Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - I-3 Wx 247/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 875; 928; GBO § 78
Verzicht auf Miteigentumsanteil an Grundbesitz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 78; BGB § 747 § 748 § 749 § 875 § 928
Verzicht eines Teilhabers auf Grundstücksmiteigentum in Grundbuch eintragbar? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzicht auf den Miteigentumsanteil ist eintragungsfähig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 928
Verzicht auf Miteigentumsanteil an Grundstück zulässig - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eintragungsfähigkeit des Verzichts auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück im Grundbuch; Rechtsfolgen des Verzichts auf den Grundstücksmiteigentumsanteil; Zulässigkeit der Dereliktion von Grundstücksmiteigentum
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 22.06.2006 - 6 T 368/06
- OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - I-3 Wx 247/06
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1392 (Ls.)
- NZM 2007, 221
- NZM 2007, 544 (Ls.)
- FGPrax 2007, 59
- ZMR 2007, 208
- Rpfleger 2007, 193
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90
Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 247/06
Die Kammer ist der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 175/90 - BGHZ 115, 1) gefolgt, wonach die das Gemeinschaftsverhältnis der Miteigentümer bestimmenden Vorschriften darauf angelegt sind, dass jeder Miteigentumsanteil einen Rechtsträger hat.Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist die Rechtsprechung (soweit ersichtlich ausnahmslos) und die Literatur - die zuvor mehrheitlich den anderen Standpunkt vertreten hatte (vgl. die Nachweise bei BGHZ 115, 1) - ganz überwiegend gefolgt (…vgl. die Nachweise bei Reichard, Festschrift für Gerhard Otte, 2005, S. 265 ff., 266 FN 3).
Die Unzulässigkeit des Verzichtes auf Grundstücksmiteigentum lässt sich nicht damit begründen, dass die Auswirkungen des Verzichtes mit der sonstigen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses und mit der gesetzlichen Interessenbewertung nicht im Einklang stünden, weil diese Auswirkungen die übrigen Teilhaber unangemessen benachteiligten (BGHZ 115, 1).
Der Senat möchte hiernach dem Antrag der Beschwerdeführer entsprechen und die Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen beschließen, sieht sich jedoch durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07. Juni 1991 - V ZR 175/90 - BGHZ 115, 1) hieran gehindert, in der die hier maßgebende Rechtsfrage anders beurteilt wird.
- BGH, 07.07.1989 - V ZR 76/88
Verzicht auf Aneignungsrecht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 247/06
Wenn der Fiskus auf sein Aneignungsrecht verzichtet, kann sich grundsätzlich jeder Dritte (…vgl. die Bedenken bei Reichard, a.a.O., S. 280), jedenfalls aber jeder der anderen Teilhaber den herrenlosen Anteil aneignen (BGHZ 108, 278;… darauf weisen auch Kanzleiter NJW 1996, 905 und Reichard, a.a.O. mit Recht hin). - OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
Unwirksame Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum - Verzichterklärung gegenüber …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 247/06
Der Senat hat sich ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen (NJW-RR 2001, 233), weil sich aus der gesetzlichen Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses ergebe, dass jeder Teilhaber an die Gemeinschaft bis zu deren Aufhebung gebunden sei - zur Wahrung des Rechts der übrigen, nur nach dem Verhältnis ihres Anteils die Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums tragen zu müssen.
