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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,15084
BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81 (https://dejure.org/1981,15084)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81 (https://dejure.org/1981,15084)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - Allg. Reg. 32/81 (https://dejure.org/1981,15084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1; § 564a Abs. 1 Satz 2, § 564 b Abs. 2 Nr. 2 a.F.
    Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Räumungsklage als Kündigung; Kündigungsgrund; Angabe des Kündigungsgrundes; gekaufter Eigenbedarf; Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2197
  • MDR 1981, 1020
  • ZMR 1981, 334
  • BayObLGZ 1980, 360
  • BayObLGZ 1981, 232
  • OLGZ 1981, 492 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (20)

  • OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Auszug aus BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Die Erhebung einer Räumungsklage kann zugleich eine Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum enthalten, wenn die dem Mieter zugegangene Abschrift der Klageschrift vom Vermieter oder seinem Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist (Anschluß an OLG Zweibrücken Rechtsentscheid vom 17.2.1981 - 3 W 191/80) und wenn für den beklagten Mieter eindeutig erkennbar ist, daß neben der Klage als Prozeßhandlung eine Kündigung des Mietverhältnisses als materiellrechtliche Willenserklärung abgegeben worden ist.

    Diese Frage ist inzwischen durch Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17.2.1981 - 3 W 191/80 - teilweise dahin entschieden worden, daß die Schriftform des § 564 a Abs. 1 S. 1 BGB gewahrt ist, wenn in einem Rechtsstreit dem Mieter eine vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters eigenhändig beglaubigte Abschrift eines Schriftsatzes zugeht.

  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Der Gesetzgeber hat - orientiert an der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG - den Erwerb von Wohnungseigentum zum Zwecke der Eigennutzung - abgesehen von dem Fall des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 2 BGB - nicht weiter zugunsten des Wohnungsmieters erschwert; dieser ist - wie auch sonst - durch die gestaffelten Kündigungsfristen des § 565 Abs. 2 BGB und die Sozialklausel des § 556 a BGB gegenüber dem Erwerber des Wohnungseigentums im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums (vgl. BVerfGE 18, 121/131 f.) ausreichend geschützt (…vgl. BT-Drucks. aaO.).
  • OLG Hamm, 03.12.1980 - 4 REMiet 3/80

    Kündigungsfrist nach Ablauf der Sperrfrist

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Diese eng auszulegende Sondervorschrift, durch die das Eigentum gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GG über die genannten Schutzvorschriften hinaus zusätzlich eingeschränkt wird, kann auf andere Fälle des Erwerbs von Wohnungseigentum nicht - auch nicht entsprechend (…Köhler, aaO., § 115 Rdn. 16) - angewendet werden; sie hat den besonderen Zweck, den wirtschaftlichen Anreiz zur Umwandlung solcher umgewandelten Wohnungen zu vermindern (vgl. zu allem: LG Frankfurt, WuM 1978, 174; LG Freiburg, ZMR 1979, 50; OLG Hamm, WuM 1981, 35 f. zu § 564 b Abs. 2 Nr. 2 S. 2 BGB ;… Staudinger, Rdn. 70; Schmidt-Futterer/Blank, B 499;… MünchKomm, Rdn. 56, 57;… BGB -RGRK, Rdn. 16;… Soergel, BGB 11. Aufl. Rdn. 51;… Barthelmess, Rdn. 76, je zu § 564 b BGB ;… Sternel, IV Rdn. 76, 85).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines …

    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Personen, die für die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben, ausreichend (BayObLG WuM 1981, 200, 202 f.; WuM 1985, 50, 51, m.w.N.).

    Tatsachen, die nur der näheren Erläuterung, Ergänzung, Ausfüllung sowie dem Beweis des geltend gemachten Kündigungsgrundes dienen, können auf Verlangen des Mieters grundsätzlich auch noch im Prozess nachgeschoben werden (BayObLG WuM 1981, 200, 202 f.; WuM 1985, 50, 51, m.w.N.; vgl. auch BVerfG NZM 1998, 618).

