Rechtsprechung
| RG, 26.11.1928 - VI 222/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 122, 320
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59
Gründerbildnis
Der Begriff der unerlaubten Handlung im Sinne des § 852 BGB umfaßt zwar nach herrschender Rechtsauffassung grundsätzlich alle zum Schadensersatz verpflichtenden Fälle gegenständlich rechtswidriger Eingriffe in fremde absolute Rechte oder Rechtsgüter, mag es sich um schuldhaftes Verhalten oder Gefährdungshaftung handeln; es ist hierfür auch ohne Bedeutung, ob die verletzte Rechtsnorm im Bürgerlichen Gesetzbuche oder in einem anderen Gesetz enthalten ist (RGZ 67, 141, 144; RGZ 122, 320, 326;… RGRK 11. Aufl. § 852 Anm. 2;… Erman-Drees, 2. Aufl. § 852 Anm. 1 a). - BGH, 17.01.1985 - IX ZR 59/84
Verjährung der Konkursverwalterhaftung
Das sind Tatbestände, die an einen gegenständlichen, rechtswidrigen Eingriff in den Rechtskreis einer Person eine außerrechtsgeschäftliche Schadensersatzpflicht knüpfen (…Staudinger/Schäfer, BGB 10./11. Aufl. § 852 Rdn. 131 m. Nachw. früherer teilweiser aA;… BGB-RGRK/Kreft, 12. Aufl. § 852 Rdn. 4;… Soergel/Siebert/Zeuner, BGB 10. Aufl. § 852 Rdn. 2;… Hoche, Festschrift H. Lange 1977, 241, 249; Peters/Zimmermann, Gutachten und Vorschläge zur Überarbeitung des Schuldrechts, Verjährungsfristen, 1980 S. 222; RGZ 122, 320, 326; BGHZ 9, 209, 212 [BGH 09.04.1953 - III ZR 77/52]; 36, 252, 254; 57, 170, 176). - BGH, 28.10.1971 - III ZR 227/68
Verunreinigung des Grundwassers
Sie erfaßt nicht nur die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Fälle der Haftung aus unerlaubten Handlungen, die im übrigen Fälle schuldloser Schädigung umfassen (§§ 829, 833 Satz 1 BGB), sondern enthält einen allgemein auf Ansprüche aus unerlaubten Handlungen aller Art, eingeschlossen die Ansprüche aus Gefährdungshaftung, anwendbaren Rechtssatz (RGZ 106, 289; 122, 320, 326; 149, 321 - Ansprüche nach § 945 ZPO und nach dem Tumultschadengesetz; BGHZ 9, 209, 212 [BGH 09.04.1953 - III ZR 77/52] ; 36, 252, 254 [BGH 22.12.1961 - I ZR 152/59] (allgemein); 45, 58, 75 - Ansprüche nach Art. 5 Abs. 5 der Menschenrechtskonvention; BGH NJW 1966, 975 = LM § 35 GWB Nr. 5 - Ansprüche nach § 35 GWB).
- BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
Schadensersatz aus dem Betreiben eines rechtswidrigen Gesamtumsatzrabattkartells …
§ 852 BGB regelt, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, einerlei ob diese ihre Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in anderen Gesetzen gefunden haben (vgl. RGZ 122, 320, 326; BGHZ 36, 252, 254) [BGH 22.12.1961 - I ZR 152/59] . - BGH, 09.07.1964 - III ZR 189/63 Auf den vorliegenden Fall treffen die Gründe nicht zu, die das Reichsgericht veranlaßt haben, zur Vermeidung grob unbilliger Ergebnisse im Falle entwerteter Enteignungsentschädigungen nach dem Abschluß des diese festsetzenden Rechtsstreits und ebenso bei Ansprüchen aus Tumultschaden (RGZ 122, 320) eine neue Klage zuzulassen.
- BGH, 27.01.1961 - IV ZR 223/60
Rechtsmittel
die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen vom 20. Mai 1898 (RGBl 345) vorgesehen waren, hat das Reichsgericht die Erweiterung der Klage, wenn sie überhaupt rechtzeitig erhoben war, auch nach dem Ablauf der Fristen zugelassen (RGZ 12, 299, 300; 93, 312, 315; 97, 181, 182; 102, 380, 383; 119, 362, 365; 122, 320, 325; 129, 293, 296; 152, 330, 335).
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