Rechtsprechung
| RG, 19.01.1928 - II 63/27 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 18.11.1927 - II 63/27
- RG, 19.01.1928 - II 63/27
Papierfundstellen
- RGSt 62, 15
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52
Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei …
Hierbei ist jedoch Voraussetzung, dass er davon einen Nutzen oder Vorteil weitesten Sinne, wenn auch nur mittelbar hat, zum mindesten im eigenen Namen über die Sache verfügt (RGSt 61, 228, 233; 62, 15, 17; 67, 334, 335).Andrerseits begeht der Geschäftsführer oder ein sonstiger Angestellter einer Firma nicht Unterschlagung, wenn er über fremde Sachen, die er für die Firma im Gewahrsam hat, in deren Interesse verfügt, es sei denn, dieses wäre in erheblichem Masse oder ausschließlich sein eigenes Interesse (RGSt 62, 15, 17; 266; 74, 1, 2).
- BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95
Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus …
Hierbei ist jedoch Voraussetzung, daß er davon einen Nutzen oder Vorteil im weitesten Sinne, wenn auch nur mittelbar, hat (BGHSt 4, 236, 238; 17, 87, 88; ebenso schon RGSt 61, 228, 233; 62, 15, 17; 67, 334, 335).Insofern wird einerseits betont, daß der Geschäftsführer oder ein sonstiger Angestellter eines Unternehmens grundsätzlich keine Unterschlagung begehe, wenn er über fremde Sachen, die er für das Unternehmen im Gewahrsam habe, in dessen Interesse verfüge, es sei denn, das wäre in erheblichem Maße oder ausschließlich sein eigenes Interesse (BGHSt 4, 236, 239; RGSt 62, 15, 17; 74, 1, 2); dabei wird nicht ausdrücklich mitgeteilt, ob es sich um eigene wirtschaftliche Interessen handeln muß oder ob in den Fällen des Handelns für ein Unternehmen, eine juristische Person oder sonstige Vereinigung - anders als in anderen Fällen der Drittzueignung - auch die Verfolgung eigener ideeller Interessen ausreicht (…so wohl BGH GA 1959, 373).
- BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57 Die Rechtsprechung hat deshalb von jeher bürgerlichrechtliche Begriffe für das Strafrecht nach dessen Eigenart geprägt, z. B. in § 52 Abs. 2 StGB die Verwandtschaft (BGHSt 7, 245 f), die Schwägerschaft (RGSt 34, 418) und das Verlöbnis (RGSt 35, 49; 38, 242; BGH JR 1955, 104), den Gewahrsam in § 242 StGB (RGSt 50, 183), den Besitz in § 246 StGB (RGSt 37, 198), die Erziehung in § 174 Nr. 1 StGB (BGH 1 StR 107/57 vom 14. Mai 1957), den Bevollmächtigten in § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF (RGSt 62, 15,18).
In den von einer anderen Rechtsauffassung ausgehenden Urteilen RGSt 63, 251, 255 und HRR 1930, 2132 (vgl. auch RGSt 69, 65, 73) versuchte das Reichsgericht durch Anwendung des § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF Abhilfe zu schaffen, indem es den dort verwendeten Begriff des Bevollmächtigten losgelöst vom bürgerlichen Recht nach eigenständigen strafrechtlichen Gesichtspunkten auslegte (RGSt 62, 15, 18).
- BGH, 15.01.1970 - 4 StR 527/69
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unterschlagung - Anforderungen an die …
Für diesen Begriff ist wesentlich, daß der Täter die fremde Sache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert seinem eigenen Vermögen einverleibt (RGSt 61, 228, 232 f; 62, 15, 17; 67, 334 f; BGHSt 1, 262, 264 [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51]; 16, 190, 192) [BGH 28.06.1961 - 2 StR 184/61]. - BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53
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Das rechtfertigt die Annahme, daß diese strafrechtlich für die Erfüllung der Treuepflicht der Stiftung verantwortlich waren; zu ihnen gehörte der Angeklagte (vgl. RGSt 62, 15, 18 ff; 74, 1, 4). - BGH, 06.09.1962 - 1 StR 298/62
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung hat selbst bei einem Unternehmen, das als Einzelfirma geführt wird, unter Umständen Personen als taugliche Täter der Untreue angesehen, die weder gesetzliche Vertreter noch tatsächliche Inhaber der Firma waren (RGSt 62, 15, 18 ff; BGHSt 13, 330). - BGH, 04.12.1962 - VI ZR 28/62
Begriff des Kommissionär i.S.d. Handelsrechts und des Strafrechts - Behandlung …
In der Entscheidung BGHSt 13, 330 ist (im Anschluß an RGSt 62, 15, 18; 74, 1, 4) ausgesprochen worden, daß der Angestellte einer Firma selbst dann in einem Treueverhältnis zu deren Kunden stehen kann, wenn er nicht mit ihnen verhandelt hat. - BGH, 12.05.1964 - 5 StR 536/63
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Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt ist (vgl. z.B. BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; RGSt 61, 174 und 62, 15, 20), kann ein solches Verhältnis auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden. - BGH, 24.09.1963 - VI ZR 84/63
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Ihn könnte gleichwohl eine durch das Rechtsgeschäft begründete Treupflicht treffen, wenn er der tatsächliche Leiter der Firma Kr. gewesen wäre, also das ganze Geschäft selbständig nach eigenen Entschließungen zu führen gehabt hätte (vgl. RGSt 62, 15; 74, 1; BGHSt 13, 330 und die Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 28/62 = NJW 63, 486 = VersR 63, 242). - BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59
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- BDH, 24.09.1958 - II D 36/57
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- BGH, 26.05.1955 - 3 StR 512/54
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- BGH, 21.11.1961 - 1 StR 447/61
Verneinung des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch - Annahme einer Zueignung …
- BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
- BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
Rechtsmittel
- BDH, 19.05.1960 - II D 111/59
Rechtsmittel
- BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52
Rechtsmittel
- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 346/51
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