Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 04.06.1932 - V B 6/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,524
RG, 04.06.1932 - V B 6/32 (https://dejure.org/1932,524)
RG, Entscheidung vom 04.06.1932 - V B 6/32 (https://dejure.org/1932,524)
RG, Entscheidung vom 04. Juni 1932 - V B 6/32 (https://dejure.org/1932,524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 136, 402
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 04.03.1996 - II ZB 8/95

    Reichweite des Umgehungsverbots; Heilung einer verdeckten Sacheinlage

    Diese fehlerhafte Rechtsanwendung hat jedoch keinen Einfluß auf die Frage der Zulässigkeit der Vorlage, weil bei dieser Prüfung allein auf die rechtliche Beurteilung des vorlegenden Gerichts abzustellen ist (BGHZ 7, 339, 341; 82, 34, 36; 90, 181, 182; BGH, Beschl. v. 11. November 1986 - V ZB 1/86, NJW 1987, 650; Beschl. v. 8. November 1989 - IV a ARZ (VZ) 2/89, NJW 1990, 841; RGZ 108, 357, 359; 136, 402, 405; 155, 211, 213;… Keidel/Kuntze/Winkler aaO., § 28 Rdn. 32;… Jansen aaO., § 28 Rdn. 31).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81

    Zur Bezeichnung des Umfangs einer Dienstbarkeit und zur Zulässigkeit der …

    Das Oberlandesgericht hält für entscheidungserheblich (und insoweit ist der Senat für die Zulässigkeitfrage an die Auffassung des Oberlandesgerichts gebunden; BGHZ 7, 339, 341; ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts vgl. RGZ 136, 402, 405), ob bei der hier gegebenen Leitungsdienstbarkeit mit Bauverbotszone die Ausübungsstelle der Dienstbarkeit zwingend zum rechtsgeschäftlichen Inhalt der Belastung gehöre und demgemäß in der Bewilligungserklärung in grundbuchmäßiger Form eindeutig bezeichnet werden müsse.
  • BFH, 25.02.1969 - II 142/63

    Zweigliedrige OHG - Übergang eines Grundstücks - Grunderwerbsteuerpflicht - …

    Aus dem Begriff des Sondervermögens wird im bürgerlichen Recht gefolgert, daß dieselben Personen unter sich mehrere Gesellschaften bilden können (RGZ 43, 81; 47, 156), und zwar auch zu gleichen Anteilen, und daß die Überführung eines Grundstücks aus einer solchen Gesellschaft in die andere der Auflassung bedarf (RGZ 136, 402).
  • BFH, 27.10.1970 - II 72/65

    Erbengemeinschaft - Offene Handelsgesellschaft - Verschiedene Rechtsträger - …

    Ersichtlich verkennen die Kläger, daß die Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB) und die offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) verschiedene Rechtsträger sind, und dies auch dann, wenn sie aus denselben Personen zu gleichen Anteilen (vgl. aber Urteil II 172/62 vom 15. Dezember 1965, HFR 1966, 176) bestehen (vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 43 S. 81 -- RGZ 43, 81 --; 47, 156; 57, 432; 136, 402 sowie BFH-Urteil II 142/63 vom 25. Februar 1969, BFH 95, 292 [296], BStBl II 1969, 400).
  • BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79

    Notwendigkeit der Auflassung bei Teilung einer BGB-Gesellschaft in mehrere …

    Dies ist besonders augenscheinlich bei der Übertragung von einer (fortbestehenden) offenen Handelsgesellschaft auf eine BGB-Gesellschaft und umgekehrt im Hinblick auf die weitgehende Verselbständigung des Vermögens der in vielen Belangen einer juristischen Person angenäherten offenen Handelsgesellschaft (RGZ 136, 402/406- f.;… Staudinger, BGB-RGRK, GroßkommHGB, jew. aaO).

    Dieses Ergebnis wird insbesondere auch noch dadurch unterstützt, daß die vom Reichsgericht ( RGZ 136, 402 /407) im Anschluß an das vorlegende Kammergericht hervorgehobenen Gebote der Rechtssicherheit im Grundbuchverkehr und der Verhütung von unlauteren Machenschaften auf diesem der Durchsichtigkeit und Zuverlässigkeit besonders bedürftigen Gebiet uneingeschränkt auch für den vorliegenden Fall zutreffen (…vgl. auch BGB-RGRK aaO).

