Siehe auch: Fassung bis 31.8.2001 (vor Mietrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
| 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| 3. Titel - Mietvertrag. Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| II. Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| 1. Allgemeine Vorschriften (§§ 549 - 555) |
(1) 1Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. 2Der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. 3Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.
(2) 1Der Vermieter kann seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen. 2§ 551 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
mietverhältnisse anwendbare Vorschriften § 550Form des Mietvertrags § 551Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten § 552Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters § 553Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte § 554Duldung von Erhaltungs-
und Modernisierungs-
maßnahmen § 554aBarrierefreiheit § 555Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
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Rechtsprechung zu § 554a BGB a.F.
61 Entscheidungen zu § 554a BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 25.10.2023 - VIII ZR 147/22
Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung wegen bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen ...
- BGH, 02.12.2025 - VIII ZR 274/23
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen der durchgeführten baulichen ...
- OLG Hamburg, 01.06.2023 - 4 U 10/22 Corona
Geschäftsraummietvertrag: Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung durch den ...
- LG Wuppertal, 29.08.2023 - 8 S 5/23
Auch behindertengerechter Umbau hat seine Grenzen
- LG München I, 23.06.2022 - 31 S 12015/21
Einrichtung einer Elektroladestation, Verurteilung des Vermieters zur Erlaubnis ...
- OLG Hamm, 08.11.2019 - 30 U 117/19
Abmahnung; Frist; Fristlose Kündigung; Kündigung; Kündigungsfrist; Lärm; ...
- OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Gewerberaummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher ...
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03
Räumungsurteil wegen Zahlungsverzugs aufgrund schuldhaft überhöhter ...
- BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 296/15
BGH verneint Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht (Kündigung ...
- LG Coburg, 07.09.2001 - 33 S 96/01
Sonderkündigungsrecht des Vermieters von Gewerberäumen, wenn der Mieter die ...
Querverweise
Auf § 554a BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag. Pachtvertrag
- II. Mietverhältnisse über Wohnraum
- 1. Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)