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Rechtsprechung
   RG, 04.06.1930 - V 45/29   

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https://dejure.org/1930,492
RG, 04.06.1930 - V 45/29 (https://dejure.org/1930,492)
RG, Entscheidung vom 04.06.1930 - V 45/29 (https://dejure.org/1930,492)
RG, Entscheidung vom 04. Juni 1930 - V 45/29 (https://dejure.org/1930,492)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 129, 184
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Dieser Auffassung ist jedoch bereits das Reichsgericht entgegengetreten; es hat das Hinfälligwerden einer Vormerkung durch ihre Löschung verneint für den Fall, daß die Löschung ohne Rechtsgrund erfolgte (RGZ 129, 184; 132, 419).

    Dieser Charakter der Vormerkung, der sie in manchen Beziehungen einem dinglichen Recht annähert, hat dazu geführt, daß verschiedene für dingliche Rechte geltende Rechtssätze auf die Vormerkung entsprechend angewendet werden: so macht entsprechend § 878 BGB eine nach Stellung des Antrags auf Vormerkungseintragung eintretende Verfügungsbeschränkung des Bewilligers die Vormerkungsbewilligung nicht unwirksam (…BGHZ 28 a.a.O.); für eine eingetragene, aber materiellrechtlich nicht bestehende Vormerkung gelten in gewissem Umfang die Vorschriften über Unrichtigkeit des Grundbuchs entsprechend, nämlich einerseits die Möglichkeit gutgläubigen Erwerbs (§§ 892, 893 BGB; Senatsurteil BGHZ 25, 16, 23 [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57]; 28, 182, 187), [BGH 01.10.1958 - V ZR 26/57]andererseits die Möglichkeit, einen unrichtigen Vormerkungseintrag mit Grundbuchberichtigungsanspruch (§§ 894, 899 BGB; RGZ 129, 184; vgl. BGHZ 25, 16, 25) [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57] oder Amtswiderspruch (…§ 53 GBO, BGHZ 25 a.a.O.) zu bekämpfen.

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 154/62

    Rechtsmittel

    Denn auch im ersteren Fall wäre die Vormerkung, da sie mit Rücksicht auf die noch eingetragene Grundschuld nicht nach § 19 Abs. 2 GBVerf hätte gerötet worden dürfen und die Rötung deshalb durch ein Versehen erfolgte, nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß hat, nicht hinfällig geworden; die Löschung hätte vielmehr lediglich zur Folge gehabt, daß für die von der relativen Unwirksamkeit betroffene Grundschuld eine mit der wirklichen Rechtslage nicht in Einklang stehende Änderung eingetreten wäre (RGZ 129, 184, 186; 132, 419, 423).
  • BayObLG, 21.07.1997 - 1Z RR 558/95

    Nichtausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts als stillschweigende Bedingung; …

    Das Grundbuch wird unrichtig;§ 894 BGB ist anwendbar (RGZ 129, 184/186;… vgl. auch BGH a.a.O. und BayObLG DNotZ 1976, 160/161).
  • BayObLG, 21.07.1997 - 1Z BR 558/95

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung einer Auflassungsvormerkung bei …

    Das Grundbuch wird unrichtig; § 894 BGB ist anwendbar (RGZ 129, 184, 186;… vgl. auch BGH aaO und BayObLG DNotZ 1976, 160, 161).
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