Rechtsprechung
| BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2078, 2229, 2256
Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung - erbrechtsiegen.de
Rücknahme eines notariellen Testaments als Widerruf: Anfechtung bei Irrtum
- Prof. Dr. Lorenz
Anfechtung eines gem. § 2256 I BGB durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung erfolgten Testamentswiderrufs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2078 § 2229 § 2256
Rücknahme notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücknahme eines notariellen Testaments als Verfügung von Todes wegen aus der amtlichen Verwahrung ; Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Rücknahme als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verfügung von Todes wegen; Begriff der "Testierfähigkeit"
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Testament - Irrtum über die Folgen der Rücknahme des notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 17.09.2004 - 7 T 3541/04
- BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 957
- FamRZ 2006, 294
- Rpfleger 2005, 541
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches …
Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04
Zwar lässt sich die Frage, ob die Erblasserin im Zeitpunkt der Rücknahmehandlung testierfähig gewesen ist oder nicht nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten (vgl. BayObLGZ 1995, 383/391; BayObLG FamRZ 2001, 55/56). - BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
Zurücknahme eines Testaments
Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04
Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung ist nach der Rechtsprechung des Senats und überwiegender Meinung auch eine Verfügung von Todes wegen (vgl. BGHZ 23, 207/211; BayObLGZ 1973, 35/36;… Erman/ Schmidt BGB 11. Aufl. § 2256 Rn. 1;… MünchKommBGB/Hagena 4. Aufl. § 2256 Rn. 6;… Palandt/Edenhofer BGB 64. Aufl. § 2256 Rn. 3;… a.A.: Soergel/J. Mayer BGB 13. Aufl. § 2256 Rn. 7). - BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04
Das Gericht darf seine Ermittlungen erst abschließen, wenn von einer weiteren Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161;… Palandt/Edenhofer § 2358 Rn. 1).
- BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82
Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft
Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04
Das Gericht darf seine Ermittlungen erst abschließen, wenn von einer weiteren Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1983, 153/161;… Palandt/Edenhofer § 2358 Rn. 1). - BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90
Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird; …
Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04
Die Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung unterliegt, da sie auch Verfügung von Todes wegen ist, der Anfechtung nach § 2078 BGB (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1481/1482;… Erman/Schmidt § 2256 Rn. 4;… MünchKommBGB/Hagena § 2256 Rn. 11;… Palandt/Edenhofer § 2256 Rn. 3;… auch Soergel/J. Mayer § 2256 Rn. 10). - BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99
Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04
Zwar lässt sich die Frage, ob die Erblasserin im Zeitpunkt der Rücknahmehandlung testierfähig gewesen ist oder nicht nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten (vgl. BayObLGZ 1995, 383/391; BayObLG FamRZ 2001, 55/56). - BayObLG, 13.02.1973 - BReg. 1 Z 108/72
Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 108/04
Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung ist nach der Rechtsprechung des Senats und überwiegender Meinung auch eine Verfügung von Todes wegen (vgl. BGHZ 23, 207/211; BayObLGZ 1973, 35/36;… Erman/ Schmidt BGB 11. Aufl. § 2256 Rn. 1;… MünchKommBGB/Hagena 4. Aufl. § 2256 Rn. 6;… Palandt/Edenhofer BGB 64. Aufl. § 2256 Rn. 3;… a.A.: Soergel/J. Mayer BGB 13. Aufl. § 2256 Rn. 7).
