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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.02.1986 - 8 W 553/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1919
OLG Stuttgart, 25.02.1986 - 8 W 553/85 (https://dejure.org/1986,1919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.02.1986 - 8 W 553/85 (https://dejure.org/1986,1919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - 8 W 553/85 (https://dejure.org/1986,1919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 2247, 2254, 2255, 2270, 2271, 2291, 2297
    Erbrecht; Gültigkeit eines auf ein bestehendes Testament gesetzten, nicht unterschriebenen Widerrufstestamentes; Widerrufsvorbehalt in gemeinschaftlichem Testament

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Klassifizierung eines gemeinschaftlichen Testaments als wechselbezügliches Testament auf Grund der Auslegung einer darin enthaltenen Freistellungsklausel Testament nicht wechselbezüglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 632
  • MDR 1986, 674
  • DNotZ 1986, 553
  • OLGZ 1986, 261
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.1986 - 8 W 553/85
    Zwar werden im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch nachträgliche, nicht unterschriebene Ergänzungen eines Testamentes unter Umständen als von der Testamentsunterschrift gedeckt anzusehen sein (vgl. BGH NJW 1974, 1083); Voraussetzung ist jedoch, daß die Auslegung des Testamentes ergibt, daß diese Ergänzungen von dem Willen des Erblassers gedeckt sein sollen, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre.
  • BGH, 03.07.1964 - V ZR 57/62
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.1986 - 8 W 553/85
    Das ist fehlerhaft, denn es entspricht allgemeiner Meinung, daß die Ehegatten den Überlebenden ein Widerrufsrecht einräumen können, ohne die Wechselbezüglichkeit im übrigen einzuschränken (BGH NJW 1964, 2056 unter Aufgabe von BGH FamRZ 1956, 83;… Kanzleiter in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 2270 Rdn. 11 und 56;… BGB- RGRK, 12. Aufl. § 2270 Rdn. 8;… Edenhofer in Palandt, BGB 44. Aufl. § 2270 1 b).
  • BGH, 18.01.1956 - IV ZR 199/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.1986 - 8 W 553/85
    Das ist fehlerhaft, denn es entspricht allgemeiner Meinung, daß die Ehegatten den Überlebenden ein Widerrufsrecht einräumen können, ohne die Wechselbezüglichkeit im übrigen einzuschränken (BGH NJW 1964, 2056 unter Aufgabe von BGH FamRZ 1956, 83;… Kanzleiter in Staudinger, BGB 12. Aufl. § 2270 Rdn. 11 und 56;… BGB- RGRK, 12. Aufl. § 2270 Rdn. 8;… Edenhofer in Palandt, BGB 44. Aufl. § 2270 1 b).
  • OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verneinung der …

    Diese Grundsätze sind in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH FamRZ 1956, 83, 84; 1964, 501, 502; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 632;… RGRK/Johannsen, BGB 12. Aufl. § 2270 Rdnr. 8); der Senat sieht keinen Anlass, von ihnen abzuweichen.
  • OLG Hamm, 12.10.1995 - 15 W 134/95

    Vernichtung der Urkunde eines gemeinschaftlichen Testaments durch den …

    Ist dem überlebenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament der Widerruf einer wechselbezüglichen Schlußerbeinsetzung vorbehalten, so kann das Widerrufsrecht nur durch Errichtung eines weiteren Testaments, nicht jedoch durch Vernichtung der Testamentsurkunde gem. § 2255 S. 1 BGB ausgeübt werden (wie OLG Stuttgart OLGZ 1986, 261, 264).

    Darüber hinaus ist anerkannt, daß auch dann, wenn die Ehegatten die Bindungswirkung der Wechselbezüglichkeit ihrer letztwilligen Verfügung in einer Weise modifiziert haben, die dem Überlebenden den Widerruf seiner letztwilligen Verfügung ermöglicht (BGHZ 2, 35; NJW 1964, 2056; Senat FGPrax 1995, 116 = NJW-RR 1995, 777 ), der Widerruf des überlebenden Ehegatten nur durch die Errichtung eines weiteren Testaments, nicht jedoch durch Vernichtung der Testamentsurkunde nach § 2255 S. 1 BGB erfolgen kann (OLG Stuttgart OLGZ 1986, 261, 264 = NJW-RR 1986, 632 ;… MK-BGB/Burkart, 2. Auflage, § 2255 Rdnr. 19;… Soergel/Wolf, BGB , 12. Auflage, § 2271 Rdnr. 32;… Erman/Schmidt, BGB , 9. Auflage, § 2255 Rdnr. 10;… Palandt-Edenhofer, BGB , 54. Auflage, § 2271 Rdnr. 23).

  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Es bestehen auch keine Bedenken gegen die von dem Erblasser für die Abänderung seiner Verfügung aus dem Testament von 2002 gewählte Form, da er hierfür mit dem Testament von 2004 sogar die notarielle Testamentsform gewählt hat (…vgl. zu den formalen Anforderungen Weidlich, a.a.O., § 2271, Rn. 23; Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.02.1986, Az. 8 W 553/85, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 30.09.1992 - BReg. 1 Z 72/91

    Voraussetzungen des Ausschlusses der Anwachsung

    Sie kann aber dahin ausgelegt werden, dass die Schlußerbeneinsetzung nicht wechselbezüglich sein soll (BayObLGZ 1987, 23; einschränkend offenbar OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 632 ).
  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die …

    Nach allgemeiner Ansicht können sich Eheleute durch letztwillige Verfügungen gegenseitig ermächtigen, daß der Überlebende über seinen eigenen Nachlaß abweichend von der testamentarischen Anordnung verfügen und auch wechselbezügliche Verfügungen abändern darf (BGHZ 2, 35/37; 30, 261/266; OLG Stuttgart MittBayNot 1986, 194/195;… MünchKomm BGB RdNr. 32, Soergel BGB 11. Aufl. RdNr. 22, BGB -RGRK 12. Aufl. RdNr. 35, Palandt BGB 46. Aufl. Anm. 3 c cc, je zu § 2271).
  • KG, 28.03.2017 - 6 W 97/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Formwirksamkeit eines auf zwei unverbundenen …

    Nachträgliche Ergänzungen oder Veränderungen des Textes brauchen daher nicht besonders unterzeichnet zu werden, wenn sie rein äußerlich durch die vorhandene Unterschrift mitgedeckt werden (vgl. BGH NJW 1974, 1083 f - zitiert nach juris: Rdnr. 17; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 632-632 - zitiert nach juris: Rdnr. 27; BayObLG Beschl. v 9.12.1985 - Breg …
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