  • BFH, 12.04.1978 - II R 149/73

    Übereignung von Wertpapieren - Kommanditgesellschaft - Börsenumsatzsteuer - …

    Der Vollzug der "Übertragung" der Geschäftsanteile in das Gesamthandvermögen (§ 719 Abs. 1 BGB) der zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbundenen Gesellschafter (§ 718 Abs. 1 BGB) wäre gleichermaßen "Übereignung" (RGZ 136, 402), da die fortbestehende Kommanditgesellschaft nicht mit einer neben ihr bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts identisch sein kann.

    Ebenso, wie die Übertragung des Grundstükkes von einer offenen Handelsgesellschaft auf eine andere, aus denselben Personen bestehende offene Handelsgesellschaft der Auflassung (§ 925 BGB) bedarf (RGZ 136, 402 [406]), ist die Abtretung von Wertpapieren von einer Kommanditgesellschaft auf eine andere "Übereignung" im Sinne des § 18 Abs. 1 KVStG.

  • BGH, 16.10.1963 - IV ZB 171/63

    Behörde i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 356, 359; 136, 402, 405; 138, 98, 102; 155, 211, 213; 169, 147, 149 f; RG HRR 1927 Nr. 168) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 7, 339, 341 [BGH 23.10.1952 - V ZB 18/51]; BGH WM 1955, 185, 187), kommt es jedoch für die Zulässigkeit der Vorlage allein darauf an, daß von dem rechtlich vertretbaren Standpunkt aus, den das Oberlandesgericht in seinem Vorlagebeschluß einnimmt, eine Stellungnahme zu der von ihm bezeichneten Rechtsfrage notwendig ist.
  • BFH, 04.04.1974 - III R 168/72

    OHG - Schachtelvergünstigung - Wesentliche Beteiligung - Inländische …

    Er führt aus: "Das Vermögen der OHG und damit auch der ihr insoweit gleichstehenden KG ist nämlich nicht nur im Verhältnis zum Vermögen ihrer Gesellschafter stark verselbständigt, sondern auch im Verhältnis zum Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die aus denselben Personen besteht (RGZ 136, 402 [406]).
  • BGH, 03.07.1974 - V ZB 15/72

    Antrag auf Eintragung als Miteigentümer - Antrag auf Eintragung einer …

    Diese Auffassung ist für den Bundesgerichtshof bindend (V ZB 18/51 vom 23. Oktober 1952, BGHZ 7, 339, 341 unter Bezugnahme auf RGZ 136, 402, 405; 155, 211, 213).
  • BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53

    Preußisches Allgemeines Berggesetz

    Ist dieses wie im vorliegenden Fall der Ansicht, daß die Entscheidung über die weitere Beschwerde von der Auslegung des § 148 Preuß Allg BergG abhängt, so ist diese Beurteilung ihrer Erheblichkeit für den Bundesgerichtshof bindend (RGZ 108, 356 [359]; 136, 402 [405]; vgl. auch die zu § 28 Abs. 2 FGG ergangenen Entscheidungen RGZ 155, 211 [213] und BGHZ 7, 339 [341]; Güthe-Triebel, GBO, 6. Aufl, § 79 Bem.
  • BFH, 23.08.1978 - II R 107/72

    Erwerb natürlicher Personen - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 26/56

    Voraussetzungen für die Bindungswirkung eines Geständnisses

  • AG Weiden/Oberpfalz, 22.10.2024 - FT-394

    Grundstücksveräußerung, Anmeldung zum Handelsregister, Berichtigungsantrag, …

  • BGH, 08.11.1965 - III ZB 9/65

    Wirksamkeit eines Erbvertrages in Hinblick auf eine testamentarische Einsetzung …

  • KG, 16.01.1987 - 1 W 5773/86

    Bedürfnis einer Auflassung und Eintragung ins Grundbuch im Falle einer Änderung …

  • BGH, 30.06.1960 - VII ZB 12/60
  • BGH, 25.09.1953 - V ZR 6/52

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht