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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3778
OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01 (https://dejure.org/2001,3778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.2001 - 13 U 85/01 (https://dejure.org/2001,3778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 13 U 85/01 (https://dejure.org/2001,3778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versorgungskrankengeld; Schadensersatz; Entgangenes Arbeitsentgelt; Quotenvorrecht; Haftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1322
  • VersR 2003, 1595
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 244/94

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs bei Eintrittspflicht mehrerer …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01
    Das Landgericht hat weiterhin in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1995, 2413 zum Zeitpunkt des Forderungsübergangs und BGH VersR 1984, 35 zur Kenntnis i.S.d. § 407 BGB) richtig dargelegt, dass der mit dem Geschädigten R geschlossene Vergleich im Verhältnis zu dem klagenden Land keine Wirksamkeit entfaltet, weil die Ansprüche bereits mit dem Schadensfall übergangen sind und eine Gutgläubigkeit des Beklagten i.S.d. § 407 BGB nicht bestanden hat.
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 244/88

    Gesamtgläubigerschaft zwischen Sozialversicherungs- und Versorgungsträger bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01
    Im Gegensatz zu § 116 Abs. 3 SGB X, der ein relatives Quotenvorrecht begründet, ist § 81 a BVG für den Geschädigten besser ausgestaltet, weil er ein uneingeschränktes Quotenvorrecht des Verletzten anordnet, d.h., Ansprüche können vom Versorgungsträger nur insoweit geltend gemacht werden, als die Leistungen des Schädigers zuzüglich der Versorgungsleistungen den erlittenen vollen Schaden übersteigen (vgl. BGH NZV 1989, 268, 269;… Geigel-Plagemann, 23. Auflage, Kap. 30, Rnr. 153;… Fehl a.a.O., Rnr. 25 zu § 81 a BVG).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 44/82

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01
    Das Landgericht hat weiterhin in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1995, 2413 zum Zeitpunkt des Forderungsübergangs und BGH VersR 1984, 35 zur Kenntnis i.S.d. § 407 BGB) richtig dargelegt, dass der mit dem Geschädigten R geschlossene Vergleich im Verhältnis zu dem klagenden Land keine Wirksamkeit entfaltet, weil die Ansprüche bereits mit dem Schadensfall übergangen sind und eine Gutgläubigkeit des Beklagten i.S.d. § 407 BGB nicht bestanden hat.
  • BSG, 25.08.2022 - B 9 V 4/21 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Versorgungskrankengeld - Arbeitsunfähigkeit - …

    Es ist dazu bestimmt, den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgelts oder sonstigen Erwerbseinkommens für einen begrenzten Zeitraum auszugleichen und die wirtschaftliche Basis für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten (…vgl hierzu speziell zum Versorgungskrankengeld BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 VS 3/09 R - SozR 4-3200 § 82 Nr. 1 RdNr 43; BSG Urteil vom 10.8.1983 - 9a RV 7/82 - juris RdNr 11; LSG für das Saarland Urteil vom 30.3.2004 - L 5 V 1/01 - juris RdNr 47; OLG Hamm Urteil vom 24.10.2001 - 13 U 85/01 - juris RdNr 29;… Fehl in Fehl/Förster/Leisner/Sailer, aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.01.2002 - 13 U 132/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5110
OLG Celle, 31.01.2002 - 13 U 132/01 (https://dejure.org/2002,5110)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2002 - 13 U 132/01 (https://dejure.org/2002,5110)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 13 U 132/01 (https://dejure.org/2002,5110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Glückwunsch-Rundschreiben eines Rechtsanwalts mit Honorargutschein

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UWG ; § 43b BRAO ; § 6 Abs. 1 BORA
    Unterlassungsanspruch; Rechtsanwaltswerbung; Glückwunschschreiben; Konfirmanden ; Honorarvergütung; Klageänderung ; Verjährung; Wettbewerbswidrigkeit