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07
Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem …
Hieran sieht es sich jedoch durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1991 (Senat, BGHZ 115, 1 ff.) gehindert und hat deshalb die weiteren Beschwerden mit Beschluss vom 5. Januar 2007 (ZMR 2007, 208 ff.) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 3 Wx 5/07
Zur Wirksamkeit der Aufgabe eines Grundstücksmiteigentumsanteils durch Verzicht
Mit Beschluss vom 5. Januar 2007 in Sachen I-3 Wx 247/06 hat der Senat indes erklärt, an seinem bisherigen Standpunkt nach erneuter Prüfung nicht mehr festhalten zu wollen und die dortige Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. - OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - Wx 5/07 c) Mit Beschluss vom 5. Januar 2007 in Sachen I-3 Wx 247/06 [GuT 2007, 33] hat der Senat indes erklärt, an seinem bisherigen Standpunkt nach erneuter Prüfung nicht mehr festhalten zu wollen und die dortige Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 5 UF 171/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1603 BGB
Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen: Grenzen der Erwerbschancen einer ungelernten Arbeitskraft - Judicialis
- IWW
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
ZPO
.. - RA Kotz
Kindesunterhalt - Leistungsfähigkeit eines Elternteils ohne qualifizierte Ausbildung
- rechtsportal.de
BGB § 1603; ZPO § 114
Prüfung der Leistungsfähigkeit eines ungelernten Unterhaltsschuldners bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Minderjährigen - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Unmöglichkeit der Erfüllung der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Minderjährigen durch einen ungelernten Arbeitnehmer; Änderung der wirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik Deutschland zum Nachteil für ungelernte Arbeitskräfte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterhaltspflichten von Ungelernten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Klage auf Kindesunterhalt scheitert - OLG Frankfurt: Ein ungelernter Arbeiter ist nicht leistungsfähig
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kindesunterhalt - Leistungsfähigkeit kann nur mit Blick auf den heutigen Arbeitsmarkt beurteilt werden
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 18.05.2006 - 311 F 261/06
- OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 5 UF 171/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 382
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- KG, 28.01.2002 - 25 WF 88/01
Höhe des Selbstbehalts bei Minderjährigenunterhalt in sog. "Ost-West-Fällen"; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 5 UF 171/06
Die Aufnahme einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit (OLG Schleswig, FamRZ 1999, 1524; KG FamRZ 2002, 1428) zu einer Vollzeittätigkeit mag zwar unterhaltsrechtlich verlangt werden können, um den Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB sicherstellen zu können. - OLG Schleswig, 12.03.1999 - 10 UF 157/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 5 UF 171/06
Die Aufnahme einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit (OLG Schleswig, FamRZ 1999, 1524; KG FamRZ 2002, 1428) zu einer Vollzeittätigkeit mag zwar unterhaltsrechtlich verlangt werden können, um den Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB sicherstellen zu können.
- OLG Frankfurt, 24.04.2008 - 5 UF 197/07
Kindesunterhalt: Leistungs(un-)fähigkeit unter Berücksichtigung der gesteigerten …
Die Anrechnung eines fiktiven Einkommens kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn positiv festgestellt werden kann, dass der Unterhaltspflichtige bei ausreichender Bemühung eine Stelle hätte finden können, mit der ein Einkommen erzielbar wäre, welches zur Leistung des Unterhalts ausreichte.( BVerfG FamRZ 2006, 382; OLG Frankfurt NJW 2007, 382; OLG Celle FamRZ 2005, 684;… Diederichsen in Palandt, Kommentar zum BGB, 67. Auflage, § 1603 BGB, Randnummer 50 mit weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung). - OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 5 UF 253/09
Unterhalt: Berechnung des fiktiven Einkommens eines Unterhaltspflichtigen ohne …
