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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6889
OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02 (https://dejure.org/2003,6889)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2003 - 19 U 159/02 (https://dejure.org/2003,6889)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2003 - 19 U 159/02 (https://dejure.org/2003,6889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1 S. 1 § 242
    Änderungen der Ausgleichspflicht im Innenverhältnis für eine von Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam angemietete Wohnung bei Auszug eines Partners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichspflicht bei Auszug aus gemeinsam angemieteter Wohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietvertrag einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Qualifizierung des Innenverhältnisses als Gesamtschuldverhältnis; Trennung der Lebensgemeinschaft; Alleinige Weiternutzung der Wohnung durch einen Partner; Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; Konkludente ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 32
  • FamRZ 2003, 1839 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 43/97

    Haftung des Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung der …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02
    Dann aber war er fortan verpflichtet, den Mietzins alleine zu tragen (s. OLG Düsseldorf DRsp. 1998/1290, Rn. 9 = FamRZ 1998, 739, 740 = NJW-RR 1998, 658 f.; vgl. auch SchlHOLG OLGR 1998, 357).
  • OLG München, 25.03.1998 - 7 U 4926/97

    Kaufvertrag über Geschäftsanteile einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 159/02
    Dann aber war er fortan verpflichtet, den Mietzins alleine zu tragen (…s. OLG Düsseldorf DRsp. 1998/1290, Rn. 9 = FamRZ 1998, 739, 740 = NJW-RR 1998, 658 f.; vgl. auch SchlHOLG OLGR 1998, 357).
  • OLG Köln, 09.11.2006 - 8 U 42/06

    Steuerberaterhonorarfoderung; Formerfordernis; eingescannte Unterschrift

    Zwar gibt es in der Rechtsprechung - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - Beispielsfälle aus dem Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in denen der eine Partner nach der Beendigung der Lebensgemeinschaft und dem Auszug des anderen Partners die ursprünglich an beide vermietete Wohnung monatelang allein weiterbenutzt und dadurch objektiv zum Ausdruck gebracht hat, dass er die Wohnung unabhängig von dem Auszug des Partners weiter behalten wolle; in solchen Fällen kann der in der Wohnung verbliebene Lebenspartner unter Umständen gehalten sein, im Innenverhältnis zu seinem früheren Lebenspartner den gesamten Mietzins für die vormals gemeinsame Wohnung allein tragen zu müssen (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2003, 199, 200; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 658, 659).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8784
BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02 (https://dejure.org/2003,8784)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 1Z BR 77/02 (https://dejure.org/2003,8784)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 1Z BR 77/02 (https://dejure.org/2003,8784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BGB § 2265 § 2269 § 2271 Abs. 1 Satz 2 § 2290
    Gemeinschaftliches Testament nach Erbvertrag - Widerruf durch Aufhebungsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Erbscheins auf Grundlage eines Testaments; Geltendmachung des Entgegenstehens eines vorherigen gemeinsamen Testaments der Eheleute; Folgen einer späteren Änderung eines gemeinsamen Testaments; Wirksamkeit eines das Testament betreffenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 658
  • DNotZ 2003, 867
  • FamRZ 2003, 1509
  • Rpfleger 2003, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02
    b) Es ist anerkannt, dass Eheleute, die einen Erbvertrag geschlossen haben, durch ein gemeinschaftliches Testament Bestimmungen des Erbvertrages nicht nur aufheben (§ 2292 BGB ), sondern auch abändern und insbesondere in der Weise ergänzen können, dass sich die neuen Verfügungen nach dem Willen der Testierenden mit den bisherigen, weiter bestehen bleibenden als einziges gemeinschaftliches Testament darstellen (BayObLGZ 1956, 205/206; 1960, 192/195; 1965, 53/56; 1987, 23/27;… Staudinger/Kanzleiter BGB [1998] § 2292 Rn. 4).
  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84

    Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02
    Die Schlussfolgerungen des Tatrichters müssen hierbei nicht zwingend sein; die Entscheidung ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn eine andere als die vom Tatrichter vorgenommene Auslegung ebenfalls möglich ist (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1985, 312 ).
  • BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59

