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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 277/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3514
OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 277/99 (https://dejure.org/2000,3514)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.11.2000 - 14 U 277/99 (https://dejure.org/2000,3514)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. November 2000 - 14 U 277/99 (https://dejure.org/2000,3514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung für Dauerfolgen einer HWS-Verletzung infolge von zwei aufeinanderfolgenden Verkehrsunfällen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 830 BGB
    Verkehrsunfall; Schmerzensgeld; HWS-Schleudertrauma; Haftungsausfüllende Kausalität ; Bagatellereignis; Chronische Schmerzsymptomatik; Posttraumatisches Belastungssyndrom

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 830

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 830
    Schadensschätzung bei Schleudertrauma - psychosomatische Überlagerung - mehrere Verursacher - Schmerzensgeld bei HWS-Trauma 2. Grads

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OLG Celle: Celler Schmerzensgeldsammlung (Rechtsprechungsübersicht)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsunfallopfer erhält 40.000 DM Schmerzensgeld für HWS-Trauma und chronische Schmerzen sowie Berufsunfähigkeit - Zur Schmerzensgeldbemessung bei Schleudertrauma des Typs II mit der Folge posttraumatischer Schmerzen und Berufsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Schmerzensgeld; HWS-Schleudertrauma; Haftungsausfüllende Kausalität ; Bagatellereignis; Chronische Schmerzsymptomatik; Posttraumatisches Belastungssyndrom

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1300
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1987 - V ZR 59/86

    Beeinträchtigung von Grundstück: Verursachungsvermutung

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 277/99
    Es muss aber gemäß § 287 ZPO versucht werden, die Anteile der Schädiger an der Verursachung des Gesamtschadens im Wege der Schätzung zu ermitteln; nur soweit das nicht möglich ist, führt § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB bei Anteilszweifeln zu einer gesamtschuldnerischen Haftung (BGHZ 101, 106 (113); MünchKomm.
  • LG Verden, 08.11.1999 - 4 O 466/96
    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 277/99
    14 U 277/99 4 O 466/96 LG Verden.
  • OLG München, 24.01.2014 - 10 U 1673/13

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

    v. 11.07.2006 - 10 U 3622/99, dazu Urt. v. 15.09.2006 - 10 U 3622/99 = r+s 2006, 474 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Heß/Burmann, Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH durch Beschl. v. 08.05.2007 - VI ZR 29/07 [[...]] zurückgewiesen; a. A. noch OLG Celle [14. ZS9 VersR 2002, 1300 und [5.
  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3369/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Richterliche Beweiswürdigung bei der Frage der …

    Rn. 42 • es sich bei der in Deutschland von Claus Frenz Claussen begründeten Neurootologie (vgl. ders., DAR 2001, 337-343) nicht um eine anerkannte medizinische Fachdisziplin handelt (OVG Münster Urt. v. 11.07.2002 - 6 A 4067/92 [Juris]; OLG Hamm NZV 2003, 2602 m. abl. Anm. Forster NZV 2004, 314; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [Juris]; nach der Leitlinie "Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie gehört die Neurootologie zu den i.d.R. nicht empfehlenswerten Diagnoseverfahren; a.A. OLG Celle VersR 2002, 1300 und tw.
  • OLG München, 15.09.2006 - 10 U 3622/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unfallbedingte …

    Diese Ausführungen der Sachverständigen entsprechen hinsichtlich der Beurteilung der Neurootologie als solcher auch den "Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie" der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (…3. Aufl. 2005) - danach gehört die Neurootologie zu den i.d.R. nicht empfehlenswerten Diagnoseverfahren - und der ganz herrschenden Rechtsprechung ( OVG Münster Urt. v. 11.07.2002 - 6 A 4067/92 , bei [...]; OLG Hamm NZV 2003, 2602 m. abl. Anm. Forster NZV 2004, 314 [OLG Hamm 25.02.2003 - 27 U 211/01] ; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2004 - 4 U 26/95 [[...]]; a.A. OLG Celle VersR 2002, 1300 [OLG Celle 02.11.2000 - 14 U 277/99] und tw.
  • OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 164/99

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen eines Verkehrsunfalls; Ersatz …

    Nur soweit dies nicht möglich ist, führt § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB bei Anteilszweifeln zu einer gesamtschuldnerischen Haftung (vgl. Senat, Urt. v. 2. November 2000 -- 14 U 277/99 --, OLG Report 2001, 71, 73 m. w. N.).

    Rn. 43 Nach alledem erscheint dem Senat auch im Hinblick auf vergleichbare Fälle (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2000 -- 14 U 277/99 --, insoweit nicht abgedruckt in OLG Report 2001, 71 ff.) ein Schmerzensgeld von insgesamt weiteren 35.000 DM als angemessen.

  • OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 4 U 2/97

    Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für schwere HWS-Distorsion, Schädel-Hirn-Trauma …

    Diese Grundsätze gelten auch für die Beweisführung zur Kausalität von HWS-Verletzungen für nachfolgende Beschwerden und Dauerschäden (vgl. BGH NJW 2003, 1116; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 481; OLG Hamm, DAR 1995, 76; OLG Celle, VersR 2002, 1300).

