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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 17.11.2006 | OLG Hamm, 30.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7600
OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2006,7600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.2006 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2006,7600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 2006 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2006,7600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes bei der Bewertung von Dienstleistungen innerhalb einer gemischten Schenkung zugunsten des Alleinerben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2303 BGB; § 2311 BGB
    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Eintretens des Erbfalls; Bestimmung des Verkehrswerts eines Hauses auf Grund eines erzielten Kaufpreises; Orientierung der Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten ...

  • Judicialis

    BGB § 2325

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325
    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Kein Inflationsausgleich bei Bewertung in der Vergangenheit erbrachter Dienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Eintretens des Erbfalls; Bestimmung des Verkehrswerts eines Hauses auf Grund eines erzielten Kaufpreises; Orientierung der Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96

    Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch die Vertragsparteien; Vertragliche …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Grundsätzlich ist es zunächst Sache der Vertragsparteien, Leistung und Gegenleistung zu bewerten und danach festzulegen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

    Dabei sind die Parteien nicht gehindert, bereits in der Vergangenheit erbrachte Leistungen als Gegenleistungen anzuerkennen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264).

    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

  • OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97

    Vorliegen einer Schenkung oder Teilschenkung bei Grundstücksübertragung gegen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Grundsätzlich ist es zunächst Sache der Vertragsparteien, Leistung und Gegenleistung zu bewerten und danach festzulegen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

  • BGH, 23.02.1965 - VI ZR 281/63

    Verjährung der Ansprüche eines Kindes gegenüber seinen Eltern wegen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn Dienstleistungen zunächst nicht unentgeltlich, sondern in der erkennbaren Absicht künftiger Entlohnung erbracht worden sind (…dazu Keim, FamRZ 2004, S. 1081, 1083 f.. Münchener Kommentar-Kollhosser, a.a.O., § 516 Rdnr. 21. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 1518, 1519) - was etwa auch dann anzunehmen ist, wenn die Dienste aufgrund des Versprechens künftiger Erbeinsetzung geleistet worden sind (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1965, S. 1224).

    aaa.) Wäre die Übertragung des Gaststättengrundstückes unterblieben, hätte der Beklagte von der Erblasserin für die geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe der üblichen Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) nach dem Wert der Leistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung begehren können (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1965, S. 1224, 1224 f.. Palandt-Sprau, a.a.O., § 812 Rdnr. 92. Münchener Kommentar v. Sachsen Gessaphe, BGB , 4.A., § 1619 Rdnr. 27 ff.. Staudinger-Lorenz, BGB, 13. Bearb. (1999), § 812 Rdnr. 107. RGRK-Heimann-Trosien, BGB, 12.A., § 812 Rdnr. 93. Dabei ist unerheblich, ob der Vergütungsanspruch für die in der Vergangenheit erbrachten Dienstleistungen auf § 611 f. BGB oder auf Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1 S. 2 HS 2 BGB) gestützt wird: Denn im Fall eines Bereicherungsanspruchs erschiene es unangemessen, dem Gläubiger "Wertsteigerungen" durch die Wahl eines späteren Berechnungszeitpunktes zugute kommen zu lassen, obwohl sich diese im Vermögen des Bereicherungsschuldners nicht niederschlagen konnten (Münchener KommentarLieb, BGB , 4.A., § 818 Rdnr. 57).

