Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen Unterbringung unter menschenunwürdigen Haftbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entschädigung zum Ausgleich immaterieller Beeinträchtigungen durch eine vorübergehende Unterbringung in einem doppelt belegten Einzelhaftraum mit baulich nicht abgetrennter Toilette; Anforderungen an eine dem menschenrechtlichen Minimum entsprechende Dimensionierung und ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.05.2003 - 303 O 28/03
- LG Hamburg, 20.02.2004 - 303 O 28/03
- OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
- BGH, 21.12.2005 - III ZR 33/05
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
Wie das OLG Celle mit Urteil vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) entschieden und der BGH mit Urteil vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) bestätigt hat, stellt ein erheblicher Mangel an Einzelhaftplätzen keinen hinreichenden Grund dafür dar, geltendes Recht, namentlich den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch des Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, zu unterlaufen.In dieser Auffassung sieht sich das Gericht durch die Urteile des BGH vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) und des OLG Celle vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) bestätigt.
Die Zubilligung einer Geldentschädigung in bestimmten Fällen der Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (BGH, Urteil vom 4. November 2004, III ZR 361/03).
Steht eine Verletzung der Menschenwürde in Rede, so ist die Erheblichkeitsschwelle generell niedriger anzusetzen als bei einer sonstigen Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH, Urteil vom 4. November 2004, III ZR 361/03).
Das Landgericht Hannover hat als Vorinstanz in der vom BGH mit Urteil vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) entschiedenen Sache, in der es darum ging, dass ein Strafgefangener gemeinsam mit vier weiteren Gefangenen zwei Tage in einem 16 qm großen Gemeinschaftshaftraum ohne räumlich abgetrennte Nasszelle verbringen musste, ein sog. Schmerzensgeld in Höhe von Euro 100, 00 pro Tag zugesprochen (StV 2003, 568, 569).
Unter welchen Voraussetzungen einem Strafgefangenen ein Anspruch auf Entschädigung in Geld wegen menschenunwürdiger Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt zusteht, ist durch das Urteil des BGH vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) nicht abschließend höchstrichterlich geklärt.
- OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03
Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
Wie das OLG Celle mit Urteil vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) entschieden und der BGH mit Urteil vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) bestätigt hat, stellt ein erheblicher Mangel an Einzelhaftplätzen keinen hinreichenden Grund dafür dar, geltendes Recht, namentlich den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch des Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, zu unterlaufen.In dieser Auffassung sieht sich das Gericht durch die Urteile des BGH vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) und des OLG Celle vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) bestätigt.
Das OLG Celle hat in dem diese Entscheidung abändernden Berufungsurteil vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) für den Fall, dass man eine Entschädigungspflicht dem Grunde nach annehmen wollte, einen Ausgleichsbetrag in Höhe Euro 50, 00 pro Tag - quasi als symbolische Wiedergutmachung - in Betracht gezogen.
- LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
Amtshaftung: Menschenunwürdige Unterbringung eines Untersuchungshäftlings
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
Das LG Karlsruhe hat in einem Urteil vom 13. Juli 2004 (StV 2004, 550, 553 f.) eine ebenfalls als eher symbolisch bezeichnete Geldentschädigung von Euro 250, 00 für die erste Woche (= rund Euro 35, 00 pro Tag) und Euro 200, 00 für jede weitere Woche (= rund Euro 28, 00 pro Tag) der Unterbringung zweier Untersuchungsgefangener in einem 8, 89 qm großen Haftraum mit nur durch einen Vorhang abgetrennter Toilette für gerechtfertigt gehalten.Bei der vorübergehenden Mehrfachbelegung von grundsätzlich für eine Einzelbelegung vorgesehenen und entsprechend kleinen Hafträumen mit baulich nicht abgetrennter Toilette handelt es sich um eine häufiger auftretende Konstellation, wie etwa der beim Senat noch anhängige, gemäß §§ 239, 246 ZPO ausgesetzte Rechtsstreit betreffend eine Doppelbelegung in der Justizvollzugsanstalt Am Hasenberge im Februar 2002 oder der vom Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 13. Juli 2004 (StV 2004, 550 ff.; soweit ersichtlich noch nicht rechtskräftig) entschiedene Rechtsstreit zeigen.
- OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03
Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes; …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf die bei Kaiser/Kerner/Schöch (…Strafvollzug, 4. Aufl. 1992, § 6 Rdn. 61) und in dem Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 18. Juli 2003 (NJW 2003, 2843, 2845) zusammengefassten Anforderungen an eine dem menschenrechtlichen Minimum entsprechende Dimensionierung und Ausstattung von Hafträumen.Immerhin sah bereits § 106 Abs. 4 der Dienst- und Vollzugsordnung vom 1. Dezember 1961 eine entsprechende Regelung vor, welche nach dem Inkrafttreten des StVollzG in Allgemeine Verfügungen der Bundesländer übernommen wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 1967, MDR 1967, 1024; OLG Frankfurt a.M., NJW 2003, 2843, 2845; Lesting, StV 2003, 569, 570).
- BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01
Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
Dies gilt umso mehr, als der Kläger hier - anders als derjenige in dem mit Urteil des BGH vom 4. November 2004 entschiedenen Fall - keine Feststellung der Rechtswidrigkeit der im Streit befindlichen Unterbringung im Verfahren nach § 109 StVollzG erreicht hat, weil die zuständige Strafvollstreckungskammer seinen nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag entgegen den inzwischen ergangenen Beschlüssen des BVerfG vom 27. Februar 2002 (NJW 2002, 2699 f., Anlage BG 1) und vom 13. März 2002 (NJW 2002, 2700 f.) als unzulässig zurückgewiesen hat und seine hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist. - BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Unterbringung mehrerer Strafgefangener in einem Haftraum
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
Dies gilt umso mehr, als der Kläger hier - anders als derjenige in dem mit Urteil des BGH vom 4. November 2004 entschiedenen Fall - keine Feststellung der Rechtswidrigkeit der im Streit befindlichen Unterbringung im Verfahren nach § 109 StVollzG erreicht hat, weil die zuständige Strafvollstreckungskammer seinen nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag entgegen den inzwischen ergangenen Beschlüssen des BVerfG vom 27. Februar 2002 (NJW 2002, 2699 f., Anlage BG 1) und vom 13. März 2002 (NJW 2002, 2700 f.) als unzulässig zurückgewiesen hat und seine hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist. - BGH, 15.05.1997 - III ZR 204/96
Haftung der Aufsichtsbehörde wegen Unterlassens des Einschreitens gegen einen …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
Das Verschulden im Rahmen des § 839 BGB muss sich nur auf die Verletzung der Amtspflicht beziehen, nicht aber auf den Eintritt eines (ersatzfähigen) Schadens (BGHZ 135, 354, 362). - LG Hannover, 15.07.2003 - 17 O 338/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
Das Landgericht Hannover hat als Vorinstanz in der vom BGH mit Urteil vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) entschiedenen Sache, in der es darum ging, dass ein Strafgefangener gemeinsam mit vier weiteren Gefangenen zwei Tage in einem 16 qm großen Gemeinschaftshaftraum ohne räumlich abgetrennte Nasszelle verbringen musste, ein sog. Schmerzensgeld in Höhe von Euro 100, 00 pro Tag zugesprochen (StV 2003, 568, 569). - OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85
Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 15. August 1985 (NStZ 1985, 572 f.) erkannt, dass die Belegung eines Haftraums mit einer Grundfläche von 11, 54 qm (= 3,84 qm pro Person) und einer Toilette mit ausklappbarer Schamwand mit drei Gefangenen deren Menschenwürde verletze, und zwar unabhängig davon, wie lange am Tage und zu welchem Zweck sich der einzelne Gefangene in dem Haftraum aufgehalten habe. - OLG Celle, 16.09.2002 - 16 W 47/02
Schmerzensgeld wegen einer die Menschenwürde verletzenden Unterbringung in einem …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
In einem Beschluss vom 16. September 2002 (NJW 2003, 2463, 2464) hat das OLG Celle eine Geldentschädigung bis zu Euro 100, 00 pro Tag bei einer fünftägigen Unterbringung zweier Strafgefangener in einer als Einzelhaftraum vorgesehenen Zelle mit einer Grundfläche von etwa 7, 6 qm und nicht abgetrennten sanitären Einrichtungen als angemessen angesehen. - OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01
Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Entschädigung bei vorübergehender …
- LG Braunschweig, 15.04.1983 - 50 StVK 555/82
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen …
So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m2 und 7 m2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg…, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz…, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm…, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht dementsprechend dahin, bei einer längeren Dauer der menschenunwürdigen Unterbringung auf Zusatzerfordernisse wie etwa eine Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohls zu verzichten beziehungsweise diese als gegeben anzusehen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 60, 62; OLG Hamm…, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 70 a.E.).
- OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08
Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt
Ein solcher Mangel mag eine gemeinschaftliche Unterbringung rechtfertigen, keinesfalls aber eine solche zu menschenunwürdigen Bedingungen (ebenso OLG Hamburg OLGR 2005, 306).Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es sich hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.
- BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16
Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen …
Rn. 17 Ebenso fehlen Ausführungen zur baulich in die Gemeinschaftszelle integrierten Toilette, obwohl diese Tatsache zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens unstreitig war und sie in der obergerichtlichen Rechtsprechung einen wichtigen Beurteilungsfaktor darstellt, ob die Gesamtumstände einer Gemeinschaftsunterbringung in Haft einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes darstellen (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42; OLG Koblenz…, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26).