    Zum einen sind die Untersuchungsmethoden von Dr. … nach den Ausführungen insbesondere der Gerichtsgutachter Prof. Dr. … und … und ausweislich der vorgelegten Aufsätze und Kongressberichte noch umstritten, auch wenn seine Befunde nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 02.11.2000, VersR 2002, 1300) in letzter Zeit von immer mehr Gutachtern akzeptiert werden.

  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 27 W 31/06

    Schmerzensgeldhöhe bei vorsätzlicher Körperverletzung für Kieferbruch mit …

    In einem weiteren Fall schwerwiegenden Belastungssyndroms nach unfallbedingtem HWS-Schleudertrauma hatten die Versicherer der Schädiger - bei 10%igem Eigenverschulden des Geschädigten - vorgerichtlich Schmerzensgelder in Höhe von insgesamt 44.000 DM gezahlt, die das OLG Celle (VersR 2002, 1300) als ausreichend erachtete.
  • OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 1295/02

    Zurückverweisung wegen Nichteinholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens …

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Rechtsprechung
   OLG München, 20.01.2000 - 29 U 4724/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4179
OLG München, 20.01.2000 - 29 U 4724/99 (https://dejure.org/2000,4179)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.2000 - 29 U 4724/99 (https://dejure.org/2000,4179)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 29 U 4724/99 (https://dejure.org/2000,4179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UrhG § 13; ; UrhG § 2; ; UrhG § 16; ; UrhG § 17; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 14; ; UrhG § 13 S. 2; ; VerlG § 47 Abs. 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de

    Umfang der Rechteeinräumung; Anforderungen an die Benennung des Urhebers bei einem Literaturhandbuch mit zahlreichen Beiträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urheberschutz; Bücherverlag; Buchnutzungsrecht; Zweckübertragungsprinzip; Wiederverwertung eines Buches; Neuherausgabe eines Buches; Urheberbenennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 404
  • NJW-RR 2000, 1574
  • GRUR 2001, 51 (Ls.)
  • ZUM 2000, 404
  • afp 2000, 410
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf …

    Diese entgangene Werbewirkung ist nach den Grundsätzen der Berechnung eines materiellen Schadens zu bestimmen (…vgl. Schricker/Wild, § 97 Rdn. 77; OLG München ZUM 2000, 404, 407).
  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 354/18

    Zur Benennung des ehemaligen Bearbeiters eines Werks als Miturheber

    In jedem Fall muss die Namensnennung so erfolgen, dass das Werk durch die Form der Namensnennung dem Urheber zugeschrieben wird (OLG München ZUM 2000, 404, 407;… Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl. 2014, § 13 Rn. 11;… Dreier/Schulze, a.a.O., § 13 Rn. 21;… Fromm/Nordemann-Dustmann, UrhG, 11. Aufl. 2014, § 13 Rn. 22).

    Nicht ausreichen soll es insofern, wenn die Verfasser einzelner in einem Buch enthaltener Beiträge am Ende des Buchs in alphabetischer Aufzählung genannt werden, ohne dass eine Zuordnung der einzelnen Bearbeiter zu den konkreten Beiträgen möglich ist (OLG München NJW-RR 2000, 1574, 1576 [OLG München 20.01.2000 - 29 U 4724/99] ; vgl. auch AG Frankfurt a.M. AfP 2006, 283 [AG Frankfurt am Main 17.03.2006 - 31 C 26891/05-16] : Nennung nur im Impressum einer Webseite).

    Weder aus dem Vorwort noch aus dem alphabetischen Bearbeiterverzeichnis kann der Leser des Werks eindeutig entnehmen, welche Kapitel oder Abschnitte dem Kläger als (Mit-)Urheber zuzuordnen sind (vgl. OLG München NJW-RR 2000, 1574, 1576 [OLG München 20.01.2000 - 29 U 4724/99] ; AG Frankfurt a.M. AfP 2006, 283 [AG Frankfurt am Main 17.03.2006 - 31 C 26891/05-16] ).

  • AG Köln, 21.04.2011 - 137 C 691/10

    Es besteht kein Anspruch auf Zahlung für die Nutzung von Bildern im Internet …

    Rn. 38 Dann kann auf sich beruhen, ob der unbekannt gebliebene Lichtbildner Berufsfotograph ist und es deshalb von erheblicher Bedeutung für ihn ist, dass durch Namensnennung auf seine Leistungen hingewiesen wird (vgl. OLG München NJW-RR 2000, 1574).
  • LG Köln, 29.11.2007 - 28 O 102/07

    Wird der Autor nicht genannt gibt es doppelten Schadensersatz

    Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (BGH, GRUR 1972, 713 - Im Rhythmus der Jahrhunderte; GRUR 1995, 671 - Namensnennungsrecht des Architekten; OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393 ff. - Informationsbroschüre).

