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   OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 1 U 632/03, 1 U 632/03 -161   

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https://dejure.org/2004,7325
OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 1 U 632/03, 1 U 632/03 -161 (https://dejure.org/2004,7325)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.09.2004 - 1 U 632/03, 1 U 632/03 -161 (https://dejure.org/2004,7325)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. September 2004 - 1 U 632/03, 1 U 632/03 -161 (https://dejure.org/2004,7325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kfz-Händlervertrag: Wirksamkeit einer Klausel über ein Kündigungsrecht bei notwendiger Umstrukturierung des Vertriebsnetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Kraftfahrzeug-Händlervertrags; Notwendigkeit der Umstrukturierung des Vertriebsnetzes; Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § ... 256; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 242; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 313; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; AGBGB § 9 a.F.; ; AGBGB § 11 Nr. 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung eines Kfz-Händlervertrags wegen Umstrukturierung des Vertriebsnetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 26.02.2004 - U (K) 5664/03

    Beendigung eines Händlervertrages mit Automobilhersteller; Ausspruch einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 1 U 632/03
    Ein möglicher Grund für Umstrukturierungen kann nach Auffassung des Senats in einer nicht unerheblichen Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, zu der es im Bereich Automobilvertrieb durch das Inkrafttreten der GVO (EG) Nr. 1400 / 2002 und den Ablauf der " Schonfrist " für Altverträge gekommen ist, gesehen werden ( so auch OLG München ; Urt. vom 26.2.2004 ; U (K) 5664/03 ) .
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 1 U 632/03
    Zwar kann sich die Beklagte als Klauselverwenderin nicht auf die Unwirksamkeit der von ihr selbst gestellten Vertragsklausel in Art XV berufen ( BGH NJW-RR 1998, 594, 595 ) .
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90

    Unzulässige ARB-Kündigungsregelung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 1 U 632/03
    Da es sich vorliegend nicht um eine fristlose Kündigung handelt, ist der zu beurteilende Fall auch nicht mit der von der Berufung in Bezug genommenen Entscheidung BGH NJW 1991, 1828 vergleichbar .
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 1 U 632/03
    Eine Feststellungsklage, die sich auf ein vergangenes Rechtsverhältnis bezieht, ist zulässig, wenn sich aus dem vergangenen Rechtsverhältnis noch Rechtsfolgen für Gegenwart und Zukunft erheben ( BGHZ 27, 190, 196 ; Zöller-Greger a.a.O. Rdn. 3 a zu § 256 ) .
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 1 U 632/03
    Abgesehen davon, dass es dabei um Fälle geht, bei denen die Klage auf Feststellung der Schadensersatzersatzpflicht gerichtet ist, wäre der Kläger, wenn sich die Möglichkeit zur Bezifferung erst in der Berufungsinstanz ergibt, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dann nicht verpflichtet, zu einer bezifferten Leistungsklage überzugehen ( BGH NJW 78, 210; Zöller-Greger a.a.O. Rdn. 7c zu § 256 ) .
  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 1 U 632/03
    Jedoch hat der Bundesgerichtshof die in einem Händlervertrag enthaltene Klausel, wonach der Vertrag mit einer Frist von einem Jahr ordentlich gekündigt werden konnte, mit § 9 AGBGB a.F. als vereinbar und wirksam angesehen und dabei u.a. auf die Regelungen der seinerzeit geltenden Verordnung ( EWG ) Nr. 123 /85 der Kommission vom 12.12.1984 über die Anwendung von Art. 85 Abs. 3 des Vertrages auf Gruppen von Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge abgestellt ( BGH WRP 1995, 708, 709 ) .
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 1 U 632/03
    Wird die fehlerhafte Einlegung, wie hier, jedoch vom unzuständigen Gericht erkannt und die Rechtsmittelschrift zur Vermeidung einer Fristversäumung an das Berufungsgericht weitergeleitet, wirkt dies nach der Rechtsprechung fristwahrend ( vgl. BGH NJW 1981, 1673, 1673 ; Zöller-Gummer, ZPO, 22. Aufl. Rdn. 14 zu § 518 ZPO a.F. ) .
  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 21 U 21/05

