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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.05.1999 - 5 U 1041/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2705
OLG Koblenz, 27.05.1999 - 5 U 1041/98 (https://dejure.org/1999,2705)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.1999 - 5 U 1041/98 (https://dejure.org/1999,2705)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 5 U 1041/98 (https://dejure.org/1999,2705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 34 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2; GG Art. 34 S. 1
    Privatrechtliche Haftung von Gemeinde und Baufirma bei Kanalbauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privatrechtliche gesamtschuldnerische Haftung von Gemeinde und Baufirma bei Kanalbauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schäden bei Kanalarbeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch; Privatrechtliche Haftung; Gefährdungshaftung; Gemeinde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschäden durch Kanalbauarbeiten: Haften Gemeinde und Unternehmer gemeinsam? (IBR 2000, 277)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 9 O 259/94
  • OLG Koblenz, 27.05.1999 - 5 U 1041/98

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1081
  • BauR 2000, 120
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.1999 - 5 U 1041/98
    Der zur Begründung herangezogenen Entscheidung BGHZ 121, 161, 165 lag eine Fallgestaltung zugrunde, die mit dem hier entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.1999 - 5 U 1041/98
    Er erfasst alle von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück ausgehenden Einwirkungen, die das zumutbar Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, wenn dafür mangels Verschulden eine Ersatzpflicht nach § 823 BGB nicht gegeben ist (vgl. BGHZ 85, 375, 384).
  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Bauarbeiten an öffentlicher Straße

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.1999 - 5 U 1041/98
    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die über das Maß dessen hinausgehen, was ein Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Nachbarrechts entschädigungslos hinzunehmen hat, gegen die gemäß § 1004 BGB vorzugehen dem betroffenen Eigentümer jedoch aus besonderen Gründen versagt ist (vgl. BGHZ 72, 289, 291, 292 m.w.N.).
  • KG, 18.10.2012 - 22 U 226/09

    Unter welchen Voraussetzungen haftet der Bauherr für Schäden am Nachbargebäude?

    Denn auch in dieser Lage greift der für eine Gesamtschuldregelung des § 840 BGB maßgebende Gesichtspunkt ein, dass der Geschädigte nicht mit dem Risiko belastet werden darf, dem er bei nur anteilmäßiger Haftung mehrerer Schadensverursacher ausgesetzt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.1982, V ZR 314/81 - BGHZ 85, 375; Urteil vom 27.5.1987 - V ZR 59/86 - NJW 1987, 2810; OLG Koblenz, Urteil vom 27.5.1999 - 5 U 1041/98 - BauR 2000, 120:.
  • OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 491/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Bauunternehmers für Schäden an einem …

    Ein solcher nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die über das Maß dessen hinausgehen, was ein Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Nachbarrechts entschädigungslos hinzunehmen hat, gegen die gemäß § 1004 BGB vorzugehen dem betroffenen Eigentümer jedoch aus besonderen Gründen versagt ist (…vgl. Palandt-Basenge, aaO., § 906, Rdnr. 35; BGH, NJW 1979, 164; OLG Koblenz, BauR 2000, 120; BGH, Urteil vom 23.02.2001, V ZR 389/99).

    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch richtet sich vielmehr gegen den die beeinträchtigende Nutzungsart bestimmenden Nutzer des emmittierenden Grundstücks, da er der Schuldner eines ausgeschlossenen Abwehranspruchs ist (…vgl. Palandt-Basenge, aaO., § 906, Rdnr. 36, 25; OLG München, MDR 2009, 136 ; OLG Koblenz, BauR 2000, 120; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.11.1999, 7 U 17/99).