    Für einen auf dem Gebiet der Literatur tätigen Wissenschaftler sei beispielsweise von wesentlicher Bedeutung, dass er durch die Namensnennung auf seine wissenschaftlichen Leistungen hinweisen kann (OLG München, NJW-RR 2000, 1574 ff. - Literaturhandbuch).

  • AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12

    Urheberrechtsverletzung bei unberechtigter Bildnutzung auf eBay

    Es ist nicht dargelegt, dass es für ihn als eine auf dem Gebiet der Produktfotografie tätige Person von wesentlicher Bedeutung ist, dass er durch Namensnennung auf seine diesbezüglichen Leistungen hinweisen kann (vgl. OLG München NJW-RR 2000, 1574).
  • AG Frankfurt/Main, 17.03.2006 - 31 C 2689/05
    Die Vorschrift des § 13, 2 UrhG gewährt das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung seinem Wortlaut und seiner Entstehungsgeschichte nach uneingeschränkt; auch mit Wesen und Natur des Rechts auf Anbringung der Urheberbezeichnung lässt es sich nicht vereinbaren, dieses unbeschränkt gewährte Recht aufgrund angeblicher Verkehrsgewohnheiten, oder einer angeblichen Branchenübung von vornherein entfallen zu lassen; es ist Ausfluss und besondere Erscheinungsform des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft im Sinne des § 13, 1 UrhG (… BGH, Urt. v. 16.06.1994, I ZR 3/92 , GRUR 1995, 671 [672];… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.1997, 20 U 31/97 , MMR 1998, 147 [148]; OLG München, Urt. v. 20.01.2000, 29 U 4724/99 , NJW-RR 2000, 1574 [1576];… vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 04.05.2004, 11 U 6/02 , MMR 2004, 476 [477f.]).

    Dem wird alleine eine Nennung im unmittelbaren örtlichen Zusammenhang zum Werk gerecht (in diesem Sinne OLG München, Urt. v. 20.01.2000, 29 U 4724/99 , NJR-RR 2000, 1574 [1576] für die Benennung des Urhebers in einem Mitarbeiterverzeichnis ohne Zuordnungsmöglichkeit zu einzelnen Beiträgen).

  • LG Hamburg, 04.04.2003 - 308 O 515/02
    1999, § 72 Rz. 27; für andere Leistungen z.B. OLG München NJW-RR 2000, 1574, 1576 [Textbeitrag in einem Handbuch]; LG Leipzig GRUR 2002, 424, 425 [Modezeichnung]; LG München l [vom 26. Januar 1994, Az: 21 O 5465/93], RzU LGZ Nr. 219; ferner OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 194, 196 im Wege der Lizenzanalogie mit der Begründung, dass eine entsprechende Vertragsstrafe vereinbart worden wäre).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.11.2004 - 237 C 134/04
    Außerdem kommen auch die von der Klägerseite zitierten Entscheidungen (OLG München ZUM 2000, 404; LG Berlin ZUM 98, 673 sowie LG München 1 ZUM 95, 57) nicht zu dem Ergebnis, dass neben einem Zuschlag von 100 % als Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zusätzlich noch eine immaterielle Geldentschädigung zu zahlen wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.10.2000 - 2 U 172/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3065
OLG Oldenburg, 11.10.2000 - 2 U 172/00 (https://dejure.org/2000,3065)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.10.2000 - 2 U 172/00 (https://dejure.org/2000,3065)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 2 U 172/00 (https://dejure.org/2000,3065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Deliktische Haftung des Herstellers wegen Eigentumsverletzung: Weiterfressender Fehler

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB ; § 15 Abs. 2 ProdHaftG
    Produkthaftung; Herstellerhaftung; Hersteller; Eigentumsverletzung; Unerlaubte Handlung; Schadensersatz; Weiterfressender Mangel; Mangelunwert; Weiterfressender Fehler; Grundierung; Farbe

  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; ProdHaftG § 15 II

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; ProdHaftG § 15 Abs. 2
    Produkthaftung und Eigentumsverletzung bei Fensterbeschichtungssystem)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Produkthaftung; Herstellerhaftung; Hersteller; Eigentumsverletzung; Unerlaubte Handlung; Schadensersatz; Weiterfressender Mangel; Mangelunwert; Weiterfressender Fehler; Grundierung; Farbe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Produkthaftung bei Unverträglichkeit der Schichten eines Farbbeschichtungssystems? (IBR 2001, 197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 459
  • NJW-RR 2001, 459
  • BauR 2001, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.1998 - VI ZR 109/97

