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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 86/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3300
OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 86/00 (https://dejure.org/2000,3300)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.2000 - 19 U 86/00 (https://dejure.org/2000,3300)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 19 U 86/00 (https://dejure.org/2000,3300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b Abs. 3 S. 2, § 89a
    Fristlose Kündigung eines Agenturvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Bausparvertrag; Agenturvertrag; Ausgleichsanspruch; Widerklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, ausgleichsausschließende Kündigung, unseriöse Werbeaktion, Werbung mit fiktivem Gewinn, Verletzung der Interessenwahrnehmungspflicht durch HV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 820
  • VersR 2001, 1023
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 118/78

    Grobe Pflichtverletzung eines Handelsvertreters durch Unterschieben nicht …

    Auszug aus OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 86/00
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob man der Ansicht folgt, dass im Bereich der Störung des Vertrauensverhältnisses (im Gegensatz zu Störungen im Bereich des Leistungsverhältnisses) eine vorherige Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich ist, wie das Landgericht und ihm folgend die Beklagte meinen (…ebenso Hopt, Handelsvertreterrecht, 2. Aufl., § 89 a Rn. 10;… MünchKomm-HGB/von Hoyningen/Huene, § 89 a Rn. 29), oder ob man bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung nur dann nicht für erforderlich hält, wenn die Störung so gravierend ist, dass eine Billigung des Verhaltens offensichtlich ausgeschlossen ist bzw. die Vertrauensbasis so erschüttert ist, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (BGH NJW 1992, 416; DB 1981, 987;… Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 3. Aufl., Rn. 1750;… Westphal, Vertriebsrecht, Band I, Handelsvertreterrecht, Rn. 797).
  • OLG Köln, 20.07.2001 - 19 U 219/00

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist schließlich grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erforderlich (…BGH, aaO unter III.2.a); Küstner, aaO Rn 1830), es sei denn, das Fehlverhalten eines Vertragspartners hat die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (…BGH, BGHReport 01, 334, 335;… Thume, aaO Rn 1750; vgl. auch Senat, Urteil vom 20.10.2000 - 19 U 86/00 - NJW-RR 01, 820, 821 mwN).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle …

    Dieser bedarf es wie in § 314 Abs. 2 BGB ist auch im Rahmen des § 89a Abs. 1 HGB, wenn - wie hier - eine Störung auf der Leistungsseite vorliegt (…BGH, Urt. v. 16.12.1998 - VIII ZR 381/97, NJW-RR 1999, 539; OLG Köln, Urt. v. 20.12.2000 - 19 U 86/00, OLGR 2001, 32).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen …

    Grundsätzlich bedarf es dabei - von Ausnahmen abgesehen - einer Abmahnung (Senat, Urt. v. 20.10.2000, -19 U 86/00-, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02

    Verkehrspflichtverletzung; Haftung; Sicherungsvorkehrungen; …

    Diesen Grundsätzen entsprechend ist es allgemein anerkannt, daß bei größeren Wasserrutschen - zumindest - durch deutlich sichtbare Schilder, unterstützt durch entsprechend grafische Symbole, am Einstieg der Rutsche auf die Gefahren einer unsachgemäßen Benutzung, etwa bei Nichteinhaltung des notwendigen Mindestabstands, hinzuweisen ist (OLG Karlsruhe VersR 1993, 709; OLGR Köln 2001, 32; Staudinger-Hager, § 823 E 312).
  • OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer …

    Dies ist der Fall bei Kündigungsgründen, die ausnahmsweise bereits unabänderlich die fristlose Kündigung rechtfertigen, weil dem Kündigenden selbst unter veränderten Umständen nach erfolgreicher Abmahnung eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr möglich oder zuzumuten ist (…BGH Urt. v. 2.3.2004 - XI ZR 288/02, EBE 2004, 133; OLG Köln VersR 2001, 1023 und 2002, 482).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 19 W 1/13

