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Rechtsprechung
   RG, 19.03.1924 - V 427/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,199
RG, 19.03.1924 - V 427/22 (https://dejure.org/1924,199)
RG, Entscheidung vom 19.03.1924 - V 427/22 (https://dejure.org/1924,199)
RG, Entscheidung vom 19. März 1924 - V 427/22 (https://dejure.org/1924,199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 125
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen …

    b) Das Reichsgericht hat zwar für die Vollmacht eine einschränkende Auslegung der entsprechenden Regelung in § 167 Abs. 2 BGB praktiziert (RGZ 76, 182 ff; 108, 125, 126), für die Genehmigung aber ständig an der grundsätzlichen Formfreiheit festgehalten (RGZ 110, 319, 322; RGZ 129, 284, 286 ff; RG LZ 1926, 438, 439; LZ 1926, 480; ebenso RG JW 1927, 1363 für die Genehmigung einer Bürgschaftserklärung).
  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines …

    Die Vorschrift ist Jedoch nach der heute ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum auch anwendbar, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt worden ist (RGZ 108, 125, 127; BGH Urteil vom 25. November 1964 - V ZR 159/62 = LM § 173 BGB Nr. 1;… Staudinger/Dilcher 12. Aufl. § 173 BGB Rn. 7;… MünchKomm/Thiele 2. Aufl. § 173 BGB Rn. 9 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.07.1952 - V ZR 80/52

    Rechtsmittel

    Der Klägerin gegenüber war aber St. von 11 Uhr ab wieder wie vorher zur Vertretung befugt, da jedenfalls die Klägerin von der Zurücknahme der Vollmacht nichts wusste (§§ 171 Abs. 2, 173 BGB; RGZ 97, 273; 108, 125 [126]).
  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht - …

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat, unterliegt die Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks dann dem Formzwang des § 313 BGB, wenn ihre Erteilung sich nur als das äußere Gewand darstellt, in das die Verpflichtung zur Eigentumsübertragung eingekleidet wird, und wenn der Vollmachtgeber damit schon alles getan hat, was von seiner Seite zum Abschluß eines Grundstücksveräußerungsvertrages erforderlich war; das gilt insbesondere, falls durch die Vollmacht im Verhältnis zwischen den Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten bereits die gleiche rechtliche oder tatsächliche Bindung eintreten soll und eintritt wie durch einen Veräußerungsvertrag, die Vollmacht also die Grundstücksveräußerung lediglich verdeckt (RGZ 108, 125, 126; Urteile des Senats vom 11. Juli 1952, V ZR 80/52, LNotZ 1952, 477 = NJW 1952, 1210 m. Anm. Grussendorf, vom 13. November 1964, V ZR 179/62, WM 1965, 107, und vom 25. November 1964, V ZR 159/62, WM 1965, 253 = MDR 1965, 282; vgl. auch KG HRR 1933 Nr. 1485 und JW 1937, 471 Nr. 19;… Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. § 167 Anm. 7 d).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05

    Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds durch Darlehensverträge: …

    § 172 BGB setzt sich auch gegenüber Formmängeln der Vollmacht durch (…MünchKommBGB/Schramm,. § 172 Rn. 11; RGZ 108, 125), sofern nicht die Formbedürftigkeit aus der Art des Geschäfts ersichtlich ist.
  • BGH, 22.04.1966 - V ZR 164/63

    Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung für eine in einer Vereinbarung …

    Diese Voraussetzungen sind jedenfalls dann gegeben, wenn es sich, wie hier, um eine unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung von Grundstücken handelt (Urteile vom 11. Juli 1952, V ZR 80/52, DNotZ 1952, 477 = NJW 1952, 1210 mit zustimmender Anmerkung von Grußendorf; vom 13. November 1964, V ZR 179/62, WM 1965, 107; vom 25. November 1964, V ZR 159/62, WM 1965, 253 und vom 21. Mai 1965, V ZR 156/64, WM 1965, 1006; RGZ 108, 125, 126; 110, 319, 320).

    Sie enthält auch keinen Rechtsirrtum, da sie der Rechtsprechung des Reichsgerichts entspricht (RGZ 108, 125, 128), von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß hat.

  • LG Ravensburg, 13.03.2003 - 6 O 389/02

    Kapitalanlagegeschäft: Nichtigkeit eines zur Abwicklung eines finanzierten …

    Im übrigen ist eine vorgelegte Urkunde von vornherein kein geeigneter Rechtsscheinträger hinsichtlich der Zulässigkeit und Rechtswirksamkeit der beurkundeten Erklärungen; ob die Unwirksamkeit einer Vollmachtserteilung erkennbar war, ist unerheblich (im Anschluss an RGZ 108, 125 [128]).

    Rn. 70 (3) Es gilt nämlich, unter Rückgriff auf die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 108, 125) Umfang und Grenzen der Rechtsscheinwirkung einer vorgelegten Vollmachtsurkunde abzustecken.

    Wenn aber die Wirksamkeit eines Vertretergeschäfts zu beurteilen ist und die Nichtigkeit der Vollmacht sich aus der vorgelegten Urkunde selbst ergibt, hilft dem Geschäftsgegner auch ein unverschuldeter Rechtsirrtum in der Beurteilung der Vollmacht nicht (so ausdrücklich RGZ 108, 125 [128]; nunmehr ebenso OLG Celle, Urteil vom 5.2.2003 - 3 U 1/01 -, LG Mannheim, Urteil vom 11.10.2002 - 9 O 76/01 -).

  • LG Göttingen, 04.12.2003 - 2 O 513/03

    Unwirksamkeit der im Rahmen eines gegen das RBerG verstoßenden …

    Ergeben sich aus der Urkunde selbst formelle oder materielle Mängel des Bevollmächtigungsakts, so können diese dem Dritten vom Vollmachtgeber entgegengehalten werden (vgl. RG in RGZ 108, 125 [127 f]; OLG Celle Urteil vom 5. Februar 2003, Az.: 3 U 1/01 ).

    Für rechtliche Mängel des Bevollmächtigungsakts, die sich aus der Vollmachtsurkunde ergeben, genießt der Dritte daher keinen Vertrauensschutz (vgl. RG in RGZ 108, 125 [127 f]; OLG Celle Urteil vom 5. Februar 2003, Az.: 3 U 1/01; LG Mannheim, Urteil vom 11. Oktober 2002, Az.: 9 O 76/01 ).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03

    Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank …

    Auch das hierbei als Argumentationsgrundlage herangezogene Urteil des Reichsgerichts (RGZ 108, 125 ff.) bürdet allerdings demjenigen, der mit dem rechtsunwirksam Bevollmächtigten abschließt, das Risiko fehlerhafter rechtlicher Bewertung des Vertretungs- und/oder Vollmachtinhalts nur dann auf, wenn er die daraus hervorgehenden rechtlichen Mängel erkannt hat oder hätte erkennen müssen.
  • LG Mannheim, 07.05.2003 - 9 O 255/02

    Finanzierter Anteilserwerb an einem geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit …

    Hat er dies unterlassen oder bei der Prüfung rechtlich geirrt, so fallen ihm die Folgen zur Last (RGZ 108, 125, 127 f).

    Wie das Reichsgericht in RGZ 108, 125 zutreffend hervorgehoben hat, ist es Sache des Dritten, die Vollmacht auf ihren rechtlichen Gehalt hin zu prüfen.

  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 208/76

    Erteilung der Befugnis zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten

  • LG Göttingen, 07.08.2003 - 2 O 29/03
  • OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87

    Bungalow auf Teneriffa - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b …

  • OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99

    Grundstückskaufvertrag; Beurkundungserfordernis; Nichtigkeit; Grundpfandrecht; …

  • BGH, 07.04.1952 - IV ZB 9/52

    Vorlagepflicht nach § 28 FGG. Kindesannahmevertrag

  • FG Köln, 17.08.2004 - 5 K 892/03

    Grunderwerbsteuer; Bemessung

  • OLG Dresden, 17.04.2003 - 21 U 2242/02

    - Sparkasse Rhein Neckar Nord -, Verstoß gegen das RBerG, Nichtigkeit eines …

  • LG Mannheim, 11.10.2002 - 9 O 76/01

    Reichweite des Rechtsscheins einer notariellen Vollmachtsurkunde; kein Anspruch …

  • BGH, 10.04.1978 - II ZR 3/77

    Wechselmäßige Haftung eines Vertreters an Stelle des Ausstellers oder des …

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 89/03
  • BGH, 19.09.1969 - V ZR 52/67

    Duldung der Zwangsvollstreckung wegen eines Zinsanspruchs - Wirksamkeit der …

  • BGH, 05.11.1959 - VII ZR 162/58

    Rechtsmittel

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