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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 07.05.2007 | OLG Jena, 26.09.2007

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3940
OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07 (https://dejure.org/2007,3940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2007 - 12 U 27/07 (https://dejure.org/2007,3940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2007 - 12 U 27/07 (https://dejure.org/2007,3940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechtes; im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geschlossener Übergabevertrag als erbrechtliche Regelung

  • Judicialis

    ARB 75 § 4 Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 75 § 4 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2
    Geltung des Risikoausschlusses für Erbangelegenheiten in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • 123recht.net (Zusammenfassung)

    Rechtsschutzversicherung: Kein Risikoausschluss bei vorweggenommener Erbfolge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss des Versicherungsschutzes für die "Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechtes" bei einer Rechtsschutzversicherung; Deckungsschutz für eine mitversicherte Ehefrau aus einer Rechtsschutzversicherung; Frage der Wahrnehmung von Interessen ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreitigkeiten aus vorweggenommener Erbfolge vom Rechtsschutz erfasst

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Risikoausschluss für Erbrecht betrifft nicht Vermögensübertragung auf künftigen Erben

  • auchrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss nach § 4 Abs. 1 i ARB 75 umfasst nicht Übertragung von Vermögen durch Erblasser auf künftigen Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1179
  • VersR 2008, 346
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).

    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben ferner Gesichtspunkte, die etwa aus der Gesetzessystematik abgeleitet werden können, weil sie sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (BGH VersR 2001, 489).

  • BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05

    Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Der Begriff ist damit umfassender als "erbrechtliche Ansprüche" im Sinne von § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, worunter nur Ansprüche aus dem fünften Buch des BGB zu verstehen sind (BGH NJW 2007, 2174).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).
  • BGH, 30.01.1991 - IV ZR 299/89

    Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teiles davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge richtet sich nicht nach Erbrecht, sondern stellt ein so genanntes Rechtsgeschäft unter Lebenden dar (BGHZ 113, 310).
  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Solche Verträge werden als rein schuldrechtliche Rechtsgeschäfte angesehen (…Erman/Schmidt, BGB, 11.Aufl., vor § 2064 Rdn. 8;… MünchKomm/Musielak, BGB, 4. Aufl., vor § 2274 Rdn. 9;… Lange/Kuchinke, Erbrecht, 2. Aufl., S. 566; siehe auch BGH NJW 1998, 2136).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Auf die Entstehungsgeschichte einer Klausel, die der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht kennt, kann zu seinem Nachteil nicht verwiesen werden (BGH ZfSch 1996, 261).
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Es kommt auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt somit nur dann in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (so im Ergebnis ebenfalls: BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284;… Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05

    Ausschluss des Deckungsschutzes aus Rechtsschutzversicherung bei Verstoß gegen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt somit nur dann in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (so im Ergebnis ebenfalls: BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284;… Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Der wirtschaftliche Zweck der Ausschlussklausel mag durchaus darin bestehen, die besonders "streitträchtigen" Rechtsgebiete des Erb- und Familienrechts vom Versicherungsschutz auszuklammern, da sie für den Versicherer nicht überschaubare und nicht berechenbare Risiken darstellen, die eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würden, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung, 2004, § 4 ARB75, RN 1 mit Hinweis auf BGH NJW 1976, 106).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 4 U 227/98

    Umfang des Risikoausschlusses für Erbrechtsstreitigkeiten

  • AG Mannheim, 20.07.2004 - 2 C 287/04

    Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Widerruf einer im Wege …

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.05.2007 - 5 W 23/07   

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https://dejure.org/2007,4057
OLG Hamburg, 07.05.2007 - 5 W 23/07 (https://dejure.org/2007,4057)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.05.2007 - 5 W 23/07 (https://dejure.org/2007,4057)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 5 W 23/07 (https://dejure.org/2007,4057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "staytuned" - Ein Verbotstenor, der nur die Namen von konkreten Musikalben benennt, nicht aber die Einzeltitel, kann mangels Bestimmtheit nicht Vollstreckungsgrundlage für einen Bestrafungsantrag aus diesem Unterlassungstitel wegen rechtsverletzender Nutzung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    Unterlassungsverfügung bezüglich Musikalben umfasst nicht die sich darauf befindlichen Musiktitel

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2; UrhG § 97 Abs. 1
    Hinreichende Bestimmtheit eines Verfügungsantrages bzw. eines Verbotstenors, der lediglich die Namen von Musikalben bestimmter Künstler bezeichnet - stay tuned

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anbieten von Musikalben per Internet-Streaming

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anbieten von Musikalben per Internet-Streaming

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verfügungsantrages bzw. eines Verbotstenors als Grundlage der Vollstreckung für einen Bestrafungsantrag; Notwendigkeit der (namentlichen) Konkretisierung der von einem Musikalbum umfassten Einzeltitel sowie der Erschließung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 72 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 237
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16024
OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07 (https://dejure.org/2007,16024)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.09.2007 - 2 U 227/07 (https://dejure.org/2007,16024)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. September 2007 - 2 U 227/07 (https://dejure.org/2007,16024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen betreffend unter Vorbehalt geleisteter Netznutzungsentgelte