    Eigentumsverletzung durch Anfertigung einer neuen Sache

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.10.2000 - 2 U 172/00
    Werden - wie vorliegend - zunächst unversehrt im Eigentum des Herstellers einer Gesamtsache - hier des beschichteten, zum Einbau fertigen Fensters - stehende Einzelteile - hier das Fenster im Rohbauzustand sowie Vorlack und Decklack - durch ihr unauflösliches Zusammenfügen mit einem fehlerhaften anderen Teil - hier dem als Haftbrücke vorgesehenen, aber insoweit untauglichen Hydro Bläuegrund - nicht nur in ihrer Verwendbarkeit, sondern erheblich in ihrem Wert beeinträchtigt oder gar wertlos, wie das jedenfalls schon mit der Lackbeschichtung geschehen war, so handelt es sich um eine Eigentumsverletzung (BGH NJW 1998, 1942).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 392/97

    Darlegungs- und Beweislast des Herstellers eines Produkts bei Schädigung eines …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.10.2000 - 2 U 172/00
    Hat wie hier ein Produktfehler einen Schaden verursacht, muß der Hersteller beweisen, daß ihn an dem Schaden kein Verschulden trifft (BGH NJW 1999, 1028).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03

    Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten …

    In diesem Fall verwirklicht sich lediglich der Mangelunwert als solcher (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 726; NJW 1991, 562; BauR 2001, 800; OLG Oldenburg, BauR 2001, 647;… Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 1839 m . w. N.;… Locher/Koeble, aaO., Rdnr. 227).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 17 U 218/04

    Produkthaftung; unerlaubte Handlung: Schadensersatzanspruch auf Grund des Einbaus …

    Dies betrifft die Fälle, in welchen ein mit diesem mangelhaften Teil versehenes Endprodukt übereignet (Maschine mit defektem Schwimmerschalter, BGHZ 67, 359) wird oder ein solches Endprodukt hergestellt (Pkw mit defektem Gaszug, BGHZ 86, 256 = NJW 1983, 810) und nachher als solches übereignet wird (siehe auch BGH, NJW-RR 2001, 459).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2011 - 14 U 29/07

    Mängelbeseitigungskosten und Schadenersatz im Zusammenhang mit Sanierung einer …

    Eine Haftung des Herstellers eines nicht geeigneten Baustoffs aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Eigentumsverletzung kommt nur in Betracht, wenn hierdurch ein von dem Produkt abgrenzbarer Teil nach den Grundsätzen des sogenannten weiterfressenden Mangels beschädigt worden ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 11.10.2000 - 2 U 172/00, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11473
OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98 (https://dejure.org/2000,11473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2000 - 7 U 249/98 (https://dejure.org/2000,11473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 7 U 249/98 (https://dejure.org/2000,11473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit einer Lebensversicherung nach einer wirksam erklärten Anfechtung wegen einer arglistiger Täuschung; Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers über seinen Gesundheitszustand bei Abschluss eines Versicherungsvertrages als Täuschung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • KG, 30.09.1997 - 6 U 8007/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Damit ist ein Anfechtungsrecht wegen arglistigen Täuschung bei einer etwaigen, hier ohnedies nicht vorliegenden Verletzung der Nachfrageobliegenheit nicht ausgeschlossen (vgl. auch LG Konstanz VersR 1997, 1082 (1083) [LG Konstanz 15.03.1996 - 5 O 307/95]; Knappmann Recht und Schaden 1996, 81 (83); Lücke VersR 1996, 785 (790); vgl. auch Dreher Juristenzeitung 1992, 926 ff.; Römer Recht und Schaden 1998, 45 (48 f.); Müller-Frank/Scherff VersR 1998, 1362 (1364)).
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Der Versicherer, der trotz erkennbarer Unsicherheit in diesem Falle einen Vertrag abschließt, darf sich nicht auf seine Unkenntnis hinsichtlich eines Gefahrumstandes berufen (vgl. auch BGH-VersR 1992, 603 (604) [BGH 25.03.1992 - IV ZR 55/91]).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94

    Mitversicherung einer Flugbegleiterin in einer Gruppenversicherung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Bei dieser Sachlage war die Beklagte nicht gehalten weitere Nachfrage zu halten, weil es nicht Aufgabe der Nachfrageobliegenheit ist, den Versicherer zur Nachprüfung der Angaben des Versicherungsnehmers anzuhalten, sondern lediglich es Aufgabe dieser Obliegenheit ist, widersprüchliche oder lückenhafte Angaben einer Klärung zuzuführen (vgl. auch BGH VersR 1995, 901 (902) [BGH 03.05.1995 - IV ZR 165/94]; OLG München VersR 1998, 1361 (1362); Lücke VersR 1996, 785 (790)).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 4 U 138/93

    Beweislast des Versicherers; Rücktrittsfrist; Eintritt des Versicherungsfalls; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • OLG München, 07.07.1997 - 31 U 1545/97

    Anfechtung wegen Verschweigens eines Alkoholabusus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Bei dieser Sachlage war die Beklagte nicht gehalten weitere Nachfrage zu halten, weil es nicht Aufgabe der Nachfrageobliegenheit ist, den Versicherer zur Nachprüfung der Angaben des Versicherungsnehmers anzuhalten, sondern lediglich es Aufgabe dieser Obliegenheit ist, widersprüchliche oder lückenhafte Angaben einer Klärung zuzuführen (vgl. auch BGH VersR 1995, 901 (902) [BGH 03.05.1995 - IV ZR 165/94]; OLG München VersR 1998, 1361 (1362); Lücke VersR 1996, 785 (790)).
  • OLG Köln, 13.09.1990 - 5 U 14/90

