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Rechtsprechung
   RG, 01.07.1939 - II 12/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,576
RG, 01.07.1939 - II 12/39 (https://dejure.org/1939,576)
RG, Entscheidung vom 01.07.1939 - II 12/39 (https://dejure.org/1939,576)
RG, Entscheidung vom 01. Juli 1939 - II 12/39 (https://dejure.org/1939,576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 161, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54

    Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin

    In den beiden Urteilen HRR 1931 Nr. 623 and RGZ 161, 61 hat das Reichsgericht dargelegt, daß die Verkündung eines Urteils in vermögensrechtlichen Streitigkeiten durch den Einzelrichter allein statt durch den Vorsitzenden in Anwesenheit der Beisitzer zwar einen Verstoß gegen § 310 ZPO darstelle, daß aber die Parteien auf die Befolgung dieser Vorschrift wirksam verzichten könnten, und daß demgemäß die Verletzung gegen diese im Gesetz vorgesehene Verlautberung nicht die Folge einer völligen Unwirksamkeit eines so verkündeten Urteils habe.

    Während diese beiden Entscheidungen im allgemeinen in ihrer Gedankenführung noch an die bisherige Rechtsprechung des Reichsgerichts anknüpfen und die Möglichkeit eines Rügeverzichts (§ 295 Abs. 2 ZPO) als tragenden Grund für die vorgenommene Einschränkung anführen, wird in der Entscheidung RGZ 161, 61 zur Begründung auch auf die Vorschriften der §§ 551 Nr. 1, 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hingewiesen, wonach nicht einmal die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts unheilbare Nichtigkeit des Urteils zur Folge habe.

  • BGH, 17.06.2025 - AnwZ (Brfg) 24/24

    Widerruf der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

    Die fehlerhafte Verkündung des Urteils vermag die Berufung nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht beruht (vgl. RGZ 161, 61, 63; BGH, Urteil vom 16. März 1964 - III ZR 85/63, BGHZ 41, 249, 253 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1977, 144;… Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 311, Rn. 17;… MünchKommZPO/Musielak/Hüntemann, 7. Aufl., § 311 Rn. 7).
  • BGH, 07.10.1953 - II ZR 208/52

    Verkündungsprotokoll

    Es kann daher unerörtert bleiben, ob der behauptete Verfahrensmangel auch aus dem Grunde unbeachtlich wäre, weil er in der Berufungsinstanz nicht gerügt worden ist (§ 295 ZPO) (vgl. RGZ 161, 61).
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