Rechtsprechung
| OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Beschaffenheitsgarantie durch Beschreibung eines Hauses als "massiv gebaut"
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus notarieller Urkunde; Auf ein Zurückbehaltungsrecht gestützte Vollstreckungsgegenklage; Fehlen einer verbindlich vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache ; Verkauf eines Fachwerkhauses als "Massivhaus"; ...
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 434 n.F., BGB § 443 n.F., BGB § 276 n.F.
Beschaffenheitsgarantie bei Angabe, dass Haus "massiv gebaut" ist - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Grundstückskaufvertrag - massives Haus - Eigenschaftszusicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 434 § 443 § 276 (n.F.)
Garantierte Beschaffenheit eines Hauses beim Grundstückskaufvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus notarieller Urkunde; Auf ein Zurückbehaltungsrecht gestützte Vollstreckungsgegenklage; Fehlen einer verbindlich vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache ; Verkauf eines Fachwerkhauses als "Massivhaus"; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufvertrag: Was bedeutet "massiv gebaut"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fachwerkhaus - "massiv gebaut"? - Für "garantierte Beschaffenheit" des Kaufobjekts haftet der Verkäufer trotz Gewährleistungsausschluss
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
"Massivhaus" als garantierte Beschaffenheitsvereinbarung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was bedeutet "massiv gebaut" im Kaufvertrag? (IBR 2004, 399)
Verfahrensgang
- LG Verden, 19.11.2003 - 8 O 13/03
- OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.1997 - V ZR 91/96
Berücksichtigung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; …
Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03
Sie machen in erster Linie unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 1997, 1272 geltend, das bei einer auf ein Zurückbehaltungsrecht gestützten Vollstreckungsabwehrklage lediglich die rechtsgestaltende Erklärung verlangt werden könne, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Titel nur Zug-um-Zug gegen die genau zu bezeichnende Gegenleistung des Gläubigers zulässig sei.Zwar machen die Beklagten mit der Berufungsbegründung an sich mit Recht geltend, dass das Landgericht im Hinblick auf § 322 BGB der Vollstreckungsabwehrklage nur Zug-um-Zug gegen die zu bezeichnende Gegenleistung, die dem Zurückbehaltungsrecht zugrunde lag, hätte stattgeben dürfen (BGH NJW-RR 1997, 1272 = JuS 1998, 458).
Denn bereits wegen des Fehlens eines gerichtlichen Hinweises des Landgerichts auf die bei der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1997, 1272) zu § 322 BGB zu beachtende Rechtslage fehlt es mindestens an prozessualer Nachlässigkeit der Klägerin i. S. v. § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO, wenn sie nicht schon bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz den Rücktritt vom Vertrag erklärt und die Klage auf diesen Gesichtspunkt gestützt hat.
- BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99
Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten
Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2002, 669 = ZIP 2002, 400) gilt für das Gestaltungsrecht des Rücktritts kein allgemeiner Grundsatz, dass eine Verwirkung bereits nach einem kurzen Zeitablauf eintritt (entschieden in einem Fall, in dem der Rücktritt erst nach 2 Jahren erklärt worden ist). - OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 172/99
Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjekts aufgrund Angaben im Exposè des …
Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03
Zwar sind bloße Beschreibungen des Kaufobjekts in Zeitungsannoncen oder im Maklerexposé keine Zusicherungen nach § 459 BGB a. F. und wohl auch nicht verbindliche Beschaffenheitsvereinbarungen i. S. v. § 434 BGB n. F. (OLG Celle - erkennender Senat - MDR 1997, 926; OLG Hamm NJW-RR 2001, 564). - OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
Haftung nach Objektbeschreibung eines Hausgrundstücks im Makler-Exposé
Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03
Zwar sind bloße Beschreibungen des Kaufobjekts in Zeitungsannoncen oder im Maklerexposé keine Zusicherungen nach § 459 BGB a. F. und wohl auch nicht verbindliche Beschaffenheitsvereinbarungen i. S. v. § 434 BGB n. F. (OLG Celle - erkennender Senat - MDR 1997, 926; OLG Hamm NJW-RR 2001, 564).
- OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer …
Ein Fertighaus ist im Vergleich zu einem in konventioneller Bauweise errichteten Haus kein Gebäude mit einem von vornherein minderen Gebrauchs oder Verkehrswert (OLG Celle OLGR 2004, 498).Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von der Entscheidung OLG Celle OLGR 2004, 498, wo im Vertrag das Haus als "massiv gebaut" beschrieben wurde.
