Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.04.2005 - 14 U 200/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Haushaltsführungsschaden bei Minderung der Erwerbsfähigkeit von 15%
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Haushaltsführungsschaden bei geringer Erwerbsminderung; Pflicht zur Schadensminderung durch anderweitige innerfamiliäre Verteilung der Haushaltstätigkeit einer Geschädigten, die vor dem Unfall den Haushalt allein geführt hat
- Judicialis
BGB § 843
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 843
Haushaltsführungsschaden bei geringer Erwerbsminderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haushaltsführungsschaden bei geringer Erwerbsminderung; Pflicht zur Schadensminderung durch anderweitige innerfamiliäre Verteilung der Haushaltstätigkeit einer Geschädigten, die vor dem Unfall den Haushalt allein geführt hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Erwerbsminderung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hausfrau nach Unfall "zu 15 % erwerbsunfähig" - Kann sie für Beeinträchtigung im Haushalt Schadenersatz verlangen?
Verfahrensgang
- LG Hannover, 06.08.2004 - 1 O 7/04
- OLG Celle, 28.04.2005 - 14 U 200/04
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 09.09.2004 - 14 U 32/04
Pflicht zur Leistung von Schadensersatz bei der Kollision mit einem …
Auszug aus OLG Celle, 28.04.2005 - 14 U 200/04
Die Höhe des Stundensatzes bemisst der Senat, ebenfalls geringfügig von den Vorstellungen der Klägerin nach unten abweichend, mit 8 EUR pro Stunde, was seiner ständigen Rechtsprechung bei fiktiv abgerechneten Haushaltsführungsschäden entspricht (vgl. Senatsurteil vom 9. September 2004, 14 U 32/04, NJW-RR 2004, 1674).
- LG München II, 07.03.2011 - 5 O 1837/09
Haftung bei Radfahrerunfall: Fehlendes Tragen eines Fahrradhelms als …
Eine Umorganisation dergestalt, dass der zuvor im Haushalt nicht tätige Ehepartner in größerem Umfang mithilft als zuvor, ist indes von der Klägerin nicht zu fordern (OLG Celle vom 28.04.2005, 14 U 200/04, BeckRS 2005, 14088). - OLG Celle, 14.12.2006 - 14 U 73/06
Anforderungen an die ausreichende Substanz bei der Darlegung eines …
Denn der Erfahrungssatz, dass Erwerbsminderungen von 20 % und weniger für die Haushaltsführungstätigkeit keine Auswirkung haben, greift nicht durch, wenn sich die Beeinträchtigung auf konkrete Anforderungen der Haushaltsführungstätigkeit auswirkt (vgl. nur Senat, ZfS 2005, 434). - OLG Celle, 17.01.2007 - 14 U 101/06
Konkrete Behinderung des Verletzten bei der Ausführung einzelner …
Bei einem Stundensatz von 8 EUR, den das Landgericht insoweit in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. NJW-RR 2004, 1674 und Urteil vom 28. April 2005 - 14 U 200/04 ) zutreffend zugrunde gelegt hat, weil dies dem üblicherweise für Zugehfrauen aufzuwendenden Betrag entspricht und der Berufungsangriff keinen Anlass gibt, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, errechnet sich ein Monatsbetrag von 156 EUR (4,5 Std./Woche x 8 EUR/Std. = 36 EUR/Woche = 1.872 EUR/Jahr : 12 = 156 EUR/Monat).
- OLG Hamm, 09.02.2018 - 7 U 68/16
Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingtem offenen Schädel-Hirn-Trauma III. …
Überdies ist das Ausmaß der Beeinträchtigung auch deswegen von Bedeutung, da dem Kläger - solange er nicht allein wohnte - im Bereich unwesentlicher Einschränkung, d.h. bei Minderungen von weniger als 20% Umstrukturierungen oblagen (OLG Hamm, Urteil vom 19.01.2016, Az. 7 U 52/15; KG Berlin, Urteil vom 26.02.2004, Az. 12 U 276/02; OLG Celle, Urteil vom 28.04.2005, Az. 14 U 200/04;… Vieweg in Staudinger (2015), § 842 BGB, Rn. 127, so auch der Senat: OLG Hamm, Urteil vom 19.01.2016, Az. 7 U 52/15). - OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 175/07
Berechnung des Haushaltsführungsschadens; Schmerzensgeld bei schweren …
Danach werden seit 2004 8 EUR pro Stunde angesetzt (vgl. z. B. das Senatsurteil vom 28. April 2005 - 14 U 200/04 -), davor rd. - OLG Hamm, 19.01.2016 - 7 U 52/15 Bei einer Minderung von weniger als 20% wäre der Klägerin eine Umorganisation der Hausarbeit zumutbar und möglich gewesen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 26.02.2004, Az. 12 U 276/02; OLG Celle, Urteil vom 28.04.2005, Az. 14 U 200/04;… Vieweg in Staudinger (2015), § 842 BGB, Rn. 127 mit weiteren Nachweisen).
- OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4694/14
Ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden bei Einschränkung der …
ebenso OLG Celle zfs 2005, 434 f.; LG Braunschweig VersR 2007, 1584 = SVR 2007, 99; gegen eine solche regelmäßige Minderung eingehend Pardey DAR 2006, 671 [675]). - OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 1 U 16/18 Rn. 173 Es ist schon zweifelhaft, ob es einen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass eine MdE von bis zu 20 % keine praktische Auswirkung auf die Haushaltsführung hat (vgl. OLG Celle, 28.04.2005, 14 U 200/04;… Pardey, Berechnung von Personenschäden, 4. Aufl., 2010, Rn. 2468).
- OLG Düsseldorf, 25.08.2009 - 1 U 125/07 Auch insoweit ist vielmehr allein entscheidend, ob sich die unfallbedingte Beeinträchtigung nachweislich tatsächlich auf die Haushaltsführungstätigkeit auswirkt (so auch OLG Celle ZfS 2005, 434; OLG Rostock ZfS 2003, 233).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ratenzahlungsvergleich: Verzicht auf Restforderung bei pünktlicher Zahlung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 162 § 242
Zur Verzichtswirkung in einem Ratenzahlungsvergleich - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verzichtswirkung in einem sog. "Chicago-Vergleich"; Auslegung eines Vergleichs als Vollstreckungstitel im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage; Vergleich über den Erlass einer Restforderung bei pünktlicher Zahlung eines Teilbetrags; Erfüllungswirkung mit Eintritt des ...
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 28.12.2004 - 21 O 479/04
- LG Stuttgart, 28.12.2004 - 21 O 79/04
- OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 378
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79
Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05
Zwar ist die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition grundsätzlich zulässig (BGH NJW 1980, 1043; Landgericht Frankfurt NJW-RR 1999, 774).Etwas anderes gilt jedoch auch nach BGH NJW 1980, 1043 dann, wenn der Leistungspflichtige Umstände vortragen kann, aus denen sich ergibt, dass er ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der ihn treffenden Leistungspflicht gehindert ist.
- BGH, 04.11.1976 - VII ZR 6/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05
Die Auslegung des Vollstreckungstitels ist bei einem Prozessvergleich zulässiger Gegenstand der Vollstreckungsgegenklage (BGH NJW 1977, 583). - LG Frankfurt/Main, 04.12.1998 - 17 S 189/98
Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2005 - 5 U 10/05
Zwar ist die Ausnutzung einer formalen Rechtsposition grundsätzlich zulässig (BGH NJW 1980, 1043; Landgericht Frankfurt NJW-RR 1999, 774).
- OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 3 U 83/06
Bauvertrag: Treuwidrigkeit des Einwandes einer Überschreitung der Zahlungsfrist …
Eine Überschreitung des Übermaßverbots ist jedoch auch dann zu bejahen, wenn der Schuldner ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der ihn treffenden Leistungspflicht gehindert war (…BGH a.a.O.; OLG Stuttgart MDR 2006, 378) und wenn der Gläubiger der Leistung einen Vertrauenstatbestand dahin geschaffen hatte, dass er die Leistung noch als vergleichsgemäß anerkennen und aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (…BGH a.a.O.; NJW 2003, 2448). - OLG Brandenburg, 27.10.2010 - 3 U 155/09
Gewerberaummiete: Treuwidrigkeit des Einwandes einer Überschreitung der …
Eine Überschreitung des Übermaßverbots ist allenfalls zu bejahen, wenn besondere Umstände hinzutreten, die zu Gunsten des Säumigen zu berücksichtigen sind, etwa dann, wenn der Schuldner ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung der ihn treffenden Leistungspflicht gehindert war (…BGH aaO; OLG Stuttgart, MDR 2006, S. 378) oder wenn der Gläubiger unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls einen Vertrauenstatbestand dahin geschaffen hatte, dass er die Leistung noch als vergleichsgemäß anerkennen und aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (…BGH aaO;… NJW 2003, S. 2448).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04 - 42 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BRAGO § 118 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 120; ; BRAGO § 120 Abs. 1; ; AGBG § 9; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546
- rechtsportal.de
BRAGO § 118 Abs. 1 Satz 1 § 120; BGB § 249 § 535
Ansprüche zwischen Hauptmieter und Untermieter nach Beendigung des Haupt- und Untermietverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nutzungsentschädigung nach beendetem Hauptmietverhältnis?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ersatzansprüche des Hauptmieters gegen den Untermieter nach Beendigung des Untermietverhältnisses; Nutzungsentschädigungsansprüche des Hauptmieters bei gleichzeitiger Beendigung des Hauptmietverhältnisses; Freistellungsanspruch des (Unter-)Vermieters gegen den ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 27.02.2004 - 15 O 37/03
- OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04 - 42
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 515
- NZM 2006, 180
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00
Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04
Für Geschäftsräume, wie sie hier in Rede stehen, ist insoweit anerkannt, dass über die Umlegung von Nebenkosten auch eine konkludente Vereinbarung zu Stande kommen kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1463/1464 m.w.N.). - BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96
Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04
Insoweit ist allgemein anerkannt, dass der (Unter-)Vermieter, der den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges des Vertragspartners kündigt, Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung verursachten Schadens hat (vgl. BGH NJW 1998, 372; 1984, 2687; OLG Frankfurt WUM 1998, 24), vorliegend mithin der Beklagte in jedem Fall für die weiteren Folgen der von ihm verschuldeten vorzeitigen Beendigung von Haupt- und Untermietverhältnis mit jeweils fester Laufzeit bis 31.12.2002 haftet. - BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82
Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04
Insoweit ist allgemein anerkannt, dass der (Unter-)Vermieter, der den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges des Vertragspartners kündigt, Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung verursachten Schadens hat (vgl. BGH NJW 1998, 372; 1984, 2687; OLG Frankfurt WUM 1998, 24), vorliegend mithin der Beklagte in jedem Fall für die weiteren Folgen der von ihm verschuldeten vorzeitigen Beendigung von Haupt- und Untermietverhältnis mit jeweils fester Laufzeit bis 31.12.2002 haftet.
- BGH, 04.10.1995 - XII ZR 215/94
Anspruch des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter nach Beendigung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04
Denn nach Beendigung des Untermietverhältnisses bestehen keine eigenen Nutzungsentschädigungsansprüche des Hauptmieters gegen den Untermieter mehr, wenn auch das Hauptmietverhältnis bereits beendet ist, was ohne weiteres daraus folgt, dass in diesem Fall dem Untervermieter keine eigene Nutzungsberechtigung mehr zusteht (vgl. BGH NJW 1996, 46/47). - OLG Frankfurt, 18.07.1996 - 15 U 151/95
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04
Insoweit ist allgemein anerkannt, dass der (Unter-)Vermieter, der den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges des Vertragspartners kündigt, Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung verursachten Schadens hat (vgl. BGH NJW 1998, 372; 1984, 2687; OLG Frankfurt WUM 1998, 24), vorliegend mithin der Beklagte in jedem Fall für die weiteren Folgen der von ihm verschuldeten vorzeitigen Beendigung von Haupt- und Untermietverhältnis mit jeweils fester Laufzeit bis 31.12.2002 haftet. - OLG Köln, 10.12.1986 - 11 U 164/84
Grundsätzliche Erfüllungsverweigerung als wichtiger Grund zur fristlosen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04
Nicht zu beanstanden ist darüber hinaus die Ansicht des Landgerichts, dass der Beklagte dem Kläger aus Verzugsgründen (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 1987, 593) auch für den Schaden einzustehen hat, der aus diesem seitens seines (Haupt-)Vermieters in Rechnung gestellten Anwaltskosten für das Kündigungsschreiben resultiert. - LG Darmstadt, 23.04.1986 - 21 S 123/85
Heizungsrohe nicht verkleidet - Abrechnung fehlerhaft?