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Deren Unterschreitung wird zum Teil als Menschenwürdeverletzung beurteilt, wenn zugleich die Toilette nicht abgetrennt oder nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42; OLG Koblenz…, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.). - OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.
Ein solches zwingendes "Junktim" zwischen der Feststellung einer Verletzung des Art. 1 Abs. 1 GG einerseits und der Zuerkennung einer Geldentschädigung besteht aber rechtlich nicht (BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 361/03 -, a.a.O., unter 2.b der Gründe [JURIS Rn. 12 ff]; gebilligt durch BVerfG, a.a.O.; OLG Hamburg, Urt. v. 14.01.2005 - 1 U 43/04 -, OLGR 2005, 306, 309; Senat, zuletzt Beschl. v. 06.02.2006 - 1 W 07/06 -, amtl. - BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Rn. 39 So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m2 und 7 m2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg…, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 49; OLG Koblenz…, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris, Rn. 20 ff.; OLG Hamm…, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 48). - BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14
Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von …
Deren Unterschreitung wird zum Teil als Menschenwürdeverletzung beurteilt, wenn zugleich die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42; OLG Koblenz…, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.). - BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Deren Unterschreitung wird zum Teil als Menschenwürdeverletzung beurteilt, wenn zugleich die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42; OLG Koblenz…, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.). - BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15
Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von …
Deren Unterschreitung wird zum Teil als Menschenwürdeverletzung beurteilt, wenn zugleich die Toilette nicht abgetrennt oder nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 [StVollz] -, juris, Rn. 23; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42). - LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07 An der menschenunwürdigen Unterbringung ändert nichts, dass der Antragsteller an der täglichen Freistunde im Hof teilnehmen konnte (OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2005, OLGR Hamburg 2005, 306 [juris - Rz. 42]).
Rn. 65 Der Höhe nach ist ein Betrag in Höhe von 25, 00 EUR pro Tag angemessen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2005, aaO.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2005, NJW-RR 2005, 1267; KG, Beschluss vom 15.08.2005, NJW-RR 2005, 1478).
Rn. 75 Die Kammer steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Gerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge in diesem Bereich angenommen haben (KG, OLG Report 2005, 813: 20, 00 EUR; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267: 2.000,00 EUR für 98 Tage; OLG Hamburg, OLG Report 2005, 306: 25, 00 EUR).
- LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
- OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07
Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw. …
- OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07
Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw. …
- OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08
Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige …
- OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07
Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit …
- OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08
Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen
- KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05
Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen …
- OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08
Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung …
- OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07
Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend …
- OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07
Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige …
- BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 1624/16
Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von …
- OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08
Sofortige Beschwerde in Sachen Amtspflichtsverletzung; Gemeinschaftliche …
- BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12
Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei …
- BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05
Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen …
- OLG Koblenz, 15.03.2006 - 1 U 1286/05
Menschenunwürdige Unterbringung im Strafvollzug als Amtspflichtverletzung: …
- OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 239/09
Zurverfügungstellung von unter 5 qm Haftraumgrundfläche pro Gefangenen und …
- LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10
Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- - wegen …
- LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11
Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1880,00 € wegen …
- LG Hagen, 07.11.2007 - 10 O 95/07
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug
- OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 18 U 189/07
Entschädigungspflicht wegen Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum - …
- LG Koblenz, 16.03.2006 - 1 O 556/04
Staatshaftung: Entschädigung für eine lang andauernde gemeinschaftliche …
- LG Köln, 26.08.2022 - 123 StVK 71/21
- KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Verjährung: Fristbeginn für Schadensersatzansprüche wegen menschenrechtswidriger …
- LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 400/07
- LG Detmold, 02.11.2006 - 9 O 629/05
Menschenwürdige Unterbringung in einem mit zwei bzw. vier Personen belegten …
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Rechtsprechung
| OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Erstellung von Parteigutachten zum schweizerischen Patentrecht? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ersattung der Kosten eines Parteigutachtens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BRAGO § 21; EGBGB Art. 28; ZPO § 78; ZPO § 91; ZPO § 106; ZPO § 293; ZPO § 568; ZPO § 574
Anerkennung und Vollstreckung --> Anwalts- und Kostenrecht - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Einholung von Parteigutachten zum schweizerischen Patentrecht; Grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Kosten für durch eine Partei im Verfahren eingeholte Rechtsgutachten; Sicherung der qualifizierten rechtlichen Bewertung und ...