    Sofortige Bewilligung eines Erbscheins ohne Erteilung eines Vorbescheides; …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02
    b) Es ist anerkannt, dass Eheleute, die einen Erbvertrag geschlossen haben, durch ein gemeinschaftliches Testament Bestimmungen des Erbvertrages nicht nur aufheben (§ 2292 BGB ), sondern auch abändern und insbesondere in der Weise ergänzen können, dass sich die neuen Verfügungen nach dem Willen der Testierenden mit den bisherigen, weiter bestehen bleibenden als einziges gemeinschaftliches Testament darstellen (BayObLGZ 1956, 205/206; 1960, 192/195; 1965, 53/56; 1987, 23/27;… Staudinger/Kanzleiter BGB [1998] § 2292 Rn. 4).
  • OLG München, 10.12.2008 - 20 U 2303/08

    Vermächtnis: Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung eines …

    Die gegenseitige Erbeinsetzung und die Berufung der Schlusserben müssen nicht in derselben Verfügung getroffen werden (BayObLG FamRZ 93, 1126; BayObLG NJW-RR 03, 658).

    Insofern unterscheidet sich der hier zur Entscheidung anstehende Fall von dem, der dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.3.2003 (NJW-RR 03, 658) zugrunde lag.

    Auch wenn man eine oben dargestellte Verknüpfung zwischen Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament annimmt, folgt daraus noch nicht automatisch, dass eine Wechselbezüglichkeit zwischen den jeweiligen Erbeinsetzungen der Ehegatten und den Verfügungen im Testament von 1984 besteht (BayObLG NJW-RR 03, 658).

  • OLG München, 28.01.2009 - 3 U 5101/07

    Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament: Formwirksamkeit von nachträglichen …

    Soweit sich der Kläger auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.02.2003 (NJW-RR 2003, 658 ff.) beruft, ist die dieser Entscheidung zugrunde liegende Fallgestaltung eine gänzlich andere.
  • OLG Schleswig, 09.01.2018 - 3 U 17/17

    Ehegattentestament - Voraussetzungen für Annahme der Wechselbezüglichkeit

    Auslegung ist aber Sache des Tatrichters (s. BayObLG NJW-RR 2003, 658 ff, juris Rn. 61 gerade für zwei zeitlich auseinanderfallende letztwillige Verfügungen).
  • VG Bayreuth, 11.11.2025 - B 4 S 25.774

    Vorheriger Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde, Drohende …

    Dass diese vom Nachlassgericht vertretene Rechtsansicht verfehlt wäre, ist auch nicht erkennbar (vgl. dazu, dass erbvertragliche Regelungen durch ein gemeinschaftliches Testament aufgehoben oder abgeändert werden können: BayObLG, B.v. 20.2.2023 - 1Z BR 77/02 - juris Rn. 60 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3358
OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02 (https://dejure.org/2002,3358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.07.2002 - 7 U 330/02 (https://dejure.org/2002,3358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 7 U 330/02 (https://dejure.org/2002,3358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 635; ; ZPO § 91; ; ZPO §§ 485 f.

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 § 635; ZPO § 91 §§ 485 f.
    Gesonderte Geltendmachung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online

    Gesonderte Geltendmachung der Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesonderte Geltendmachung der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens; Einredeweise Geltendmachung als Aufrechnungsforderung; Aufrechnung von Ansprüchen aus Mangelhaftung gegen Restwerklohn; Umfang der Aufrechenbarkeit; Erlöschen durch Aufrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 305
  • BauR 2003, 1268 (Ls.)
  • BauR 2003, 595 (Ls.)
  • BauR 2003, 761
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01

    Streitwert; selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Dies ist aber für die Annahme einer Hauptsacheklage nach Auffassung des Senates nicht ausreichend (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 20.02.2002, OLGR Dresden 2002, 240, 241 bei der Abgrenzung der angefallenen Kosten im Rahmen der Streitwertfestsetzung).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Es besteht jedoch keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage; vielmehr ist eine Feststellungsklage trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, zulässig, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. nur BGH, Urteil vom 04.06.1996, NJW 1996, 2725 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 342/96

    Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Ein Schadensersatzanspruch des Hauptunternehmers gegen den Subunternehmer insoweit ist auch durch die Regelungen in § 13 Nr. 5 bzw. Nr. 7 VOB/B nicht ausgeschlossen (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1995, NJW-RR 1996, 729; ähnlich BGH, Urteil vom 18.12.1997, NJW 1998, 1493 für die Weitergabe einer Vertragsstrafe).
  • OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96

