Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - I-24 U 21/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 126 a.F.; ; BGB § ... 150 Abs. 2; ; BGB § 166; ; BGB § 565; ; BGB § 565 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 566 a.F.; ; BGB § 566 S. 1; ; BGB § 566 S. 2 a.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 566 a. F. (§ 550 n. F.), § 126
Veränderungen des Vertragsgegenstands und Schriftform; Reduzierung der Mietfläche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formunwirksame Nachtragsvereinbarung zu einem formwirsamen Mietvertrag über ein Grundstück
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schriftform des § 566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Ergeben der wesentlichen Vertragsbedingungen aus der Vertragsurkunde; Wirksamkeit der Nachtragsvereinbarung über die Reduzierung der Mietfläche; Nachträgliche wesentliche Vertragsänderung; Wahrung der Schriftform bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 12.12.2001 - 21 O 166/01
- OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - I-24 U 21/02
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95
Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 21/02
Ausreichend ist es, wenn sich die Einheitlichkeit des Vertrages aus einer fortlaufenden Paginierung der Seiten, einer fortlaufenden Nummerierung der einzelnen Vertragsbestimmungen, einheitlicher graphischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt (BGHZ 136, 357 f.). - BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 21/02
Ein für längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über ein Grundstück genügt dann der Schriftform des § 566 BGB, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Vertrages - aus der Vertragsurkunde ergeben (BGH NJW 1999, 2591 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88
Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 21/02
Der Vertrag kann daher nach der Mindestlaufzeit von einem Jahr gekündigt werden, wobei diese Mindestlaufzeit mit dem Abschluss des Änderungsvertrages zu laufen beginnt (BGH NJW 1999, 54; NJW-RR 90, 518;… Palandt/Weidenkaff a.a.O. § 566 Rn.18). - BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97
Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 21/02
Auch eine Unterschrift aller Seiten und eine eindeutige Verweisung auf Anlagen in der Mietvertragsurkunde genügt der Schriftform (BGH NJW 1999, 1104 f.). - BGH, 29.09.1998 - XI ZR 334/97
Staatlich genehmigte Sportwetten sind rechtsverbindlich
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 24 U 21/02
Der Vertrag kann daher nach der Mindestlaufzeit von einem Jahr gekündigt werden, wobei diese Mindestlaufzeit mit dem Abschluss des Änderungsvertrages zu laufen beginnt (BGH NJW 1999, 54; NJW-RR 90, 518;… Palandt/Weidenkaff a.a.O. § 566 Rn.18).
- OLG Hamburg, 05.10.2015 - 4 U 54/15
Geschäftsraummiete: Formbedürftigkeit eines einseitigen Kündigungsverzichts
Rn. 39 Das Erfordernis der Schriftform des § 550 BGB gilt grundsätzlich für sämtliche wesentliche, auch nachträgliche, Abreden zwischen Mieter und Vermieter und somit für den gesamten Vertragsinhalt einschließlich Nebenabreden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. November 2002 - I-24 U 21/02, 24 U 21/02 -, Rn. 15, juris).Der Einhaltung der Schriftform bedarf es demnach stets dann, wenn das Mietverhältnis durch die getroffene Vereinbarung in seinem Kern betroffen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. November 2002 - I-24 U 21/02, 24 U 21/02 -, Rn. 15, juris).
Denn das Mietverhältnis wäre auch im Falle einer existierenden, jedoch formunwirksamen Kündigungsausschlussvereinbarung von Anfang April 2012 gemäß § 550 Satz 2 BGB frühestens zum Ablauf eines Jahres nach der vermeintlichen Änderung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. November 2002 - I-24 U 21/02, 24 U 21/02 -, Rn. 1, juris; BGH…, Urteil vom 04. April 2007 - VIII ZR 223/06 -, Rn. 13, juris) und somit frühestens Anfang April 2013 kündbar gewesen.