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsgutachten nicht vorläufig bindend! (IBR 2009, 485)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass erst mit Rechtskraft des die billige Leistung festsetzenden Urteils die Forderung des Gläubigers fällig wird ( BGH NJW 2006, 2472 [BGH 04.04.2006 - X ZR 122/05] ).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Selbst wenn es eine Klagefrist nicht gibt, ist dies stets unter dem Verwirkungsgedanken zu berücksichtigen ( BGH NJW 1986, 1803 [BGH 06.03.1986 - III ZR 195/84] ).
  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte; …

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt auch bei einem Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Gläubiger eine unbillige Leistungsbestimmung getroffen hat ( § 315 BGB ), wie bei Bereicherungsansprüchen in ähnlich gelagerten Fällen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1013 [BGH 26.04.1989 - VIII ZR 12/88] ; OLG München OLG Report 2003, 326) mit dem Schluss des Jahres, in dem die Zahlungen geleistet wurden ( § 199 Abs. 1 BGB ; ebenso mit überzeugender, ausführlicher Begründung auch LG Mainz, Urteil vom 05.03.2007, Az. 5 O 94/06, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 3 U 257/97

    Räumung einer Wohnung; Verzug mit dem vertraglich geschuldeten Mietzins; …

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Soweit ohne besondere Hinwendung auf den Verjährungsaspekt die Auffassung vertreten wird, dass eine unbillige Leistungsbestimmung "vorläufig verbindlich" ist (so für den Fall eines Schiedsgutachtens OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 379;… MünchKommBGB/Gottwald § 315 Rn. 42;… ohne nähere Begründung: Bamberger/Roth/Gehrlein, BGB, § 315 Rn. 10;… Palandt/Heinrichs, BGB , 63. A., § 315 Rn. 16), vermag der Senat daraus für den vorliegenden Fall nicht den Schluss zu ziehen, dass der Kläger einen Rückforderungsanspruch noch durchsetzen könnte.
  • LG Mainz, 05.03.2007 - 5 O 94/06

    Überhöhte Netzentgelte für Stromlieferungen

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2007 - 2 U 227/07
    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt auch bei einem Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Gläubiger eine unbillige Leistungsbestimmung getroffen hat ( § 315 BGB ), wie bei Bereicherungsansprüchen in ähnlich gelagerten Fällen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1013 [BGH 26.04.1989 - VIII ZR 12/88] ; OLG München OLG Report 2003, 326) mit dem Schluss des Jahres, in dem die Zahlungen geleistet wurden ( § 199 Abs. 1 BGB ; ebenso mit überzeugender, ausführlicher Begründung auch LG Mainz, Urteil vom 05.03.2007, Az. 5 O 94/06, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 U 180/14

    Ansprüche eines Bankkunden wegen angeblich überhöhter Zinszahlungen

    Bezogen auf diesen Anspruch geht der BGH auch bei gerichtlicher Leistungsbestimmung nach § 315 BGB ohne Weiteres davon aus, dass die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung mit der Zahlung und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgelts i.S. des § 315 Abs. 3 BGB beginnt (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnZR 49/08 -, Rn. 4, juris, unter Bestätigung von Bestätigung OLG Jena, Urt. v. 26. September 2007, 2 U 227/07, ZNER 2008, 82;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 26. November 2008, VI-2 U (Kart) 12/07, ZNER 2009, 46;… OLG Brandenburg, Urt. v. 11. März 2008, Kart U 2/07).

    Es sei außerdem nicht überzeugend, dass der Rückforderungsanspruch eines Leistenden bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot mit der Leistung zu verjähren beginne, nicht jedoch dann, wenn Unbilligkeit der Leistungsbestimmung geltend gemacht wird (OLG Jena, Urt. v. 26.9.2007 - 2 U 227/07 -, Rn. 14 f., juris;… ebenso das vom BGH bestätigte OLG Brandenburg, Urt. v. 11. März 2008, Kart U 2/07, juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 U 181/14

    Abweisung der Klage auf Neuberechnung eines fällig gestellten Kontokorrents, da …

    Bezogen auf diesen Anspruch geht der Bundesgerichtshof auch bei gerichtlicher Leistungsbestimmung nach § 315 BGB ohne Weiteres davon aus, dass die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung mit der Zahlung und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgelts i.S. des § 315 Abs. 3 BGB beginnt (BGH, Urteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 80/12, NJW 2013, 991-995;… Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnZR 49/08 -, Rn. 4, juris, unter Bestätigung von Bestätigung OLG Jena, Urteil vom 26. September 2007, 2 U 227/07, ZNER 2008, 82; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2008, VI-2 U (Kart) 12/07, ZNER 2009, 46; OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 2008, Kart U 2/07).

