Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ ProdHaftG (https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ ProdHaftG
__paste_bez____paste_norm__ Produkthaftungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Produkthaftungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 15
Arzneimittelhaftung; Haftung nach anderen Rechtsvorschriften

(1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt, so sind die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes nicht anzuwenden.

(2) Eine Haftung aufgrund anderer Vorschriften bleibt unberührt.

Rechtsprechung zu § 15 ProdHaftG

36 Entscheidungen zu § 15 ProdHaftG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 36 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 15 ProdHaftG verweisen folgende Vorschriften:

    Arzneimittelgesetz (AMG) 
      Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
        § 79 (Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten)

Redaktionelle Querverweise zu § 15 ProdHaftG:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Unerlaubte Handlungen
            §§ 823 ff. (Schadensersatzpflicht) (zu § 15 II)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht