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Rechtsprechung
   RG, 30.11.1938 - II 39/38   

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https://dejure.org/1938,553
RG, 30.11.1938 - II 39/38 (https://dejure.org/1938,553)
RG, Entscheidung vom 30.11.1938 - II 39/38 (https://dejure.org/1938,553)
RG, Entscheidung vom 30. November 1938 - II 39/38 (https://dejure.org/1938,553)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 159, 211
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 234/09

    Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft: Fehlerhafte …

    Ein Schaden im Sinn des § 93 Abs. 2 AktG mit einer Vermögensdifferenz muss nicht entstehen (vgl. RGZ 159, 211, 230).

    Mit der Leistungsunfähigkeit der D. AG, die bereits bei Ausgabe der Aktien vorgelegen haben soll, ist der Schaden vielmehr unwiderruflich eingetreten (vgl. RGZ 159, 211, 231).

    Rn. 31 a) Noch zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kapitalerhöhungsvorgang der Gesellschaft zugeflossene Vermögensvorteile im Weg der Vorteilsausgleichung auf die Ersatzverpflichtung anzurechnen sind (vgl. RGZ 159, 211, 231 f.;… Hopt in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 93 Rn. 240;… Fleischer in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl. § 93 Rn. 259;… Mertens/Cahn in KK-AktG, 3. Aufl., § 93 Rn. 134;… MünchKommAktG/Spindler, 3. Aufl., § 93 Rn. 205).

  • BGH, 18.11.2014 - II ZR 231/13

    Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer insolventen GmbH & Co. …

    Die Masseverkürzung ist ausgeglichen und die Haftung des Organs für die masseverkürzende Leistung entfällt, sobald und soweit ein ausgleichender Wert endgültig in das Gesellschaftsvermögen gelangt ist (vgl. RGZ 159, 211, 230).
  • OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3769/16

    Haftung des Organs für masseverkürzende Leistungen

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (…a.a.O.) ausführt, da die höchstrichterliche Rechtsprechung die Zuführung eines in dem Aktivvermögen der Gesellschaft dauerhaft verbleibenden Werts nicht mehr verlange, stellten sich neue Fragen der Abgrenzung, in welchen Fällen eine masseschmälernde Zahlung durch eine Gegenleistung kompensiert werden könne, und insoweit auf die Wertungen des Anfechtungsrechts (§ 142 InsO) zurückgreift, setzt es sich nicht mit der Begründung des Bundesgerichtshofs (BGH…, Urteil vom 18. November 2014 - II ZR 231/13 -, BGHZ 203, 218-224, Rn. 11) auseinander, wonach die Masseverkürzung ausgeglichen sei und die Haftung des Organs für die masseverkürzende Leistung entfalle, sobald und soweit ein ausgleichender Wert endgültig in das Gesellschaftsvermögen gelangt ist (vgl. RGZ 159, 211, 230).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von …

    cc) Kommt das BerGer. zu dem Ergebnis, daß dem Vortrag der Kl. zu folgen ist, hat diese das Recht, so gestellt zu werden, als ob die Bekl. die Erklärung überhaupt nicht abgegeben hätte (BGHZ 74, 103 (113) = NJW 1979, 1449 = LM § 676 BGB Nr. 20; BGH, WM 1965, 287; RGZ 157, 213 (227 f.); 159, 211 (226)).
  • BGH, 21.04.2009 - VI ZR 304/07

    Sittenwidrige Schädigung bei Missbrauch des Lastschriftverfahrens

    Sie hätte sich dann in einem Tatbestandsirrtum befunden, mit der Folge, dass die subjektiven Voraussetzungen eines Sittenverstoßes zu verneinen wären (vgl. RGZ 159, 211, 227; BGHZ 101, 380, 388 ; BGH…, Urteil vom 28. September 1973 - I ZR 136/71 - aaO;… vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - aaO; vom 15. September 1999 - I ZR 98/97 - VersR 2001, 251, 253;… Staudinger/Oechsler, aaO, Rn. 89;… Spindler in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 826 Rn. 10).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der …

    Die Vorschrift schützt jedenfalls nicht mehr das Interesse an der Werthaltigkeit von Aktien, die, wie hier, ohne jeden ersichtlichen Zusammenhang mit jenen Äußerungen in der Hauptversammlung erst wesentlich später aufgrund einer zwischenzeitlichen Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit Sanierungsversuchen gekauft wurden (vgl. RGZ 159, 211, 225).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer …

    Die Vorschrift des § 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG wird zwar im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 157, 213; 159, 211; RG JW 1938, 3297) als Schutzgesetz auch zugunsten Dritter angesehen, die später Aktien der Gesellschaft erwerben (…Geßler/Eckardt, AktG Rdnr. 8 vor §§ 46-51 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 15.07.2026 - 8 U 57/25

    Überschuldung; Eventualverbindlichkeit; Passivierung; Untreue

    In der Sache läuft dies auf eine bereits in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung (RG, Urt. v. 30.11.1938 - II 39/18, RGZ 159, 211, 229 f.) angelegte Vermutung eines Gesamtgläubigerschadens in Höhe der verbotswidrig geleisteten Zahlungen hinaus.
  • OLG Stuttgart, 25.11.2009 - 20 U 5/09

    Haftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft: Beweislastverteilung im …

    Denn es ist nach § 255 BGB zum Ersatz nur gegen Abtretung der etwaigen Ansprüche verpflichtet, die der Gesellschaft aus den die Ersatzpflicht begründenden Vorgängen gegen Dritte zustehen (RGZ 159, 211, 280).
  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 2/72

    Pflichtwidrige Nichtanmeldung eines Konkurses trotz erkennbarer Überschuldung der …

    § 64 Abs. 2 GmbHG, wonach die Geschäftsführer der Gesellschaft Zahlungen zu ersetzen haben, die nach Eintritt ihrer Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden und nicht nachweislich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar sind, begründet einen Ersatzanspruch eigener Art (vgl. zur entsprechenden aktienrechtlichen Regelung RGZ 159, 211, 228 ff), der sich nach Ziel und Inhalt von dem allgemeinen Schadensersatzanspruch nach § 43 Abs. 2 GmbHG unterscheidet.

    Jedoch kann sich der Geschäftsführer, abgesehen von dem Sorgfaltsbeweis nach § 64 Abs. 3 Satz 2 GmbHG, auch durch den Nachweis entlasten, daß ein Gegenwert, in das Gesellschaftsvermögen gelangt und dort voll erhalten geblieben ist (…Schmidt a.a.O. § 64 Anm. 9, 10;… Scholz a.a.O. Rn. 8; vgl. auch RGZ 159, 211, 230).

    Maßgebend ist hier - abgesehen von den Sonderfällen des § 43 Abs. 3 GmbHG - das Interesse der Gesellschaft und nicht der Schutz der Gläubiger (ebenso zu der entsprechenden aktienrechtlichen Vorschrift - jetzt § 93 Abs. 2 AktG - RGZ 159, 211, 224).

  • OLG Hamburg, 18.09.2009 - 11 U 183/07

    Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat einer insolventen Aktiengesellschaft: …

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 243/87

    Reichweite und Schutzzweck des § 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG

  • BGH, 07.11.1977 - II ZR 43/76

    Schadensersatz für ungerechtfertigte Gewinnvorauszahlungen - Begrenzung von …

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 131/95

    Arbeitsgerichtsverfahren: (Ersatz-) Zustellung der Klage bei Auslandsberührung

  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 211/76

    Ersatzanspruch auf Grund der Verletzung des Konkursantragsrechts - Ausdehnung der …

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens …

  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 164/71

    Insolvenzverfahren - Schutzgesetz

  • OLG Frankfurt, 19.12.2001 - 9 U 187/00

    Haftung der Aufsichtsratsmitglieder einer AG für Schaden aus verbotswidriger …

  • BGH, 09.06.1972 - V ZR 81/70

    Anforderungen für das Bestehen eines Ankaufsrechts - Vornahme der Auslegung eines …

  • BGH, 04.07.1961 - VI ZR 236/60

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 20.05.2008 - 10 O 206/06
  • BGH, 15.10.1962 - II ZR 194/61

    Umfang der Sorgfaltspflicht der Mitglieder des Vorstandes einer Genossenschaft - …

  • BGH, 13.10.1976 - VIII ZR 28/75

    Haftung für frühere Verbindlichkeiten wegen Übernahme eines Handelsgeschäftes - …

  • BGH, 25.04.1961 - VI ZR 96/60
  • BGH, 28.06.1954 - IV ZR 37/54

    Rechtsmittel

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