Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1612 b BGB n.F.
Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld - Judicialis
BGB § 1612 b n.F.
- fr-blog.com
Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensermittlung im Rahmen des Trennungsunterhalts - Keine Vermögensverwertungspflicht in Trennungsphase
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über das Bestehen und die Höhe von Trennungsunterhaltsansprüchen und Kindesunterhaltsansprüchen; Kriterien für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens; Ermittlung der aus der Nutzung eines Firmenwagens resultierenden Vorteile; Berücksichtigungsfähigkeit von ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bedarfsprägendes Einkommen - Kindesunterhalt abziehen
- bonell-collegen.de (Kurzinformation)
Abzug des Kindesunterhaltszahlbetrages bei der Ermittlung des Ehegattenunterhaltsbedarfes
Verfahrensgang
- AG Essen-Borbeck, 06.07.2007 - 21 F 33/07
- OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 882
- FamRZ 2008, 893
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Kindesunterhalt
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
Die Anrechnung des Kindergeldes auf den Bedarf mit der Folge der Erhöhung des Ehegattenunterhalts führt also nicht dazu, dass steuerrechtlich zum Einsatz für das Kind bestimmte Mittel diesem (zum Teil) vorenthalten werden; vielmehr bleibt der primäre Verwendungszweck des Kindergeldes als Existenzsicherungsmittel des Kindes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 1370) gewahrt. - BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03
Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
Rn. 725 Der Umstand, dass sich beim minderjährigen Kind die Kindergeldanrechnung nur auf den Barunterhaltsanspruch auswirkt, während der auf die Betreuung entfallende Teil von der Anrechnung unberührt bleibt, stellt nach Auffassung des Senats keine verfassungsrechtlich erhebliche Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums (…vgl. hierzu etwa BVerfG a.a.O.; DVBl 2007, 1435; FamRZ 2007, 1957) dar. - BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03
Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
Rn. 725 Der Umstand, dass sich beim minderjährigen Kind die Kindergeldanrechnung nur auf den Barunterhaltsanspruch auswirkt, während der auf die Betreuung entfallende Teil von der Anrechnung unberührt bleibt, stellt nach Auffassung des Senats keine verfassungsrechtlich erhebliche Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums (…vgl. hierzu etwa BVerfG a.a.O.; DVBl 2007, 1435; FamRZ 2007, 1957) dar. - BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
Dem Kindergeld kommt demnach die gleiche unterhaltsrechtliche Wirkung zu, wie dem bereinigten Eigeneinkommen des Kindes, das bei minderjährigen Kindern wegen der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) hälftig auf den Bar- und den Betreuungsunterhalt (vgl. etwa BGH FamRZ 1988, 159) und bei volljährigen Kinder in vollem Umfang auf den Bedarf angerechnet wird mit der Folge, dass sich die hieraus resultierende Entlastung des Barunterhaltspflichtigen auch auf die Höhe des Ehegattenunterhalts auswirkt. - BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
Rn. 684 Bei der Berechnung der Steuerbelastung hat der Senat berücksichtigt, dass der Beklagte entsprechend dem nicht angefochtenen Unterhaltsbetrag (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2007, 793) von monatlich 504 EUR einen Freibetrag wegen des begrenzten Realsplittings eintragen lassen kann und die Ausnutzung dieses Steuervorteils unterhaltsrechtlich geboten ist.
- BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08
Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten …
Für den Minderjährigenunterhalt wird dagegen von Teilen der Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, es müsse der Tabellenbetrag abgezogen werden (OLG Düsseldorf - 7. FamS - FamRZ 2009, 338; Schürmann FamRZ 2008, 313, 324; Maurer FamRZ 2008, 1985, 1991; FamRZ 2008, 2157, 2161 jeweils m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 2), während die überwiegende Auffassung davon ausgeht, dass auch hier der Zahlbetrag abzuziehen ist (OLG Düsseldorf - 2. FamS - FamRZ 2008, 1254 - zitiert nach [...] Tz. 98; OLG Düsseldorf - 6. FamS - Urteil vom 18. April 2008 - II-6 UF 150/07 -zitiert nach [...]; OLG Hamm - 2. FamS - FamRZ 2008, 893; OLG Hamm - 8. FamS - FamRZ 2008, 1446, 1448; OLG Celle FamRZ 2008, 997; OLG Bremen NJW 2009, 925; Scholz FamRZ 2007, 2021, 2028;… ders. in: Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 2 Rdn. 510; Büttner FamRZ 2008, 967;… Borth Unterhaltsrechtsänderungsgesetz Rdn. 341 (mit verfassungsrechtlichen Bedenken); Dose FamRZ 2007, 1289, 1292 f.; Gerhardt FamRZ 2007, 945, 948; Klinkhammer FamRZ 2008, 193, 199; Düsseldorfer Tabelle Anm. B.III). - OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne - …
Der private Nutzungsvorteil für das Firmenfahrzeug ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen (vgl. Senat, NJW-RR 2008, 882 ff.; Zi. 4 HLL 1.1.2008). - OLG Hamm, 12.03.2009 - 2 UF 179/08
Erwerbsobliegenheit des neuen Ehegatten des Unterhaltsverpflichteten im …
Verfassungsrechtliche Gründe stehen dem Abzug des Zahl- statt Tabellenbetrages nicht entgegen (vgl. zum Vorstehenden: Senat, Urteil vom 24.01.2008 - 2 UF 166/07 - FamRZ 2008, 893; Urteil vom 6.3.2008 - 2 UF 117/07 - NJW 2008, 2049 mit zust. Anm. von Born; a.A.: OLG Düsseldorf - II-7UF 33/08 - FamRZ 2009, 338).
- OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 - …
(1) Bei der Ermittlung des auf der zweiten Rangstufe verteilbaren Einkommens des Beklagten ist nach der Rechtsauffassung des Senats gem. § 1612b Abs. 1. Nr. 1 BGB n. F. der Unterhalt der minderjährigen Kinder nicht mit dem Tabellen-, sondern mit dem Zahlbetrag (Tabellenbetrag abzüglich hälftiges Kindergeld) vorweg in Abzug zu bringen (vgl. Senatsentscheidung vom 24.1.2008 - 2 UF 166/07 - Gerhardt-Gutdeutsch, FamRZ 2007, 778, 779; Dose, FamRZ 2007, 1289, 1292; Scholz, FamRZ 2007, 2021, 2028;… Lein, Das neue Unterhaltsrecht 2008, S. 196; Leitlinien der Oberlandesgerichte Bremen, Bamberg, Celle, Dresden, Hamburg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Rostock vom 1.1.2008 jeweils zu Zi. 15.2, der Oberlandesgerichte Brandenburg und Koblenz vom 1.1.2008 jeweils zu Zi. 15.1 und des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Düsseldorfer Tabelle - zu B. III). - OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08
Nachehelichenunterhalt: Abzug von Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung; …
Die unterhaltsrechtlichen Folgewirkungen der Bedarfsdeckung hat der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucksache 16/1830, Seite 28 f) erkannt und beabsichtigt (vgl. zum Meinungsstand ausführlich: OLG Hamm, FamRZ 2008, 893). - OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 WF 1/09
Zeitliche Grenzen einer Abänderungsklage; Begriff der wesentlichen Veränderung
Rn. 42 Zutreffend weist das Amtsgericht in seinem Beschluss vom 10.09.2008 darauf hin, dass im Rahmen der Berechnungen bezüglich der beiden Kinder lediglich der Zahlbetrag in Abzug zu bringen ist (vgl. Senat, Urteil vom 24.01.2008, Az: 2 UF 166/07, FamRZ 2008, 893; Urteil vom 06.03.2008, Az: 2 UF 117/07, NJW 2008, 2049).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einbenennung: Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils bei fehlendem Namensband
- rechtsportal.de
BGB § 1618 S. 4
Ersetzung der Einwilligung zur Benennung eines Kindes - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen für eine Ersetzung der notwendigen Einwilligung des anderen Elternteils zur Einbenennung (Namensänderung) des Kindes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hof, 29.01.2008 - 50 F 393/07
- OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1243
- FamRZ 2008, 2148
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99
Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …
Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08
Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Erstgerichts, dass die Anforderungen an die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils durch Art. 1 Nr. 7 KindRG vom Gesetzgeber bewusst verschärft worden sind, um die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen und den Schutz der namensrechtlichen Bindung des Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil stärker als bisher auszugestalten (BGH DNotZ 2002, 545 m. w. Nachw. insb. aus den Gesetzesmaterialien). - OLG Köln, 23.01.2006 - 4 UF 183/05
Zu den Einbenennungsvoraussetzungen nach § 1618 BGB
Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08
Dabei hat nicht der andere Elternteil die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zu rechtfertigen, sondern der antragstellende Elternteil die Notwendigkeit der Namensänderung zu begründen und trägt insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 23.01.2006 4 UF 183/05, BeckRS 2006, 09821 = FamRZ 2006, 1872). - OLG Rostock, 12.09.2006 - 11 UF 43/06
Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Einbenennung
Auszug aus OLG Bamberg, 10.04.2008 - 7 UF 55/08
8Die Beschwerde erweist sich auch als begründet, weil nach Ansicht des Senats bei der in diesem Falle vorliegenden Namens- und Sorgerechtskonstellation im Wege einer teleologischen Reduktion geringere Anforderungen an die Erforderlichkeit für das Kindeswohl nach § 1618 Abs. 1 Satz 4 BGB gestellt werden können (a. A. allerdings wohl OLG Rostock, Beschluss v. 12.09.2006, 11 UF 43/06, BeckRS 2007, 02536).
- OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19
Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung setzt keine Kindeswohlgefährdung …
Teilweise wird die gesetzliche Voraussetzung der Kindeswohlerforderlichkeit daher positiv dahin formuliert, dass die Einwilligung dann zu ersetzen ist, wenn die Einbenennung dem Kind einen so erheblichen Vorteil bringt, dass ein verständiger Elternteil nicht auf der Erhaltung des Namensbandes bestehen würde (Ermann/Döll, BGB, § 1618 Rn. 9 unter Hinweis auf OLG Bamberg NJW-RR 2008, 1243; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058f; OLG Köln, FamRZ 2001, 1547ff; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1054). - OLG Dresden, 11.04.2014 - 22 UF 833/13
Einbenennung des Kindes ohne Einwilligung des Vaters
Aufgrund dieses Umstands seien die Anforderungen im Sinne von § 1618 Abs. 4 BGB herabzusetzen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.04.2008, Az.: 7 UF 55/08).Der Senat folgt dem OLG Bamberg (Beschluss vom 10.04.2008, Az.: 7 UF 55/08) darin, dass eine Abwägung der grundsätzlich gleichrangigen Kindes- und Elterninteresse im Einzelfall erforderlich ist.
- OLG Dresden, 11.04.2014 - 22 UF 833/14
Voraussetzungen der Einbenennung eines Kindes gegen den Willen des anderen …
Aufgrund dieses Umstands seien die Anforderungen im Sinne von § 1618 Abs. 4 BGB herabzusetzen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.04.2008, Az.: 7 UF 55/08).Der Senat folgt dem OLG Bamberg (Beschluss vom 10.04.2008, Az.: 7 UF 55/08) darin, dass eine Abwägung der grundsätzlich gleichrangigen Kindes- und Elterninteresse im Einzelfall erforderlich ist.
- AG Schweinfurt, 07.05.2021 - 52 F 6/21
Einwilligung zur Namensänderung
Selbst wenn man nach der statistischen Wahrscheinlichkeit den Fall einer Beendigung einer jetzigen Ehe der Antragsteller in Betracht ziehen müsste, stünden beide Kinder mit dem dann insoweit unwandelbaren Namen nicht alleine da, unabhängig davon wie sich die Kindsmutter in Bezug auf ihre eigene Namensführung entscheiden würde, vgl. OLG Bamberg Beschluss vom 10.04.2008 Az.: 7 UF 55/08.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 31.01.2008 - 11 U 11/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 280
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 280
Anwaltshaftung wegen unzureichendem Klagantrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwaltshaftung wegen unzureichendem Klagantrag?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages; Verletzung der anwaltlichen Pflichten wegen vom Rechtsschutzziel abweichender Antragstellung
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 14.12.2006 - 3 O 152/06
- OLG Schleswig, 31.01.2008 - 11 U 11/07
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
Ordnungsmittelverfahren: Glaubhaftmachung des Zugangs einer Beschwerdeschrift; …
Rn. 22 Gleichwohl hat der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung zum Wiedereinsetzungsantrag entschieden, dass eine anwaltliche Versicherung grundsätzlich einer eidesstattlichen Versicherung gleichkommen und die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen kann, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (BGH, Beschluss vom 05. Juli 2017 - XII ZB 463/16; MDR 2017; u.H. auf BGH, Urteil vom 02. November 1988 - IVb ZR 109/87, FamRZ 1989, 373 f.;… BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, bei juris Rz. 11; und vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, FamRZ 2015, 135, Rz. 16 vgl. auch schon OLG Stuttgart, OLGR 2008, 595, 596).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 20.02.2008 - 8 UF 20/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 517; SGB XII § 90
Keine Fristwahrung durch PKH-Antrag bei offensichtlich nicht gegebener Anspruchsvoraussetzungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit und sich daraus ergebender Unzulässigkeit der Berufung; Wiedereinsetzung bei Einreichung eines vollständigen Gesuchs auf Prozesskostenhilfe und Übersteigen des Schonbetrags durch das ...
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 20.12.2007 - 23 F 662/07
- OLG Naumburg, 20.02.2008 - 8 UF 20/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1869
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.02.2008 - 8 UF 20/08
Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozesskostenhilfe beantragt, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nämlich nur zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen musste (BGH FamRZ 2005, 1901 f.; BGH FamRZ 2006, 32 f.). - BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07
Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.02.2008 - 8 UF 20/08
Dies käme nur dann in Betracht, wenn sich aus den Begleitumständen nicht mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergäbe, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt ist (vgl. BGH FamRZ 2007, 1726 ff.). - BGH, 26.10.2005 - XII ZB 125/05
Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.02.2008 - 8 UF 20/08
Einer Partei, die vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Durchführung des Rechtsmittels Prozesskostenhilfe beantragt, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nämlich nur zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen musste (BGH FamRZ 2005, 1901 f.; BGH FamRZ 2006, 32 f.).
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