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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 02.07.2009 | OLG Saarbrücken, 21.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5208
OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09 (https://dejure.org/2009,5208)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2009 - 6 W 88/09 (https://dejure.org/2009,5208)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 6 W 88/09 (https://dejure.org/2009,5208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1; GKG -KV Nr. 1222
    Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1363
 
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Wird zitiert von ... (96)

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - 24 U 171/18

    Rechtsschutzversicherung

    Rn. 39 Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 6 W 88/09; Senat…, Beschluss vom 6. März 2013 - I-24 U 204/12, juris Rz. 19 mwN; KG…, Beschluss vom 21. April 2016 - 6 U 141/15, juris Rz. 18;… siehe auch Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 522 Rn. 45 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2021 - 24 U 265/20

    Verspätete Rechtsauskunft über eine konkrete Frage durch einen Rechtsanwalt; …

    Rn. 62 Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 6 W 88/09; Senat…, Beschluss vom 6. März 2013 - I-24 U 204/12, Rz. 19 mwN; KG…, Beschluss vom 21. April 2016 - 6 U 141/15, Rz. 18;… siehe auch Zöller/Heßler, ZPO, 33. Auflage, § 522 Rn. 45 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11

    Rechtsnatur eines Unternehmensberatervertrages

    Rn. 15 Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg, MDR 2009, 1363; Senat, ZIP 2010, 1852 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3015
OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08 (https://dejure.org/2009,3015)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2009 - 3 U 221/08 (https://dejure.org/2009,3015)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 3 U 221/08 (https://dejure.org/2009,3015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 5, 4, 3 UWG; § 3 HWG; § 10 RL-83/2001; § 24b AMG; § 129 SGB_V; § 17 ApoBetrO

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; HWG § 3; ; AMG § 24b Abs. 2; ; SGB V § 129 Abs. 1 Nr. 1b); ; ApoBetrO § 17 Abs. 5; ; Richtlinie 2001/83/EG Art. 10 Abs. 2 lit b)

  • kanzlei.biz

    Werbung für Arzneimittel: "keine Generika"

  • kanzlei.biz

    Werbung für Arzneimittel: "keine Generika"

  • rechtsportal.de

    Begriff des gleichen Indikationsbereichs; Begriff des Generikums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff des gleichen Indikationsbereichs; Begriff des Generikums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 123/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
    Allenfalls wird man sagen können, dass der Begriff des Generikums in den Augen der Fachkreise die spezifischen Preisvorteile suggeriert, die aus der Patent- oder Lizenzfreiheit des Nachahmerprodukts hinsichtlich des Originalpräparats resultieren, ohne dass ihnen die Einzelheiten, die diesen Preisvorteil bedingen und die sich letztlich aus der Zusammenschau der Regelungen im Patentgesetz und im Arzneimittelgesetz ergeben, im Einzelnen deutlich vor Augen stünden (vgl. Landgericht Hamburg, Urt. v. 10.6.2008, Az. 312 O 123/08).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
    Das Maß der hierbei dem Apotheker übertragenen Verantwortung unterscheidet sich qualitativ nicht von seiner durch § 129 Abs. 1 Nr. 1a) SGB V eröffneten Einschätzungsbefugnis im Falle der Verordnung unter Wirkstoffbezeichnung: auch hier muss sich der Apotheker Gewissheit darüber verschaffen, dass das ausgewählte preisgünstige Arzneimittel für die der Verschreibung zugrunde liegende Indikation zugelassen ist, um einen unter dem Aspekt der Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels unzulässigen off-label-use zu verhindern (vgl. Bundessozialgericht, Urteil v. 19.3.2002, Az. B 1 KR 37/00 R, juris-Rz. 11 ff.).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 157/04

    Amlodipin

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
    Es spricht zudem einiges dafür, dass dem Verkehr heutzutage hinreichend bewusst ist, dass sich ggf. Originalpräparat und Generikum nicht nur hinsichtlich der Hilfsstoffe, sondern auch hinsichtlich des molekularen Aufbaus - etwa der Salze - durchaus unterscheiden können (vgl. dazu bereits Senat, Urt. v. 26.5.2005, Az. 3 U 157/04, unter B.II.2.c) - Amlodipin: im Original Besilat, im Generikum Mesilat).
  • OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 12/10

    Preisvorteil bis zu 36%, Wirtschaftliche Alternative - Wettbewerbsverstoß: …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14

    Nagelmykose - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein OTC-Arzneimittel …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses der Fachkreise, hier von Apothekern und deren Mitarbeitern, durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Fachverkehr die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 63; OLG Hamburg, PharmR 2007, 204).
  • OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 158/09

    Die Salzform spielt keine Rolle - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 198/09