  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 200/08

    Privatrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen der aufgrund von …

    Wenn jedoch eine Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast in zulässiger Weise die Durchführung von ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben auf die Ebene des Privatrechts erbringt, indem sie vorzunehmende Arbeiten auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages von einem Dritten, hier der Beklagten zu 1., ausführen lässt, dann liegt eine privatrechtliche Grundstücksnutzung vor ( BGHZ 72, 289; OLG Koblenz, BauR 2000, 120).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96

    Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau

    Die Errichtung eines Abwasserkanals ist, obwohl hoheitliche Aufgabe, dann als privatwirtschaftliche Nutzung anzusehen, wenn sich die errichtende Körperschaft hierfür privatrechtlicher Formen bedient wie etwa der vertraglichen Beauftragung von Bauunternehmern und Tiefbauingenieuren (…vgl. BGHR BGB § 909 Haftung, privatrechtliche 1; BGH NJW-RR 1988, 136 ff. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]; BGHZ 72, 289, 292 f.; OLG Nürnberg BauR 2003, 732, 734, 736; OLG Koblenz BauR 2000, 120, 121).

    § 823 BGB ist keine abschließende Regelung in diesem Sinne, vielmehr kommt insoweit eine Anspruchskonkurrenz in Betracht (vgl. BGH VersR 1995, 294 ff. [unter 1 b) der Entscheidungsgründe]; BGHZ 85, 375, 384; OLG Koblenz BauR 2000, 120, 121); die Haftung des privaten Störers ist nicht auf die Fälle der schuldhaften Vertiefung beschränkt (vgl. BGHZ 72, 289, 295).

  • OLG Nürnberg, 09.01.2002 - 4 U 281/00

    Haftung eines Hoheitsträgers für die Schäden, die von ihm mit der Erfüllung …

    Da die Beeinträchtigung des klägerischen Anwesens, wie oben dargelegt, nicht im Rahmen hoheitlicher, sondern im Rahmen privatwirtschaftlicher Betätigung der Beklagten zu 1) erfolgt ist, kommt nur ein solcher Anspruch, nicht ein solcher aus enteignungsgleichem Eingriff in Betracht (3GH2 48, 98/101 ff., 72, 289/291 f.; 121, 367; OLG Koblenz, NVwZ 2000, 1081).
  • LG Göttingen, 10.09.2020 - 8 O 224/14

    Bauarbeiten; Grundstücksnachbar; Erschütterungen

    Denn auch in der vorliegenden Konstellation greift der für eine Gesamtschuldregelung des § 840 BGB maßgebende Gesichtspunkt ein, dass der Geschädigte nicht mit dem Risiko belastet werden darf, dem er bei nur anteilmäßiger Haftung mehrerer Schadensverursacher ausgesetzt wäre (vgl. BGH V ZR 314/81; OLG Koblenz BauR 2000, 120, KG Berlin v.18.10.2012 - 22 U 226/09 ).
  • LG Frankenthal, 24.04.2002 - 5 O 27/01
    Nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme steht nämlich nicht zur Überzeugung der Kammer fest, dass die Ursache der Gebäudesetzungen und der hierauf zurückzuführenden Rissbildungen darin zu sehen sind, dass die seinerzeit von der jetzigen Beklagten für die Ortsgemeinde Ort aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages in Auftrag gegebenen Arbeiten, für welche die Beklagte analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einzustehen hätte (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2000, 425; OLG Saarbrücken, VersR 1988, 131; OLG Koblenz, Urteil vom 27. Mai 1999 - 5 U 1041/98; allgemein zu Ausgleichsansprüchen aufgrund von Kanalisationsarbeiten: BGH NJW 1988, 1202 ff) zu den Setzungen unter dem Wohngebäude des Klägers geführt haben.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.11.1999 - 26 U 11/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4731
OLG Köln, 24.11.1999 - 26 U 11/99 (https://dejure.org/1999,4731)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.1999 - 26 U 11/99 (https://dejure.org/1999,4731)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 1999 - 26 U 11/99 (https://dejure.org/1999,4731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 133 151 164 ff.
    Annahme eines Vergleichsangebotes - Scheckeinreichung - rechtsgeschäftliche Vertretung

  • Wolters Kluwer

    Teilerlaß; Vergleich; Urteil; Erlaßvertrag; Vergleichsangebot; Vergleichsannahme; Verzicht; Annahmeerklärung; Annahmewille; Scheck; Einreichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.1999 - 26 U 11/99
    Wie der Senat im Termin zur mündlichen Verhandlung ausführlich dargelegt hat, entspricht das Urteil des Landgerichts der auf der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.1985 (WM 1986, 322) basierenden und inzwischen auch betreffend die Beteiligung von Dritten auf Seiten des Annehmenden gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch BGH NJW 90, 1655).