    Begriff der Hauptsacheklage bei Feststellung von Mängeln im selbständigen …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Bereits der eindeutige Wortlaut des § 494a Abs. 1 ZPO zeigt, dass eine Klage, also ein prozessualer Angriff des Antragstellers erforderlich ist, der die im selbstständigen Beweisverfahren geprüften Tatsachen zum Streitgegenstand hat (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 16.09.1996, NJW-RR 1997, 1295; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.1993, MDR 1994, 201; Wielgoss, JurBüro 1999, 125).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1995 - 22 U 203/94

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen Subunternehmer bei zögerlicher …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Ein Schadensersatzanspruch des Hauptunternehmers gegen den Subunternehmer insoweit ist auch durch die Regelungen in § 13 Nr. 5 bzw. Nr. 7 VOB/B nicht ausgeschlossen (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1995, NJW-RR 1996, 729; ähnlich BGH, Urteil vom 18.12.1997, NJW 1998, 1493 für die Weitergabe einer Vertragsstrafe).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1995 - 22 U 139/94

    Eigenleistungen des Bauherrn; Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Der zutreffende Hintergrund der vom Landgericht vertretenen Auffassung dürfte die Überlegung sein, für eine Klage auf Kostenerstattung hinsichtlich der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens bestehe kein Rechtsschutzinteresse, wenn es zum Hauptsacheprozess kommt, weil der Anspruchsberechtigte im Wege der Kostengrundentscheidung und des Kostenfestsetzungsverfahrens seine Forderung auf einfachere Weise als durch die Klageerhebung durchsetzen kann (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.1995, NJW-RR 1995, 1108, 1109;… Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1993 - 10 W 117/93

    Aufrechnung ersetzt nicht Klageerhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
    Bereits der eindeutige Wortlaut des § 494a Abs. 1 ZPO zeigt, dass eine Klage, also ein prozessualer Angriff des Antragstellers erforderlich ist, der die im selbstständigen Beweisverfahren geprüften Tatsachen zum Streitgegenstand hat (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 16.09.1996, NJW-RR 1997, 1295; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.1993, MDR 1994, 201; Wielgoss, JurBüro 1999, 125).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08

    Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen …

    Nach einer Entscheidung des OLG Celle (OLGR 2004, 167) soll in Anwendung dieser Grundsätze die im Prozess erklärte Aufrechnung mit dem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unzulässig sein (…ebenso Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., vor § 485 Rdn. 29; a.A. OLG Dresden, BauR 2003, 761).
  • OLG Köln, 19.10.2022 - 11 U 247/21

    1. Eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach § 494a ZPO steht …

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann ausnahmsweise zu bejahen sein, wenn der Weg über das Kostenfestsetzungsverfahren nicht zweifelsfrei als erfolgversprechend erscheint, etwa weil der Kostengläubiger wegen des formalisierten Charakters des Kostenfestsetzungsverfahrens nicht sicher sein kann, seinen Kostenerstattungsanspruch in diesem durchsetzen zu können (OLG Düsseldorf, BauR 2022, 1235, 1236;… BeckOK ZPO/Jaspersen, a.a.O., § 91 Rn. 42;… BeckOK ZPO/Kratz, a.a.O., § 494a Rn. 21; s. auch BGH, NJW 1990, 2060, 2061; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 305, 306).
  • BGH, 25.08.2005 - VII ZB 35/04

    Zulässigkeit eines Kostenantrags im selbständigen Beweisverfahren

    Die diese Frage verneinenden Stimmen beziehen sich zur Begründung insbesondere auf den Wortlaut des § 494 a Abs. 1 ZPO und darauf, dass über den zur Aufrechnung gestellten Gegenanspruch nicht immer mit Rechtskraftwirkung entschieden werde (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 25. Juli 2002 - 7 U 330/02, BauR 2003, 761 m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12

    Anforderungen an die Erledigung der Widerklage eines Bauherrn wegen der Kosten …

    Rn. 61 (1) Grundsätzlich können die dem Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten als zurechenbare Mangelfolgeschäden isolierter Gegenstand eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sein, mit dem der Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner aufrechnen oder sie zum Gegenstand einer Widerklage machen kann (vgl. nur OLG Dresden, NJW-RR 2003, 305; BGH NJW-RR 2010, 674).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Anspruch des Zweiterwerbers einer …