    Es sei außerdem nicht überzeugend, dass der Rückforderungsanspruch eines Leistenden bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot mit der Leistung zu verjähren beginne, nicht jedoch dann, wenn Unbilligkeit der Leistungsbestimmung geltend gemacht werde (OLG Jena, Urteil vom 26. September 2007 - 2 U 227/07 -, Rn. 14 f., juris; ebenso das vom BGH bestätigte OLG Brandenburg, Urteil vom 11. März 2008, Kart U 2/07, juris).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 206/13

    Beginn der Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsansprüche

    Dies gilt auch für einen Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Zahlung eine unbillige Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 BGB zugrundeliegt (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 26. September 2007 - 2 U 227/07 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. März 2008 - Kart U 2/07 -, juris).
  • BGH, 23.06.2009 - EnZR 49/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung eines …

    Dass die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des unter Vorbehalt gezahlten Netznutzungsentgelts mit der Zahlung und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgelts i.S. des § 315 Abs. 3 BGB beginnt, entspricht der ganz herrschenden Meinung (OLG Jena ZNER 2008, 82, 83; OLG Düsseldorf ZNER 2009, 46;… OLG Brandenburg, Urt. v. 11.3.2008 - Kart U 2/07, [...] Tz. 113; Hempel, ZIP 2007, 1196, 1198 f.; Wollschläger/Telschow, IR 2008, 221, 222; a.A. Schwintowski, ZIP 2006, 2302) und ist damit nicht klärungsbedürftig.
  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 U 31/09

    Netznutzungsvertrag: Rückforderung überhöhten Nutzungsentgelts; Ermittlung des …

    Ein über den allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verwirkung hinausgehendes besonderes Beschleunigungsgebot kann man jedoch weder aus § 315 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbsatz BGB ableiten (so aber LG Mainz, Urteil vom 14.9.2007 - 12 HKO 93/06, WuW/E DE-R 2130;… zitiert nach Juris Rn. 77; so wohl auch BAGE 18, 54, 59) noch besteht Anlass für eine analoge Anwendung der Regelung des § 124 BGB (so aber OLG Jena, Urteil vom 26.9.2007 - 2 U 227/07, ZNER 2008, 82, zitiert nach Juris Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 11.03.2008 - Kart U 2/07

    Rückforderung gezahlter überhöhter Netznutzungsentgelte: Klageänderung bei …

    Hier geht es um die Rückforderung bereits erfolgter Zahlungen, für die diese Grundsätze nicht gelten (so auch OLG Jena, Urteil vom 26.9.2007, 2 U 227/07, Anlage BB 5; insoweit auch OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 25.4.2007, Anlage K61).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2009 - 1 U (Kart) 262/08

    Befristung des Klagerechts auf Bestimmung der angemessenen Leistung

    So hat das Thüringer Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 26.09.2007 (2 U 227/07, juris, Rdn. 13 ff.) ausgeführt, die dreijährige Verjährungsfrist beginne auch bei einem Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Gläubiger eine unbillige Leistungsbestimmung getroffen habe (§ 315 BGB) mit dem Schluss des Jahres, in dem Zahlungen geleistet wurden.
  • OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 1 U 1422/08

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle für Netznutzungsentgelte: Verzögerung der …

    c) Es kann dahinstehen, ob nach Ablauf von drei Jahren - entsprechend der Handhabung in Fällen, in denen die Fälligkeit und damit der Beginn der Verjährung von der Stellung einer Rechnung abhängt (…Palandt-Heinrichs, aaO, § 199, Rn. 6) - das Zeitmoment als erfüllt angesehen werden kann (vgl. OLG Thüringen OLGR Jena 2008, 637; OLG München Beschluss vom 13.3.2008 Az. U (K) 5834/07).
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 205/13

    Rückforderung von Sanierungsgeldern in der Kirchlichen Zusatzversorgung

    Dies gilt auch für einen Bereicherungsanspruch, der darauf gestützt wird, dass der Zahlung eine unbillige Leistungsbestimmung im Sinne des § 315 BGB zugrundeliegt (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 26. September 2007 - 2 U 227/07 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. März 2008 - Kart U 2/07 -, juris).
  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 1 U 62/08

    Rückforderung gezahlter überhöhter Stromnetznutzungsentgelte: Darlegungs- und …

    Soweit der Bundesgerichtshof (NJW 2006, 2472) entschieden hat, dass die Forderung des Gläubigers (= Beklagte) erst mit der Rechtskraft eines solchen Urteils fällig wird, ist dieser Gesichtspunkt nicht auf den Rückforderungsanspruch des Schuldners (= Kläger) anzuwenden (… BrandenburgischesOLG a.a.O.; ThüringischesOLG Urteil vom 26.9.2007 - 2 U 227/07 - [z.B. OLGR 2008, 82]; hier: zitiert nach juris; das vom Kläger mit dem Schriftsatz vom 27.7.2009 vorgelegte Urteil des OLG Koblenz vom 25.5.2009 [insbesondere S. 14/15 - Bl. 96/97 IV] problematisiert dieses Unterscheidungskriterium nicht).
  • LG Köln, 27.03.2009 - 90 O 71/08

    Verwirkung des Unbilligkeitseinwands gegen Netznutzungsentgelte des Betreibers …

  • LG Köln, 27.03.2009 - 90 O 63/08

    Verwirkung des Unbilligkeitseinwands gegen Netznutzungsentgelte des Betreibers …

  • OLG Jena, 29.05.2008 - 1 U 6/07
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