Rechtsprechung
| RG, 13.04.1938 - II 194/37 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 157, 321
Wird zitiert von ... (37)
- BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81
Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung
Deshalb muß der Rechtsgrund der gepfändeten angeblichen Forderung in der Regel wenigstens in allgemeinen Umrissen angegeben sein (BGHZ 13, 42; BGH Urteile vom 25. Januar 1961 - VIII ZR 22/60 = WM 1961, 348 = LM ZPO § 829 Nr. 5; vom 28. April 1965 - VIII ZR 113/63 = WM 1965, 517 = LM ZPO § 857 Nr. 8; vom 28. Februar 1975 - V ZR 146/73 = NJW 1975, 980, 981; vom 22. November 1979 - VII ZR 322/78 = NJW 1980, 584; RGZ 139, 97; 157, 321, 324). - BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage
Solche unterschiedlichen Entwicklungen in der Anspruchsinhaberschaft sprechen regelmäßig für einen prozessual eigenständigen Ersatzanspruch und gegen einen unselbständigen Schadensrechnungsposten (RGZ 157, 321, 330). - BGH, 10.11.1986 - II ZR 140/85
Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft
Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist dagegen der Auffassung, daß die Reihenfolge der Prüfung nicht dem Gericht überlassen werden dürfe (so RGZ 157, 321, 326 f.; BGHZ 11, 192 ff.;… BGH, Urt. v. 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, LM BGB § 209 Nr. 49;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 253 Anm. G III b 3;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., § 253 Anm. 5 B Stichwort: "Anspruchsmehrheit"; Kreft, DRiZ 1954, 186, 187; Baumgärtel, JZ 1960, 28 f.).
- BGH, 18.03.1954 - IV ZR 160/53
Pfändung von Geldforderungen
Wie das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, muss der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus Gründen der Rechts- und Verkehrssicherheit die zu pfändende Forderung so bestimmt bezeichnen, dass bei verständiger Auslegung des Beschlusses unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll (RGZ 108, 318 [319 f]; 139, 97 [99]; 140, 340 [342]; 157, 321 [324; 160, 37 [39] f).Das Reichsgericht hat ferner wiederholt darauf hingewiesen, dass das Rechtsverhältnis, aus dem die Forderung hergeleitet wird, wenigstens in allgemeinen Umrissen anzugeben sei (RGZ 157, 321 [324] mit Nachweisungen).
Wird der Vordruck, wie hier, mit den Worten "(aus) jedem Rechtsgrunde" ausgefüllt, dann ist das ebenso nichtssagend und unbestimmt wie die Bezeichnung "aus Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen" in dem vom Reichsgericht entschiedenen, in RGZ 157, 321 abgedruckten Falle.
Der Kläger kann sich überdies auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 157, 321 [324] und die dort offen gelassene Möglichkeit schon deshalb nicht berufen, weil der Pfändungsbeschluss hier - anders als in jenem Falle - keine besonderen Angaben enthält, aus denen darauf geschlossen werden könnte, welcher - wirkliche oder etwa mögliche - Anspruch Gegenstand der Pfändung sein sollte.
- BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70
Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des …
Tarifvertrag vom 8" Juli 1970 zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT (Meister) zu einem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, als der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bereits zum 31= Dezember 1969 gekündigt war" Mög licherweise kommt unter diesen Umständen den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien besondere rechtliche Bedeutung zu" Jedenfalls bedarf es für den neuen Antrag des Klägers ergänzenden Parteivortrages, insbesondere 101 einer neuen Stellungnahme der Beklagten, möglicherweise auch weiterer Tatsachenwürdigung und weiterer Sachaufklärung nach § 139 ZFO, Alles das ist aber nur in den Tatsacheninstanzen und nicht heim Revisionsgericht möglich« Damit ist die vom Kläger in der Revisionsinstanz vorgenommene Klagänderung und damit zugleich die Revision seihst insoweit unzulässig« Es liegt auch keiner der Fälle vor, in denen ausnahmsweise auch in der Revisionsinstenz eine Erweiterung oder sonstige Änderung des Klagehegehrens für zulässig gehalten werden kann (vgl« BAG 6, 321 /"'339 0 .7= AP Hr, 2 zu § 1 TVG Priedenspflicht; BGHZ 26, 31 7~37-38 7; RGZ 157, 321 /"328-332 7)°. - BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52
Rechtsmittel
Die Geltendmachung eines Teilbetrags von einer Mehrheit selbständiger Ansprüche erfordert die Abgrenzung der verschiedenen Ansprüche; die Abgrenzung kann entweder herbeigeführt werden dadurch, daß für jeden einzelnen Anspruch die Teilbeträge angegeben werden, die zusammen den Betrag des Klagantrags ausmachen, oder dadurch, daß die einzelnen Ansprüche unter Bezifferung eines jeden Anspruchs derart in ein Abhängigkeitsverhältnis zueinander gebracht werden, daß der eine Anspruch als Hauptanspruch und die übrigen Ansprüche in genau anzugebender Reihenfolge als Hilfsansprüche geltend gemacht werden (übereinstimmend mit RGZ 157, 321 [326]).Wird aber, wie hier, ein Teilbetrag von einer Mehrheit selbständiger Ansprüche ohne Abgrenzung der einzelnen Ansprüche geltend gemachte so bleibt, wie das Reichsgericht schon hervorgehoben hat (RGZ 157, 321 [326]), unklar, in welchem Umfang die einzelnen Ansprüche anhängig gemacht werden sollen; damit ist das für die Klage wesentliche Erfordernis der bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs verletzt.
