Rechtsprechung
| RG, 14.12.1929 - I 214/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 126, 280
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90
Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung
Die im Anschluß an RGZ 126, 280, 285 (ähnlich RG, JW 1921, 523, 524) vereinzelt vertretene Ansicht, es genüge, wenn der Gläubiger zur Gegenleistung "bereit und imstande" sei (…so u.a. Fikentscher, Schuldrecht, 6. Aufl., § 45 II 4 c;… Erman/Battes, BGB, 8. Aufl., § 284 Rdn. 15), wird der Bestimmung des § 320 Abs. 1 BGB nicht gerecht. - BGH, 31.10.1980 - V ZR 95/79
übergangene Nacherben - Vormerkung, § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, gutgläubiger Erwerb, …
Bereits das sich daraus ergebende Leistungsverweigerungsrecht der Käuferin (§ 440 Abs. 1, § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB) hinsichtlich der Kaufpreiszahlung hinderte den Eintritt des Schuldnerverzuges, ohne daß es hierzu einer ausdrücklichen Einrede bedurft hätte (BGH Urteil vom 13. März 1963, VIII ZR 212/61 = NJW 1963, 1149;Urteil vom 27. Februar 1974, VIII ZR 206/72 = WM 1974, 369, 370; RGZ 126, 280, 285). - BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71
Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit …
Ob ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB), wie es der Beklagte geltend macht, ebenso wie andere verzögerliche Einreden den Eintritt des Verzuges hindert (RGZ 126, 280, 285) oder ob es dazu vom Schuldner geltend gemacht werden muß (RGZ 77, 436, 438), braucht hier nicht grundsätzlich entschieden zu werden.
- LG Berlin, 30.05.1989 - 64 S 71/89
Mietminderung bei Feuchtigkeit der Decken; Rechtsfolgen der Anmietung weiterer …
Diese den Beklagten zustehende Einrede hinderte den Eintritt des Verzugs, ohne daß sich die Beklagten darauf berufen mußten (RGZ 126, 280, 285; KG MDR 1974, 319). - BGH, 09.11.1960 - VIII ZR 222/59
Kostenverteilung nach § 92 Zivilprozessordnung (ZPO) i.R.e. Zuvielforderung als …
Der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, trotz des Bestehens eines Leistungsverweigerungsrechtes gemäß § 320 BGB befinde sich der Schuldner im Verzug von dem Zeitpunkt an, in dem der Gläubiger ihm die Leistung angeboten habe, steht mit der Rechtsprechung im Einklang (RGZ 126, 280, 285). - BGH, 15.04.1959 - V ZR 21/58
Rechtsmittel
Bereits das Bestehen einer Einrede, nicht erst deren Geltendmachung, schließt nach ständiger Rechtsprechung den Schuldnerverzug aus (RGZ 126, 280, 285), insbesondere auch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages.Weitere Aufklärung (§§ 139, 286 ZPO) könnte einmal ergeben, daß der Anspruch der Klägerin auf Erfüllung entgegen dem bisherigen Sachverhalt noch nicht gefährdet war, zum ändern kann trotz der Einrede des nichterfüllten Vertrags der Schuldner bei gegenseitigen Verträgen in Verzug gesetzt werden, wenn der Gläubiger bereit und imstande ist, seine Leistung zu erbringen (RGZ 126, 280, 285; Palandt, BGB § 284 Anm. 2).