    Reichweite der Frage nach Vorversicherungen des Antragstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 249/98
    Eine die Beklagte zur Erklärung der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigende Verhaltensweise des Klägers setzt neben dessen Täuschungsvorsatz das Bewußtsein und den Willen voraus, durch das Vorspiegeln oder Verschweigen von Tatsachen in der Beklagten einen Irrtum zu erregen und weiterhin das Bewußtsein, dass dieser Irrtum auf den Entscheidungswillen des Versicherers einwirkte oder einwirken könnte (vgl. BGH NJW 1957, 988; BGH VersR 1984, 630 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; BGH VersR 1991, 1404 [BGH 18.09.1991 - IV ZR 189/90]; BGH NJW-RR 1991, 411 [BGH 20.11.1990 - IV ZR 113/89]; OLG Köln VersR 1992, 231; OLG Düsseldorf VersR 1995, 35;… Römer/Langheid "VVG", § 22 VVG Rn. 3;… Brück/Möller "VVG", 8. Aufl., § 22 Anm. 14).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen …

    Will der Versicherer den ihm nach § 123 BGB obliegenden Nachweis führen, der Versicherungsnehmer habe bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig falsche Angaben gemacht, so trifft, wenn objektiv falsche Angaben vorliegen, nach ständiger Rechtsprechung den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter III 3; OLG Frankfurt am Main r+s 2001, 401 f.; r+s 2003, 208 f.; VersR 1993, 568, 569; OLG Hamm r+s 1990, 170; OLG München VersR 2000, 711, 712; OLG Oldenburg r+s 1988, 31, 32; OLG Saarbrücken VersR 2003, 890, 891).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine …

    In diesem Fall wird es dem Versicherer - nach dem zunächst für das Rücktrittsrecht entwickelten Institut der Nachfrageobliegenheit - nach Treu und Glauben versagt, sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Hinblick auf die unklaren oder unvollständigen Angaben des Versicherungsinteressenten auf sein Rücktrittsrecht zu berufen; er darf seinen Rücktritt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) also nicht auf solche Umstände stützen, die er bei einer gebotenen Nachfrage erfahren hätte (…vgl. BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.;… Urt. v. 02.11.1994, IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.;… Senat, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 01.12.2004 - 5 U 244/02- VersR 2005, 533 ff.).

    Dahinter steht die Überlegung, dass der Versicherer die ihm durch die gesetzlichen Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers eingeräumte Möglichkeit, das Risiko vor Vertragsschluss zu überprüfen, nicht beliebig hinter den Vertragsschluss zurückstellen, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles verlagern darf; er darf den Versicherungsinteressenten nicht trotz erkennbarer Unsicherheiten vertraglich binden und sich zugleich für den Eintritt des Leistungsfalls (innerlich) den Rücktritt vom Versicherungsvertrag vorbehalten (…vgl. BGH, Urt. v. 25.03.1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603 f.; OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.).

    Der Senat schließt sich ausdrücklich der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung an, wonach der das Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit dann nicht durchgreift, wenn der Versicherungsinteressent seine unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben nicht nur schuldhaft, sondern arglistig abgegeben hat (vgl. OLG Düsseldorf, zfs 2003, 77 f.; OLG Hamm, VersR 2002, 342 ff.; OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115 ff.; jeweils noch offen gelassen mangels Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage in BGH, Beschl. v. 10.09.2003 - IV ZR 198/02 - zfs 2004, 73 f.;… Urt. v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 f.;… auch vom Senat bislang offen gelassen, vgl. Urt. v. 05.12.2001 - 5 U 568/01-39 - VersR 2003, 890 f.; ebenso OLG Koblenz, VersR 2004, 849 ff.;… Berliner Kommentar zum VVG/Voit, § 22 VVG, Rdn. 43).

  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen …

    Unabhängig von der Tatsache, dass ein Polizeiarzt "X" nicht existiert, ergibt sich eine Risikoprüfungspflicht für den Versicherer nur, wenn im Rahmen der sachgerechten Risikoeinschätzung erkennbare Unklarheiten bestehen, die es durch Nachfrage zu beheben gilt (OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115; OLG Koblenz, VersR 2004, 849; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2004, 592, 594).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 276/07

    Anfechtung des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger …

    Er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH VersR 2008, 809; OLG Frankfurt ZfS 2001, 117; RuS 2003, 208 f.), wobei nach der ständigen Rechtsprechung des BGH jedoch falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein nicht genügen, um den Schluss auf eine arglistige Täuschung zu rechtfertigen.
  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 7 U 18/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung zur Lebensversicherung: Vertragsanfechtung seitens …

