Rechtsprechung
| RG, 04.12.1942 - VII 94/42 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 170, 203
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 09.01.1960 - V ZR 103/58
Abschluss eines privatschriftlichen "Erbteilsabtretungsvertrages" - …
Das entspricht der durchaus herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (RGZ 106, 320, 324; 170, 203, 206; OGHZ 1, 327, 330; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht 15. Bearb. § 117 II 1 a; Kipp/Coing, Erbrecht 10. Bearb. § 106 I Fußn. 1;… BGB RGRK 11. Aufl. § 504 Anm. 25;… Staudinger/Ostler, BGB 11. Aufl. § 504 Anm. 6;… Palandt/Gramm, BGB 18. Aufl. § 504 Anm. 2;… Erman/Böhle-Stamschräder, BGB 2. Aufl. § 504 Anm. 5) und ist auch vom erkennenden Senat wiederholt ausgesprochen worden (BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 23, 342, 344 [BGH 20.02.1957 - V ZR 125/55]; LM RSiedlG § 4 Nr. 1; Urteil vom 17. Dezember 1958, V ZR 135/57, S. 5 [insoweit BGHZ 29, 113 nicht abgedruckt]).Der Revision ist zuzugeben, daß das gesetzliche Vorkaufsrecht der §§ 2034, 2035 BGB den Schutz der Miterben gegen ein von ihnen nicht gebilligtes Eindringen Fremder in ihre Gemeinschaft bezweckt (RGZ 170, 203, 207).
Ob der Beklagte in diesem Falle nach Bereicherungsgrundsätzen die Rückübertragung seines Erbanteils fordern könnte oder ob ein solcher Anspruch an der Vorschrift des § 814 BGB (vgl. dazu RGZ 170, 203, 207) oder, wie die Revision meint, an den zwischen dem Beklagten und der Stadt getroffenen Abmachungen scheitern würde, braucht nicht entschieden zu werden; denn auf jeden Fall hätten die Kläger ihrerseits das Recht, den Übertragungsempfänger unmittelbar auf Herausgabe des Erlangten in Anspruch zu nehmen.
Die gegenteiligen Schlüsse, welche die Revision aus der Entscheidung RGZ 170, 203 sowie aus den Ausführungen von Staudinger/Lehmann (…BGB 11. Aufl. § 2034 Anm. 5) und Erman/Bartholomeyczik (…a.a.O. § 2034 Anm. 2) zu ziehen versucht, sind verfehlt, weil es sich an den angegebenen Stellen um Übertragung und Zurückübertragung von Erbanteilen, also um dingliche Geschäfte handelt, während im vorliegenden Fall etwas Derartiges nicht stattgefunden hat.
- BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56
Formlose Hoferbenbestimmung
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, das sich in mehreren Entscheidungen (vgl RGZ 153, 157, 207; 169, 73; 170, 203) mit der Frage der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften wegen Formmangels und dem Grundsatz von Treu und Glauben befaßt und schließlich ganz allgemein ausgesprochen hat, die Berufung auf Formmängel sei nach § 242 BGB unzulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen Treu und Glauben widerspreche, die Vertragsansprüche am Formmangel scheitern zu lassen, hat der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 217) bei der Prüfung der Frage, in welchem Verhältnis die §§ 125, 242 BGB zueinander stehen, ausgeführt, das Gebot, Rechtsgeschäfte, die der gesetzlich vorgeschriebenen Form entbehren, als nichtig zu behandeln, verlange grundsätzlich Anerkennung. - BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62
Schriftform beim Mietvertrag
Da es hier um die Wirkung gegen Dritte geht und § 566 BGB die Schriftform gerade im Hinblick auf den Käufer eines Grundstücks und die Wirkung des § 571 BGB bestimmt, ist nicht zu erörtern, ob gegenüber einer Kündigung der Beklagten selbst L. sich hätte auf den Vorvertrag, der 20-jährige Unkündbarkeit vorsah, berufen können (hierzu BGH, Urteil vom 15. April 1955 - V ZR 81/53 -, LM BGB § 242 Ca Nr. 1; weiteres Urteil vom 03. Juli 1963 - V ZR 221/62 -, S. 7 der Gründe; s. auch Soergel/Hefermehl, BGB , § 125 Rdn. 22 und RGZ 170, 203, 205).
- BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59
Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58
Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung
Allerdings hat schon das Reichsgericht in mehreren Entscheidungen (RGZ 153, 59; 157, 207; 169, 73; 170, 203) die Einwirkung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf Rechtsgeschäfte, die der gesetzlichen Form ermangeln, behandelt und schließlich ganz allgemein ausgesprochen, die Berufung auf Formmängel sei nach § 242 BGB unzulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen Treu und Glauben widerspreche, die Vertragsansprüche an dem Formmangel scheitern zu lassen. - BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55
Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB
Dieser Gesichtspunkt hatte zwar bei Erlaß der Entscheidung vom 14. Juli 1923 (RGZ 107, 345 [348/9]) angesichts der damaligen Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Frage des Scheiterns der Berufung auf den Formmangel an der Einrede der allgemeinen Arglist geringere Bedeutung, hat nunmehr aber in Weiterentwicklung der späteren Auffassung das Reichsgericht (vgl. z.B. schon RGZ 107, 357, alsdann insbesondere RGZ 117, 121; 153, 59; 169, 65 [73]; 170, 203) immer größeres Gewicht erlangt (vgl. OGHZ 1, 217; BGHZ 12, 286 [303/304]; 16, 334 [336/337]). - BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 163/80
Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Verlangen der Übertragung des verkauften …
Das Vorkaufsrecht nach § 2034 Abs. 1 BGB soll den Miterben die Möglichkeit eröffnen, den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft zu verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten und Auseinandersetzung oder Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern oder zu sichern, auf die der Anteilserwerber Einfluß nehmen könnte (BGHZ 56, 115, 119; RGZ 170, 203, 207; Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band V. S. 497). - BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53
Kleinsiedlung. Formmangel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.05.1957 - VII ZR 223/56
Bürgschaftserklärung durch Telegramm
Andere Entscheidungen bezeichnen den Formmangel als unbeachtlich, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen Treu und Glauben widerspräche, den Vertragsanspruch am Formmangel scheitern zu lassen (RGZ 170, 203 [205]; BGH in NJW 54, 425). - BGH, 31.05.1965 - III ZR 1/64
Anspruch auf Einwilligung zur Übertragung eines Nachlassanteils - Eintritt eines …
Der rechtliche Ausgangspunkt des Oberlandesgerichts, der Schutzzweck des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Miterben sei, das Eindringen "Fremder" in die Erbengemeinschaft - das infolge der Zulässigkeit von Verfügungen jedes einzelnen Miterben über seinen Nachlaßanteil gemäß § 2033 Abs. 1 BGB möglich ist - zumindest einzuschränken, wird von der Rechtslehre und Rechtsprechung einhellig geteilt (…vgl. BGB-RGRK 11. Aufl. § 2034 Anm. 1;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 2034 Randnote 1;… Planck BGB 4. Aufl. § 2034 Ziff. 1; Lange Erbrecht 1962 § 44 unter III Ziff. 1 S. 551; RGZ 170, 203, 207; BGHZ 15, 102, 105) [BGH 21.10.1954 - IV ZR 128/54] . - BGH, 25.01.1971 - III ZR 36/68
Aufteilung eines Nachlasses; Abschluss eines Erbteils-Kaufvertrages; …
- BGH, 31.10.1962 - V ZR 24/61
Erbteilskauf
- BGH, 19.12.1956 - V ZR 197/55
Rechtsmittel
- BAG, 26.09.1957 - 2 AZR 309/56
Nichtige Wettbewerbsabrede - Vorliegen besonders erschwerender Umstände - Einrede …
- BGH, 21.06.1961 - V ZR 194/59
- BGH, 23.12.1953 - VI ZR 57/53
- BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52
Rechtsmittel
- BGH, 02.07.1970 - III ZR 42/67
- BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 39/57
Rechtsmittel
- BGH, 23.05.1960 - V ZR 63/59
Streit um die Berechtigung zur Berufung auf die Formnichtigkeit eines …
- BGH, 23.04.1958 - V ZR 115/57
Rechtsmittel
- BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 72/59
Rechtsmittel
- BGH, 18.03.1958 - VIII ZR 64/57
Rechtsmittel
- BGH, 22.06.1951 - V ZR 72/50
Rechtsmittel
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