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04
In diesem Zusammenhang stellen nämlich auch die Heizkosten unbeschadet des seitens des Beklagten eingewandten Heizungsdefekts eine ordnungsgemäß abgerechnete Nebenkostenposition dar, zumal nicht streitig ist, dass der insoweit abgerechnete Verbrauch tatsächlich angefallen ist (vgl. hierzu Landgericht Köln WUM 1989, 310; Landgericht Darmstadt NJW-RR 1987, 787).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung für die Nutzung der Ehewohnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig - 103 C 7866/04
- AG Leipzig - 330 F 3293/04
- OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
- OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3151
- MDR 2006, 211
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94
Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Teilweise wurde die Grundlage des Zahlungsanspruchs im Gemeinschaftsrecht gesehen (§ 745 Abs. 2 BGB ): Mit der endgültigen Trennung könne jeder Ehegatte eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, die auch darin bestehen könne, dass derjenige, der in dem Haus verbleibt, an den anderen eine angemessene Entschädigung zu zahlen habe (BGH, FamRZ 1996, 931 ; KG, FamRZ 2000, 304 ; OLG Naumburg, OLGR 2001, 141; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 71; 467). - OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 9 U 64/98
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Teilweise wurde der Anspruch auch auf eine analoge Anwendung des § 1361b BGB gestützt, analog deshalb, weil § 1361b Abs. 2 BGB a.F. eine Vergütung nach Billigkeitsgesichtspunkten nur dann vorsah, wenn ein Ehegatte nach Maßgabe eines (fiktiven) Wohnungszuweisungsverfahrens verpflichtet war, dem anderen die Ehewohnung im gemeinsamen Haus teilweise oder insgesamt zur alleinigen Benutzung zu überlassen (OLG Köln, FamRZ 1992, 440 ; OLG Braunschweig, FamRZ 1996, 549 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1271 ). - OLG Köln, 26.02.2004 - 4 UF 19/04
Wohnungszuweisung und Nutzungsvergütung
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Die Vorteile dieser Zuständigkeitskonzentration auf den Familienrichter liegen auf der Hand: In der Praxis wird das Problem der Nutzungsvergütung zumeist von der unterhaltsrechtlichen Problematik überlagert (…vgl. Johannsen/Henrich, a.a.O., § 1361b BGB RNr. 31; siehe auch OLG Köln, ZFE 2005, 68).
- OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91
Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch; …
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Teilweise wurde der Anspruch auch auf eine analoge Anwendung des § 1361b BGB gestützt, analog deshalb, weil § 1361b Abs. 2 BGB a.F. eine Vergütung nach Billigkeitsgesichtspunkten nur dann vorsah, wenn ein Ehegatte nach Maßgabe eines (fiktiven) Wohnungszuweisungsverfahrens verpflichtet war, dem anderen die Ehewohnung im gemeinsamen Haus teilweise oder insgesamt zur alleinigen Benutzung zu überlassen (OLG Köln, FamRZ 1992, 440 ; OLG Braunschweig, FamRZ 1996, 549 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1271 ). - OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00
Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung …
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Teilweise wurde die Grundlage des Zahlungsanspruchs im Gemeinschaftsrecht gesehen (§ 745 Abs. 2 BGB ): Mit der endgültigen Trennung könne jeder Ehegatte eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, die auch darin bestehen könne, dass derjenige, der in dem Haus verbleibt, an den anderen eine angemessene Entschädigung zu zahlen habe (BGH, FamRZ 1996, 931 ; KG, FamRZ 2000, 304 ; OLG Naumburg, OLGR 2001, 141; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 71; 467). - OLG Bamberg, 07.08.1995 - 2 UF 64/95
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Teilweise wurde der Anspruch auch auf eine analoge Anwendung des § 1361b BGB gestützt, analog deshalb, weil § 1361b Abs. 2 BGB a.F. eine Vergütung nach Billigkeitsgesichtspunkten nur dann vorsah, wenn ein Ehegatte nach Maßgabe eines (fiktiven) Wohnungszuweisungsverfahrens verpflichtet war, dem anderen die Ehewohnung im gemeinsamen Haus teilweise oder insgesamt zur alleinigen Benutzung zu überlassen (OLG Köln, FamRZ 1992, 440 ; OLG Braunschweig, FamRZ 1996, 549 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1271 ). - OLG Saarbrücken, 08.06.1998 - 9 W 148/98
