Rechtsprechung
| RG, 12.01.1921 - V 391/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Widerruflichkeit des Handelsmäkler-Auftrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- RGZ 101, 209
Wird zitiert von ... (5)
- VG Braunschweig, 21.01.2025 - 7 A 216/23
Ruanda: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
Am 23. Oktober 2020 beantragte der Kläger, die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung bis zur Entscheidung über die Hauptsache nicht durchgeführt werden dürfe (Aktenzeichen: 7 B 391/20).Mit Beschluss vom 10. November 2020 (7 B 391/20) gab das erkennende Gericht dem Eilantrag des Klägers statt.
- BGH, 18.04.1966 - VIII ZR 111/64
Entstehung des Lohnanspruchs des Maklers, Entschließungsfreiheit des …
Diese Begründung trägt, wie der Revision zuzugeben ist, die Verurteilung des Beklagten nicht" 2" Nach § 652 BGB ist der Auftraggeber zur Entrichtung des Maklerlohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag (mit dem Geschäftsgegner) infolge der Tätigkeit des Maklers zustande kommt" Im vorliegenden Fall hatten die Parteien nach der rechtsirrtumsfreien Auslegung des Berufungsgerichts den Anspruch der Klägerin auf das "Äquivalent' (Einschaltung als Makler bei der Vermietung der Wohnungen) von einer zweiten Bedingung, nämlich der Durchführung des Bauvorhabens abhängig gemachts Der Anspruch der Klägerin auf den Maklerlohn sollte erst entstehen, wenn der Beklagte die Wohnungen gebaut hatte" Demnach hing dieser Anspruch davon ab, daß nicht nur der Kaufvertrag mit der Stadt zustande kam, sondern daß dieser Vertrag vollständig, d«ho auch insoweit durchgeführt wurde, als der Beklagte die ihm auferlegte Verpflichtung, das Grundstück zu bebauen, erfüllte" Für Maklerverträge, durch die der Lohnanspruch des Maklers zusätzlich von der Ausführung des mit seiner Hilfe zustande gebrachten Vertrages abhängig gemacht wird, ist in der Rechtsprechung vereinzelt (OLG Hamburg MDR 1951, 35) die Auffassung vertreten worden, es sei § 88 Abs" 2 (jetzt § 87 a Abs" 5) HGB entsprechend anzuwenden, nach den der Handelsvertreter auch bei unterbliebener Ausführung des Geschäfts einen Provisionsanspruch dann hat, wenn der Unternehmer die Ausführung des Geschäfts ohne wichtigen Grund unterlassen hat" Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (RGZ 95, 154, 156; 101, 209, 211; JW 1922, 487; Recht 1924 Nr. 1224) eine entsprechende Anwendung des § 88 Abs, 2 a.F. HGB auf den Maklervertrag abgelehnt. - BGH, 27.10.1951 - II ZR 102/50
Anspruch des HM auf Courtage bei Nichtausführung des vermittelten Geschäfts
Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum unbestritten, daß, soweit es sich um im Handelsgesetzbuch nicht geregelte Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Handelsmäkler handelt, diese Lücke durch die Bestimmungen über den Mäklervertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 652 ff) ausgefüllt wird (BGHZ II ZR 107/30; RGZ 101, 209 [210]). - BGH, 13.06.1951 - II ZR 107/50
Mäklerprovision
Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum unbestritten, daß, soweit es sich um im Handelsgesetzbuch nicht geregelte Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Handelsmäkler handelt, diese Lücke durch die Bestimmungen über den Mäklervertrag des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 652 ff) ausgefüllt wird (RGZ 101, 209 [210]). - BGH, 15.11.1963 - V ZR 77/61
Rechtsmittel
Dieses bejaht in erster Linie die freie Widerruflichkeit (Kündbarkeit) des Maklervertrags durch die Auftraggeber (Beklagten) von Anfang an, wie es dem Normalfall eines Maklervertrags entspricht (§ 627 BGB; RGZ 101, 209, 211; RG HRR Nr. 611;… BGB RGRK 11. Aufl. § 652 Anm. 1;… Staudinger/Riedel, BGB 11. Aufl. § 652 Rdn. 18;… Planck/Oegg, BGB 4. Aufl. Vorbem. V 5 c alphavor § 652;… Dyckerhoff/Rinke, Das Recht des Immobilienmaklers, 4. Aufl. S. 20).
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