    Ob ein prozessrechtlicher Kostenerstattungsanspruch im Hinblick auf die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch verdrängt, hat das OLG Dresden offen gelassen (BauR 2003, 761, juris RN 29).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung eines …

    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2;… Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • LG Bad Kreuznach, 03.04.2014 - 1 S 85/13

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Wann ist prozessuale Kostenerstattung …

    Die Entscheidung des OLG Dresden vom 25.07.2002 (7 U 330/02) behandelt vornehmlich das Problem, wann begrifflich vom Vorliegen eines Hauptsacheverfahrens ausgegangen werden kann.
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dejure.org Übersicht OLG Dresden

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 144/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4317
OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 144/02 (https://dejure.org/2003,4317)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.01.2003 - 2 WF 144/02 (https://dejure.org/2003,4317)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - 2 WF 144/02 (https://dejure.org/2003,4317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4
    Unter welchen Voraussetzungen kann von einer bedürftigen Partei zur Deckung der Kosten des Scheidungsverfahrens verlangt werden ein noch selbsgenutztes Anwesen einzusetzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnhaus bei Scheidung verkaufen?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren und die Folgesache Versorgungsausgleich im Wege der Stundung der Prozesskosten bis zum Verkauf eines Miteigentumsteils eines von der Antragstellerin allein bewohnten Hauses; Einschränkende Bewilligung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1395
  • Rpfleger 2003, 253
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • LG Koblenz, 19.04.1995 - 14 T 122/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 144/02
    Zur Deckung der Kosten des Scheidungsverfahrens kann von einer bedürftigen Partei auch ein (noch) selbstgenutztes Anwesen einzusetzen sein, wenn abzusehen ist, dass sie aus finanziellen Gründen zu einer Veräußerung des Hausgrundstückes gezwungen sein wird oder dass es im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu einer Veräußerung kommen wird (…Mü-Kom, aaO; Landgericht Koblenz, FamRZ 96, 874; OLG Bamberg, JurBüro1984, 1580;… a.A. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 347; OLG Schleswig, AnwBl 1987, 54).
  • OLG Schleswig, 08.08.1986 - 13 WF 88/86

    Vermögen; Prozeßkosten; Ehescheidungsverfahren; Fakultative Veräußerung des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 144/02
    Zur Deckung der Kosten des Scheidungsverfahrens kann von einer bedürftigen Partei auch ein (noch) selbstgenutztes Anwesen einzusetzen sein, wenn abzusehen ist, dass sie aus finanziellen Gründen zu einer Veräußerung des Hausgrundstückes gezwungen sein wird oder dass es im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu einer Veräußerung kommen wird (…Mü-Kom, aaO; Landgericht Koblenz, FamRZ 96, 874; OLG Bamberg, JurBüro1984, 1580;… a.A. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 347; OLG Schleswig, AnwBl 1987, 54).
  • OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05

    Vermutung der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller …

    cc) Im Falle einer künftigen Veräußerung des Hausgrundstückes bzw. Zuschlagserteilung im Rahmen der Teilungsversteigerung wird allerdings der der Beklagten zufließende Vermögenswert im Rahmen des § 120 Abs. 4 ZPO zu berücksichtigen sein (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1395, 1396;… Kalthoener / Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rdn. 347).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 17 WF 169/02   

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https://dejure.org/2002,9213
OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 17 WF 169/02 (https://dejure.org/2002,9213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.10.2002 - 17 WF 169/02 (https://dejure.org/2002,9213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 17 WF 169/02 (https://dejure.org/2002,9213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Formbedürftigkeit der Zurücknahme der Beschwerde in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Wirksamkeit einer telefonisch erklärten und durch Aktenvermerk festgehaltenen Rücknahmeerklärung; Erlöschen der Befugnis des Beschwerdegerichts zu einer Entscheidung ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 776
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 15.04.2005 - 2 Wx 2/05

    Rücknahme des Rechtsmittels nach Erlass der Beschwerdeentscheidung; Wegfall der …

    1a Z 37/65">BayObLGZ 1965, 347; OLG Stuttgart, OLGR 2003, 199; OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 44; Bassenge, FGG, 10. Auflage 2004, Einl. Rn. 118; Keidel/Kahl, aaO, § 19 Rn. 108; jeweils für das FGG-Verfahren; sowie OLG Frankfurt, OLGR 2002, 250; OLG Koblenz, OLGR 2001, 331; jeweils für das ZPO-Verfahren).