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BRAO § 43 b; ; BORA § 6 I

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; BRAO § 43b; BORA § 6 Abs. 1
    Anwaltlicher Wettbewerbsvorstoß durch Glückwunsch-Rundschreiben mit Honorargutschein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch; Rechtsanwaltswerbung; Glückwunschschreiben; Konfirmanden ; Honorarvergütung; Klageänderung ; Verjährung; Wettbewerbswidrigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1210
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch …

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2002 - 13 U 132/01
    Die aufgrund eines vorliegend etwa in Form des Gratulationsschreibens vom 2. Mai 2000 begangenen Wettbewerbsverstoßes begründete Vermutung für die Wiederholungsgefahr reicht für eine neue Begehungsgefahr nicht aus, da ansonsten die Verjährung gemäß § 21 I UWG unterlaufen würde (vgl. BGH GRUR 1987, 125).
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Celle, 31.01.2002 - 13 U 132/01
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Vorbringens, auf das sich die Klage stützt und das neben dem Wortlaut des Klageantrags zu dessen Auslegung heranzuziehen ist (vgl. BGH NJW 1991, 3029 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.06.2002 - 4 AR 45/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9997
OLG Celle, 18.06.2002 - 4 AR 45/02 (https://dejure.org/2002,9997)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2002 - 4 AR 45/02 (https://dejure.org/2002,9997)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 4 AR 45/02 (https://dejure.org/2002,9997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Geltung der Unterbrechungswirkungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 240 ZPO; § 249 ZPO; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
    Unterbrechungswirkungen der §§ 240, 249 Zivilprozessordnung (ZPO) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; "Objektiv willkürlich"; Wegen übereinstimmenden ...

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § 249; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    ZPO § 240 § 249 § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbrechungswirkungen der §§ 240, 249 Zivilprozessordnung (ZPO) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; "Objektiv willkürlich"; Wegen übereinstimmenden ...

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 2 O 58/02
  • LG Hannover - 9 O 5415/01
  • OLG Celle, 18.06.2002 - 4 AR 45/02
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2002 - 4 AR 45/02
    Grundsätzlich kommt einem Verweisungsbeschluss, der wie der Beschluss des Landgerichts Hannover vom 7. Januar 2002 eine Verweisung an ein nur konkurrierend zuständiges Gericht - hier das LG Berlin nach § 29 ZPO - ausspricht, keine Bindungwirkung zu, weil ein solcher Beschluss im Regelfall 'objektiv willkürlich' ist (vgl. z. B. BGH NJW 1993, 1273).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 69/16

    Gerichtsstandbestimmung; Unterbrechung; Insolvenz; Antrag; Bindungswirkung; …

    Die Vorschriften betreffen das Hauptsacheverfahren und sind auf das Verfahren gem. § 36 Abs. 1 ZPO nicht anwendbar (BGH…, Beschluss vom 07.01.2014 - X ARZ 578/13, BeckRS 2014, 01829, Rn. 7 - zu § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO; OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2002 - 4 AR 45/02, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2011 - 5 Sa 89/11, BeckRS 2011, 28681, beck-online).
  • BayObLG, 15.09.2020 - 1 AR 86/20

    Verfahrensunterbrechung aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

    Insoweit hat das Bestimmungsverfahren lediglich vorbereitenden Charakter (…vgl. allgemein Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 36 Rn. 16;… Toussaint in BeckOK ZPO, 37. Ed. Stand: 1. Juli 2020, § 37 Rn. 7.1; zu § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO: BGH…, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 7; BayObLG…, Beschluss vom 19. Mai 2020, 1 AR 35/20, Rn. 16; jeweils m. w. N.; zu § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO: BAG…, Beschluss vom 21. Dezember 2015, 10 AS 9/15, juris Rn. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 1. Dezember 2016, 32 SA 69/16, juris Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 18. Juni 2002, 4 AR 45/02, juris Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 5 Sa 89/11
    Das gegen die Beklagte eröffnete Insolvenzverfahren und die dadurch bewirkte Unterbrechung des Rechtsstreit gemäß §§ 240, 249 ZPO stehen einer gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit nicht entgegen (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 214).
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dejure.org Übersicht OLG Celle