    Er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH Beschluss vom 7.11.2007 - IV ZR 103/06, veröffentlicht in juris; OLG Frankfurt ZfS 2001, 117; r + s 2003, 208 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2009 - 7 U 197/06

    Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag: Arglistanfechtung wegen Verschweigens …

    Rn. 28  Da der Kläger mithin objektiv anzeigepflichtige Umstände verschwiegen hat, trifft ihn insoweit eine sekundäre Darlegungslast, als er plausibel darlegen muss, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 07.11.2007 - IV ZR 103/06, zit. nach juris; OLG Frankfurt r + s 2003, 208 f.).
  • KG, 28.05.2002 - 6 U 144/01

    Anwendung der Dienstunfähigkeitsklausel in der …

    Außerdem hat der Versicherungsnehmer nachvollziehbar zu erläutern, wie es zu der Falschangabe gekommen ist (OLG Frankfurt/M. NVersZ 2001, 115, 116; OLG München VersR 2000, 711, 712 m.w.N.).
  • LG Köln, 07.03.2012 - 26 O 237/11

    Rechtmäßigkeit des Rücktritts eines Versicherungsgebers von einer …

    Rn. 23 Dem Versicherungsnehmer obliegt demgegenüber Vortrag zu den Umständen in seiner Sphäre, konkret also für die Gründe der Falsch- oder Nichtangabe (vgl. OLG München, VersR 2000, 711), so dass der Versicherungsnehmer in nachvollziehbarer Weise plausibel machen muss, wie es zum Verschweigen der Umstände gekommen ist (vgl. OLG Frankfurt, NVersZ 2001, 115; BGH, VersR 2008, 242).
  • LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 O 69/07

    Arbeitsunfähigkeit eines Altenpflegers nach Bandscheibenvorfall im Zusammenhang …

    Zwar kommt es für die Frage, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten, in erster Linie auf den zeitlichen Anteil der noch ausübbaren bzw. krankheitsbedingt nicht mehr ausübbaren Tätigkeiten an, wobei die Einzelvorrichtungen bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit nicht aus einem einheitlichen Lebensvorgang herausgerissen werden dürfen (BGH r + s 2003, 208; OLG Hamm VersR 2006, 1482).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9545
OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00 (https://dejure.org/2000,9545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.2000 - 3 W 93/00 (https://dejure.org/2000,9545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 3 W 93/00 (https://dejure.org/2000,9545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beklagtenwechsel; Haftpflichtversicherer; Rechtsanwaltsgebühren; Klammerwirkung; Kostenfestsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • LG Mannheim, 04.09.2000 - 11 O 366/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00
    3 W 93/00 11 O 366/99 LG MA.

    Auf die sofortige Beschwerde der früheren Beklagten wird der Beschluss der Rechtspflegerin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim vom 04.09.2000 - 11 O 366/99 - aufgehoben.

  • OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 3 W 75/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00
    Ist die zunächst verklagte Partei aus dem Rechtsstreit ausgeschieden und hat der Kläger dafür eine andere Partei verklagt, so kann der Rechtsanwalt, der beide Beklagten vertritt bzw. vertreten hat, alle Gebühren gesondert berechnen, wenn die erste Angelegenheit mit dem Ausscheiden der zunächst Beklagten endgültig beendet war und erst danach der neue Beklagte demselben Rechtsanwalt einen Auftrag erteilte (Senat JurBüro 1993, 287 = Die Justiz 1993, 261; OLG Karlsruhe Beschluss v. 18.01.1999 - 11 W 170/98 - Hansens JurBüro 1997, 568 m.w.N.;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO 14. Aufl. § 6 Rdnr. 27).
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Wird er dagegen erst nach dem Ausscheiden des alten Beklagten mit der Vertretung des neuen beauftragt, soll dieser Auftrag grundsätzlich eine neue, eigenständig zu vergütende Angelegenheit bilden (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1980, 1016, 1017; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 35; OLG Köln, JurBüro 2006, 249), es sei denn, der Anwalt vertritt neben den wechselnden Beklagten noch einen oder mehrere im Prozess verbleibende Streitgenossen (OLG Koblenz, JurBüro 1982, 1348).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattung der Kosten des durch den …

    In ihm würde nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer Partei des Anwaltsvertrages und damit Gebührenschuldner (vgl. OLG Karlsruhe, 3. Zivilsenat, Beschlüsse vom 27.10.2000, 3 W 93/00 und 3 W 99/00).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 17 W 14/11
    Sie bezieht sich weitgehend auf den Begriff der "Angelegenheit" im Sinne des § 15 RVG, nicht aber denjenigen des "Gegenstandes" im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zum VV-RVG (OLG Stuttgart, B. vom 07.01.1982, JurBüro 1982, 551; OLG Karlsruhe, B. vom 27.10.2000, OLGR 2001, 35ff., Rz. 10ff., OLG Köln, B. vom 20.12.2005, JurBüro 2006, 249, Rz. 8;… Gerold/Schmidt/Mayer, aaO, § 15 RVG, Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3743
OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99 (https://dejure.org/1999,3743)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.11.1999 - 14 U 1675/99 (https://dejure.org/1999,3743)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. November 1999 - 14 U 1675/99 (https://dejure.org/1999,3743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    RabattG § 1; ; RabattG § 9 Nr. 2