  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 154/80

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ergänzung des Pflichtteils - …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Behauptet der Zuwendungsempfänger eine derartige Vereinbarung mit dem Erblasser, hat er zunächst substantiiert die von dem Pflichtteilsberechtigten behauptete Unentgeltlichkeit zu bestreiten (Bundesgerichtshof NJW-RR 1996, S. 705, 706).
  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Denn nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich die Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten Verkaufpreis zu orientieren, wenn diese bald nach dem Erbfall veräußert werden (Bundesgerichtshof NJW-RR 1993, S. 131, 131. NJW-RR 1991, S. 900, 901).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Diese Fassung des Übergabevertrages hindert die Annahme einer entgeltlichen Zuwendung jedoch nicht (Bundesgerichtshof NJW 1995, S. 1349, 1350) - worauf bereits das Landgericht zu Recht hingewiesen hat.
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Andernfalls führe es zu einer Verzerrung, wenn sich der Wertmesser Geld in dem Zeitraum, der zwischen der Zuwendung und dem Erbfall liegt, geändert habe: Je nach Ausmaß des Kaufkraftschwundes, den das Geld in diesem Zeitraum erlitten hat, könne diese so weit gehen, dass entgegen dem Willen des Gesetzes wirtschaftlich so gut wie kein oder gar kein Ausgleich mehr erfolge (BGHZ 65, S. 75, 77).
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    So hat der Bundesgerichtshof im Rahmen des Zugewinnausgleichsanspruchs eine Berücksichtigung der Geldentwertung für angezeigt gehalten, weil lediglich ein scheinbarer Vermögenszuwachs vorliege, wenn bei der Differenzrechnung Anfangs und Endvermögen mit einem äußerlich gleichen, in Wahrheit aber unterschiedlichen Maßstab bewertet werden (BGHZ 61, S. 385, 388).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Denn nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich die Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten Verkaufpreis zu orientieren, wenn diese bald nach dem Erbfall veräußert werden (Bundesgerichtshof NJW-RR 1993, S. 131, 131. NJW-RR 1991, S. 900, 901).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 71/95

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksüberlassung

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Zurverfügungstellung einer Wohnung

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06 (Ba)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8408
OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,8408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.2006 - Not 37/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,8408)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 2006 - Not 37/06 (Ba) (https://dejure.org/2006,8408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Notarstelle

  • Judicialis

    BNotO § 3 Abs. 1; ; BNotO § ... 3 Abs. 2; ; BNotO § 4; ; BNotO § 6; ; BNotO § 6 Abs. 3; ; BNotO § 6 Abs. 3 S. 1; ; BNotO § 6 b Abs. 4 S. 1; ; BNotO § 7; ; BNotO § 111; ; BNotO § 111 Abs. 1; ; BNotO § 111 Abs. 2; ; BNotO § 115 Abs. 2; ; BNotO § 115 Abs. 2 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BNotO § 4 § 6 Abs. 1 § 6 Abs. 3 § 111 Abs. 1
    Auswahlentscheidung bei Ausschreibung von Notariatsstellen

  • Wolters Kluwer

    Ermessensspielraum der Justizverwaltung bei der Einrichtung von Notarstellen; Existenz eines Anspruchs auf die Einrichtung bzw. Neubesetzung einer Notarstelle; Rechtmäßige Ausgestaltung des Auswahlverfahrens für die Besetzung einer Notarstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    a) Die Landesjustizverwaltung war aus rechtlichen Gründen nicht verpflichtet, ihren Beurteilungsspielraum vor Ausschreibung der Notarstellen selbst zu binden und ein festes Bewertungsschema, ähnlich wie es bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2004 (NJW 2004, 1935) für die Besetzung von Notarstellen nach § 3 Abs. 2 BNotO (Anwaltsnotare) angewendet worden war, aufzustellen.

    Diesen Anforderungen wird § 6 Abs. 3 BNotO gerecht (BVerfG NJW 2004, 1935 unter C. I. und II.).

    Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 20.04.2004 a.a.O.) darf die im Zweiten juristischen Staatsexamen erzielte Note lediglich nicht von so starker Gewichtung sein, dass sich faktisch die Reihenfolge bei der Eignungsbewertung bestimmt.

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 4/04

    Umfang des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Auf dieses lässt sich das System der rechnerischen Bewertung einzelner Eignungskriterien nicht übertragen (BGH, Beschluss vom 12.07.2004 - NotZ 4/04 = NJW-RR 2004, 1702 unter II.2.b) Die Justizverwaltung ist lediglich verpflichtet, eine nachvollziehbare, am Regelungsziel der Bestenauslese ausgerichtete und den gesetzlichen Regelungskriterien Rechnung tragende, widerspruchsfreie Begründung ihrer Auswahlentscheidung darzulegen.

    Dabei verlässt die Justizverwaltung nicht deshalb ihren Beurteilungsspielraum, weil sie Dienstzeugnisse eines Bewerbers berücksichtigt, über die ein Mitbewerber infolge seines beruflichen Werdegangs nicht verfügt (BGH DNotZ 2005, 149; BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 2/06).