- OLG Köln, 12.07.2013 - 2 Wx 177/13
Rückgabe eines Testaments aus amtlicher Verwahrung an den Erblasser bei …
Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung ist deshalb auch eine Verfügung von Todes wegen, die zur Begründung ihrer Wirksamkeit Testierfähigkeit voraussetzt (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 2005, 957 [juris-Rz. 8];… Zimmermann, a.a.O., § 346 Rdn. 14;… Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. 2013, § 2256 Rdn. 1;… Hagena, a.a.O., § 2256 Rdn. 6; jeweils m.w.Nachw). - OLG Hamm, 01.08.2012 - 15 W 266/12
Voraussetzungen der Rückgabe eines privatschriftlichen Ehegattentestaments aus …
Rn. 5 Da durch die Regelung des § 2256 Abs. 1 bei Rücknahme eines notariellen Testaments oder eines nach § 2249 BGB errichteten Nottestaments vor dem Bürgermeister einen Widerruf des Testaments zur Folge hat, ist jedenfalls in diesen Fällen die Testierfähigkeit der Erblasser Voraussetzung für die Rückgabe (vgl. u.a. BayObLG NJW-RR 2005, 957;… Weidlich in: Palandt, 71. Auflage § 2256 Rn. 4;… Reymann in: jurisPK-BGB 5. Auflage § 2272 Rn. 3 m.w.N.). - OLG Hamm, 29.05.2024 - 10 W 8/23
Eintritt der gesetzlichen Erbfolge mangels Wirksamkeit der vom Erblasser …
Deshalb kommt es auf den Umstand, dass die spätere Rücknahme dieses Testaments aus der amtlichen Verwahrung im 00.2011 im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt bestehende Testierunfähigkeit keinen wirksamen Widerruf darstellen konnte, nicht an (vgl. zur erforderlichen Testierfähigkeit in diesem Zeitpunkt OLG Köln…, Beschluss vom 12. Juli 2013 - I-2 Wx 177/13 -, Rn. 5, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 1. August 2012 - I-15 W 266/12 -, Rn. 4, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9. März 2005 - 1Z BR 108/04 -, Rn. 8, juris;… MüKoBGB/Sticherling, 9. Auflage 2022, BGB § 2256 Rn. 6;… Bauermeister in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Auflage, § 2256 BGB (Stand: 1. Juli 2023), Rn. 8;… Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2256, Rn. 20). - OLG Hamm, 29.05.2024 - 10 W 8/23 Deshalb kommt es auf den Umstand, dass die spätere Rücknahme dieses Testaments aus der amtlichen Verwahrung im 00.2011 im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt bestehende Testierunfähigkeit keinen wirksamen Widerruf darstellen konnte, nicht an (vgl. zur erforderlichen Testierfähigkeit in diesem Zeitpunkt OLG Köln…, Beschluss vom 12. Juli 2013 - I-2 Wx 177/13 -, Rn. 5, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 1. August 2012 - I-15 W 266/12 -, Rn. 4, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9. März 2005 - 1Z BR 108/04 -, Rn. 8, juris;… MüKoBGB/Sticherling, 9. Auflage 2022, BGB § 2256 Rn. 6;… Bauermeister in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Auflage, § 2256 BGB (Stand: 1. Juli 2023), Rn. 8;… Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2256, Rn. 20).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1
Zulässigkeit einer Elternvereinbarung über die elterliche Sorge - Wolters Kluwer
Regelung des Kindesaufenthalts im Rahmen einer Elternvereinbarung; Berücksichtigung des Kindeswohls bei Aufenthaltsvereinbarung in Form eines Wechselmodells
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marienberg - 2 F 59/03
- OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 7
- FamRZ 2005, 124
- FamRZ 2005, 125
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter im Wege der …
Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04
Soweit ersichtlich, hat sich bislang das Amtsgericht Hannover in einem Verfahren grundlegend mit dem Wechselmodell und seinen Vor- und Nachteilen gegenüber dem Residenzmodell auseinandergesetzt (AG Hannover FamRZ 2001, 846 ff. im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, JAmt 2001, 557, Beschluss zur Hauptsache in demselben Verfahren) und hat, ausgehend von der - vom Senat geteilten - Annahme, dass von einem allgemeinen entwicklungspsychologischen Grundsatz der Erforderlichkeit eines festen Lebensmittelpunktes für die gesunde Entwicklung eines Kindes nicht ausgegangen werden kann, eine Entscheidung zugunsten des Wechselmodells getroffen, obwohl zwischen den Eltern noch erhebliche Konflikte bestanden. - OLG München, 01.10.2001 - 16 UF 1095/01
Antrag auf alleinige elterliche Sorge; Verbot der Schlechterstellung des …
Auszug aus OLG Dresden, 03.06.2004 - 21 UF 144/04
In seiner Entscheidung vom 1. Oktober 2001 - 16 UF 1095/01 - steht das OLG München dem Wechselmodell dagegen skeptisch gegenüber; ein solches Wechselmodell sei "nach allen Erfahrungen des Senats auf Dauer dem Kindeswohl abträglich, dies jedenfalls dann, wenn der Wechsel nicht im Interesse des Kindes praktiziert wird, sondern vorrangig dazu dient, die jeweilige Machtposition der Eltern aufrecht zu erhalten".
