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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4013
OLG Braunschweig, 03.09.2003 - 3 U 252/02 (https://dejure.org/2003,4013)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.09.2003 - 3 U 252/02 (https://dejure.org/2003,4013)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. September 2003 - 3 U 252/02 (https://dejure.org/2003,4013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; § 823 BGB; § 320 BGB ; § 326 Abs. 1 BGB a.F.
    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für Aktien; Beendigung der Beteiligung eines stillen Gesellschafters; Errechnung des Auseinandersetzungsguthabens nach ordentlicher Kündigung ; Gegenstand einer Feststellungsklage ; Feststellung des Schuldnerverzugs ; Guthaben aus ...

  • Judicialis

    HGB § 235 I; ; BGB § 123; ; BGB § 138; ; BGB 723 I 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 235 Abs. 1; BGB § 123; BGB § 138
    Unzulässigkeit der Klage auf Feststellung eines Schuldnerverzugs - zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die atypische stille Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für Aktien; Beendigung der Beteiligung eines stillen Gesellschafters; Errechnung des Auseinandersetzungsguthabens nach ordentlicher Kündigung ; Gegenstand einer Feststellungsklage ; Feststellung des Schuldnerverzugs ; Guthaben aus ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (36)

  • OLG Braunschweig, 08.09.2004 - 3 U 118/03

    Klage des Anlegers auf Rückzahlung seiner Einlagen als atypischer stiller …

    aa) Bislang ist der Senat in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auch auf die atypisch stille Gesellschaft Anwendung finden, und zwar mit der Folge, dass den Gesellschaftern bei Fehlern anlässlich der Begründung der Mitgliedschaft lediglich ein Anspruch auf eine Beendigung der Gesellschaft bzw. eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung nach § 235 Abs. 1 HGB zusteht, nicht jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung der Einlagen (vgl. insbesondere die Urteile vom 03.09.2003 zu 3 U 252/02, abgedruckt in OLGR Braunschweig 2004, 16 ff., sowie zu 3 U 140/02, abgedruckt u.a. in ZIP 2003, 1793 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.06.2003 - 13 UF 257/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8359
OLG Koblenz, 23.06.2003 - 13 UF 257/03 (https://dejure.org/2003,8359)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2003 - 13 UF 257/03 (https://dejure.org/2003,8359)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 13 UF 257/03 (https://dejure.org/2003,8359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehevertrag bei Ausschluß von Zugewinn- und Versorgungsausgleich nichtig?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Russische Braut verzichtet im Ehevertrag auf Versorgung - Ausschluss von Zugewinn- und Versorgungsausgleich ist nicht automatisch eine "unangemessene Benachteiligung"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1569 § 138 Abs. 1 § 1408
    Wirksamkeit eines Ehevertrages

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsausschlusses bei beiderseitiger Berufstätigkeit; Ausschluss von Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich durch Ehevertrag bei gleichen Verhältnissen ; Maßgeblichkeit der angestrebten Familienkonstellation bei Überprüfung der ...

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 19 F 536/02
  • OLG Koblenz, 23.06.2003 - 13 UF 257/03

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2920
  • FamRZ 2004, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2003 - 13 UF 257/03
    Für solche Vereinbarungen besteht grundsätzlich volle Vertragsfreiheit; Schranken ergeben sich insoweit nur, als durch eine Inhaltskontrolle zu prüfen ist, ob die Regelungen die Grundrechte nicht verletzen (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2001, 343 ff).
  • KG, 19.07.2024 - 16 UF 39/22

    Internationale (Annex-) Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine …

    Hier kommt hinzu, dass ausweislich der Präambel des Ehevertrages (Ziff. I.4) beide Beteiligten - auch wenn der (tatsächlich eingetretene) Wunsch nach gemeinsamen Kindern nicht ausgeschlossen sein sollte - beabsichtigt haben, weiterhin berufstätig zu sein und ihren Lebensunterhalt jeweils selbst absichern wollten: In einem solchen Fall, in dem keiner der beiden Ehegatten bei Eheschließung über ein nennenswertes Vermögen verfügt und eine beiderseitige Berufstätigkeit geplant ist, ist ein notarieller Ehevertrag, der für den Fall der Scheidung den Ausschluss des Zugewinns und des Versorgungsausgleichs vorsieht, auch dann nicht sittenwidrig, wenn für die Zukunft - so wie hier (Ehevertrag Ziff. I.4, 4. Absatz) - ein allgemeiner Kinderwunsch besteht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 13 UF 257/03, FamRZ 2004, 200 [Rz. 4f.]).

