Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 133, 2084, 2085; FGG §§ 4, 57, 73; LAG § 230
Erbrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Erbscheinszuständigkeit; Umfang der interlokalen Zuständigkeit von Nachlaßgerichten der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Lastenausgleichsansprüchen nach DDR-Erblassern; DDR-Testament; Auslegung von von der Erwartung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLGZ 1981, 399
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.05.1969 - III ZB 3/67
Erbschein nach Erblassern mit letztem Wohnsitz in der DDR
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
Die beiläufig und ohne Begründung von dem Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 20. Mai 1969 (JZ 1969, 658, 662) geäußerte abweichende Auffassung, wonach westdeutsche Nachlaßgerichte selbst dann nicht tätig werden dürfen, wenn die Notariate der DDR aus politischen Gründen einen Erbschein verweigern bzw. einen neuen Erbschein nicht ausstellen, ist durch die nachfolgenden, bereits angeführten Beschlüsse desselben Gerichts (Rpfleger 1976, 51), in welchen - im Gegensatz zu früher - die interlokale Notzuständigkeit bzw. Fürsorgezuständigkeit und die örtliche Zuständigkeit entsprechend § 73 Abs. 2 FGG bejaht werden, überholt (…vgl. zu der Entwicklung dieser Rechtsprechung Keidel/Kuntze/Winkler, aaO § 73 FGG Rdn. 51).Das ist Ausdruck der begrenzten Staatsgewalt der beiden Staaten auf deutschem Staatsgebiet (vgl. hierzu Wengler, JZ 1969, 658, 666 Fn. 6; ebenso Bross, MittRhNotK 1973, 465, 483;… Firsching, aaO § 2361 Rdn.
Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Landgerichts, wonach in entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2 FGG und des § 7 Abs. 1 ZustErgG unter Berücksichtigung der Ausführungen zu II. A. 1. a
) die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg gegeben ist, wenn der Erbschein lediglich zu der Geltendmachung von Lastenausgleichsansprüchen, die nicht in der Person des Erblassers entstanden sind, benötigt wird (vgl. hierzu BGH Rpfleger 1976, 51, 52 im Anschluß an KG OLGZ 1975, 287, und NJW 1969, 2101 - insoweit ist BGH NJW 1969, 1428 überholt). - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
Dabei bindet das Rechtsbeschwerdegericht die Auslegung der letztwilligen Verfügungen, wie sie das Landgericht gefunden hat, wenn sie nach den Denkgesetzen und den feststehenden Erfahrungen möglich ist (sie muß nicht zwingend sein), mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärungen nicht widerspricht, und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (vgl. hierzu BGH FamRZ 1972, 561;… Keidel/Kuntze/Winkler, aaO § 27 FGG Rdn. 48 mwN).Das Landgericht und zuvor schon das Nachlaßgericht gehen zu dem Zwecke mittelbarer Erbquotenbestimmung nicht darauf ein, daß Erbeinsetzung in dem oben unter 2. a) angeführten Sinne auch vorliegen kann, wenn der Nachlaß nicht nach Bruchteilen, sondern nach Vermögensgruppen verteilt wird, so zum Beispiel, wenn der eine Erbe die Grundstücke, der andere das Mobiliar erhalten soll (vgl. BGH FamRZ 1972, 561; BayObLGZ 1966, 416;… Keidel, aaO § 2087 Anm. 1 a mwN), oder wenn (wie hier) der eine Teil der Nachkommen Erben des DDR-Vermögens und der andere Teil Erben der ehemaligen sudetendeutschen Unternehmungen werden sollen, denn die so Bedachten könnten nach dem Verhältnis der Werte der jeweiligen Vermögensgruppen zum Gesamtnachlaß als Erben behandelt werden (…vgl. Keidel, aaO).
- KG, 29.08.1977 - 1 AR 19/77
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
Für diesen Fall ist die interlokale Zuständigkeit westdeutscher Nachlaßgerichte aus dem besonderen Gesichtspunkt des Fürsorgebedürfnisses oder der Notzuständigkeit zu bejahen (ebenso BGH Rpfleger 1976, 51; BayObLG Rpfleger 1979, 104; KG OLGZ 1978, 156;… Jansen, FGG 2. Aufl. § 73 Anm. 37).45; Jansen, aaO § 73 Anm. 38; a.M KG OLGZ 1967, 356 - allerdings für einen Erbschein, der nach einem Erblasser deutscher Staatsangehörigkeit von einem früheren Nachlaßgericht erteilt wurde, das jetzt zu dem Gebiet der DDR gehört, und Kuchinke, aaO S. 1016, der sich auf die Entscheidung des Kammergerichts beruft = Fn. 39 aaO; unentschieden KG OLGZ 1978, 156, 158 a.E unter Hinweis auf die angeführte frühere Entscheidung OLGZ 1967, 356).
- BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
Zwar lassen Tatsachen, die sich erst nach dem Tode des Testierenden ereignen, bei der ergänzenden Testamentsauslegung grundsätzlich keinen Schluß auf die Willensrichtung des Erblassers zu; sie sind aber gleichwohl daraufhin zu prüfen, welchen Willen der Erblasser gehabt haben würde, wenn er ihren Eintritt vorausgesehen hätte (vgl. hierzu BGH NJW 1963, 1150, und LM § 2084 Nr. 5, sowie KG OLGZ 1966, 503;… Knopp in Soergel, BGB 10. Aufl. § 2084 Anm. 16;… Keidel, aaO § 2084 Anm. 4b). - KG, 31.01.1975 - 1 W 975/73
Erteilung eines zur Erwirkung von Lastenausgleichsentschädigung benötigten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Landgerichts, wonach in entsprechender Anwendung des § 73 Abs. 2 FGG und des § 7 Abs. 1 ZustErgG unter Berücksichtigung der Ausführungen zu II. A. 1. a) die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg gegeben ist, wenn der Erbschein lediglich zu der Geltendmachung von Lastenausgleichsansprüchen, die nicht in der Person des Erblassers entstanden sind, benötigt wird (vgl. hierzu BGH Rpfleger 1976, 51, 52 im Anschluß an KG OLGZ 1975, 287, und NJW 1969, 2101 - insoweit ist BGH NJW 1969, 1428 überholt).
- OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17
Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser …
Nach der Rechtsprechung ist eine ergänzende Testamentsauslegung auch dann möglich, wenn sich die Ereignisse erst nach dem Erbfall ändern (BGH, LM Nr. 5 zu § 2084; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 19. Januar 1993 - 20 W 59/92, juris Rn. 3; BayObLG…, Beschluss vom 25. April 1991 - BReg 1 a Z 72/90, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, OLGZ 1981, 399, krit. hierzu Grunewald, NJW 1991, 1208, 1210; OLG Köln, OLGZ 1969, 290). - OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03
Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung …
Mithin kann im Rahmen der Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums auch die nach dem Erbfall eintretende Veränderung von Umständen berücksichtigt werden, wenn sie den Erblasser bei Kenntnis zum Zeitpunkt des Todes zu einer anderen Abfassung der letztwilligen Verfügung veranlaßt hätte (KG, KGR 1995, 33 [34]; OLG Frankfurt, OLGR 1993, 101 [102]; OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 613; LG Gießen, FamRZ 1992, 603; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, 2003, § 2078 Rn 11;… Palandt/Edenhofer, BGB, 62. Auflage 2003, § 2078 Rn 4;… Soergel/Loritz, BGB, 13. Auflage 2003, § 2078 Rn 13;… Staudinger/Otte, 13. Auflage 2003, § 2078 Rn 16; sowie: Senat, OLGZ 1969, 290; OLG Karlsruhe, OLGZ 1981, 399 [407] jeweils für die ergänzende Testamentsauslegung). - OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91
Todeszeitpunkt; gleichzeitiger Tod (Doppelmord); Erbstatut
Ob eine Ausnahme im Sinne einer Notzuständigkeit (vgl. KG JR 1963, 144; OLG Karlsruhe OLGZ 1981, 399; Witz/Bopp IPrax 1987, 85 m.w.N. ) dann besteht, wenn ein ausländischer Erbschein für das ausländische Vermögen nicht zu erlangen ist, kann dahinstehen, da für die Voraussetzungen einer solchen Notzuständigkeit nichts ersichtlich ist.
- OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang …
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. April 2004 (Az. 8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig i. S. d. § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144;… vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rn. 13 "Ausländer"). - OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03
Kostenerstattung: Erstattungsanspruch einer ausländischen Partei hinsichtlich der …
Nach gefestigter Senatsrechtsprechung ist es für eine ausländische Partei (ohne inländische Vertriebsorganisation) in einem Rechtstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig (iSv § 91 Abs. 1 ZPO) anzuerkennen, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Die Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593 (= Leitsätze der zivilrechtlichen Kostenrechtsprechung des OLG Stuttgart, Beiheft zu "Die Justiz" 2001, Nr. 272, 274; ähnlich zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144;… vgl. Zöller / Herget, ZPO 24. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer";… Thomas / Putzo, ZPO 25. Aufl., § 91 Rn 31;… MünchKommZPO / Belz, 2. Aufl., § 91 Rn 62, 72 aE). - OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten des Verkehrsanwalts …
a) Nach bisheriger gefestigter Senatsrechtsprechung war es regelmäßig als "notwendig" im Sinne einer zweckmäßigen Rechtsverfolgung oder -verteidigung gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen, wenn eine ausländische Partei, die vor einem deutschen Gericht einen Rechtsstreit führt, einen Korrespondenzanwalt einschaltet; dabei hatte die ausländische Partei in der Regel die Wahl, ob sie einen Anwalt an ihrem ausländischen Wohnsitz oder einen Anwalt an einem beliebigen Ort in Deutschland zum Korrespondenzanwalt bestellen will (Senatsbeschluss vom 22.4.1981, JurBüro 1981, 870 = Die Justiz 1981, 316 (LS); Beschluss vom 2.12.1983, Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593). - OLG Zweibrücken, 08.01.1987 - 3 W 162/86
Erheblicher Zeitpunkt bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an …
Die Auslegung selbst ist Sache des Tatrichters; der Senat kann sie nur darauf überprüfen, ob sie mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem eindeutigen Sinn und Wortlaut des Testamentes nicht widerspricht, und ob der Tatrichter alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Auslegungsgrundsätze beachtet hat (BGH FamRZ 1972, 561, 562; BayObLGZ 1966, 242, 244; 1984, 246, 250; OLG Karlsruhe Justiz 1981, 316, 319; Senatsbeschluß vom 25. Juli 1985 - 3 W 128/85 - n.v.;… Edenhofer in Palandt, BGB 46. Aufl. § 2084 Anm. 4 f); dabei genügt es, wenn der von dem Tatsachengericht gezogene Schluß möglich, wenn auch nicht zwingend ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder gar näher liegen (BayObLGZ 1984, 246, 250 mwN;… Senat aaO). - OLG Naumburg, 18.10.1995 - 5 W 76/95
Erblasserwille und Restitution
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".