- OLG Jena, 12.09.2016 - 4 UF 678/15
Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Gerichtliche Anordnung eines paritätischen …
Ist die Elternbeziehung darüber hinaus - wie hier - konfliktbehaftet, besteht das Risiko, dass der paritätische Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen dieses dauerhaft und unmittelbar in den elterlichen Konflikt verwickelt (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1266; OLG Dresden FamRZ 2005, 125). - OLG Koblenz, 12.01.2010 - 11 UF 251/09
Zum familienrechtlichen Betreuungs-Wechselmodell
Unverzichtbare Voraussetzung ist ein Konsens zur Durchführung der wechselseitigen Betreuung und ein gemeinsamer Kooperationswille (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1266; OLG München FamRZ 2007, 753; OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f.; Schwab FamRZ 1998, 457; Kostka FPR 2006, 271 ff.; Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).Gegen den Widerstand eines Elternteils kann das Wechselmodell nicht funktionieren (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f.; Gutjahr FPR 2006, 301, 302).
- OLG Hamburg, 15.03.2019 - 12 WF 40/19
Familiensache: Gemeinsame Einkommensteuerveranlagung über den Zeitpunkt der …
Der Anspruch besteht auch dann, wenn zwar der die getrennte Veranlagung der Ehegatten bestimmende Einkommensteuerbescheid des Anspruchsgegners bereits unanfechtbar ist, gegenüber dem die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nach § 26 EStG geltend machenden Anspruchsteller aber noch kein abschließender Bescheid ergangen ist (vgl. BGH, FamRZ 2005, 125, juris Rn. 8ff).
- OLG Hamm, 16.02.2012 - 2 UF 211/11
Ausgestaltung einer Umgangsregelung
Mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten ist nicht zwingend ein Nachteil für das Kind und für die Eltern verbunden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125).Rn. 34 Mithin kann das Wechselmodell allein dann in Betracht zu ziehen sein, wenn die Eltern in der Lage sind, ihre Konflikte einzudämmen, sie beide hochmotiviert und an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet sind, sie kontinuierlich kommunizieren und kooperieren können und wollen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2010 - 9 UF 20/10 - FamFR 2010, 547; OLG Celle, Beschluss vom 04.01.2008 - 15 WF 241/07 - FamRZ 2008, 2053; OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 11 UF 251/09 - FamRZ 2010, 738; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2011 - 7 UF 830/11 - FamRZ 2011, 1803; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.03.2007 - 16 UF 13/07 - FamRZ 2007, 753).
Hieraus folgt, worauf der Senat ebenfalls bereits hingewiesen hat, dass gegen den Widerstand eines Elternteils das Wechselmodell nicht funktionieren und demgemäß nicht angeordnet werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2010 - 9 UF 7/09 - FamRZ 2011, 120 (red. Leitsatz); OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.12.2009 - 10 UF 150/09 - FamRZ 2010, 1352; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2009 - 10 UF 204/08 - FamRZ 2009, 1759; OLG Dresden, Beschluss vom 29.07.2011 - 21 UF 354/11 - FamRZ 2011, 1741 (red. Leitsatz); OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - FamRZ 2005, 125; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2011 - II-8 UF 189/10 - ZKJ 2011, 256-257; OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2011 - II-8 UF 190/10 - NJW 2012, 398; vgl. auch Bay. VGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - Vf. 137-VI-10).