- OLG Düsseldorf, 11.05.2004 - 24 U 264/03
Treuwidriges Handeln bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages unter Berufung …
So wird teilweise angenommen, ein solcher Mangel dürfe auch zum Anlass genommen werden, sich von einem aus welchen Gründen auch immer lästigen Vertrag zu lösen (…MüKo/Förschler, aaO, § 125 Rn. 68;… Bub/Treier, aaO, II Rn. 787; aA Senat DWW 2003, 93 = OLGR 2003, 271, ferner Urteil vom 15.11.1994, 24 U 28/94, n.v.). - OLG Dresden, 23.06.2021 - 5 U 2366/20
Grundsätzlich kann eine außerordentliche Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB nur auf …
Jedenfalls in dieser Konstellation kommt es auf den Zeitpunkt der Vertragsänderung an (…Wolf/Eckert/Ball a.a.O. Rn. 139; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2002, 24 U 21/02), so am 17.03.2018 die notwendige Mindestlaufzeit des Mietvertrags abgelaufen war.
- OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 U 102/03
Zur Erfüllung der gesetzlichen Schriftform des § 566 a.F. BGB durch eine …
Ein solcher Ausnahmefall liegt nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn die Parteien aus außerhalb der Urkunde liegenden Gründen zur Erfüllung der Schriftform verpflichtet sind (BGH ZMR 1964, 79) oder eine Partei den durch eine Vertragsänderung bedingten Formmangel zur vorzeitigen Auflösung eines langjährigen Vertrages missbraucht, obwohl sie durch die Vertragsänderung begünstigt worden ist (BGHZ 65, 49; OLG München, NJW-RR 1996, 654; OLG Düsseldorf, DWW 2003, 93). - LG Halle, 16.01.2012 - 3 O 1176/11
Gewerberaummiete: Kündigung durch den Mieter wegen Nichteinhaltung der …
Anders als etwa in dem Fall, der der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.11.2002 (24 U 21/02) zugrunde lag, wurde nicht auch die Mietfläche, sondern ausschließlich der geschuldete Mietzins reduziert. - LG Frankfurt/Main, 22.09.2006 - 19 O 48/05
Berufung auf fehlende Schriftform als Verstoß gegen Treu und Glauben
Sofern sich die Beklagte nunmehr von diesem Vertragsverhältnis lösen wollte, da es ihr lästig wurde und sie sich zur Begründung der Wirksamkeit der Kündigung auf Formunwirksamkeiten beruft, verstößt sie gegen Treu und Glauben (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2003, 271-273 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 08.05.2003 - 13 UF 62/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1671 II Nr. 2
- recht-islam.de
Alleinige elterliche Sorge zur Entscheidung über die Religion
- rechtsportal.de
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Elterliche Sorge bei Eltern verschiedenen Glaubens - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sorgerecht bei verschiedenen Glaubensgemeinschaften der Eltern
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mutter will Dreijährigen christlich taufen - Kein Grund, den muslimischen Vater vom Sorgerecht auszuschließen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil; Streit um die elterliche Sorge zwischen einer deutschen, christlichen Mutter und dem albanischen, moslemischen Vater; Nichteinhalten gerichtlicher Anordnungen hinsichtlich des ...
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 05.03.2002 - 78 F 182/01
- OLG Schleswig, 08.05.2003 - 13 UF 62/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1948
- FamRZ 2004, 394 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 03.05.2016 - 20 UF 152/15
Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die …
Rn. 26 Deshalb erscheint es gerade vor dem Hintergrund, dass die Eltern M's aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, aus der Sicht des weltanschaulich neutralen Staates geboten, das Kind nicht bereits jetzt endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren, wie es insbesondere durch die Taufe der Fall wäre (OLG Hamm FamRZ 2014, 1712 im Fall acht Jahre alter Kinder, die katholisch getauft werden wollen; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1255; OLG Schleswig FamRZ 2003, 1948 im Fall eines dreijährigen Kindes, das an dem kirchlichen Gemeindeleben teilnimmt). - AG Oberhausen, 07.09.2009 - 45 F 160/09
Entscheidung über Taufe und Kommunion eines Kindes bei einem katholischen und …
Danach ist davon abzusehen, die Religionsmündigkeit B abzuwarten und ihm die Entscheidung nach seinem 14. Lebensjahr allein zu überlassen (vergl. Luthin, Anm. Ewers zum Beschluss des OLG Schleswig FamRZ 2004, 394).Danach ist davon abzusehen, die Religionsmündigkeit B abzuwarten und ihm die Entscheidung nach seinem 14. Lebensjahr allein zu überlassen (vergl. Luthin, Anm. Ewers zum Beschluss des OLG Schleswig FamRZ 2004, 394).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