Verfahrensgang
- LG München I, 07.06.2004 - 7 O 5352/01
- OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG München, 11.04.2000 - 11 W 1298/00
Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens zu Rechtsfragen des europäischen …
Auszug aus OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04
Dabei kann einem Rechtsanwalt in gleicher Weise wie einem Richter zugemutet werden, auch in entlegenere und weniger geläufige Rechtsmaterien einzudringen (vgl. OLG München NJW-RR 2001, 1723).Vielmehr sind die Kosten für ein solches Gutachten im Grundsatz erstattungsfähig (vgl. OLG München NJW-RR 2001, 1723; OLG Franfurt a. M. GRUR 1993, 161 - Französischer Rechtsanwalt und GRUR 1953, 500 [502];… Geimer in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 293 Rz. 7; Mankowski, MDR 2001, 194 [195]).
- BGH, 23.06.2003 - II ZR 305/01
Umfang der Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter; Berücksichtigung …
Auszug aus OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04
Da sich die Anwendung fremden Rechts durch deutsche Gerichte nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken darf, sondern die konkrete Ausgestaltung des Rechts, insbesondere dessen praktische Handhabung in der ausländischen Rechtsprechung, berücksichtigen muss (vgl. BGH NJW 2003, 2685 f. m. w. N.), durfte die Klägerin es für sachgerecht erachten, die zur Stützung ihres Anspruchs erforderlichen Auskünfte von Praktikern einzuholen, die die tatsächliche Rechtsanwendung aus ihrer Berufserfahrung kennen. - BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04
"Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig …
Auszug aus OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04
Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III).
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04
a) Grundsätzlich sind die Kosten für Rechtsgutachten, die eine Partei im Verfahren einholt, nicht erstattungsfähig (vgl. BVerfGE 88, 382 [383]; BayVerfGH NJW 1993, 2794 f.;… Herget in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 91 Rz. 13 Stichwort Privatgutachten m. w. N.). - VerfGH Bayern, 19.03.1993 - 6-VI-91
Auszug aus OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04
a) Grundsätzlich sind die Kosten für Rechtsgutachten, die eine Partei im Verfahren einholt, nicht erstattungsfähig (vgl. BVerfGE 88, 382 [383]; BayVerfGH NJW 1993, 2794 f.;… Herget in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 91 Rz. 13 Stichwort Privatgutachten m. w. N.). - OLG München, 09.11.1990 - 11 W 2106/90
Auszug aus OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04
Bei der im Rahmen des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gebotenen Notwendigkeitsprüfung zu berücksichtigen, dass die Verfahrensordnung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten eine qualifizierte rechtliche Bewertung und auch Erörterung des Streitstoffs dadurch sichert, dass für das Verfahren vor dem Landgericht Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege zwingend eingeschaltet sind (§ 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO), und deshalb davon auszugehen ist, dass grundsätzlich die rechtliche Beurteilung des Tatsachenstoffs durch den Prozessbevollmächtigten einer Partei vorgenommen werden kann und die (zusätzliche) Heranziehung eines Gutachters nicht notwendig ist (vgl. OLG München WRP 1991, 513 [514]).
- OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06
Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der …
Anders kann es sein, wenn es um die Beurteilung einer besonders schwierigen Sach- und Rechtslage mit Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht geht (OLG München, Beschl. v. 11.04.2000, 11 W 1298/00, NJW-RR 2001, 1723; OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.09.1992, 6 W 93/92, GRUR 1993, 161; arg ex § 293 ZPO) und die Partei die Einholung des Rechtsgutachtens darüber hinaus für sachdienlich erachten durfte (OLG München, Urt. v. 17.03.2005, 29 W 2039/04, BeckRS 2005, 03688). - OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 6 W 7/20
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Daher kann einer Partei, die etwa ein Gutachten zu ausländischem Recht erholt oder die - wie vorliegend - Urteile des für die Anwendung der angezogenen ausländischen Rechtsnormen zuständigen obersten Gerichtshofs hat übersetzen lassen, nicht entgegengehalten werden, sie hätte dafür keine Kosten aufwenden dürfen; diese sind vielmehr im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Grundsatz erstattungsfähig (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.03.2005 - 29 W 2039/04, juris Rn. 16; OLG Frankfurt, GRUR 1993, 161;… Zöller/Geimer, aaO, Rn. 7). - LG Hamburg, 26.07.2023 - 401 HKO 21/21 Rn. 7 (OLG München Entscheidung v. 17.3.2005 - 29 W 2039/04, BeckRS 2005, 3688, beck-online).
Rn. 13 (OLG München Entscheidung v. 17.3.2005 - 29 W 2039/04, BeckRS 2005, 3688, beck-online).
- OLG Hamburg, 27.10.2023 - 4 W 84/23
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Erstellung eines …
Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG München vom 17.03.2005 (OLGR München 2005, 306), in der die Klägerin (erst) auf Hinweis des Gerichts ein Rechtsgutachten über den geltend gemachten patentrechtlichen Anspruch nach Schweizer Recht eingeholt hatte.
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