  • rs-kanzlei.de PDF
  • rechtsportal.de

    RabattG §§ 1 9 Nr. 2
    Großverbrauchereigenschaft eines Sportvereins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fußballverein; Großverbraucher; Kaufvertrag; Rabattgesetz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99
    Den Einwand eines räumlich zu weit gefassten Unterlassungsantrages hat die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.12.1998, WRP 1999, 421 f. - Vorratslücken -, im Berufungsverfahren zu Recht aufgegeben.
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99
    Entscheidend ist allein, dass beide Parteien gleichartige Waren innerhalb derselben Endverbraucherkreise abzusetzen suchen, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun (BGH WRP 1998, 388 ff. - Skibindungsmontage - m.w.N.; BGH GRUR 1999, 69 ff. - Preisvergleichsliste II -).
  • BGH, 25.09.1997 - I ZR 84/95

    Skibindungsmontage - Ergänzung der Hauptleistung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99
    Entscheidend ist allein, dass beide Parteien gleichartige Waren innerhalb derselben Endverbraucherkreise abzusetzen suchen, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun (BGH WRP 1998, 388 ff. - Skibindungsmontage - m.w.N.; BGH GRUR 1999, 69 ff. - Preisvergleichsliste II -).
  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99
    Der Begriff des Großverbrauchers verlangt, dass der betreffende Käufer für den eigenen Bedarf als Letzverbraucher (…Baumbach-Hefermehl, a.a.O., § 9 RabattG, Rdn. 8) im Ganzen Waren dauernd in größeren Mengen und zu insgesamt größeren Beträgen abnimmt (BGH, GRUR 1968, 95 ff., 99 - Büchereinachlass -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2000 - 7 U 44/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17032
OLG Hamm, 15.02.2000 - 7 U 44/99 (https://dejure.org/2000,17032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2000 - 7 U 44/99 (https://dejure.org/2000,17032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 7 U 44/99 (https://dejure.org/2000,17032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verspäteter Einspruch gegen ein Versäumnisurteil; Voraussetzungen der wirksam erfolgten Zustellung eines Versäumnisurteils; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf ein Anwaltsverschulden für die Fristversäumung; Von einem Anwalt zu ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einem Wechsel - Wirksamkeit der …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2000 - 7 U 44/99
    Das Gesetz knüpft den Lauf der Einspruchsfrist allein an die hier unstreitig am 08.10.1998 wirksam erfolgte Zustellung des Versäumnisurteils an (vgl. BGH VersR 1973, S. 715; Zöller § 339, Rdn.1).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.10.2000 - 2 W 109/2000, 2 W 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22319
OLG Bremen, 16.10.2000 - 2 W 109/2000, 2 W 109/00 (https://dejure.org/2000,22319)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.10.2000 - 2 W 109/2000, 2 W 109/00 (https://dejure.org/2000,22319)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 2 W 109/2000, 2 W 109/00 (https://dejure.org/2000,22319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Gebührenermäßigung bei überörtlicher Sozietät

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 12 O 144/00
  • OLG Bremen, 16.10.2000 - 2 W 109/2000, 2 W 109/00
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02

    Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO

    Andere Oberlandesgerichte sind demgegenüber der Ansicht, daß die Kürzung nach der Maßgabe des Einigungsvertrags zur BRAGO auch auf überörtliche Sozietäten mit Sitz im Altbundesgebiet anzuwenden ist, wenn ein Mitglied dieser Sozietät vor Gerichten im Beitrittsgebiet aufgetreten ist, das dort seine Kanzlei eingerichtet hat (OLG Brandenburg, RPfleger 1997, 496; OLG Bremen, OLGR 2001, 35; im Ergebnis genauso, aber mit anderer Begründung: OLG Jena, OLG-NL 1997, 95 und NJW 2001, 685).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.06.2000 - 14 W 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17381
OLG Hamburg, 29.06.2000 - 14 W 31/00 (https://dejure.org/2000,17381)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2000 - 14 W 31/00 (https://dejure.org/2000,17381)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 14 W 31/00 (https://dejure.org/2000,17381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 98 § 101 Abs. 1
    Kosten der Nebenintervention bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2000 - 14 W 31/00
    Denn ein zwischen den Parteien geschlossener außergerichtlicher Vergleich geht hinsichtlich der Kosten der Bestimmung des § 269 Abs. 3 Satz 2 vor (vgl. BGH NJW 1961, S. 460;… OLG Hamburg, JurBüro 1997, S. 482 ;… OLG Hamburg in OLGReport 1998, S. 215), Er steht einer anderweitigen rechtskräftigen Entscheidung über die Kosten im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gleich, so dass für die Anwendung dieser Kostenvorschrift kein Raum mehr ist (…vgl. OLG Köln, VersR 1999, S. 1122 ;… OLG München, VersR 1976, S. 395 ).