AGBG § 9; AKB 1996 § 7 Abs. 5 S. 4
Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses für Aufbauten eines LKW; Haftung des LKW-Mieters bei unterlassener Benachrichtigung der Polizei nach einem Verkehrsunfall - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation, 27.8.2003)
Bei Verkehrsunfall mit Mietwagen muss Polizei eingeschaltet werden // So genannte Polizeiklausel in AGB zulässig
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 5 O 421/00
- OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01
Deren Verletzung führt gemäß § 7 V 4 AKB 1996 i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG zum Verlust des Versicherungsschutzes, allerdings mit der Einschränkung, dass das Verschulden erheblich sein und die Obliegenheitsverletzung geeignet erscheinen muss, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden - sogenannte Relevanzrechtsprechung - (BGH VersR 1975, 752 ; VersR 1984, 228 ;… OLG Stuttgart, aaO.). - BGH, 17.12.1980 - VIII ZR 316/79
Ausschluß der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz wegen Überlassung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01
Entsprechen die Mietbedingungen diesem Leitbild der Kaskoversicherung nicht, so sind sie unwirksam, weil in diesem Fall der Mieter gemäß § 9 AGBG a.F. unangemessen benachteiligt wird (BGHZ 70, 304; BGH NJW 1981, 1211 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 95;… Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz , 4. Aufl., § 9 Rn. M 80 ff.). - BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76
Einschränkung der Haftungsfreistellung
Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01
Entsprechen die Mietbedingungen diesem Leitbild der Kaskoversicherung nicht, so sind sie unwirksam, weil in diesem Fall der Mieter gemäß § 9 AGBG a.F. unangemessen benachteiligt wird (BGHZ 70, 304; BGH NJW 1981, 1211 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 95;… Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz , 4. Aufl., § 9 Rn. M 80 ff.).
- BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80
Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall
Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01
Diese Klausel ist nach allgemeiner Auffassung wirksam (…Wolf/Horn/Lindacher, aaO., Rn. M 82; BGH NJW 1982, 167 ; OLG Stuttgart VersR 1988, 97), denn sie entspricht der in § 7 I 2 Satz 3 AKB 1996 enthaltenen Verpflichtung, alles zur Aufklärung des Schadensfalles Erforderliche zu tun. - BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73
Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises; …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01
Deren Verletzung führt gemäß § 7 V 4 AKB 1996 i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG zum Verlust des Versicherungsschutzes, allerdings mit der Einschränkung, dass das Verschulden erheblich sein und die Obliegenheitsverletzung geeignet erscheinen muss, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden - sogenannte Relevanzrechtsprechung - (BGH VersR 1975, 752 ; VersR 1984, 228 ;… OLG Stuttgart, aaO.). - OLG Stuttgart, 16.07.1986 - 4 U 57/86
Vereinbarkeit einer Vertragsklausel mit dem AGBG; Anforderungen an Wirksamkeit …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01
Diese Klausel ist nach allgemeiner Auffassung wirksam (…Wolf/Horn/Lindacher, aaO., Rn. M 82; BGH NJW 1982, 167 ; OLG Stuttgart VersR 1988, 97), denn sie entspricht der in § 7 I 2 Satz 3 AKB 1996 enthaltenen Verpflichtung, alles zur Aufklärung des Schadensfalles Erforderliche zu tun. - OLG Hamm, 23.09.1992 - 30 U 278/91
Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2002 - 12 U 980/01
Entsprechen die Mietbedingungen diesem Leitbild der Kaskoversicherung nicht, so sind sie unwirksam, weil in diesem Fall der Mieter gemäß § 9 AGBG a.F. unangemessen benachteiligt wird (BGHZ 70, 304; BGH NJW 1981, 1211 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 95;… Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz , 4. Aufl., § 9 Rn. M 80 ff.).
- OLG Karlsruhe, 10.03.2008 - 1 U 15/08
Haftungsfreistellungsvereinbarung beim Kraftfahrzeugmietvertrag: Ausnahme von …
Denn ein Mieter darf in diesen Fällen von einer umfassenden Versicherung - einschließlich Aufbau - ausgehen (OLG Hamm OLGR 2005, 557; so auch OLG Koblenz OLGR 2003, 271).
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