Rechtsprechung
| OLG Rostock, 20.03.2001 - 1 W 137/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 733; ; ZPO § 797 Abs. 3; ; BeurkG § 51; ; BeurkG § 54; ; FGG § 27
- notar-drkotz.de
Gläubigeranspruch auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 733 § 797 Abs. 3; BeurkG § 51 § 54; FGG § 27
Notarrecht - Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigung an Gläubiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notar; Urkunde; Vollstreckbare Ausfertigung; Gläubiger; Schuldner
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 23.04.1997 - 5 T 21/96
- OLG Rostock, 20.03.2001 - 1 W 137/97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 281/99
Erteilung einer weiteren Ausfertigung einer notariellen Urkunde
Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2001 - 1 W 137/97
Zum anderen war die Gläubigerin nicht antragsberechtigt (BayObLG, DNotZ 00, 370). - OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 3 Wx 168/95
Vollstreckbare Ausfertigung für einen Miteigentümer als Rechtsnachfolger
- LG Schwerin, 23.04.1997 - 5 T 21/96
Auszug aus OLG Rostock, 20.03.2001 - 1 W 137/97
Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluß der Zivilkammer 5 des Landgerichts Schwerin vom 23.04.1997 - 5 T 21/96 - geändert:.
- OLG Köln, 11.09.2006 - 2 Wx 13/06
Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung …
Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der von der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde mehrfach herangezogene Beschluss des LG Schwerin vom 23. April 1997, 5 T 21/96 (abgedruckt NotBZ 1997, 138) durch Beschluss des OLG Rostock vom 20. März 2001, 1 W 137/01 (abgedruckt u.a. OLGR 2001, 485) aufgehoben und der Notar in dem dortigen Fall angewiesen worden ist, der Gläubigerin eine weitere vollstreckbare Ausfertigung seiner Urkunde zu erteilen.(Den Beschwerdewert setzt der Senat nach §§ 131 Abs. 2, 30 Abs. 1 KostO in Höhe des Betrages der nach Erteilung der Ausfertigung vollstreckbaren Forderung fest; vgl. OLG Rostock, OLGR 2001, 485).
- LG Rostock, 01.04.2020 - 10 T 227/19
Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigung eines beurkundeten …
Ein solches Interesse des Gläubigers ist dementsprechend u.a. dann zu bejahen, wenn der Gläubiger, der Gerichtsvollzieher oder der Notar die erste Ausfertigung dem Schuldner ausgehändigt haben, obwohl der Gläubiger noch nicht vollständig befriedigt worden war (OLG Rostock, Beschluss vom 20.03.2001 - 1 W 137/97 -, m.w.N., zitiert nach juris) oder die erste Ausfertigung verlustig gegangen ist (…vgl. Nachweise bei Winkler, a.a.O., § 52 Rn. 65).
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