Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - I-3 Wx 197/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Klimaanlage als bauliche Veränderung gem. §§ 14, 22 Abs. 1 WEG ??
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 § 22 Abs. 1
WEG : Zustimmungsfreie bauliche Veränderungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einbau einer Klimaanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Klimaanlageneinbau - Zustimmungserfordernis?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Klimaanlageneinbau
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kein einstimmiger Beschluss zum Einbau einer Klimaanlage erforderlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustimmungserfordernis aller Wohnungseigentümer hinsichtlich des Einbaus einer Klimaanlage wegen deren Eigenschaft als bauliche Veränderung; Einverständnis des Nachbarn hinsichtlich einer Geräusch imitierenden Klimaanlage; Relevanz "des Wertes des gesamten Hauses" für ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauliche Veränderung: Gericht kann klären, ob andere zustimmen müssen! (IMR 2007, 16)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 09.09.2004 - 7 II a 20/04
- LG Wuppertal, 21.06.2006 - 10 T 135/04
- LG Düsseldorf, 21.08.2006 - 10 T 135/04
- OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - I-3 Wx 197/06
Papierfundstellen
- ZMR 2007, 206
- BauR 2007, 161 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 3 Wx 197/06
Die danach erforderliche Zustimmung kann formfrei und auch außerhalb einer Wohnungseigentümerversammlung erklärt werden (…Staud./Bub, a.a.O., § 22, 50; BayObLG NJW-RR 2003, 952). - OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97
Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur …
- AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980a C 24/21
Keine Erneuerung der Briefkastenanlagen ohne substanzielle Mängel
Durch die Maßnahme müssen also Gebäudeteile verändert, Einrichtungen oder Anlagen neu angeschafft oder geändert werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.11.2006 — 3 Wx 197/06, BeckRS 2006, 14732 = ZMR 2007, 206).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 1000; ZPO § 269 Abs. 1
Erfallen der Einigungsgebühr bei Klagerücknahme und Zustimmung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen und Folgen des (konkludenten) Abschlusses einer die Einigungsgebühr auslösenden Vereinbarung
Verfahrensgang
- LG Trier, 30.06.2006 - 4 O 232/05
- OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 244
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 Ta 307/06
Einigungsgebühr nach Einigung über Fortsetzung eines gekündigten …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Entscheidung vom 6. Juni 2006, 16 Ta 307/06, juris) hat das Entstehen einer Einigungsgebühr angenommen, wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits sich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen und der Arbeitnehmer darauf hin die Klage zurücknimmt (so schon JurBüro 2005, 644 ). - LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 433/05
Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten …
Auszug aus OLG Koblenz, 02.08.2006 - 14 W 459/06
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Entscheidung vom 6. Juni 2006, 16 Ta 307/06, juris) hat das Entstehen einer Einigungsgebühr angenommen, wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits sich auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen und der Arbeitnehmer darauf hin die Klage zurücknimmt (so schon JurBüro 2005, 644 ).
- OLG München, 07.07.2010 - 11 W 1636/10
Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr bei Klagerücknahme nach Erfüllung der …
Der Kläger weist jedoch zu Recht darauf hin, dass etwas anderes dann gilt, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322 = AnwBl. 1993, 43; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV 1000 Rn. 41, 42;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV-RVG 1000 Rn. 9 und Rn. 32, Stichwort "Klagerücknahme"). - OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19
Einigungs- und Terminsgebühr bei Abgabe einer Unterlassungserklärung im Prozess
Etwas anderes gilt dann, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rz. 41, 42). - OLG Düsseldorf, 06.10.2008 - 24 W 70/08
Keine Einigungsgebühr bei alleiniger Zustimmung zur Klagerücknahme durch die …
Auch wenn die Klage gemäß § 269 Abs. 1 ZPO nach Eintritt in die mündliche Verhandlung, also nach Stellung der Anträge (§ 137 Abs. 1 ZPO), wirksam nur mit Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden kann, kommt diesen Prozesshandlungen nicht die Qualität von Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB und damit eines Vertragsschlusses zu (ähnlich OLG Koblenz JurBüro 2006, 638 = MDR 2007, 244; offen gelassen von OLG Düsseldorf, 1. Zivilsenat, AGS 2005, 494).
- OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
Kostenfestsetzung: Umfang des Erstattungsanspruchs des Beklagten bei …
Auch wenn man sich der Auffassung des OLG Koblenz anschließt und deshalb keine hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss im Sinne der Kostenvorschrift stellt und anerkennt, dass der Abschluss des Vertrags auch formlos durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, so bleibt doch eine Einigung der Parteien erforderlich, die zur Rücknahme geführt hat und ein Mindestmaß gegenseitigen Nachgebens enthält (OLG Koblenz JurBüro 2006, 638;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, VV 1000 Rn 41). - OLG Koblenz, 08.02.2013 - 14 W 75/13
Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen der Einigungsgebühr; …
Der Senat hat deshalb bereits entschieden, dass auch im Rahmen von Klagerücknahme und Zustimmung zu dieser grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen kann (Senat v. 02.08.2006, 14 W 459/06, OLGR 2007, 35). - OLG Koblenz, 20.03.2012 - 14 W 138/12
Entstehen der Einigungsgebühr bei geringfügigem Nachgeben
Der Senat hat deshalb bereits entschieden, dass auch im Rahmen von Klagerücknahme und Zustimmung zu dieser grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen kann (Senat v. 02.08.2006, 14 W 459/06, OLGR 2007, 35). - LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12
Kostenfestsetzungsverfahren: Stillschweigender Verzicht auf Gebührenerstattung
Dabei kann hier dahinstehen, ob eine Einigung über eine Streitbeilegung allein schon in einer reinen Prozesshandlung gegenüber dem Gericht - hier: in der Erklärung einer Berufungsrücknahme - liegen kann (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 25 f.; OLG Koblenz, MDR 2007, 244 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799). - OLG München, 12.01.2015 - 11 W 2496/14
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall
Etwas anderes gilt dann, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322 = AnwBl. 1993, 43; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 41, 42). - LG Stade, 20.02.2025 - 7 T 102/24
Terminsgebühr; Telefonat mit Sachbearbeiter als außergerichtliche Besprechung; …
Insoweit ist auch der Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 02.08.2006 (Az. 14 W 459/06) unbehelflich, da es dort um eine absprachegemäße Zustimmung zur Klagerücknahme ging, also eine ganz andere Konstellation als in der vorliegenden mit übereinstimmender Erledigungserklärung und Kostenanerkenntnis der Beklagten, obwohl der Kläger der Beklagten etwas anderes angeboten hatte, nämlich Klagerücknahme nach vollständiger Erfüllung. - LG Hamburg, 08.05.2023 - 337 O 505/22
Entstehen der Einigungsgebühr bei Vereinbarung über Forderungsausgleich sowie …
Rn. 4 (OLG Koblenz Beschl. v. 2.8.2006 - 14 W 459/06, BeckRS 2006, 11337, beck-online).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rücktritt vom Kfz-Kauf wegen falscher Typenbezeichnung; antizipierte Beweiswürdigung bei Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im Rahmen der Kostenentscheidung; Änderung der Typenbezeichnung bei der Aufbereitung von Gebrauchtwagen; Fehlende Klimaautomatik als Mangel
- Judicialis
ZPO § 91 a; ; BGB § 437
- RA Kotz
Typenschildfehler an Mercedes - Rücktritt vom Kaufvertrag
- rechtsportal.de
ZPO § 91a; BGB § 437
Begründeter Rücktritt bei fehlerhafter Typenbezeichnung an einem Kraftfahrzeug - Grenzen einer antizipierten Beweiswürdigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Gebrauchtwagenkauf: Täuschung über zutreffende Typenbezeichnung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Falsches Etikett auf schwäbischem Blech? - Ungewöhnlicher Rechtsstreit um Kauf eines A-Klasse-Mercedes
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kostenaufhebung bei Erledigung des Rechtsstreits; Antizipierte Beweiswürdigung im Rahmen der Kostenentscheidung; Änderung der Typenbezeichnung bei der Aufbereitung von Gebrauchtwagen; Fehlende Klimaautomatik als Mangel
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 31.03.2006 - 5 O 3147/05
- OLG Oldenburg, 24.05.2006 - 6 W 49/06
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15
Kostenentscheidung nach Vergleich im Schadensersatzprozess wegen …
Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits - insoweit ist dem Kläger zuzustimmen - in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (…Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35). - OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15
Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge …
Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061;… Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26). - OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16
Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund
Lassen sich jedoch - wie hier - die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.05.2011 - 11 W 15/11, GRUR-RR 2011, 338, 339; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2006 - 6 W 700/06, OLGR Koblenz 2007, 215; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2006 - 6 W 49/06, OLGR Oldenburg 2007, 35, 36).
- OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11
Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel
Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben [vgl. OLG Frankfurt/Main BB 1978, 331, OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35]. - OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15
Kostenentscheidung nach Prozessvergleich: Grundsätze gerichtlicher …
Rn. 13 a. Kommt es aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu erwartenden oder bereits beschlossenen (weiteren) Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel gegeneinander aufzuheben bzw. den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (BGH NJW-RR 2012, 688;… Zöller-Vollkommer, a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a; Senatsbeschluss vom 5. Juni 2015 - 1 W 18/15 - OLG Koblenz OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Frankfurt BB 1978, 331). - OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Kaufpreisklage durch Vergleich: …
Rn. 18 a. Kommt es, wie hier, aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer bereits beschlossenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (ständige Senatsrechtsprechung;… Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35). - OLG Jena, 07.02.2011 - 4 W 65/11
Überprüfung der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO durch das Beschwerdegericht; …
Nach der vom Erstgericht angestellten summarischen Prüfung ist zwar zu berücksichtigen, dass hier wegen unterbliebener Beweisaufnahme die unterschiedlichen Streitpunkte (der Parteien) unaufgeklärt blieben, so dass - nach einer verbreiteten Ansicht - im Regelfall die Kosten gegeneinander aufzuheben sind (…s. bei Zöller/Vollkommer, ZPO - Komm., 28. Aufl., § 91 a Rz 26 unter Hinw. auf OLG Ffm. BB 78, 331; OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 13 Abs 2 S 1 BRAGebO
Anwaltsvergütung: Voraussetzung einer einheitlichen Angelegenheit bei der Mitwirkung an der Grundstücksvermarktung gegenüber verschiedenen Interessenten; Gebührenanspruch aus einer Honorarabrede bei unterlassenem Hinweis auf einen identischen Vorgang; Umstände für eine ... - Judicialis
BGB § 242; ; BGB pVV; ; BRAGO § 3; ; BRAGO § 13 II
- rechtsportal.de
Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts für Beratung bei Vermarktung eines Objekts - einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit; Honorarvereinbarung; Hinweispflicht auf Gebührenhöhe; dolo-facit-Einrede
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
"Einheitliche Angelegenheit" i. S. des § 13 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); "Einheitliche Angelegenheit" i. S. des § 13 Abs. 2 BRAGO, wenn der Anwalt seinen Auftraggeber bei Vermarktung eines Grundstücks gegenüber verschiedenen Interessenten rechtlich ...
- ibr-online
Wann muss ein Anwalt auf die Höhe der Gebühren hinweisen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 14.08.1998 - 3 O 695/95
- OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 9 U 70/98
- OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 9 U 70/98
Erst auf Verlangen des Auftraggebers hat der Anwalt die voraussichtliche Höhe seiner Gebühren mitzuteilen (BGH NJW 1998, 3486).Dabei ist entscheidend, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalls ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH NJW 1998, 3486).
- OLG Hamm, 15.11.2012 - 28 U 32/12
Begriff mehrerer Angelegenheiten im Sinne von § 13 BRAGO
Umgekehrt wurde aber auch entschieden, dass nur von einer Angelegenheit auszugehen sei, unabhängig davon, mit vielen Personen verhandelt werde (OLG Frankfurt - 9. Zivilsenat - OLGR 2007, 35).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Anwaltsblatt
- BRAK-Mitteilungen
Abwicklung - kein Anspruch auf Vollstreckung in laufendes Abwickleranderkonto
- anwaltsblatt-datenbank.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
BRAO § 55
Vollstreckung in Abwicklerkonto
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 6 O 6439/04
- OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3578 (Ls.)
- NJW 2006, 3578 Ein vom Abwickler eingerichtetes Anderkonto, dessen Guthaben der Zweckbindung der Abwicklung unterliegt, kann nicht im Wege der Zwangsvollstreckung zur Befriedigung der Gläubiger des ehemaligen Rechtsanwalts dienen. 2
- NJW-RR 2006, 1434
- AnwBl 2006, 491
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04
Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06
Dementsprechend hat der BGH in seinem Urt. v. 23.6.2005 (IX ZR 139/04), auf das der Bf. Bezug nimmt, ausgeführt, dass Guthaben auf einem vom Kanzleiabwickler eingerichteten Sonderkonto nicht in die Insolvenzmasse des ausgeschiedenen RA fällt. - OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 19 W 41/04
Zwangsvollstreckung: Kanzleiabwickler als Rechtsnachfolger hinsichtlich der von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06
Es ist zwar anerkannt, dass die Kanzleiabwicklerin in analoger Anwendung des § 727 ZPO als Rechtsnachfolgerin des ausgeschiedenen RA anzusehen ist, soweit es um das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen geht (… Zöller / Stöber , 25. Aufl., Rdnr. 18 zu § 727 ZPO; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 293).
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