Siehe auch: Fassung bis 31.8.2001 (vor Mietrechtsreform).
Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
3. Titel - Mietvertrag. Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
II. Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
1. Allgemeine Vorschriften (§§ 549 - 555) |
(1) 1Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
mietverhältnisse anwendbare Vorschriften § 550Form des Mietvertrags § 551Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten § 552Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters § 553Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte § 554Duldung von Erhaltungs-
und Modernisierungs-
maßnahmen § 554aBarrierefreiheit § 555Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Rechtsprechung zu § 553 BGB a.F.
13 Entscheidungen zu § 553 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 23.11.2007 - LwZR 4/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die außerordentliche ...
- LG Coburg, 07.09.2001 - 33 S 96/01
Sonderkündigungsrecht des Vermieters von Gewerberäumen, wenn der Mieter die ...
- FG Köln, 17.02.2004 - 13 K 6366/01
Ermessensfehlerhafte Anordnung der Prüfungserweiterung
- BGH, 26.04.2002 - LwZR 20/01
Rechtsfolgen eines Pächterwechsels infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung
- BGH, 25.04.2008 - LwZR 10/07
Ausserordentliche Kündigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages wegen ...
- OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02
Gewerberaummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher ...
- OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 86/03
Schadensersatzanspruch aus Untervermietverhältnis bei Kündigung durch ...
- LG Bonn, 10.10.2003 - 2 O 572/02
Jagdpachtvertrag, Jagdgenossenschaft, Jagdvorstand, Jagdpacht
- BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04
Archivfotos
- BGH, 08.12.2004 - VIII ZR 218/03
Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Ruhestörungen aufgrund einer ...
Querverweise
Auf § 553 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag. Pachtvertrag
- II. Mietverhältnisse über Wohnraum
- 1. Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)