- BGH, 26.10.1965 - V ZR 87/63
Voraussetzungen des Verzuges bei einem gegenseitigen Vertrag
Einer Geltendmachung des Rechtes bedarf es dazu nach herrschender Auffassung nicht (RG Recht 1925 Nr. 1248; RGZ 126, 280, 285" Urteile des BGH vom 8. April 1959" V ZR 102/58, S. 7 f, vom 15. April 1959, V ZK 2.1/58, WM 1959, 624, 625, vom 9- November I960, VIII ZR 222/59 S. 10 f, vom 1. März 1961, V ZR 170/59, 'S. 15, und vom 13. Marz 1963, VIII ZR 212/61, WM 1963, 476, 477, Je weils mit weiteren Nachweisen).Aus den Ausführungen in RGZ 126, 280, 285 f(ähnlich RG 1Z 1920, 957) wird zv/ar von manchen gefolgert, der erwähnte Grundsatz erleide eine Einschränkung dahin, daß der Schuldner trotz Ausbleibens der Gegenleistung in Verzug gerate.; falls der Gläubiger seinerseits zu dieser Leistung "bereit und imstande" sei (…so z.B. außer Palandt aaO auch Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 284 Anm. 2 und BGB RGRK 11. Aufl. § 320 Anm. 13).
- BGH, 28.04.1983 - I ZR 101/81
Umfang des Zurückbehaltungsrechts des Handelsvertreters
Bereits das Bestehen dieses Rechts hindert den Eintritt des Schuldnerverzuges, und zwar so lange, bis dem Schuldner die Leistung, auf die sich sein Leistungsverweigerungsrecht gründet, richtig und vollständig angeboten wird (BGH NJW 1966, 200, 201;… BGH, VIII ZR 222/59, Urt. v. 9.11.1960, S. 10, 11; RGZ 126, 280, 285, 286; RG LZ 1920, 958). - BGH, 08.04.1959 - V ZR 102/58
Rechtsmittel
Ebenso verhält es sich mit der weiteren Erwägung, daß der Schuldner, solange er gemäß § 320 BGB die ihm obliegende Leistung verweigern darf, nicht in Verzug gerät, - wobei regelmäßig bereits das tatsächliche Bestehen dieses Einrederechtes genügt, die Einrede also nicht ausdrücklich erhoben zu werden braucht (RGZ 126, 280, 285).Eine Einrede aus § 320 BGB, die das Fälligwerden ihrer eigenen Vertragsleistung und damit den Verzug ausgeschlossen haben würde (RGZ 126, 280, 285), konnte die Beklagte erst erwerben, wenn die Klägerin ihrerseits gegen den Vertrag verstieß.
- BGH, 28.10.1957 - II ZR 99/56
Rechtsmittel
Insbesondere wird beim Kauf von Forderungen und sonstigen durch bloßen Vertrag übertragbaren Rechten mit der Bezahlung häufig zugleich stillschweigend die Übertragung vorgenommen (vgl. RGZ 126, 280, 284). - LG Berlin, 21.03.1995 - 64 S 290/94
Mietminderung bei Mängeln des Schlafzimmerfensters; Rechtsfolgen von Mängeln der …
- BGH, 12.07.1963 - Ia ZR 134/63
Rechtsmittel
- BGH, 13.03.1963 - VIII ZR 212/61
- BGH, 01.03.1961 - V ZR 170/59
Rechtsmittel
- BGH, 30.10.1969 - X ZR 7/67
Zweck der Übertragung eines Auslandspatents - Einigung über die Übertragung von …
- BGH, 27.09.1961 - VIII ZR 94/60
- BGH, 01.06.1959 - V ZR 61/58
Rechtsmittel
- BGH, 17.10.1968 - VII ZR 108/66
Rücktritt wegen Lieferverzuges - Abschluss eines Kaufvertrages durch einen …
- BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56
Rechtsmittel
- BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 252/56
Rechtsmittel
- BGH, 15.02.1955 - I ZR 118/53
Rechtsmittel
- BGH, 16.09.1969 - VI ZR 294/67
Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns - Schadensersatz wegen …
- BGH, 27.05.1968 - VIII ZR 163/66
Feststellungen bezüglich des Bestehens von Lieferungsverträgen - Schweigen auf …
- BGH, 25.06.1954 - V ZR 37/53
Rechtsmittel
- BGH, 28.04.1958 - VII ZR 90/57
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