08.08.2002 - 1 W 28/02

    Zuständigkeitsbestimmung bei Kompetenzkonflikt zwischen Zivilkammer und Kammer …

    In einem solchen Fall entfaltet ein Verweisungsbeschluss nach Auffassung des Senats keine Bindungswirkung (vgl. auch OLG Karlsruhe OLGR 1998, 281 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg GuT 2002, 114; OLG Frankfurt OLGR 2001, 242 ff.; OLG Köln NJW-RR 2002, 426 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht OLGR 2001, 247 ff;… MüKo-Wolf, aaO, RN 4 zu § 102 GVG;… Musielak-Wittschier, aaO, RN 3 zu § 102 GVG;… Zöller-Gummer, ZPO, 23. Auflage, RN 6 zu § 102 GVG).
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