    Die Einreichung eines mit dem Angebot auf Abschluss einer Abfindungsvereinbarung zu deren Erfüllung übersandten Schecks stellt jedoch dann keine Annahme des Angebotes im Sinne von § 151 BGB dar, wenn sonstige Umstände das Fehlen eines wirklichen Annahmewillens ergeben (BGH NJW 90, 1655).

  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten …

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.1999 - 26 U 11/99
    Wie der Senat im Termin zur mündlichen Verhandlung ausführlich dargelegt hat, entspricht das Urteil des Landgerichts der auf der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.1985 (WM 1986, 322) basierenden und inzwischen auch betreffend die Beteiligung von Dritten auf Seiten des Annehmenden gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch BGH NJW 90, 1655).

    Hat die den Abschluss eines Abfindungsvertrages anbietende Partei zum Zwecke der Vertragserfüllung einen Scheck mit der Bestimmung übergeben, dass er nur bei Annahme des Vertragsangebotes eingelöst werden darf, und hat sie gleichzeitig auf eine Annahmeerklärung der Gegenseite verzichtet, so kann zwar in der widerspruchslos erfolgenden Einlösung des Schecks regelmäßig die Annahme des Vertragsantrages zu sehen sein (BGH WM 1986, 322 und NJW 1990, 1656).

  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.1999 - 26 U 11/99
    Hat die den Abschluss eines Abfindungsvertrages anbietende Partei zum Zwecke der Vertragserfüllung einen Scheck mit der Bestimmung übergeben, dass er nur bei Annahme des Vertragsangebotes eingelöst werden darf, und hat sie gleichzeitig auf eine Annahmeerklärung der Gegenseite verzichtet, so kann zwar in der widerspruchslos erfolgenden Einlösung des Schecks regelmäßig die Annahme des Vertragsantrages zu sehen sein (BGH WM 1986, 322 und NJW 1990, 1656).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 13/89

    Zusicherung des Bierumsatzes einer Gaststätte; Verjährung von …

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.1999 - 26 U 11/99
    Auf die Annahme im Sinne des § 151 BGB sind die Vorschriften über die rechtsgeschäftliche Vertretung (§ 164 f. BGB) anwendbar (BGH, NJW 1990, 1658).
  • LG Bremen, 26.08.1997 - 1 O 1396/97
    Auszug aus OLG Köln, 24.11.1999 - 26 U 11/99
    Obwohl der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.12.1985 ein wörtlich gleichlautendes Schreiben als Abfindungsangebot ausgelegt hat, verbleiben dem Senat angesichts der Passage "mir ist bewußt, dass ohne eine vollständige Zahlung ihrer Forderung eine endgültige Regelung nicht in Betracht kommt" wegen des Widerspruchs zu dem im übernächsten Absatz folgenden Vergleichsangebot erhebliche Zweifel an dem Erklärungswert dieser Schreiben (so auch LG Bremen, NJW-RR 99, 636).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.10.1999 - 11 UF 3353/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4463
OLG Nürnberg, 06.10.1999 - 11 UF 3353/99 (https://dejure.org/1999,4463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.10.1999 - 11 UF 3353/99 (https://dejure.org/1999,4463)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - 11 UF 3353/99 (https://dejure.org/1999,4463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    HausratsVO § 16 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    HausratsVO § 16 Abs. 1 S. 1
    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hauptsacheverfahren über die Zuteilung der Ehewohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    HausratsVO § 16 Abs. 1 S. 1
    Räumungsfrist für Ehewohnung: Wirksam erst mit Rechtskraft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ; Wirksamkeit von Verfügungen eines Richters im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 225
  • NZM 2000, 157
  • FamRZ 2000, 1104
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 31.01.2002 - 14 WF 214/01

    Unzulässigkeit einer Beschwerde, wenn erst mit Beschwerde die mangelnde …

    Wird erst mit der Beschwerde die mangelnde Leistungsfähigkeit eingewandt, ist die Beschwerde unzulässig (Anschluss an OLG Naumburg FuR 2000, 295).

    Der Antragsgegner hat erstmals mit der sofortigen Beschwerde die Einwendung der fehlenden Leistungsfähigkeit gemäß § 648 Abs. 2 Satz 3 ZPO erhoben, nicht jedoch, wie bereits nach dem Wortlaut des § 652 Abs. 2 ZPO a. F. geboten, die Zulässigkeit dieser Einwendung im Beschwerdeverfahren geltend gemacht (…gleicher Ansicht: Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., 2001, § 652 Rdnr. 3; OLG Naumburg, 3. Zivilsenat, FuR 2000, 295, 296, a. A.: Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., 2001, § 652 Rdnr. 3 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 29.08.2000 - 6 WF 160/00
    Die Nachreichung des ausgefüllten amtlichen Vordrucks mit Belegen im Beschwerdeverfahren kann nicht mehr berücksichtigt werden (ebenso z.B. OLG Köln, FamRZ 2000, 680; OLG Naumburg, FuR 2000, 295; Hamm, FamRZ 2000, 901;… anderer Ansicht Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 652 Rdnr. 3).

    Die Nachreichung des ausgefüllten amtlichen Vordrucks mit Belegen im Beschwerdeverfahren kann nicht mehr berücksichtigt werden (ebenso z.B. OLG Köln, FamRZ 2000, 680; OLG Naumburg, FuR 2000, 295; Hamm, FamRZ 2000, 901;… anderer Ansicht Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 652 Rdnr. 3).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.01.2000 - 6 W 149/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12326
OLG Frankfurt, 06.01.2000 - 6 W 149/99 (https://dejure.org/2000,12326)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.01.2000 - 6 W 149/99 (https://dejure.org/2000,12326)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Januar 2000 - 6 W 149/99 (https://dejure.org/2000,12326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 25
    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen; Zurechnung von Kenntnis innerhalb eines Unternehmens

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1961
  • GRUR 2000, 455
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17

    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung …

    In einem arbeitsteiligen Unternehmen kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats analog § 166 Abs. 1 BGB auf die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter sowie von Wissensvertretern an (OLG Frankfurt a.M., NJW 2000, 1961, 1962).

    Darüber hinaus kann im Einzelfall auf das Wissen eines Sachbearbeiters abzustellen sein, von dem nach seiner Funktion erwartet werden darf, dass er das "Störende" des zu beanstandenden Verhaltens erkennt und seine Kenntnis auch an diejenigen Personen seines Unternehmens weitergibt, die zur Entscheidung über das Einleiten entsprechender Reaktionen befugt sind (OLG Frankfurt a.M., MMR 2014, 753; OLG Frankfurt a.M., NJW 2000, 1961, 1962;… Köhler, a.a.O.).

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen …

    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (Senat WRP 1999, 222 = NJW-RR 1999, 694) und Wissensvertreter (§ 166 Abs. 1 BGB analog: OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374 [376];… Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.15;… Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 UWG, Rn. 94), wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (vgl. OLG Frankfurt / Main, NJW 2000, 1961 f.).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 243/13

    Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzungen, insbesondere Zurechnung der …

    Genügend ist auch die Kenntnis eines Sachbearbeiters, von dem nach seiner Funktion erwartet werden darf, dass er das "Störende" des zu beanstandeten Verhaltens erkennt und seine Kenntnis auch an diejenigen Personen seines Unternehmens weitergeben kann, die zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Reaktionen befugt sind (Senat vom 6.1. 2000 - 6 W 149/99 = GRUR 2000, 455 Ls.).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06

    Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit …

    Auch soweit man Kenntnis eines Sachbearbeiters ausreichen lässt, von dem nach seiner Funktion erwartet werden darf, dass er eine gewisse rechtliche Relevanz des in Rede stehenden Verhaltens eines Anderen erkennen und seine Kenntnis auch an diejenigen Personen seines Unternehmens weitergeben kann, die zu Entscheidungen über das Einreichen entsprechender Maßnahmen befugt sind (so OLG Frankfurt NJW 2000, 1961 f.), ergibt das im Streitfall kein der Antragsgegnerin günstigeres Ergebnis, da auch eine solche Konstellation nicht ersichtlich ist.
  • OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03

    Zur Zurechnung der Kenntnis einer Importeurin zu der im Ausland ansässigen …

    Eine dringlichkeitsschädliche Zurechnung des Wissens anderer Personen hat die Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen, in denen der Verletzte einen Dritten mit der Aufklärung und/ oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen betraut hat (OLG Nürnberg WRP 81, 229; OLG Stuttgart WRP 85, 242; OLG Köln NJW-RR 99, 694), die Vertriebsabteilung eines Unternehmens von einem Geschäftspartner einen Handelsregisterauszug mit einer später beanstandeten Firmierung selbst angefordert hatte (OLG Frankfurt GRUR 2000, 455) oder die Geschäftsführung eines mit dem Verletzten verbundenen Unternehmens bei teilweiser Personenidentität der Geschäftsführer von dem Wettbewerbsverstoß Kenntnis erlangt hatte (OLG Frankfurt WRP 84, 692).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 6 W 50/10

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters; Sequestrationsanspruch

    Ein Rechtsanwalt, dem für einen bestimmten Auftrag noch kein Mandat erteilt worden ist, kann grundsätzlich nicht als "Wissensvertreter" im Sinne der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. OLGR 2000, 107) angesehen werden; dies gilt selbst dann, wenn er die Partei ständig berät.
  • LG Essen, 18.08.2021 - 43 O 29/21

    Geschäftsgeheimnis

    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2010, Az. 6 W 149/09; OLG Köln, WRP 1999, 222) und Wissensvertreter (§ 166 Abs. 1 BGB analog: OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374 [376];… Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.15;… Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 UWG, Rn. 94), wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (vgl. OLG Frankfurt / Main, NJW 2000, 1961 f.).
  • LG Düsseldorf, 11.03.2010 - 4b O 258/09

    Autositz

    Es kommt nicht alleine auf den Kenntnisstand des Dr. I in dessen Eigenschaft als stellvertretender Leiter der Patentabteilung an, sondern auf die Kenntnis derjenigen Personen im Betrieb der Verfügungsklägerin, welche in leitender Position tätig sind, und von denen aufgrund ihrer betrieblichen Stellung erwartet werden kann, dass sie ihre Kenntnisse von einem etwaigen Verstoß gegen ein Schutzrecht unternehmensintern weitergeben und dadurch dessen Verfolgung durch die zuständige Stelle ermöglichen (…Kühnen/Geschke, Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Auflage, Rn. 1127; OLG Frankfurt am Main, NJW 2000, 1961).
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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.04.1999 - 3 AR 3/99   

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https://dejure.org/1999,11753
OLG Naumburg, 15.04.1999 - 3 AR 3/99 (https://dejure.org/1999,11753)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.04.1999 - 3 AR 3/99 (https://dejure.org/1999,11753)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. April 1999 - 3 AR 3/99 (https://dejure.org/1999,11753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfahren auf Zustimmung zur gemeinsamen Steuererklärung von Ehegatten als Familiensache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Magdeburg - 23 F 3137/98
  • OLG Naumburg, 15.04.1999 - 3 AR 3/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 165
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 10.09.2003 - 10 WF 142/03

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen …

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