- OLG Hamburg, 17.12.2015 - 2 UF 106/14
Umgangsverfahren: Hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten im Sinne eines …
Bedenken gegen eine hälftige Aufteilung können auch nicht damit begründet werden, dass ein fester Lebensmittelpunkt für die gesunde Entwicklung eines Kindes erforderlich sei, weil ein solcher allgemeiner entwicklungspsychologischer Grundsatz nicht gesichert ist (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - Az. 21 UF 144/04 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2013, Az. 5 UF 27/13 - juris;… Sünderhauf, Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? - Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung, FamRB 2013, S. 333). - KG, 28.02.2012 - 18 UF 184/09
Elterliche Sorge: Anordnung eines Betreuungs-Wechselmodells bei entgegenstehendem …
Zwar kann nach der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte gegen den Willen eines Elternteils ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden (OLG Hamm NJW 2012, 398;… vgl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2011, S. 120;… OLG Koblenz, FamRZ 2010, S. 738; OLG Dresden, FamRZ 2005, S. 125;… OLG Brandenburg, FamRZ 2009, S. 1759). - OLG Brandenburg, 09.03.2009 - 10 UF 204/08
Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen …
Entsprechend kann ein Wechselmodell gegen den Widerstand eines Elternteils nicht funktionieren (vgl. OLG Dresden, FPR 2004, 619; Jaeger, FPR 2005, 70, 72; Gutjahr, FPR 2006, 301, 302). - OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07
Bestimmung einer Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells durch das …
Gesicherte entwicklungspsychologische Erkenntnisse über die Folgen des Wechselmodells liegen bisher wohl nicht vor (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125 f. = FPR 2004, 619 f. AG Hannover FamRZ 2001, 846, 847 m.w.Nw.. Überblick bei Kostka FPR 2006, 271 ff.. siehe auch Fichtner/Salzgeber FPR 2006, 278 ff.).Gleichwohl ist davon auszugehen, dass mit dem regelmäßigen Wechsel des Kindes zwischen zwei Haushalten Belastungen verbunden sein können, denen jedoch zugleich Vorteile für das Kind wie auch für die Eltern, von denen jedoch ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft erwartet wird, gegenüberstehen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2005, 125, 126).
- OLG Stuttgart, 14.03.2007 - 16 UF 13/07
Sorgerecht: Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells
Gegen das Wechselmodell spricht dagegen vor allen Dingen das Risiko, dass der dauernde Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen zu einer dauernden Einbeziehung des Kindes in den elterlichen Konflikt führt (OLG Dresden, FamRZ 2005, 125). - OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 5 UF 27/13
Umgangsrecht: Vereinbarkeit eines Wechselbetreuungsmodells mit dem Kindeswohl bei …
Diese sind allerdings wohl nicht damit zu begründen, dass ein fester Lebensmittelpunkt für die gesunde Entwicklung eines Kindes erforderlich sei, weil ein solcher allgemeiner entwicklungspsychologischer Grundsatz nicht gesichert ist (vgl. dazu OLG Dresden, Beschluss vom 03.06.2004 - 21 UF 144/04 - Juris Rn. 13; Sünderhauf, FamRB 2013, 290, 291; wovon aber - ohne nähere Begründung - ausgehen etwa KG Berlin…, Beschluss vom 14.03.2013 - 13 UF 234/12 - Juris Rn. 30 und Staudinger/Rauscher, BGB, Bearbeitung 2006, § 1684 Rn. 189). - OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 18 UF 231/14
Umgangsverfahren: Rechtssystematische Zuordnung des Wechselmodells; Anordnung des …
- KG, 14.03.2013 - 13 UF 234/12
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Anordnung eines Betreuungs-Wechselmodells bei …
- OLG Hamm, 25.07.2011 - 8 UF 190/10
Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells; Anspruch eines Elternteils auf …
- AG Erfurt, 01.10.2014 - 36 F 1663/13
Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines …
- OLG München, 27.09.2006 - 4 UF 270/06
Regelung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts i.F.e. fehlenden Einigung der Eltern; …
- OLG München, 15.01.2013 - 4 UF 1827/12