Nach der Rechtsprechung des Senats (etwa 5 UF 171/06, Beschluss vom 29.09.2006, http://www.hefam.de/urteile/5UF17106.html ist auch bei gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber einem Minderjährigen bei der Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft auf dem heutigen Arbeitsmarkt überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst im Bereich des kleinen Selbstbehalts hat. Die wirtschaftlichen Verhältnisse lassen es nämlich als zweifelhaft erscheinen, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten überhaupt noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat. Um das vom Amtsgericht unterstellte bereinigte Nettoeinkommen von 1.045 EUR zu erreichen, wäre bei Lohnsteuerklasse I ein Bruttolohn von 1.541,22 EUR erforderlich, was bei 173 Stunden Arbeitszeit im Monat einen Stundenlohn von knapp EUR voraussetzt. Der Senat hat in dem vorerwähnten Beschluss vom 29.09.2006 einige Mindestlöhne für ungelernte Arbeitnehmer nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen aufgeführt, wobei ein Stundenlohn in Höhe von 9 EUR bei einer Arbeitskraft mit der Beklagten im ungelernten Bereich (also etwa als Verkäuferin in einer Bäckerei) nicht angenommen werden kann. - KG, 28.03.2007 - 13 WF 23/07
Trennungsunterhalt: Verschlechterung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung …
Als ungelernte Servicekraft im Berliner Gaststättengewerbe könnte sie ein Bruttogehalt von 1.182,- EUR verdienen (vgl. www.lohnspiegel.de bzw. www.boeckler.de), was bei Lohnsteuerklasse 1 und 0, 5 Kinderfreibetrag in etwa einem Nettolohn von 890,- EUR und damit dem Betrag entspricht, den auch das OLG Frankfurt in seiner von der Beklagten zitierten Entscheidung (NJW 2007, 382) zugrunde legt. - OLG Frankfurt, 09.06.2010 - 5 UF 253/09 Nach der Rechtsprechung des Senats (etwa 5 UF 171/06, Beschluss vom 29.09.2006, http://www.hefam.de/urteile/5UF17106.html ist auch bei gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber einem Minderjährigen bei der Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft auf dem heutigen Arbeitsmarkt überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst im Bereich des kleinen Selbstbehalts hat. Die wirtschaftlichen Verhältnisse lassen es nämlich als zweifelhaft erscheinen, ob ein Unterhaltspflichtiger bei genügender Anstrengung Unterhaltspflichten überhaupt noch erfüllen kann, wenn er keine qualifizierte Ausbildung hat. Um das vom Amtsgericht unterstellte bereinigte Nettoeinkommen von 1.045 EUR zu erreichen, wäre bei Lohnsteuerklasse I ein Bruttolohn von 1.541,22 EUR erforderlich, was bei 173 Stunden Arbeitszeit im Monat einen Stundenlohn von knapp EUR voraussetzt. Der Senat hat in dem vorerwähnten Beschluss vom 29.09.2006 einige Mindestlöhne für ungelernte Arbeitnehmer nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen aufgeführt, wobei ein Stundenlohn in Höhe von 9 EUR bei einer Arbeitskraft mit der Beklagten im ungelernten Bereich (also etwa als Verkäuferin in einer Bäckerei) nicht angenommen werden kann.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 6/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsanwaltssozietät: Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Sozietätsvertrages; Schadensersatzanspruch wegen verschwiegener Annahme der Sittenwidrigkeit des Vertrages
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wettbewerbliche Einschränkungen von Sozien nach Beendigung des Vertrages; Auslegung von Sozietätsverträgen zwischen Rechtsanwälten ohne ausdrückliche Beschränkung nachvertraglicher Tätigkeit; Abschluss eines sittenwidrigen Sozietätsvertrages; Rechte auf Schadensersatz; ...
- Judicialis
BGB § 705
- BRAK-Mitteilungen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- rechtsportal.de
BGB § 705 § 823 Abs. 2
Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Sozietätsvertrags - Schadenersatzanspruch wegen rechtswidrigen Verhaltens eines Sozius vor oder bei Beginn des Sozietätsvertrages - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Wettbewerbliche Einschränkungen von Sozien nach Beendigung des Vertrages; Auslegung von Sozietätsverträgen zwischen Rechtsanwälten ohne ausdrückliche Beschränkung nachvertraglicher Tätigkeit; Abschluss eines sittenwidrigen Sozietätsvertrages; Rechte auf Schadensersatz; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 02.12.2005 - 4 O 242/05
- OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 6/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 853 (Ls.)
- NJW-RR 2007, 65
- ZIP 2007, 432
- DB 2007, 1249
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 10.01.2006 - 9 U 92/05
Wiederherstellung des versicherten Gebäudes - keine Modernisierung bei …
Auszug aus OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 6/06
Denn einerseits ist der Senat schon nicht überzeugt davon, dass die Beklagten bei Abschluss des Vertrages mit Betrugsvorsatz handelten (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2005, 9 U 92/05).Dies ist aber gerade nicht der Fall, da der Vertrag - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteil vom 9. Dezember 2005, 9 U 92/05) - tatsächlich mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren zustande gekommen ist.