    Die im vorliegenden Fall getroffene vergleichsweise Kostenregelung ist bezogen auf den Nebenintervenienten nach der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig so auszulegen, dass der Kläger die Hälfte der durch die Nebenintervention verursachten Kosten zu tragen hat (BGH NJW 1961, S. 460;… OLG Hamburg, JurBüro 1997, S. 482 ;… OLG Köln, JurBüro 1989, S. 102;… OLG München OLGZ 1992, S. 326 ;… OLG Düsseldorf, Anwaltsblatt 1995, S. 320;… KG NJW 1953, S. 1872;… Zöller/Herget, § 101, Rnr. 11;… vgl. auch OLG Hamburg OLGReport 1998, S. 215).

    Denn die Kostenregel des § 98 ZPO ist sinngemäß auch auf außergerichtliche Vergleiche anzuwenden (BGH NJW 1961, S. 460).

  • OLG Hamburg, 15.05.1997 - 12 U 6/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2000 - 14 W 31/00
    Denn ein zwischen den Parteien geschlossener außergerichtlicher Vergleich geht hinsichtlich der Kosten der Bestimmung des § 269 Abs. 3 Satz 2 vor (…vgl. BGH NJW 1961, S. 460; OLG Hamburg, JurBüro 1997, S. 482 ;… OLG Hamburg in OLGReport 1998, S. 215), Er steht einer anderweitigen rechtskräftigen Entscheidung über die Kosten im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gleich, so dass für die Anwendung dieser Kostenvorschrift kein Raum mehr ist (…vgl. OLG Köln, VersR 1999, S. 1122 ;… OLG München, VersR 1976, S. 395 ).

    Die im vorliegenden Fall getroffene vergleichsweise Kostenregelung ist bezogen auf den Nebenintervenienten nach der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig so auszulegen, dass der Kläger die Hälfte der durch die Nebenintervention verursachten Kosten zu tragen hat (…BGH NJW 1961, S. 460; OLG Hamburg, JurBüro 1997, S. 482 ;… OLG Köln, JurBüro 1989, S. 102;… OLG München OLGZ 1992, S. 326 ;… OLG Düsseldorf, Anwaltsblatt 1995, S. 320;… KG NJW 1953, S. 1872;… Zöller/Herget, § 101, Rnr. 11;… vgl. auch OLG Hamburg OLGReport 1998, S. 215).

  • OLG Köln, 27.04.1998 - 5 W 29/98

    Keine Kostenentscheidung bei Klagerücknahme nach Vergleich

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2000 - 14 W 31/00
    Denn ein zwischen den Parteien geschlossener außergerichtlicher Vergleich geht hinsichtlich der Kosten der Bestimmung des § 269 Abs. 3 Satz 2 vor (…vgl. BGH NJW 1961, S. 460;… OLG Hamburg, JurBüro 1997, S. 482 ;… OLG Hamburg in OLGReport 1998, S. 215), Er steht einer anderweitigen rechtskräftigen Entscheidung über die Kosten im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gleich, so dass für die Anwendung dieser Kostenvorschrift kein Raum mehr ist (vgl. OLG Köln, VersR 1999, S. 1122 ;… OLG München, VersR 1976, S. 395 ).
  • OLG München, 05.02.1992 - 25 U 3118/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2000 - 14 W 31/00
    Die im vorliegenden Fall getroffene vergleichsweise Kostenregelung ist bezogen auf den Nebenintervenienten nach der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig so auszulegen, dass der Kläger die Hälfte der durch die Nebenintervention verursachten Kosten zu tragen hat (…BGH NJW 1961, S. 460;… OLG Hamburg, JurBüro 1997, S. 482 ;… OLG Köln, JurBüro 1989, S. 102; OLG München OLGZ 1992, S. 326 ;… OLG Düsseldorf, Anwaltsblatt 1995, S. 320;… KG NJW 1953, S. 1872;… Zöller/Herget, § 101, Rnr. 11;… vgl. auch OLG Hamburg OLGReport 1998, S. 215).
  • OLG München, 23.06.1975 - 10 W 1114/75
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2000 - 14 W 31/00
    Denn ein zwischen den Parteien geschlossener außergerichtlicher Vergleich geht hinsichtlich der Kosten der Bestimmung des § 269 Abs. 3 Satz 2 vor (…vgl. BGH NJW 1961, S. 460;… OLG Hamburg, JurBüro 1997, S. 482 ;… OLG Hamburg in OLGReport 1998, S. 215), Er steht einer anderweitigen rechtskräftigen Entscheidung über die Kosten im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO gleich, so dass für die Anwendung dieser Kostenvorschrift kein Raum mehr ist (…vgl. OLG Köln, VersR 1999, S. 1122 ; OLG München, VersR 1976, S. 395 ).
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