Rechtsprechung
| RG, 03.02.1922 - 1473/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 427
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57
Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam
§ 247 Abs. 1 StGB läßt, wie die entsprechenden Bestimmungen der §§§ 263 Abs. 5, 265 a Abs. 3, 294 und 303 Abs. 4 StGB , das unbedingte Strafverfolgungsrecht des Staates gegenüber der Rücksicht auf das Angehörigenverhältnis zurücktreten, um den Familienfrieden, "die im Angehörigenverhältnis begründeten tatsächlichen persönlichen Beziehungen« (RGSt 56, 427), dieses "nach der Auffassung des Gesetzes oder der Sitte und des Lebens dauernde sittliche Band« (RGSt 28, 230) zu schützen (vgl. auch Maurach, Deutsches Strafrecht, Bes. Teil - 1953 - S. 180). - BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55
Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift
Daß die Ehe wegen der Doppelehe von Frau A. sachlich nichtig war (§§ 16, 20 EheG), ist hierbei ohne rechtliche Bedeutung, da für den Begriff des Ehegatten nur die verfahrensrechtlich gültige Schließung der Ehe Voraussetzung ist (RGSt 41, 113; 47, 286; 56, 427 ff); eine solche lag nach den Feststellungen vor (§§ 11, 13 ff EheG). - BGH, 11.01.1957 - 1 StR 347/56
Rechtsmittel
Welche Anforderungen an das Bestehen eines Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisses im Sinne des § 173 StGB gestellt werden müssen, ist nicht den Regeln des bürgerlichen Rechts zu entnehmen, sondern richtet sich allein nach strafrechtlichen Erwägungen (RG Rspr 5, 613, 615; RGSt 10, 302; 12, 275; 34, 418; BGHSt 7, 245 f; vgl auch RGSt 41, 113, 115, 301 f; 48, 198; 56, 427 ff 60, 246, 249; 72, 324 f; 77, 59 f).
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