    Wichtiger Grund, Beleidung, Drohung, Ankündigung von Pflichtverletzungen, …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob man der Ansicht folgt, dass im Bereich der Störung des Vertrauensverhältnisses (im Gegensatz zu Störungen im Bereich des Leistungsverhältnisses) eine vorherige Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich ist oder ob man bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung nur dann nicht für erforderlich hält, wenn die Störung so gravierend ist, dass eine Billigung des Verhaltens offensichtlich ausgeschlossen ist bzw. die Vertrauensbasis so erschüttert ist, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. BGH DB 1981, 987 ff., vgl. im Übrigen Senat NJW-RR 2001, 820 m.w.N. und zum Streitstand Baumbach/Hopt, HGB, Aufl. 34, 2010, § 89a, Rn 10 m.w.N.).
  • LG Münster, 24.10.2018 - 21 O 53/17

    Wichtiger Grund, Änderung der vom VU bezuschussten Vergütungsregelung für …

    In Einklang damit steht, dass nach der Rechtsprechung die Abmahnung entbehrlich ist bei so schwerwiegenden Vertrags-verstößen, dass die Abmahnung die Vertrauensbasis des Unternehmens nicht wiederherstellen kann (BGH ZIP 1999, 1309; OLG Koblenz, VersR 2001 1023;… Hopt in: Baumbach/Hopt, a. a. O., § 89 a Rn. 10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.03.2000 - 12 U 3667/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3733
OLG Nürnberg, 08.03.2000 - 12 U 3667/99 (https://dejure.org/2000,3733)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.03.2000 - 12 U 3667/99 (https://dejure.org/2000,3733)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. März 2000 - 12 U 3667/99 (https://dejure.org/2000,3733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 670; ; BGB § 425; ; AGBSp Nr. 19; ; AGBSp Nr. 20

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 675 670 425; AGBSp Nr. 19, 20
    Umfang der gesamtschuldnerischen Mithaftung des Sicherungsgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675, 670, 425; AGB-SpK Nr. 19, 20
    Keine gesamtschuldnerische Mithaftung des Sicherungsgebers für Kontobelastungen bei Fälschung der erforderlichen Mitzeichnung durch den Kontoinhaber

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 675; § 670; § 425 AGBSp Nr. 19, 20
    Mithaftung des Sicherungsgebers nach Fälschung seiner Unterschrift?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamtschuld; Mithaftung des Sicherungsgebers; Schuldbeitritt; Kontobelastungen durch Schecks ; Kontobelastungen durch Überweisungen; Fälschung der Mitzeichnung

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1975
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 4 U 20/07

    Haftungsklausel unwirksam: Investitionsbank des Landes Brandenburg kann …

    Diese Argumentation der Klägerin übersieht, dass auch dem Schuldbeitretenden gemäß § 417 BGB analog (vgl. dazu nur: OLG Nürnberg, ZIP 2000, 1975) die Einwendungen zustehen, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem (Haupt-)Schuldner ergeben, wenn auch - insoweit unterscheidet sich der Schuldbeitritt wesentlich von der Bürgschaft - nur für diejenigen Einwendungen, die bereits zum Zeitpunkt des Schuldbeitritts begründet (BGH NJW 1996, 249), d.h. ihrem Rechtsgrund nach angelegt, waren.
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2008 - 8 U 447/06

    Voraussetzungen der fehlerhaften Gesellschaft - Haftung nach allgemeinen …

    Ein solcher Schuldbeitritt, den die Klägerin zudem hätte annehmen müssen, wäre im Übrigen auch ins Leere gegangen, da - wie ausgeführt - die mitübernommene Darlehensschuld nicht entstanden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1698/1699; OLG Nürnberg ZIP 2000, 1975/1976 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8635
OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98 (https://dejure.org/2000,8635)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2000 - 5 U 183/98 (https://dejure.org/2000,8635)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2000 - 5 U 183/98 (https://dejure.org/2000,8635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 § 831
    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Feststellung einer Ersatzverpflichtung aus einem Unfall; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht gem. §§ 823, 831 BGB; Verantwortlichkeit für den verkehrssicheren Zustand der Baustelle des Bauunternehmers; Geschützter Personenkreis ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 656
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91

    Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
    Zwar sind in die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers auch Personen einzubeziehen, mit deren Erscheinen auf der Baustelle nach der Lebenserfahrung gerechnet werden muss (vgl. BGH, BauR 1997, 148, 150; OLG Hamm, BauR 1992, 658, 659).