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 6 WF 80/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14194
OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 6 WF 80/01 (https://dejure.org/2001,14194)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.06.2001 - 6 WF 80/01 (https://dejure.org/2001,14194)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Juni 2001 - 6 WF 80/01 (https://dejure.org/2001,14194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 122 Abs. 2
    Prozesskostenhilfe: Erstreckung auf einen Vergleich über ein nicht anhängiges Umgangsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 557
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 20.12.1995 - 6 WF 82/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 6 WF 80/01
    Für die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Regelung des Umgangsrechts kann zwar grundsätzlich die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO anfallen (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 1996, 419 und JurBüro 1997, 633 ) ; die Festsetzung dieser Gebühr gemäß den §§ 121 f. BRAGO gegenüber der Landeskasse scheitert hier jedoch daran, dass der Antragsgegnerin mit Beschluss des Familiengerichts vom 31. Juli 2000 Prozesskostenhilfe nur für das - selbständige - Verfahren betreffend die Regelung der elterlichen Sorge bewilligt worden war.
  • OLG Zweibrücken, 04.07.1997 - 6 WF 74/97

    Zubilligung einer Vergleichsgebühr wegen der Beseitigung eines Streits durch …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 6 WF 80/01
    Für die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Regelung des Umgangsrechts kann zwar grundsätzlich die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO anfallen (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 1996, 419 und JurBüro 1997, 633 ) ; die Festsetzung dieser Gebühr gemäß den §§ 121 f. BRAGO gegenüber der Landeskasse scheitert hier jedoch daran, dass der Antragsgegnerin mit Beschluss des Familiengerichts vom 31. Juli 2000 Prozesskostenhilfe nur für das - selbständige - Verfahren betreffend die Regelung der elterlichen Sorge bewilligt worden war.
  • OLG Nürnberg, 08.07.1986 - 11 WF 2169/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 6 WF 80/01
    Für eine Vereinbarung über die Umgangsregelung ist daher eine gesonderte Bewilligung der Prozesskostenhilfe sowie die Beiordnung des Rechtsanwalts erforderlich (im Anschluss an OLG Nürnberg, JurBüro 1986, 1533).
  • OLG Celle, 08.08.2008 - 17 WF 110/08

    Mindestmaß an beiderseitigem Nachgeben sowie verbindliche und verfahrensbeendende …

    Für eine Vereinbarung über die im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren nicht anhängige Umgangsregelung ist daher eine gesonderte Bewilligung der Prozesskostenhilfe sowie die Beiordnung des Rechtsanwalts erforderlich (OLGR Zweibrücken 2002, 214. OLG Koblenz FamRZ 2001, 1394.
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05

    Kosten- und Gebührenrecht: Einigungsgebühr; Gegenstandswert bei einem Hauptsache- …

    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, die Eltern hätten außerdem über die - gar nicht rechtshängige - Frage der Zustimmung der Antragstellerin zur Mandeloperation von Sa... eine Einigung erzielt, kann hierfür eine Einigungsgebühr zu Lasten der Staatskasse schon deswegen nicht in Ansatz gebracht werden, weil für diesen gesonderten Verfahrensgegenstand eigens Prozesskostenhilfe hätte bewilligt werden müssen (vgl. hierzu Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken - 6. Senat - OLGR 2002, 214; Senat Beschluss vom 25. Januar 2005, 2 WF 9/05).
  • OLG Schleswig, 22.02.2012 - 15 WF 437/11

    Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich in einer …

    Das gilt auch, wenn wie hier in Verfahren über die elterliche Sorge eine Einigung über ein nicht anhängiges Umgangsrecht erzielt wird (OLG Zweibrücken, RPfl 2001, 557; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 311; OLG München FamRZ 2000, 1389 ).
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