  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13

    Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung

    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (so schon BayObLG, WuM 1981, 200, 202 f.;… Senatsurteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NZM 2007, 679 Rn. 23, …sowie vom 17. März 2010 - VIII ZR 70/09, NZM 2010, 400 Rn. 8).
  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 70/09

    Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Personen, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben, ausreichend (so schon BayObLG, NJW 1981, 2197, 2199 f.; Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NZM 2007, 679, Tz. 23).
  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber …

    Dabei ist es unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zum Begründungserfordernis bei der ordentlichen Kündigung aber nur als ausreichend zu erachten, wenn der jeweils gerügte Abrechnungsfehler "identifizierbar und von anderen Fehlern abgrenzbar" dem Vermieter mitgeteilt wird (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az.: VIII ZR 317/10, u.a. in: NZM 2011, Seiten 706 f.; BayObLG, NJW 1981, Seiten 2197 ff.; LG Itzehoe, ZMR 2012, Seiten 953 ff.).
  • LG Itzehoe, 27.07.2012 - 9 S 23/11

    Ausreichen einer generellen Beanstandung der Betriebskostenabrechnung ohne …

    Dabei ist es unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zum Begründungserfordernis bei der ordentlichen Kündigung als ausreichend zu erachten, wenn der jeweils gerügte Abrechnungsfehler "identifizierbar und von anderen Fehlern abgrenzbar" mitgeteilt wird (…vgl. BGH, Urt. v. 06.07.2011 - VIII ZR 317/10, NZM 2011, 706, 707; grdl. BayObLG, RE v. 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81, NJW 1981, 2197, 2199).
  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86

    Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer …

    Sie muß daher grundsätzlich vom Erklärenden unterschrieben und, da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, in dieser Form dem Erklärungsempfänger gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB auch zugegangen sein (…vgl. BGH Urt. v. 30. Mai 1962, VIII ZR 173/61, LM BGB § 566 Nr. 7 = NJW 1962, 1388, 1389; BayObLG - RE -, NJW 1981, 2197, 2198 f;… MünchKomm/Förschler 2. Aufl. § 126 Rdn. 16).

    Hat allerdings der Prozeßbevollmächtigte des Vermieters oder Verpächters die Kündigung selbst ausgesprochen oder führt dieser, wie im vorliegenden Fall, als Rechtsanwalt den Prozeß selbst, so wird dem Formerfordernis im allgemeinen auch dann Genüge getan, wenn der Anwalt den Beglaubigungsvermerk auf der der anderen Partei nach den oben genannten Vorschriften zugestellten Abschrift des Schriftsatzes unterschrieben hat (vgl. zu § 564 a Abs. 1 Satz 1 BGB: OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 350, 352; BayObLG NJW 1981, 2197, 2198 f; OLG Hamm NJW 1982, 452, 453 [OLG Hamm 23.11.1981 - 4 ReMiet 8/81], jeweils m.w.N.;… ebenso Stang a.a.O. § 7 Rdn. 2).

  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in …

    § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB ist eine eng auszulegende Sondervorschrift, durch die das Eigentum gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 , Abs. 2 GG über die Schutzvorschriften des § 556a und des § 565 Abs. 2 BGB hinaus zusätzlich eingeschränkt wird (BayObLG Rechtsentscheid vom 14.07.1981 Allg. Reg. 32/81 - BayObLGZ 1981 Nr. 38 = NJW 1981, 2197/2200;… Staudinger § 564b BGB Rdnr. 74).

    Die Vorschrift des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB hat nach ihrer Entstehungsgeschichte und den Gesetzesmaterialien (dazu: OLG Hamm WM 1981, 35/36; LG Bonn WM 1978, 51/53;… Staudinger § 564b BGB Rdnr. 73; Schmidt-Futterer ZMR 1974, 37) den Zweck, den wirtschaftlichen Anreiz zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und den Kauf von solchen umgewandelten Wohnungen zu vermindern (BayOblG NJW 1981, 2197/2200 m.Nachw.).

  • LG Itzehoe, 20.12.2013 - 9 S 31/13

    Wohnraummiete: Weiterverfolgung einer vom Veräußerer ausgesprochenen …

    Allerdings genügt es, wenn in dem Kündigungsschreiben die Kerntatsachen für den Kündigungsgrund genannt werden; demgegenüber können Tatsachen, die nur der näheren Erläuterung, Ergänzung, Ausfüllung sowie dem Beweis des geltend gemachten Kündigungsgrundes dienen, auf Verlangen des Mieters grundsätzlich auch noch im Prozess nachgeschoben werden (BayObLG, Rechtsentscheid v. 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81, WuM 1981, 200, 202 f.; Rechtsentscheid v. 17.02.1984 - ReMiet 6/84, WuM 1985, 50, 51).
  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84

    Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang; …

    Ein nach § 564b Abs. 3 BGB zu berücksichtigender Kündigungsgrund braucht im Kündigungsschreiben nur so ausführlich bezeichnet sein, daß der identifiziert und von anderen Gründen (Sachverhalten, Lebensvorgängen) unterschieden werden kann (Bestätigung der Nr. 2 des Rechtsentscheids vom 14.7.1981 - Allg. Reg. 32/81 = BayObLGZ 1981, 232).«.

    Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, daß es von der Nr. 2 des Rechtsentscheids des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.7.1981 (BayObLGZ 1981, 232) abweichen möchte.

    a) In jenem Rechtsentscheid ist ausgeführt, daß der nach § 564b Abs. 3 BGB zu berücksichtigende Grund im Kündigungsschreiben nur so ausführlich zu bezeichnen sei, daß er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden könne (vgl. BayObLGZ 1981, 232/240 f.).

  • BGH, 05.11.1987 - IX ZR 86/86

    Haftungsausfüllende Kausalität bei der Anwaltshaftung

    Der Beklagte hat sogar mit dem Schriftsatz vom 27. Januar 1981 eine den Erfordernissen des § 564 b BGB genügende Kündigungserklärung abgegeben, die erforderlich gewesen wäre, das Mietverhältnis auch dann zu beenden, wenn es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum gehandelt hätte (vgl. BayObLG Rechtsentscheid vom 14. Juli 1981, NJW 1981, 2197, 2199).
  • LG Stuttgart, 07.06.2006 - 19 T 33/06

    Wohnraummiete: Angabe der Gründe für fristlose Kündigung

  • OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
  • BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93

    Kündigung eines Mietverhältnisses zwecks Neubaus, wenn noch keine baurechtliche …

  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.09.2019 - 230 C 45/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber einer …

  • BGH, 02.11.1988 - VIII ZR 7/88

    Einräumung des Besitzes an einem vermieteten Grundstück bei Weitervermietung

  • OLG Hamm, 31.01.1984 - 4 REMiet 7/83

    Schadensersatzpflicht des Vermieters für Kündigungsfolgeschäden des Mieters unter …

  • LG Berlin, 10.02.2003 - 67 S 240/02

    Außerordentliche Kündigung wegen Störung des Hausfriedens; Angemessene Frist zur …

  • AG Dortmund, 31.03.2003 - 125 C 11799/02

    Zahlungspflichten eines Mieters; Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses …

  • BayObLG, 31.01.1991 - REMiet 3/90
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 3 REMiet 1/88

    Rechtsentscheid; Vereinbarkeit; Abweichen; Vorlage

  • OLG Zweibrücken, 19.02.2001 - 4 W 2/01

    Sofortiges Anerkenntnis bei schriftlichem Vorverfahren

  • KG, 10.05.2005 - 18 U 48/04

    Aktivlegitimation für eine Klage aus abgetretenem Recht einer in England …

  • OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81

    Erhebung einer Räumungsklage und gleichzeitige Kündigung des Mietverhältnisses …

  • BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
  • AG Oldenburg, 23.09.2020 - 7 C 7093/20

    Was ist bei einer Eigenbedarfskündigung anzugeben?

  • LG Berlin, 21.01.2003 - 65 T 102/02

    Anforderungen an den Begründungszwang einer Kündigung des Mietverhältnisses; …

  • OLG Karlsruhe, 08.06.1982 - 3 REMiet 1/82
  • LG Berlin, 16.04.1999 - 63 S 351/98
  • LG Osnabrück, 29.11.2000 - 6 S 793/00

    Formelle Anforderungen an die hinreichende Darlegung eines berechtigten …

  • LG München I, 07.01.2015 - 14 S 2367/14

    Eigenbedarf des zum Zurückziehen in frühere Wohnung bereiten Vermieters - …

  • LG Osnabrück, 03.01.2001 - 6 S 793/00

    Anspruch auf Räumung einer Wohnung wegen Abriss des Hauses; Wirksamkeit einer …

  • BVerfG, 20.07.1989 - 2 BvR 1205/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • AG Halle/Saale, 20.07.1994 - 92 C 103/94
  • BayObLG, 17.10.1983 - REMiet 6/83

    Kündigung einer Mietwohnung: Drohende Grunderwerbsteuerpflicht

  • LG Frankfurt/Oder, 23.12.2008 - 6a S 28/07
  • AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02

    Herausgabe und Räumung eines Mietobjektes; Vorliegen eines Berechtigten …

  • KG, 26.03.1987 - 8 REMiet 6750/86

    Berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses ; …

  • BezG Halle, 28.04.1992 - 3 S 86/91

    Eigenbedarfskündigung bei beengten Wohnverhältnissen

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