Abänderung einer getroffenen Umgangsvereinbarung; Paritätisches Wechselmodell; …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.03.2005 - 14 WF 40/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
GKG § 12 Abs. 2 (a.F.) § 48 Abs. 3 Satz 3; ZPO § 5
Streitwert bei Vaterschaftsanfechtung bezüglich mehrerer Kinder - Wolters Kluwer
Vervielfachung des Streitwerts bei Mehrzahl von Beklagten in einem Kindschaftsprozess
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 28.02.2005 - 19 F 145/04
- OLG Köln, 15.03.2005 - 14 WF 40/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1765
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 06.02.1987 - 11 W 11/87
Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 14 WF 40/05
Unabhängig davon ist es aber nach altem Recht wie nach neuem Recht so, dass eine Mehrzahl von Beklagten in einem Kindschaftsprozess zu einer entsprechenden Vervielfachung des Streitwerts führt (OLG Karlsruhe Justiz 1987, 146;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Vaterschaftsanfechtung").
- OLG Hamburg, 14.02.2007 - 2 WF 20/07
Streitwertfestsetzung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren für mehrere Kinder
Bei jedem Kind, das beklagt wird, handelt es sich um eine selbständige Kindschaftssache und damit um einen eigenen Streitgegenstand (OLG Köln, FamRZ 2005, 1765 = JurBüro 2005, 542; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 1655; Karlsruhe Justiz 1987, 146;… Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 48 GKG, Rn 42 und Anh. I zu § 48, Rn 73; Zöller-Herget a.a..).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
UWG § 12 Abs. 1; ; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4; ; VV RVG Nr. 2400; ; VV RVG Nr. 7200
- IWW
- rechtsportal.de
Festsetzung der Abmahnkosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Abmahnkosten keine Kosten zur Prozessvorbereitung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abmahnkosten als Kosten der Prozessvorbereitung; Ersatzfähigkeit von Abmahnkosten nach Maßgabe materiellen Rechts; Berücksichtigungsfähigkeit vorgerichtlicher Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Kostenfestsetzung - Keine Berücksichtigung von Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 15.10.2004 - 2 HKO 107/04
- OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Rostock, 21.05.1996 - 1 W 73/96
Erstattungsfähigkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04
Die dafür maßgebenden Gründe liegen darin, dass es sich dabei nicht um Kosten der Prozessvorbereitung handelt, sondern um solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellen-rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist (vgl. dazu etwa OLG Koblenz JurBüro 1981, 1089; OLG Frankfurt GRUR 1985, 328; OLG Rostock WRP 1996, 790; OLG Hamburg JurBüro 1993, 487; OLG Hamm JurBüro 1997, 258, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung). - OLG Hamburg, 11.01.1993 - 8 W 3/93
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04
Die dafür maßgebenden Gründe liegen darin, dass es sich dabei nicht um Kosten der Prozessvorbereitung handelt, sondern um solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellen-rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist (vgl. dazu etwa OLG Koblenz JurBüro 1981, 1089; OLG Frankfurt GRUR 1985, 328; OLG Rostock WRP 1996, 790; OLG Hamburg JurBüro 1993, 487; OLG Hamm JurBüro 1997, 258, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung). - OLG Hamm, 20.05.1996 - 23 W 87/96
Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04
Die dafür maßgebenden Gründe liegen darin, dass es sich dabei nicht um Kosten der Prozessvorbereitung handelt, sondern um solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellen-rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist (vgl. dazu etwa OLG Koblenz JurBüro 1981, 1089; OLG Frankfurt GRUR 1985, 328; OLG Rostock WRP 1996, 790; OLG Hamburg JurBüro 1993, 487; OLG Hamm JurBüro 1997, 258, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
- KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine …
