Rechtsprechung
| RG, 06.02.1903 - 314/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 36, 88
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15
Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen …
Die Entstehungsgeschichte des § 20 OWiG und des § 25 StVG spricht dafür, dass in diesen Fällen - entsprechend der Rechtslage im Strafgesetzbuch (§ 53 Abs. 4 i.V.m. § 52 Abs. 4 Satz 2 StGB; vgl. RGSt 36, 88, 89; BGH, Urteile vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58, BGHSt 12, 85, 87, und vom 22. Juni 1960 - 2 StR 221/60, BGHSt 14, 381, 382;… LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 44 Rn. 77;… MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 44 Rn. 14) - nur auf ein einheitliches Fahrverbot zu erkennen ist.Hätte der Gesetzgeber in Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach im Strafrecht bei mehreren tatmehrheitlich zusammentreffenden Straftaten, von denen jede die Nebenstrafe rechtfertigt, nur auf eine Nebenstrafe zu erkennen ist (vgl. bereits RGSt 36, 88, 89; BGH, Urteile vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58 …und vom 22. Juni 1960 - 2 StR 221/60, jeweils aaO), entgegen dieser Rechtslage für das Ordnungswidrigkeitenrecht auch für die Nebenfolge des Fahrverbots das Kumulationsprinzip einführen wollen, so wäre eine ausdrückliche Regelung zu erwarten gewesen (vgl. auch RGSt 36, 88, 90), an der es jedoch fehlt.
- OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen …
Während bei der Gesamtstrafe erst durch deren Bildung die Strafe maßgeblich festgesetzt wird, die den Täter für sein gesamtes strafbares Tun einheitlich trifft, und daher Nebenstrafen sowie Nebenfolgen neben der Gesamtstrafe jeweils nur einmal auszusprechen sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 310/58, BGHSt 12, 85, 87), fehlt es nach der gesetzgeberischen Konzeption des § 20 OWiG an einer einheitlich bewerteten Hauptrechtsfolge, an die eine einheitliche Nebenfolge anknüpfen könnte (s. im Gegensatz dazu für die Gesamtstrafe RG, Urteil vom 6. Februar 1903 - Rep. 314/03, RGSt 36, 88, 89). - BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58
Rechtsmittel
Nach der Bestimmung des § 76 StGB sind zwar mit Rücksicht darauf, daß erst durch die Bildung der Gesamtstrafe die Strafe maßgebend festgesetzt wird, die den Angeklagten für sein gesamtes strafbares Tun einheitlich trifft (vgl. u.a. RGSt 73, 366, 367), die Nebenstrafen, Nebenfolgen und Sicherungsmaßregeln neben der Gesamtstrafe auszusprechen, so daß z.B. der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nur einmal ausgesprochen werden darf (vgl. u.a. RGSt 36, 88, 89; 68, 176).
- EGMR, 14.02.2012 - 694/09
MILOJEVIC v. SERBIA AND OTHER APPLICATIONS
I-1-314/03 of 5 March 2003. - LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 R 1621/05
AVItech; VEB Bezirksdirektion des Straßenwesens Berlin
Mit der Beschäftigung in der Stadtdirektion Straßenwesen Berlin zuvor wird in keinem Fall die betriebliche Voraussetzung der AVItech erfüllt (vgl. dazu Urteil des LSG Brandenburg vom 20. September 2004 - L 2 RA 314/03 -, zitiert nach sozialgerichtsbarkeit.de). - BGH, 17.04.1952 - 4 StR 642/51
Auslegung der in § 883 Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehenen Eidesformel - …
Die Ansicht des Landgerichts, dass die Mindestdauer der Aberkennung 2 Jahre betrage, geht nach Lage des Falls fehl, Massgebend ist nicht die Zuchthausstrafe, die in erster Reihe für den Meineid angedroht ist, sondern die im vorliegenden Fall tatsächlich ausgeworfene Gefängnisstrafe (vgl RGSt 36, 88 ff; 68, 176;… RGGA 53, 437).
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