    Arzneimittelversorgung: Auslegung der Tatbestandsvoraussetzung "gleicher …

    Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob Unterschiede in der Zulassung irrelevant für die Anwendbarkeit des § 129 SGB V sind, wenn das wirkstoffgleiche preisgünstige Arzneimittel jedenfalls für diejenige Einzelindikation zugelassen ist, für welche das auszutauschende Arzneimittel verordnet wurde (so OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 63).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09 - 62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28818
OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09 - 62 (https://dejure.org/2009,28818)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2009 - 5 W 169/09 - 62 (https://dejure.org/2009,28818)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 5 W 169/09 - 62 (https://dejure.org/2009,28818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 767 Abs. 1; ZPO § 93
    Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veranlassung zur Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Ist dies nicht der Fall, kann er nicht als Veranlasser der Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, die deshalb dem Kläger aufzuerlegen sind (BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ;… Giebel in MünchKomm/ZPO, 3. Aufl., § 93, Rdn. 1).

    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ).

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob der Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf sein Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH, Beschluss vom 06.03.2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005 ).
  • OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03

    Veranlassung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ).
  • OLG Köln, 04.05.1999 - 6 W 27/99

    Veranlassung zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Es ist bereits fraglich, ob der Schuldner, der mit einer Zwangsvollstreckung überzogen wird, vor Erhebung der Vollstreckungsgegenklage dem Gläubiger Einwände gegen die Vollstreckung vorbringen und diesem Gelegenheit geben muss, den Vollstreckungsauftrag zurückzunehmen (OLG Köln, NJW-RR 1999, 1520).
  • OLG Hamm, 24.06.1988 - 20 U 228/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Es kommt für die Frage der Klageveranlassung nicht auf Verschuldensgesichtspunkte an, sondern darauf, ob der Kläger objektiv annehmen durfte, nur durch Klageerhebung zu seinem Recht zu kommen (OLG Köln, OLGR Köln 1994 115; OLG Hamm, MDR 1988, 971).
  • OLG Hamm, 07.04.2004 - 7 WF 49/04
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 5 W 169/09
    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06, MDR 2007, 1162 ; OLG Köln, OLGR 2004, 58; OLG Hamm, MDR 2004, 1078 ).
  • OLG Dresden, 24.11.2017 - 4 W 928/17

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem …

    Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO gegenüber der Grundregel des § 91 ZPO trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die ihm günstige Tatsache, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06 - juris; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2009, 970-971) Bleibt er insofern beweisfällig, ist für die Anwendung von § 93 ZPO kein Raum.
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den …

    Ist dies nicht der Fall, kann er nicht als Veranlasser der Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, die deshalb dem Kläger aufzuerlegen sind (SaarlOLG OLGR 2009, 970).

    Veranlassung zur Anrufung des Gerichts hat die beklagte Partei gegeben, wenn ihr vorprozessuales Verhalten ohne Rücksicht auf Verschulden (SaarlOLG OLGR 2009, 970 f.) und die materielle Rechtslage, auf die es wegen des Anerkenntnisses nicht ankommt (h. M., OLG Stuttgart OLGR 1999, 414, 415;… Zöller/Herget, ZPO 30. Aufl. § 93 Rn. 3, jeweils m. w. Nachw.), sich gegenüber dem Kläger so darstellte, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (SaarlOLG OLGR 2009, 970, 971).

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2024 - 5 W 62/24

    Kostenauferlegung zu Lasten des Beklagten bei Veranlassung zur Klageerhebung

    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagte hier Anlass zur Klage gegeben hat, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005; Senat, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 W 169/09-62, OLGR 2009, 970).

    Bei der Frage, ob Veranlassung zur Klageerhebung bestand, ist zu prüfen, ob das Verhalten der Beklagten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und die materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 W 169/09-62, OLGR 2009, 970; SaarlOLG, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 W 18/17, VersR 2018, 696;… Herget in: Zöller, a.a.O., § 93 Rn. 3).

  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und …

    Veranlassung zur Anrufung des Gerichts hat eine beklagte Partei somit bereits dann gegeben, wenn ihr vorprozessuales Verhalten ohne Rücksicht auf Verschulden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f.) und ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage, auf die es wegen des Anerkenntnisses in der Regel nicht mehr ankommt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.08.1999, Az.: 12 U 53/99, u.a. in: OLG-Report 1999, Seiten 414 f.), sich gegenüber der Klägerin so darstellte, dass diese annehmen musste, sie werde ohne eine Klage nicht zu ihrem Recht kommen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2014, Az.: 4 W 16/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 25 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2009, Az.: 5 W 169/09, u.a. in: OLG-Report 2009, Seiten 970 f.).
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