    Genau dieser Fall ist tatsächlich eingetreten, so dass gegen den Ausschluss des Versorgungsausgleichs aufgrund der besonderen Umstände des konkreten Falles keine Bedenken bestehen (vgl. auch OLG Köln…, Beschluss vom 2. April 2019 - 10 UF 26/19, FamRZ 2019, 1689 [LS 3 du Rz. 22]; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 13 UF 257/03, FamRZ 2004, 200 [LS und Rz. 4f.]).

  • OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 836/03

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Es ist richtig, dass der Senat zur Sittenwidrigkeit des notariellen Vertrages im Verfahren 13 UF 257/03 ausführlich Stellung genommen und diese dort verneint hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.04.2003 - 10 UF 220/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10086
OLG Brandenburg, 01.04.2003 - 10 UF 220/02 (https://dejure.org/2003,10086)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.04.2003 - 10 UF 220/02 (https://dejure.org/2003,10086)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. April 2003 - 10 UF 220/02 (https://dejure.org/2003,10086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 323 Abs. 1
    Anforderungen bei Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Unterhaltsschuldners, einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden; Beschränkung der Arbeitsplatzsuche auf Vermittlungstätigkeit des Arbeitsamtes; Eigenhändiges Prüfen von Stellenanzeigen als zumutbare Arbeitsbemühungen; Erzielbare Einkünfte als fiktives ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindesunterhalt geht vor - Arbeitsloser Vater erklärt sich für leistungsunfähig

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1514
  • FamRZ 2004, 299 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 30.06.1998 - 10 WF 58/98

    Pflicht des Unterhaltsschulderns zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.2003 - 10 UF 220/02
    Denn ein täglicher Zeitaufwand von rund zweieinhalb Stunden für die Fahrt zur Arbeit ist nicht unzumutbar (vgl. Senat, FamRZ 1999, 1010).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.2003 - 10 UF 220/02
    Die Gegenvorstellung des Klägers ist zulässig (…vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 61. Aufl., Grundz § 567, Rz. 6;… MünchKomm/Lipp, ZPO, Aktualisierungsband (2002), Vor § 567, Rz. 9 ff.; s. a. BGH, FamRZ 2003, 92), jedoch nicht begründet.
  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.04.2003 - 10 UF 220/02
    Bei den Bemühungen um einen Arbeitsplatz darf sich der Unterhaltsschuldner auch nicht auf die Vermittlung durch das Arbeitsamt beschränken (s. a. BGH, FamRZ 1986, 244 ff. 246; 1085 ff., 1086).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 W 47/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12740
OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 W 47/03 (https://dejure.org/2003,12740)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.08.2003 - 3 W 47/03 (https://dejure.org/2003,12740)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. August 2003 - 3 W 47/03 (https://dejure.org/2003,12740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO §§ 485 ff.; ; ZPO § 493 Abs. 1; ; ZPO § 494 a; ; ZPO § 494 a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 494a
    Rechtsstreit im Sinne des § 494a ZPO bei Rechtsverteidigung, die auf den Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gestützt ist

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Fristsetzung für Klageerhebung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96

    Begriff der Hauptsacheklage bei Feststellung von Mängeln im selbständigen …

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 W 47/03
    Der Senat ist daher (u.a. mit OLG Köln NJW-RR 2000, 361) der Ansicht, daß ein Rechtsstreit im Sinn des § 494 a ZPO auch dann gegeben ist, wenn der Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens Grundlage für Einwendungen und Einreden im Rahmen der Rechtsverteidigung gegen die Werklohnklage des Unternehmers ist (a.M. u.a. OLG Köln NJW-RR 97, 1295;… Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 494 a Rdnr. 2;… Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98

    Kostengrundentscheidung Beweisverfahren Hauptsacheprozess

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 W 47/03
    Der Senat ist daher (u.a. mit OLG Köln NJW-RR 2000, 361) der Ansicht, daß ein Rechtsstreit im Sinn des § 494 a ZPO auch dann gegeben ist, wenn der Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens Grundlage für Einwendungen und Einreden im Rahmen der Rechtsverteidigung gegen die Werklohnklage des Unternehmers ist (a.M. u.a. OLG Köln NJW-RR 97, 1295;… Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 494 a Rdnr. 2;… Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 494 a Rdnr. 4).
  • BGH, 25.08.2005 - VII ZB 35/04

    Zulässigkeit eines Kostenantrags im selbständigen Beweisverfahren

    Die Gegenmeinung sieht in dem Rechtsstreit über die Werklohnforderung einen Hauptsacheprozess im Sinne von § 494 a Abs. 1 ZPO und verweist auf den Zweck des selbständigen Beweisverfahrens, Prozesse möglichst zu vermeiden (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 1997 - 21 W 15/97, OLGR 1997, 299 und OLG Bamberg, Beschluss vom 20. August 2003 - 3 W 47/03, OLGR 2004, 16 je m.w.N.).
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