- BGH, 30.06.2010 - IV ZR 229/07
Berufung im Streit um das Bestehen einer Wohngebäudeversicherung: Nichtzulassung …
Rn. 10 Es kann dahinstehen, ob die prozessrechtlichen Beschleunigungs- und Präklusionsvorschriften der ZPO (§§ 282, 296, 531 ZPO) der Partei gegebenenfalls auch abverlangen, ein bestehendes Anfechtungsrecht auszuüben, bevor die entsprechende materiell-rechtliche Frist - hier § 124 BGB - abgelaufen ist, wenn sie nicht Gefahr laufen will, mit dem der Anfechtung zugrunde liegenden Tatsachenvorbringen ausgeschlossen zu werden (BAGE 44, 242, 243 f.; ebenso im Ergebnis Schenkel, MDR 2004, 790; vgl. ferner zur Vollstreckungsgegenklage BGHZ 42, 37, 39 ff.) oder ob bei Gestaltungsrechten generell zwischen der Ausübung und ihrer Geltendmachung im Prozess zu unterscheiden und nur die Tatsachenbehauptung, dass das Recht ausgeübt worden ist, als Verteidigungsmittel im Sinne der prozessualen Verspätungsvorschriften anzusehen ist (…so ausdrücklich MünchKomm-ZPO/Prütting, 3. Aufl. § 296 Rdn. 53; vgl. zur Zulassung eines in zweiter Instanz erklärten Rücktritts auch OLGR Celle 2004, 498, 499 f. sowie zur Zulässigkeit der Berufung auf erst in zweiter Instanz herbeigeführte Anspruchsvoraussetzungen durch Erstellung einer fälligkeitsbegründenden Schlussrechnung BGH, Urteile vom 6. Oktober 2005 - VII ZR 229/03 - NJW-RR 2005, 1687 unter 2 b und vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 335/02 - NJW-RR 2004, 167 unter II 2 b;… zustimmend Zöller/Heßler, ZPO 28. Aufl. § 531 Rdn. 30;… Musielak/Huber, ZPO 7. Aufl. § 296 Rdn. 6;… Musielak/Ball aaO § 531 Rdn. 19;… Thomas/Putzo, ZPO 30. Aufl. § 296 Rdn. 1;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher aaO § 531 Rdn. 24).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 634; BGB § 635 (a.F.)
Zugesicherte Eigenschaft durch Bezugnahme auf Werkvorschrift des Herstellers - ibr-online
Verstoß gegen Herstellervorschriften: Mangel!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Stillschweigende Abnahme eines Werkes durch vorbehaltlose Zahlung erheblicher Vergütungsanteile und gleichzeitige Benutzung der Leistung; Anforderungen an den Einbau von Fensterbänken; Mangelhaftigkeit einer Bauleistung ohne Entstehung von Fehlern am Bauwerk; Vorliegen ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Abweichung von Herstellervorschriften: Mängelansprüche? (IBR 2004, 683)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 04.12.1998 - 5 O 415/96
- OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1152 (Ls.)
- BauR 2004, 1946
- BauR 2004, 1993 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 14.07.1995 - 22 U 46/95
Dachbahn ohne DIN-Tauglichkeitsnachweis ist mangelhaft!
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99
So liegt auch bei einer bestimmten Produktangabe eine zugesicherte Eigenschaft vor, wenn es dem Auftraggeber auf die Verwendung gerade dieses Produktes ankam (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146).Soweit der Sachverständige Verstöße des Klägers gegen die anerkannten Regeln der Technik festgestellt hat, folgt schon daraus eine Haftung, weil ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik einen Mangel der Werkleistung darstellt, auch wenn das Werk als solches funktionstauglich ist; eine Werkleistung, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, birgt das Risiko eines Schadens in sich; dabei reicht es für die Beurteilung der Schadenswahrscheinlichkeit aus, dass eine Verarbeitung entgegen den Herstellervorgaben den Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik begründet; auch die Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs der Werkleistung begründet bereits einen Mangel des Werks (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146, 147); ein Verstoß gegen die Verarbeitungsvorschriften eines Herstellers führt mit Blick auf das vertraglich nicht übernommene Gebrauchsrisiko des Bestellers selbst dann zu einem Mangel, wenn das Werk ansonsten technisch nicht zu beanstanden ist (Brandenburgisches OLG, ZfBR 2001, 111, 112).
- BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79
Einklagbarkeit der Abnahme
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99
Zwar führt nicht jede Beschreibung einer Bauleistung oder eine bestimmte Produktangabe in einem Angebot zu einer entsprechenden vertraglichen Erfüllungsbindung, stellt ohne weiteres auch nicht die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar; so hat der Bundesgerichtshof beispielsweise die nähere Beschreibung, wie eine Bauleistung ausgeführt werden soll (im konkreten Fall die Bezeichnung, wo die Fugen zwischen Fassadenblende zu hinterlegen sind), noch nicht als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft (der Fassadenverkleidung), also etwa ihrer Güte, Widerstandsfähigkeit, Brauchbarkeit zu besonderen Zwecken oder dergleichen, gewertet (BGH BauR 1981, 284); im Unterschied dazu hat er hingegen die Angabe eines bestimmten Wärmedurchlasswertes bei Fenster- und Türrahmen als eine zugesicherte Eigenschaft gewertet (BGH BauR 1986, 93). - BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84
Mängelbeseitigung durch Neuherstellung auch nach Abnahme
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99
Zwar führt nicht jede Beschreibung einer Bauleistung oder eine bestimmte Produktangabe in einem Angebot zu einer entsprechenden vertraglichen Erfüllungsbindung, stellt ohne weiteres auch nicht die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar; so hat der Bundesgerichtshof beispielsweise die nähere Beschreibung, wie eine Bauleistung ausgeführt werden soll (im konkreten Fall die Bezeichnung, wo die Fugen zwischen Fassadenblende zu hinterlegen sind), noch nicht als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft (der Fassadenverkleidung), also etwa ihrer Güte, Widerstandsfähigkeit, Brauchbarkeit zu besonderen Zwecken oder dergleichen, gewertet (BGH BauR 1981, 284); im Unterschied dazu hat er hingegen die Angabe eines bestimmten Wärmedurchlasswertes bei Fenster- und Türrahmen als eine zugesicherte Eigenschaft gewertet (BGH BauR 1986, 93).
- OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98
Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99
Soweit der Sachverständige Verstöße des Klägers gegen die anerkannten Regeln der Technik festgestellt hat, folgt schon daraus eine Haftung, weil ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik einen Mangel der Werkleistung darstellt, auch wenn das Werk als solches funktionstauglich ist; eine Werkleistung, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, birgt das Risiko eines Schadens in sich; dabei reicht es für die Beurteilung der Schadenswahrscheinlichkeit aus, dass eine Verarbeitung entgegen den Herstellervorgaben den Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik begründet; auch die Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs der Werkleistung begründet bereits einen Mangel des Werks (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146, 147); ein Verstoß gegen die Verarbeitungsvorschriften eines Herstellers führt mit Blick auf das vertraglich nicht übernommene Gebrauchsrisiko des Bestellers selbst dann zu einem Mangel, wenn das Werk ansonsten technisch nicht zu beanstanden ist (Brandenburgisches OLG, ZfBR 2001, 111, 112). - BGH, 17.05.1994 - X ZR 39/93
Zusicherung einer Eigenschaft aufgrund erkennbaren Interesse des Bestellers an …
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99
Legt der Besteller einer Werkleistung erkennbar Wert auf die Einhaltung einer Leistungsbeschreibung, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird, und verspricht der Unternehmer die Einhaltung dieser Dimensionierung, dann liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor (BGH NJW-RR 1994, 1134 f); denn Zusicherung ist das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene, vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; anders als im Kaufrecht ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (…BGH aaO, 1135; vgl. auch Brandenburgisches OLG BauR 2000, 108). - OLG Brandenburg, 18.06.1999 - 4 U 166/98
Nachträgliche Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts durch rügelose Hinnahme …
Auszug aus OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99
Legt der Besteller einer Werkleistung erkennbar Wert auf die Einhaltung einer Leistungsbeschreibung, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird, und verspricht der Unternehmer die Einhaltung dieser Dimensionierung, dann liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor (BGH NJW-RR 1994, 1134 f); denn Zusicherung ist das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene, vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; anders als im Kaufrecht ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (…BGH aaO, 1135; vgl. auch Brandenburgisches OLG BauR 2000, 108).
- OLG Jena, 27.07.2006 - 1 U 897/04
Abweichung von Herstellerrichtlinien: Mangel?