Auch darin ist dem Reichsgericht (RGZ 144, 71; 157, 321 [326]) zuzustimmen, daß gegen die Zulässigkeit einer Anspruchshäufung auch der letzten Art keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Auf die Rechtsfrage, ob bei Einklagung eines Teilbetrages aus mehreren selbständigen, zur Wähl des Gerichts gestellten Einzelansprüchen ohne ihre weitere Abgrenzung die Abweisung aller Ansprüche ohne Unklarheiten über die Rechtskraftwirkung zulässig ist (vgl. RGZ 157, 321 [326/7]), und auf die weitere Rechtsfrage, ob dann, wenn das Berufungsgericht nur über einen dieser Ansprüche entschieden hat, auch die anderen nicht beschiedenen Ansprüche in den Rechtsmittelrechtszug gelangt sind und ob infolgedessen in einem solchen Fall im Rechtsmittelverfahren über diese anderen Ansprüche überhaupt entschieden werden kann, braucht hier nicht eingegangen zu werden.
- BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52
Rechtsnatur eines Hilfsantrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.01.1975 - VIII ZR 119/73
Rechtsfolgen der Überpfändung
Von diesen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung getroffenen (BGH Urteil vom 18. März 1954 - IV ZR 160/53 = BGHZ 13, 42/43; RGZ 108, 318/319; 157, 321, 324, 160, 37/39; OLG Köln MDR 1970, 150), ihr günstigen Feststellungen geht auch die Revision aus. - BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
Rechtsmittel
Ohne eine klare Abgrenzung fehlte aber der Klage die nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO notwendige bestimmte Angabe des Gegenstandes und Grundes des erhobenen Anspruchs, sodass ein Urteil über den Grund des Anspruchs, bei dem zweifelhaft blieb, wieweit die Bindung des Gerichts für das Nachverfahren ging, nicht ergehen durfte (RGZ 157, 321 [326]; BGHZ 11, 192). - BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Gesellschaft zwischen Ehegatten
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der Bundesgerichtshof mehrfach betont, daß die Geltendmachung eines Teilbetrages von einer Mehrheit selbständiger Forderungen deren eindeutige Abgrenzung erfordert, indem entweder für jeden einzelnen Anspruch die Teilbeträge angegeben werden, die zusammen den Betrag des Klagantrags ausmachen, oder die Ansprüche unter Bezifferung eines jeden in genau anzugebender Reihenfolge in ein Eventualverhältnis gebracht werden; denn nur, wenn das geschieht, kann über den Umfang der Rechtskraftwirkung des den Klagantrag bescheidenden Urteils kein Zweifel aufkommen (RGZ 157, 321, 326; BGHZ 11, 192, 194 [BGH 03.12.1953 - III ZR 66/52]; BGH LM RLG § 15 Nr. 4, ZPO § 139 Nr. 9, § 253 Nr. 7, 11, § 256 Nr. 45). - BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53
Verkehrssicherung auf Bundesstraßen
- BGH, 16.06.1959 - V ZR 156/58
Rechtsmittel
- BGH, 15.02.1954 - III ZR 198/52
Rechtsmittel
- OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 659/04
Zwangsvollstreckung: Pfändung künftiger Kaufpreisforderungen; Bezeichnung der …
- BGH, 19.11.1957 - VI ZR 122/57
- OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener …
- OLG Karlsruhe, 30.01.1997 - 4 U 154/96
Mangelnde Bezeichnung der Identität zu pfändender Forderungen
- BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74
Arbeitsentgelt: Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- OLG Brandenburg, 10.07.2013 - 7 U 90/12
Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch eines Besserberechtigten auf Abgabe der …
- BGH, 30.04.1955 - VI ZR 87/54
- BGH, 24.06.1953 - VI ZR 319/52
Rechtsmittel
- KG, 16.10.1990 - 5 U 7495/88
Erstattung von Anwaltskosten ; Verstoß einer Werbeanzeige gegen …
- BGH, 08.02.1956 - V ZR 124/54
Rechtsmittel
- LAG Baden-Württemberg, 29.06.1995 - 6 Sa 27/95
Klage: Darstellung bei Geltendmachung mehrerer Teilansprüche
- BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.02.1955 - VI ZR 264/53
- BGH, 03.07.1958 - VII ZR 179/57
Rechtsmittel
- BGH, 29.03.1954 - III ZR 370/52
Rechtsmittel
- BGH, 27.11.1961 - VII ZR 160/60
Rechtsmittel
- BGH, 27.01.1958 - II ZR 261/56
Rechtsmittel
- BGH, 23.10.1957 - IV ZR 131/57
Rechtsmittel
- BGH, 03.06.1955 - V ZR 30/54
Rechtsmittel
- BGH, 02.06.1955 - III ZR 215/54
Rechtsmittel
- BGH, 09.03.1955 - VI ZR 9/54
- BGH, 14.04.1962 - VII ZR 253/60
Rechtsmittel
- BGH, 01.06.1960 - V ZR 132/59
Rechtsmittel
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