Die hierdurch entstandenen Kosten sind mithin den vorgerichtlichen Mahnauslagen gleichzustellen, wie diese nur nach materiell-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und gesondert einzuklagen (…Palandt/ Bassenge, a.a.O., § 5 UKlaG, Rn. 6; ebenso für die Abmahnung nach UWG: OLG Zweibrücken JurBüro 2005, 313; OLG Frankf./M. RVG Report 2005, 196; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2005 - 8 W 264/04 - MDR 2005, 898; JurBüro 1993, 487; OLG Koblenz JurBüro 1981, 1090 m.w.N.;… Zöller, ZPO, § 91 Rdnr. 13).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 4 W 166/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BRAGO § 6 Abs. 1
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 6 Abs. 1
Erhöhungsgebühr bei Klage durch Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft - ibr-online
Gebührenrechtliche Behandlung einer GbR
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erhöhungsgebühr für eine Klage der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die noch vor einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit der ...
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 13.10.2004 - 4 O 13/03
- OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 4 W 166/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 4 W 166/04
Für die Klage der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, die noch vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 (BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056) zur Rechts- und Parteifähigkeit der BGB-Außengesellschaft erhoben wurde, ist die Erhöhungsgebühr aus § 6 Abs. 1 BRAGO zu erstatten.Die Rechtspflegerin hat ausgeführt, dass die Kläger die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 BRAGO nicht beanspruchen könnten, weil die Kläger eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildeten und eine solche Gesellschaft mittlerweile rechtsfähig sei (BGH NJW 2001, 1056).
- BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02
Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 4 W 166/04
Denn der Bundesgerichtshof hat für den Fall, dass Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft wenige Monate nach der Veröffentlichung der vorgenannten Entscheidung (…NJW 2001, aaO) Klage erhoben haben, die Geltendmachung der Erhöhungsgebühr noch für gerechtfertigt erklärt und ausgeführt, die Gesellschafter seien auch nicht verpflichtet gewesen, zur Verringerung der Kosten einen Mitgesellschafter zu bevollmächtigen und ihn das Verfahren als Prozessstandschafter führen zu lassen (BGH NJW 2002, 2958). - OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 11 W 5/01
Prozessgebühr bei Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 4 W 166/04
Soweit sich die Rechtspflegerin zur Begründung ihrer Entscheidung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 2001, 1072) gestützt hat, vermag der Senat diese Auffassung nicht zu teilen.
- VG Meiningen, 30.06.2006 - 8 K 585/01
Abgabenrecht; Prozessgebühr bei Aktivprozess einer BGB-Gesellschaft; Erhöhung der …
Das Gericht teilt insoweit nicht die Auffassung des OLG Zweibrücken (B. v. 01.12.2004, Az.: 4 W 166/04, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.02.2005 - 23 W 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 273 Abs. 2; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 377 Abs. 3; ; ZPO § 379
- rechtsportal.de
ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4 § 377 Abs. 3 § 379
Festsetzung einer Beweisgebühr: Vorbereitende Ladung von Zeugen stellt keine Beweisanordnung dar - Wolters Kluwer
Vorbereitende Ladung als Beweisaufnahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Siegen - 2 O 340/03
- OLG Hamm, 28.02.2005 - 23 W 6/05
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05
Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online …
Dass es bei einer parallelen Prüfung zu Besprechungen zwischen dem Prüfer und dem Bewertungsgutachter kommen kann, steht der Unabhängigkeit des Prüfers und damit der Verwendbarkeit seines Berichts ebenfalls nicht entgegen (…OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NZG 2004, 328, 333; OLG Hamm, OLGR 2005, 418, 419).
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