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Der Bestimmung des zuständigen Gerichts in entsprechender Anwendung der §§ 36, 37 ZPO steht nicht entgegen, dass die Sache noch nicht rechtshängig ist, denn im Prozesskostenhilfeverfahren ist die Bestimmung des zuständigen Gerichts schon bei tatsächlicher beiderseitiger Kompetenzleugnung möglich (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 10 AR 34/98 = FamRZ 1999, 110 ;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 25. Aufl., § 36 Rn.2). - OLG Dresden, 14.12.2000 - 10 ARf 31/00
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen …
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Ebenso entscheidet das Oberlandesgericht bei einem Kompetenzkonflikt zwischen der allgemeinen Zivilabteilung und der Familienabteilung desselben Amtsgerichts (Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 10 ARf 31/00 = OLG-NL 2001, 71; OLG Thüringen, OLG-NL 1999, 211). - AG Ludwigslust, 29.11.2004 - 5 F 227/03
Verweisung des Rechtstreites an das funktionell und sachlich zuständige Gericht; …
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Handbuch Fachanwalt Familienrecht/Klein, 5. Aufl., Kap. 8 RNr. 85, 96; wohl auch Schröder/Bergschneider, Familienver- mögensrecht RNr. 3.270; a.A.: Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts RNr. 92b; AG Ludwigslust, FamRZ 2005, 728 ). - KG, 09.09.1999 - 12 W 6245/99
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05
Teilweise wurde die Grundlage des Zahlungsanspruchs im Gemeinschaftsrecht gesehen (§ 745 Abs. 2 BGB ): Mit der endgültigen Trennung könne jeder Ehegatte eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, die auch darin bestehen könne, dass derjenige, der in dem Haus verbleibt, an den anderen eine angemessene Entschädigung zu zahlen habe (BGH, FamRZ 1996, 931 ; KG, FamRZ 2000, 304 ; OLG Naumburg, OLGR 2001, 141; OLG Brandenburg, OLGR 2001, 71; 467).
- OLG Jena, 25.02.2008 - 11 Sa 1/08
Zuständigkeit des Familiengerichts; Nutzungsentschädigung für Ehewohnung bei …
Der Bestimmung des zuständigen Gerichts in entsprechender Anwendung der §§ 36, 37 ZPO steht nicht entgegen, dass die Sache noch nicht rechtshängig ist, denn im Prozesskostenhilfeverfahren ist die Bestimmung des zuständigen Gerichts schon bei tatsächlicher beiderseitiger Kompetenzleugnung möglich (vgl. OLG Dresden, MDR 2006, 211;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 36, Rdnr. 2).Teilweise wurde der Anspruch auf eine analoge Anwendung des § 1361b BGB gestützt, analog deshalb, weil § 1361b Abs. 2 BGB a.F. eine Vergütung nach Billigkeitsgesichtspunkten nur für den Fall vorsah, wenn ein Ehegatte nach Maßgabe eines (fiktiven) Wohnungszuweisungsverfahrens verpflichtet war, dem anderen die Ehewohnung im gemeinsamen Haus teilweise oder insgesamt zur Benutzung zu überlassen (vgl. zum Meinungsstand OLG Dresden, MDR 2006, 211).
- OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 AR 2/09
Zuständigkeitsbestimmung: Klage auf Nutzungsentschädigung für die alleinige …
Da auch das isolierte Verlangen nach einer Nutzungsentschädigung für die Dauer des Getrenntlebens einen Anspruch nach § 1361b BGB und damit die Regelung über die Ehewohnung betrifft, besteht grundsätzlich gemäß §§ 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO, 23b Abs. 1 Nr. 8 GVG die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 7. Juni 2006, Az. 9 AR 3/06; OLG Dresden OLGR 2005, 781). - OLG Brandenburg, 06.01.2009 - 9 AR 14/08
Zuständigkeitsbestimmung: Erklärung der Unzuständigkeit in einer Aktenverfügung …
Diese Vorschriften finden bei den die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Gerichte betreffenden negativen Kompetenzkonflikten entsprechende Anwendung, auch wenn es sich um einen Zuständigkeitsstreit zwischen Zivilabteilung und Familienabteilung innerhalb desselben Gerichts handelt (BGHZ 71, 264, 270 f.; NJW-RR 1990, 1026; OLG Dresden, MDR 2006, 211 f.;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 36 Rn. 2 a, 29).
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