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Rechtsprechung
   RG, 26.10.1897 - 2374/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1897,256
RG, 26.10.1897 - 2374/97 (https://dejure.org/1897,256)
RG, Entscheidung vom 26.10.1897 - 2374/97 (https://dejure.org/1897,256)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1897 - 2374/97 (https://dejure.org/1897,256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 30, 300
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …

    Denn die Tat als "historisches" oder "konkretes Vorkommnis" muß im folgenden Sinne bestimmt sein (BGHSt 22, 105,106 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 115/68] ; RGSt 30, 300, 304, 305;… BGH Urt. vom 24.4.1956 - 5 StR 619/55 bei Dallinger MDR 1956, 394, 395 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] zu § 68 StGB).
  • OLG Naumburg, 23.02.1999 - 7 U (Hs) 25/98
    Auch die Zahlung eines Dritten ist zulässig; einer Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bedarf es nach § 267 Abs. 1 S. 2 BGB nicht (RGSt 30, 300 [318] zu Art. 249a HGB a.F.; OLG Koblenz BB 1989, 451; OLG Frankfurt GmbHR 1991, 102 [ 103 ]; Baumbach/Hueck-Hueck § 19 RdNr. 9; Rowedder-Rittner/Schmidt-Leithoff § 7 RdNr. 24; Lutter/Hommelhoff § 7 RdNr. 10; Hachenburg-Ulmer § 7 RdNr. 40; Scholz-Winter § 7 RdNr. 32).

    Einer Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bedarf es nach § 267 Abs. 1 S. 2 BGB nicht ( RGSt 30, 300 [318] zu Art. 249a HGB a.F.; OLG Koblenz BB 1989, 451; OLG Frankfurt GmbHR 1991, 102 [ 103 ]; Baumbach/Hueck-Hueck § 19 RdNr. 9; Rowedder-Rittner/Schmidt-Leithoff § 7 RdNr. 24; Lutter/Hommelhoff § 7 RdNr. 10; Hachenburg-Ulmer § 7 RdNr. 40; Scholz-Winter § 7 RdNr. 32).

  • BGH, 28.09.1961 - KRB 1/61

    Planmäßig wettbewerbsbeschränkende Preisabsprachen unter Bauunternehmern - …

    Diese Grundlage des Durchsuchungsbefehls darf ohne weiteres für seine Auslegung herangezogen werden (RGSt 30, 300, 306; BGH 1 StR 4/58 vom 9. Juni 1959 - S. 46 = Deutsche Außenwirtschaftsrundschau 1959, 189, 198).

    Nach Art der Anklage oder des Eröffnungsbeschlusses (§§ 200, 207 StPO) braucht ein Durchsuchungsbefehl, um verjährungsunterbrechend zu wirken, die Tat nicht zu bezeichnen; Als einer bloß vorbereitenden Maßnahme, die vielfach erst am Anfang der Ermittlungen steht, wird ihm das häufig gar nicht möglich sein (RGSt 30, 300, 304).

  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Unterbrechung …

    Nach früherem Recht war es nicht zweifelhaft, daß die Ladungsverfügung des ersuchten Richters die Verjährung unterbrach (RGSt 14, 134; 30, 300, 307; vgl. BGHSt 12, 177, 180); mit der Schaffung eines gesetzlich festgelegten Katalogs von Unterbrechungshandlungen in § 33 OWiG (ebenso wie in § 78 c StGB) sollte zwar gegenüber der früheren Regelung größere Rechtsklarheit geschaffen, aber sachlich keine Änderung vorgenommen werden (BGHSt 24, 321, 324; 25, 6, 8).
  • BGH, 05.11.1973 - AnwSt (R) 7/71

    Rechtsmittel

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers genügt zur Unterbrechung der Verjährung gemäß § 115 BRAO i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung vom 13. Januar 1969 - BGBl I 25 - i.V.m. § 68 StGB jede Handlung des Richters, die darauf gerichtet ist, das Verfahren zu fördern, unabhängig davon, ob sie Erfolg hatte oder später aufgehoben wurde (vgl. BGHSt 7, 202, 204 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]; RGSt 30, 300, 309).
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