Legt der Besteller einer Werkleistung erkennbar Wert auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird, und verspricht der Unternehmer die Einhaltung dieser Dimensionierung, dann liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor (BGH-NJW-RR 1994, 1134 f); denn Zusicherung ist das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene, vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; anders als im Kaufrecht ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (BGH, a.a.O., Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil v. 12.08.2004, 7 U 23/99, BauR 2004, 1946 f.).Der Senat weicht mit der vorliegenden Entscheidung, welcher die Rechtsauffassung zugrunde liegt, dass allein aufgrund der Abweichung von Herstellerrichtlinien ein Mangel im konkreten Fall nicht bejaht werden kann, auch nicht von obergerichtlichen Entscheidungen anderer Gerichte, insbesondere den vom Beklagtenvertreter herangezogenen Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 12.08.2004, BauR 2004, 1946) oder des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 22.09.2004, BauRB 2005, 39) ab.
- OLG Köln, 20.07.2005 - 11 U 96/04
Kein Werkmangel bei bloßer Abweichung von der Herstellerrichtlinie - …
Seine abweichende Ansicht will der Kläger mit dem Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 12.08.2004 stützen (BauR 2004, 1946 = OLGR 2004, 498 mit kritischer Anmerkung von Schulze-Hagen IBR 2004, 683). - OLG Köln, 25.06.2012 - 19 U 35/12
Mängel eines Werks
Rn. 8 Nichts anderes ergibt sich unter Berücksichtigung etwa der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1996, 146; vgl. auch OLG Schleswig Urt. v. 12.08.2004 - 7 U 23/99, BeckRS 2004, 10963). - OLG Karlsruhe, 14.07.2010 - 7 U 87/07
Gewährleistung des Herstellers von Fenstern bei Schwergängigkeit der Dreh-Kipp- …
Unter welchen Voraussetzungen die Einhaltung einer über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Vorgabe des Herstellers als stillschweigend zugesichert gelten oder - nach neuem Recht - von einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung ausgegangen werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt und in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (vgl. etwa OLG Karlsruhe [12. Zivilsenat], NJW-RR 1987, 889; OLG Brandenburg, BauR 2001, 283 und OLG Schleswig, BauR 2004, 1946 einerseits sowie OLG Köln, MDR 2006, 147 und OLG Jena, BauR 2009, 669 andererseits). - OLG Bremen, 09.05.2007 - 1 U 6/07 Das Gericht hat außerdem ausdrücklich klargestellt, dass sich ein Bauherr die gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßende Verarbeitungsweise durch den Unternehmer nicht gefallen lassen müsse, zumal dies das Risiko eines Schadens in sich bergen würde ( BauR 2004, 1946 ).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 30.08.2004 - 16 WF 113/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 1612 Abs. 3 S. 1; ZPO § 258
Zum Zeitpunkt der Leistung des Kindesunterhaltes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zahlung von tituliertem Kindesunterhalt monatlich im Voraus zum Monatsanfang
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 378
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 18.03.2004 - 16 WF 31/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 1684 Abs. 2; FGG § 33
Zu den förmlichen Voraussetzungen eines Antrags auf Erzwingung einer Wohlverhaltenspflicht eines Elternteiles - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an gerichtliche Erzwingung der Wohlverhaltenspflicht des einen Elternteils durch das andere Elternteil; Grundlage für die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld; Vermeidung der Beeinträchtigung des Verhältnisses von einem Elternteil zum Kind durch den ...
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 633
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 02.11.2009 - 4 UF 83/09
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen unterbliebener Inanspruchnahme …
Abgesehen davon, dass nur eine hinreichend konkrete Anordnung Grundlage für die Erzwingung einer vom Familiengericht erteilten Auflage durch Zwangsmittel nach § 33 FGG sein kann (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 633, 634; nichts anderes gilt für § 35 FamFG), ist es schon aus Gründen der Rechtsklarheit und Transparenz geboten, familiengerichtliche Auflagen, Gebote oder Weisungen so konkret und nachvollziehbar zu formulieren, dass die davon betroffenen Eltern wissen, was in etwa von ihnen verlangt wird. - OLG Karlsruhe, 03.11.2005 - 16 UF 223/05
Begleitetes Umgangsrecht: Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Kindesmutter im …
Erzwingbar sind in diesem Rahmen aber ebenfalls nur einzelne konkrete Handlungen oder Unterlassungen (Senatsbeschluss vom 18. März 2004 - 16 WF 31/04, Juris Länderrechtsprechung).
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