- KG, 12.11.2007 - 10 U 15/07 Das Abwägungsergebnis steht im Einklang mit den bisherigen Entscheidungen beider Pressesenate des Kammergerichts (9. Zivilsenat, Urteile vom 1. September 2006 - 9 U 6/06 und 9 U 7/06; Urteil vom 1. September 2006 - 9 U 175/05 = ZUM-RD 2007, 549; Urteile vom 12. Januar 2007 - 9 U 164/06 und 9 U 234/06; Urteil vom 28, September 2007 - 9 U 93/07; 10. Zivilsenat, Urteil vom 6, Juli 2006 - 10 U 200/05; Beschluss vom 19, April 2007 -10 U 18/07; Beschluss vom 27. September 2007 -10 U 121/07).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer Hochschulausbildung
- Judicialis
BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausbildung als Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik
- ra.de
- rechtsportal.de
Betreuervergütung: Ausbildung zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik nicht gleichwertig zur Hochschulausbildung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der einem Berufsbetreuer zu gewährenden Vergütung; Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch; Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 30.05.2006 - 11 T 120/05
- OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00
Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).Hochschulausbildung ist nach dem Gesetz auch die Ausbildung an einer Fachhochschule (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188).
Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).
Abgeschlossen ist eine Ausbildung, wenn ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLG FamRZ 2001, 187, 188).
- OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00
Begriff der abgeschlossenen Hochschulausbildung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).Die Ausbildung an einer Fachschule vermittelt in aller Regel nicht die Qualifikation, die an einer (Fach-)Hochschule erworben wird (OLG Schleswig OLGR 2000, 214;… OLG Frankfurt a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).
- BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04
Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).
- OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00
Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Wie die angefochtene Entscheidung jedoch zu Recht betont, ist nicht entscheidend auf die Bezeichnung der Ausbildungsstätte abzustellen; nach der gebotenen inhaltlichen Bewertung kann im Einzelfall auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (OLG Hamm FamRZ 2001, 1398;… OLG Frankfurt a.a.O.). - OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Hochschulausbildung ist nach dem Gesetz auch die Ausbildung an einer Fachhochschule (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188). - OLG Jena, 14.05.2003 - 6 W 124/03
Betreuervergütung; Sozialsekretär
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Hierbei spielt auch eine Rolle, ob und ggfs. welche Zulassungsvoraussetzungen für den betreffenden Ausbildungsgang bestehen (OLG Jena, Beschluss vom 14.5.2003 - 6 W 124/03;… vgl. auch OLG Frankfurt a.a.O.). - OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05
Keine Erhöhung der Grundvergütung allein aufgrund langjähriger Erfahrung mit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06
Überdurchschnittliche berufliche Leistungen des Betreuers und in seiner beruflichen Praxis erworbene besondere Kenntnisse können gem. § 1 Abs. 1 BVormVG nicht zu einer Erhöhung seiner Vergütung führen (OLG München OLGR 2006, 141;… Staudinger/Bienwald § 1908i Rn. 314).
- BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10
Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium …
Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (…OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35). - BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11
Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium …
Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (…OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLGR 2000, 35 zu § 1 BVormVG).Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (BayObLG FamRZ 2001, 187 f. und OLG Hamm OLGR 2002, 181 zu § 1 BVormVG; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11
Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die …
Darüber hinaus ist auch die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation von Bedeutung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).
- LG Düsseldorf, 08.03.2013 - 25 T 612/12
Erhöhung des Stundensatzes eines Berufsbetreuers
Auf die Bezeichnung der Einrichtung kommt es nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.11.2006 OLGR 2007, 167; OLG Hamm, Beschl. v. 22.1.2001, FamRZ 2001, 1398). - LG Deggendorf, 26.01.2016 - 12 T 160/15
Zusatzausbildung zum Curator de Jure vergleichbar mit Hochschulausbildung
Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (…OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35). - LG Düsseldorf, 13.12.2012 - 25 T 622/12
Betreuervergütung bei einer Ausbildung zum Krankenpfleger und zum Heilpädagogen
Auf die Bezeichnung der Einrichtung kommt es nicht an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.11.2006 OLGR 2007, 167; OLG Hamm, Beschl. v. 22.1.2001, FamRZ 2001, 1398). - LG Bonn, 25.09.2012 - 4 T 355/12
Ermittlung des Stundensatzes i.R. einer Betreuervergütung bei Absolvierung einer …
Gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (…BGH, aaO;… OLG Frankfurt OLGR 2009, 317 Rn. 11; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 5; BayObLG BayObLGR 2000, 35). - OLG Brandenburg, 11.12.2024 - 11 VA 7/24 Darüber hinaus war auch die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation von Bedeutung (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).
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