    1a Z 37/65">BayObLGZ 1965, 347; OLG Stuttgart, OLGR 2003, 199; OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 44; Bassenge, aaO, Einl. Rn. 117; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage 1999, § 19 Rn. 20; Jansen, aaO, § 21 Rn. 15; Keidel/Kahl, aaO, § 19 Rn. 108; jeweils für die Beschwerde nach dem FGG; Demharter, GBO, 25. Auflage 2005, § 73 Rn. 11 für die Beschwerde nach der GBO; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Auflage 2005, § 130 Rn. 15; Rohs/Wedewer/Waldner, aaO, § 131 Rn. 10; jeweils für die Beschwerde nach der KostO; OLG Koblenz, OLGR 2001, 331; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Auflage 2005, § 572 Rn. 32; jeweils für die Beschwerde nach der ZPO).

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01 a   

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OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01 a (https://dejure.org/2001,21751)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.10.2001 - 1 U 54/01 a (https://dejure.org/2001,21751)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 1 U 54/01 a (https://dejure.org/2001,21751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 § 234
    Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterrichtung und zur Überprüfung des Büropersonals

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 1 O 2673/00
  • OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Dies durfte er auch deshalb nicht, weil Voraussetzung für jede Delegation von Aufgaben an das Büropersonal dessen Zuverlässigkeit ist, von der sich der Anwalt zu überzeugen hat (BGH NJW 88, 2045), so dass immer dann, wenn ein Anwalt Tätigkeiten in Fristsachen delegiert, er sicher zu stellen hat, dass die beauftragte Person über die Bedeutung der Fristen, den bevorstehenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung zuverlässig unterrichtet ist (BGH VersR 85, 668; NJW 88, 2045).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 84/88

    Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender …

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Bei der vorliegenden Fallgestaltung traf den Prozessbevollmächtigten der Klägerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Fristwahrung, da er die Frist zur Rechtsmittelbegründung bis zum letzten Tag und über das Ende der Dienststunden des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen hinaus ausschöpfen wollte (BGH VersR 94, 369; NJW 89, 2393).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZB 140/95

    Eigene Prüfung des Fristablaufs durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Überdies hat der Klägervertreter die gerichtliche Verfügung vom 12.09.2001, eine Kopie "sämtlicher Eintragungen aus seinem Fristenkalender für den 20. und 21.08.2001 vorzulegen", nicht erfüllt, sondern lediglich eine Kopie des Fristenkalenders vom 16.08.2001 zur Akte gereicht, so dass nicht einmal festgestellt werden kann, ob das Ende der Berufungsbegründungsfrist tatsächlich überhaupt auf den 21.08.2001 notiert worden ist, was unerlässlich ist (BGH NJW-RR 98, 1526).
  • BGH, 01.04.1993 - III ZB 33/92

    Fristgerechter Eingang eines Schriftstücks bei Gericht - Eingangsstempel des …

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Bei der vorliegenden Fallgestaltung traf den Prozessbevollmächtigten der Klägerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Fristwahrung, da er die Frist zur Rechtsmittelbegründung bis zum letzten Tag und über das Ende der Dienststunden des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen hinaus ausschöpfen wollte (BGH VersR 94, 369; NJW 89, 2393).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZB 27/85

    Drohender Fristablauf - Rechtsanwalt - Fristwahrender Schriftsatz - Zuverlässige …

    Auszug aus OLG Bremen, 26.10.2001 - 1 U 54/01
    Dies durfte er auch deshalb nicht, weil Voraussetzung für jede Delegation von Aufgaben an das Büropersonal dessen Zuverlässigkeit ist, von der sich der Anwalt zu überzeugen hat (BGH NJW 88, 2045), so dass immer dann, wenn ein Anwalt Tätigkeiten in Fristsachen delegiert, er sicher zu stellen hat, dass die beauftragte Person über die Bedeutung der Fristen, den bevorstehenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung zuverlässig unterrichtet ist (BGH VersR 85, 668; NJW 88, 2045).
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