    Abgesehen davon, dass er den unmittelbaren Arbeitsbereich ohnehin nicht betreten durfte, lag es auf der Hand, dass gerade dort Gefahren lauerten (OLG Hamm, BauR 1992, 658, 659).

  • BGH, 11.11.1958 - VI ZR 223/57
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
    Will man dennoch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Mitarbeiter der Beklagten bejahen, weil diese nicht berücksichtigt haben, dass gerade im Baugewerbe mit Leichtsinn gerechnet werden muss, weil am Bau Beschäftigte infolge Gewöhnung an die Gefahren auch an ihnen bekannten Gefahrenstellen nicht immer die nötige Vorsicht walten lassen (BGH, VersR 1959, 290, 291), so würde das auf erhöhter Fahrlässigkeit beruhende Mitverschulden des Klägers bei weitem überwiegen, so dass das Verschulden des Beklagten daneben unberücksichtigt zu bleiben hat.
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
    Zwar sind in die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers auch Personen einzubeziehen, mit deren Erscheinen auf der Baustelle nach der Lebenserfahrung gerechnet werden muss (vgl. BGH, BauR 1997, 148, 150; OLG Hamm, BauR 1992, 658, 659).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
    Diese Pflicht trifft bei einem Bauwerk in erster Linie den Bauunternehmer (BGH, MDR 1991, 202; BauR 1977, 428, 230, 431; NJW 1970, 2290, 2291), weil er mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar schafft und auch die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt, um die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle zu treffen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 403, 404).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82

    Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
    Andererseits ist jedoch zu berücksichtigen, dass an einer Baustelle grundsätzlich nur ein beschränkter Verkehr eröffnet ist und der Eröffnung eines beschränkten Verkehrs nur eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht entspricht (BGH, BauR 1985, 237 ; VersR 1969, 37).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
    Nach einem allgemeinen Grundsatz des Deliktrechts hat derjenige, der Gefahrenquellen hervorruft oder in seinem Einflussbereich andauern lässt, alle nach Lage der Dinge erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit sich die potentiellen Gefahren nicht zum Schaden anderer Personen auswirken können (BGH, NJW-RR 1986, 190).
  • BGH, 06.10.1970 - VI ZR 223/69

    Haftung des Architekten für die Folgen gefahrbringender Mängel des Bauwerks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
    Diese Pflicht trifft bei einem Bauwerk in erster Linie den Bauunternehmer (BGH, MDR 1991, 202; BauR 1977, 428, 230, 431; NJW 1970, 2290, 2291), weil er mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar schafft und auch die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt, um die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle zu treffen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 403, 404).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 22 U 33/94

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
    Diese Pflicht trifft bei einem Bauwerk in erster Linie den Bauunternehmer (BGH, MDR 1991, 202; BauR 1977, 428, 230, 431; NJW 1970, 2290, 2291), weil er mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar schafft und auch die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt, um die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle zu treffen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 403, 404).
  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 121/67

    Abschluss eines Bauvertrages - Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2000 - 5 U 183/98
    Andererseits ist jedoch zu berücksichtigen, dass an einer Baustelle grundsätzlich nur ein beschränkter Verkehr eröffnet ist und der Eröffnung eines beschränkten Verkehrs nur eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht entspricht (BGH, BauR 1985, 237 ; VersR 1969, 37).
  • OLG Stuttgart, 18.06.2002 - 6 U 77/02

    Finanzierter Fondsbeitritt: Wirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages zur …

    Dies gilt insbesondere bei Steuerersparnismodellen wie hier dem Erwerb eines Fondsanteils, bei denen die finanzierende Bank davon ausgehen kann, dass der Kreditsuchende sich über die Anlage und deren steuerliche Aspekte selbst anderweit beraten ließ, sofern er die nötige Fachkunde nicht selbst hat (vgl. BGH ZIP 2000, 1051; BGH WM 2000, 1685 + 1687 ff; BGH WM 1992, 901 ff; OLG Stuttgart OLGR 2001, 32 ff; OLG Stuttgart ZIP 2001, 692; OLG Stuttgart WM 2000, 292 und 2146 ff; OLG Stuttgart ZIP 1999, 529; OLG München ZIP 2000, 2295; OLG Karlsruhe EWiR 2001, 709).
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