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Dieser ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihm ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabs zu Grunde liegt, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind, und ob der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 39/02, NJW-RR 2003, 1363).

    Dies ist in der Verwaltungspraxis auch weiterhin zu respektieren (vgl. BGH Beschluss vom 31.03.2003 - NotZ 39/02 a.a.O.).

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 51/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Beschluss vom 20.03.2006 - NotZ 51/05) darf die Justizverwaltung die fachliche Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars nur dann bejahen, wenn diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen ist.
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Zu den im Notarberuf gezeigten Leistungen im Sinne des § 6 Abs. 3 S. 1 BNotO gehören auch die vom Bewerber vorgenommenen Beurkundungen (BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotZ 29/04).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 20/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers ausschließlich aufgrund …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Das Ergebnis der Ersten juristischen Staatsprüfung kann - obgleich in § 6 nicht ausdrücklich erwähnt - zur Abrundung der Bewertung der fachlichen Eignung einbezogen werden (BGH DNotZ 2004, 883).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Der Antragsteller kann hieraus weder für die materiellen Kriterien noch für das Verfahren der Bedürfnisprüfung Rechte herleiten (BGH DNotZ 1996, 902).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01

    Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Diese Entscheidung obliegt dem Organisationsermessen der Landesjustizverwaltung und kann von amtierenden Notaren in gewissen Grenzen im Wege eines Unterlassungsanspruchs zur gerichtlichen Nachprüfung gestellt werden (BGH DNotZ 2002, 70; vgl. auch die beim Senat anhängigen Verfahren Not 2/05 und Not 7/05, die die Unterlassung der Ausschreibung der 25 Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen Rechtsgebiet zum Gegenstand haben).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05

    Notarstellenausschreibung und -besetzung: Anspruch auf Nichtbesetzung und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Diese Entscheidung obliegt dem Organisationsermessen der Landesjustizverwaltung und kann von amtierenden Notaren in gewissen Grenzen im Wege eines Unterlassungsanspruchs zur gerichtlichen Nachprüfung gestellt werden (BGH DNotZ 2002, 70; vgl. auch die beim Senat anhängigen Verfahren Not 2/05 und Not 7/05, die die Unterlassung der Ausschreibung der 25 Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen Rechtsgebiet zum Gegenstand haben).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 2/06

    Berücksichtigung landesfremder Bewerber auf Notarstellen in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 37/06
    Dabei verlässt die Justizverwaltung nicht deshalb ihren Beurteilungsspielraum, weil sie Dienstzeugnisse eines Bewerbers berücksichtigt, über die ein Mitbewerber infolge seines beruflichen Werdegangs nicht verfügt (BGH DNotZ 2005, 149; BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 2/06).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 18/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 21/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen …

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. November 2006 - Not 37/06 (Ba) - wird zurückgewiesen.
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dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5699
OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2007 - 21 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 21 U 80/07 (https://dejure.org/2007,5699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • unalex.eu

    Allgemeine Grundsätze EuVTVO

  • rechtsportal.de

    Ingangsetzung der Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil trotz unterbliebener Belehrung gegen die Einspruchsmöglichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtzeitigkeit eines Einspruchsschriftsatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beginn der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil; Bestätigung von Versäumnisentscheidungen als Europäischer Vollstreckungstitel; Beurteilung des notwendigen Inhalts eines Schriftsatzes; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZB 8/03

    Zeitbestimmung bei Einhaltung prozessualer Fristen; Abrechnung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Daß es für die Beurteilung, ob ein Schriftsatz den notwendigen Inhalt hat, nur auf den rechtzeitig eingegangenen Teil ankommt, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2525; 2003, 3487; 1994, 2097).

    Einen Einzelverbindungsnachweis der Telekom, mit dem die fristgerechte Übermittlung hätte nachgewiesen werden können (vgl. BGH NJW 2003, 3487), vermochte der Kläger auch auf Hinweis des Senats nicht beizubringen.

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Wird ein bestimmender Schriftsatz wie hier per Telefax übermittelt, so ist er nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann rechtzeitig eingegangen, wenn er von dem Faxgerät des Gerichts empfangen worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 2263), und zwar vollständig einschließlich der erforderlichen Unterschrift (vgl. BGH NJW 2005, 2086).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Wird ein bestimmender Schriftsatz wie hier per Telefax übermittelt, so ist er nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann rechtzeitig eingegangen, wenn er von dem Faxgerät des Gerichts empfangen worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 2263), und zwar vollständig einschließlich der erforderlichen Unterschrift (vgl. BGH NJW 2005, 2086).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Daß es für die Beurteilung, ob ein Schriftsatz den notwendigen Inhalt hat, nur auf den rechtzeitig eingegangenen Teil ankommt, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2525; 2003, 3487; 1994, 2097).
  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Daß es für die Beurteilung, ob ein Schriftsatz den notwendigen Inhalt hat, nur auf den rechtzeitig eingegangenen Teil ankommt, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 2525; 2003, 3487; 1994, 2097).
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Eine schuldlose Versäumung hätte nämlich wiederum einen rechtzeitigen Sendebeginn vorausgesetzt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 678; NJW-RR 2001, 916), der bei einem dreiseitigen Telefax zumindest vor 23.59:00 Uhr hätte liegen müssen.
  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00

    Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Eine schuldlose Versäumung hätte nämlich wiederum einen rechtzeitigen Sendebeginn vorausgesetzt (vgl. dazu BGH NJW 2005, 678; NJW-RR 2001, 916), der bei einem dreiseitigen Telefax zumindest vor 23.59:00 Uhr hätte liegen müssen.
  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens; …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Eine echte Herabsetzung des Beweismaßes gewährt der Begriff der Glaubhaftmachung nämlich im Bereich der §§ 233 ff. ZPO nicht; vielmehr ist die Wiedereinsetzung schon dann zu versagen, wenn auch nur die Möglichkeit eines Verschuldens offenbleibt (vgl. BGH NJW 1996, 319; 1992, 574).
  • OLG Köln, 08.10.1997 - 27 U 36/97

    Rechtsmittelfrist bei Versäumnisurteil; Rechtsmittelfrist, Versäumnisurteil; …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Der Senat folgt in diesem Punkt der einhelligen Auffassung (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., Rn. 4 zu § 338;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., Rn. 2 zu § 338), die in Literatur und Rechtsprechung auch für die weitere, bereits früher geltende Hinweisvorschrift des § 340 Abs. 3 S. 4 ZPO unangefochten besteht (vgl. OLG Köln VersR 1998, 1302; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 409;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., Rn. 8 zu § 340;… Stein/Jonas/ Grunsky Rn. 9 zu § 340).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
    Eine echte Herabsetzung des Beweismaßes gewährt der Begriff der Glaubhaftmachung nämlich im Bereich der §§ 233 ff. ZPO nicht; vielmehr ist die Wiedereinsetzung schon dann zu versagen, wenn auch nur die Möglichkeit eines Verschuldens offenbleibt (vgl. BGH NJW 1996, 319; 1992, 574).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.1983 - 15 U 279/82
  • OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 166/10

    Auslandszustellung eines Versäumnisurteils: Begründung eines …

    Eine unterbliebene Belehrung hindert nur die Ingangsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch die der Einspruchsfrist (ganz h.M., vgl. OLG Hamm OLGR Hamm 2008, 157 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08

    Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines …

    Insoweit folgt der Senat der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine unterbliebene Belehrung nur die Ingangsetzung der Einspruchsbegründungsfrist, nicht jedoch die der Einspruchsfrist hindert (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007, OLGR 2008, 157; OLG Köln, Urteil vom 8.10.1997, VersR 1998, 1302;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 338, Rdn. 4;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Auflage, § 340, Rdn. 8 ; jeweils m.w.N.).
  • KG, 28.10.2008 - 21 U 60/07
    GmbH & Co (2 O.107/06 LG B....; 21 U 80/07 Kammergericht) seien die hier maßgeblichen Abtretungsurkunden vom 30.8.2003 und 16.9.2003 (K 25 und K 26) für die Firma N.
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