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Rechtsprechung
   RG, 03.03.1903 - 4488/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1903,422
RG, 03.03.1903 - 4488/02 (https://dejure.org/1903,422)
RG, Entscheidung vom 03.03.1903 - 4488/02 (https://dejure.org/1903,422)
RG, Entscheidung vom 03. März 1903 - 4488/02 (https://dejure.org/1903,422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 36, 131
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.04.1977 - 3 StR 112/77

    Pflicht des Gerichts zur Darlegung der Ablehnung von Schuldausschliessungsgründen …

    Es liegt dann nicht Tateinheit, sondern Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität vor (vgl. zum Verhältnis des § 241 StGB zu § 240 StGB RG GA 46, 136, RGSt 36, 131, 133, RGSt 54, 288;… zu § 113 StGB RG GA 47, 434, BGH bei Dallinger MDR 1973, 902; zu § 253 StGB RGSt 41, 276; zu § 178 StGB BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1974 - 4 StR 489/74).
  • BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55

    Rechtsmittel

    Die Verurteilung wegen eines Vergehens der Bedrohung, war von dem vom Landgericht eingenommenen Standpunkt aus rechtsirrig, da zwischen § 240 und § 241 StGB Gesetzeseinheit besteht, wenn die Bedrohung das Mittel zur Nötigung bildet (RGSt 36, 131, 133; 41, 276, 277; 54, 288).
  • BGH, 03.10.1980 - 3 StR 359/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen der Zurücktretens einer Bedrohung hinter den …

    Es hat dabei verkannt, daß in den Fällen der (versuchten) Nötigung die Bedrohung hinter diesen Straftaten zurücktritt (so schon RGSt 36, 131, 133; 41, 276, 277; 54, 289; ferner BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 598/78, für die versuchte Nötigung BGH bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 484/62

    Rechtsmittel

    Bildet die Bedrohung mit einem Verbrechens, wie hier, das Mittel der Nötigung, so geht der Tatbestand des § 241 StGB in dem spezielleren des § 240 StGB auf; es besteht also Gesetzeskonkurrenz (RGSt 36, 131, 133; 54, 288, 289).
  • BGH, 27.03.1962 - 1 StR 70/62

    Rechtsmittel

    Eine Verurteilung wegen Bedrohung nach § 241 StGB konnte weder statt dessen noch daneben in Betracht kommen, weil der Tatbestand der Bedrohung durch den Tatbestand der Nötigung verdrängt wird, wenn die Bedrohung das Mittel der Nötigung ist (RGSt 36, 131, 133;… BGH Urt. v. 26. April 1955 - 1 StR 52/55).
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