    Vertragshändlerausgleich: Verlust des Anspruchs eines

    Auch das von der Beklagten angeführte Urteil des OLG Saarbrücken vom 15.9.04 (OLGReport 2004, 643) befasst sich nur mit der Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung in dem Fall, dass sich die Notwendigkeit zur Umstrukturierung des Vertriebsnetzes ergibt.
  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 21 U 10/05

    Ausgleichsanspruch des Automobilvertragshändlers gemäß § 89 b HGB bei Kündigung

    Das Urteil des OLG Saarbrücken vom 15.9.04 (OLGReport 2004, 643) befasst sich nur mit der Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung in dem Fall, dass sich die Notwendigkeit zur Umstrukturierung des Vertriebsnetzes ergibt.
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2005 - 1 U 532/04

    Vertragshändlervertrag: Anspruch des Kfz-Vertragshändlers auf Rücknahme des

    Die Notwendigkeit einer Umstrukturierung des Vertriebsnetzes kann sich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sowie der anderer Oberlandesgerichte ( Senatsurteil vom 15.9.2004 - 1 U 632/03 - 161 - ; OLG München BB 2004, 798 f. ) nicht nur unter rein wirtschaftlichen Aspekten ergeben .
  • OLG Köln, 05.05.2006 - 19 U 202/05

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung des Vertrages durch den

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG München vom 26.02.2004 - U (K) 5664/03 - (BB 2004, 798 ff.), des OLG Saarbrücken vom 15.09.2004 - 1 U 632/03 (OLGR 2004, 643 ff.) und des OLG Frankfurt vom 08.03.2005 - 11 U (Kart) 36/04 - (n.V.) sowie der Vorlagebeschluss des BGH vom 26.07.2005 - KZR 14/04 - (BB 2005, 2208 ff.) sind für die hier zu entscheidende Streitfrage ebenfalls ohne Bedeutung.
  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 21 U 23/05

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers nach Änderungskündigung des

    Auch das von der Beklagten angeführte Urteil des OLG Saarbrücken vom 15.9.04 (OLGReport 2004, 643, Anlage BK 14) befasst sich nur mit der Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung in dem Fall, dass sich die Notwendigkeit zur Umstrukturierung des Vertriebsnetzes ergibt.
  • OLG Köln, 31.03.2006 - 19 U 139/05

    Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsanspruchs nach der Beendigung des

    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG München vom 26.02.2004 - U (K) 5664/03 - (BB 2004, 798 ff.), des OLG Saarbrücken vom 15.09.2004 - 1 U 632/03 (OLGR 2004, 643 ff.) und des OLG Frankfurt vom 08.03.2005 - 11 U (Kart) 36/04 - (n.V.) sowie der Vorlagebeschluss des BGH vom 26.97.2005 - KZR 14/04 - (BB 2005, 2208 ff.) sind für die hier zu entscheidende Streitfrage ebenfalls ohne Bedeutung.
  • OLG Köln, 23.06.2006 - 19 U 170/05

    Anspruch eines Vertragspartners auf Ausgleich nach Beendigung eines

    Die zwischenzeitlich im Zusammenhang mit der GVO 1400/2002 ergangenen Entscheidungen des OLG München vom 26.02.2004 - U (K) 5664/03 - (BB 2004, 798 ff.), des OLG Saarbrücken vom 15.09.2004 - 1 U 632/03 (OLGR 2004, 643 ff.) und des OLG Frankfurt vom 08.03.2005 - 11 U (Kart) 36/04 - (n.V.) sowie der Vorlagebeschluss des BGH vom 26.07.2005 - KZR 14/04 - (BB 2005, 2208 ff.) sind für die hier zu entscheidende Streitfrage ebenfalls ohne Bedeutung.
  • OLG München, 20.01.2005 - U (K) 3447/04
    a) Die Auffassung des Landgerichts, die Kündigungsklausel des § 15 Ziff. 2 des Vertrags sei wirksam, wird von der Klägerin nicht angegriffen und ist rechtlich zutreffend (vgl. zu gleichartigen Klauseln OLG Saarbrücken, Urt. v. 15. September 2004 1 U 632/03 in juris nachgewiesen; Senat NJW 2004, 2530 [OLG München 26.02.2004 - U K 5664/03] [2531]).
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