Rechtsprechung
| RG, 12.12.1907 - Rep. IV. 221/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ausstattungsversprechen; Leibrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 204
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 03.03.1954 - VI ZR 259/52
Auflassungsvormerkung und Mietvertrag
Bei urkundlichen Erklärungen können auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände zur Deutung des Sinnes der Erklärungen herangezogen werden, ohne daß hierbei die Grenzen zu eng gezogen werden dürfen (RGZ 67, 204 [214]). - BFH, 25.04.1990 - X R 38/86
Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der …
Nach im Zivilrecht herrschender Meinung ist die "Leibrente i.S. der §§ 759 ff. BGB" ein "in sich geschlossenes einheitliches Recht, dem die Eigenschaft der Nutzbarkeit i.S. der §§ 99 Abs. 2 und 100 BGB beiwohnt" (Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 12. Dezember 1907 IV 221/07, RGZ 67, 204, 210, m.w.N.). - BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65
Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung …
Nach der Rechtsprechung würde hierzu zwar ein wenn auch unvollkommener Ausdruck des Parteiwillens in der Urkunde ausreichen; auch dürfen, wie das Reichsgericht schon im Jahr 1907 erkannt hat (RGZ 67, 204, 214), die Auslegungsgrenzen nicht zu eng gezogen werden (vgl. in dieser Richtung neuerdings das Senatsurteil vom 13. Oktober 1967, V ZR 83/66, LM BGB § 313 Nr. 30).
- BFH, 18.03.1980 - VIII R 69/78
Anläßlich einer Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge …
Das dem Kläger als Gegenleistung für die Betriebsübertragung eingeräumte Rentenstammrecht wirft Erträge auf Lebensdauer ab, und zwar in der Form fortlaufend wiederkehrender gleichmäßiger Leistungen in Geld (vgl. Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 12. Dezember 1907 IV 221/07, RGZ 67, 204, 213; BGH-Urteil vom 16. Dezember 1965 II ZR 274/63, BB 1966, 305).Mit dem Merkmal der Gleichmäßigkeit der Leistungen wäre es zwar unvereinbar, wenn die Vertragsparteien die wiederkehrenden Einzelleistungen von wirtschaftlichen Voraussetzungen irgendwelcher Art - wie z.B. von der Höhe des Gewinns des übertragenen Betriebes - abhängig gemacht hätten (vgl. RG-Urteile in RGZ 67, 204, 213; vom 19. März 1936 IV 277/35, RGZ 150, 385, 391).
- BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs auf Rentenbasis; Abgrenzung eines …
Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593). - BGH, 16.09.1971 - VII ZR 312/69
Maklervertrag durch rechtsanwaltliche Beratung und Vermittlung hinsichtlich eines …
Für die Wirksamkeit eines Leibrentenversprechens, das nach § 761 BGB der Schriftform bedarf, hat das Reichsgericht ausgesprochen, daß "der für das Rechtsgeschäft wesentliche Inhalt sich vollständig und unmittelbar aus der Urkunde ergeben muß" (RGZ 67, 204, 214). - KG, 17.04.2020 - 1 W 262/19
Grundbuchverfahren: Nachweis des Erlöschens einer subjektiv-persönlichen Reallast …
Die Leibrente ist ein einheitlich nutzbares Recht, das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen (BGH, Urteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - juris; Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - juris; RGZ 67, 204, 208). - BFH, 28.11.1967 - II 72/63
Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht - …
Eine solche liegt hier aber nicht vor (vgl. Urteile des RG IV 221/07 vom 12. Dezember 1907, RGZ 67, 204 [212 f.], und IV 277/35 vom 19. März 1936, RGZ 150, 385 [391], sowie Urteile des BGH IV ZR 136/51 vom 3. April 1952, BGHZ 5, 302 [305], -- hier Unterhalt des unehelichen Kindes -- und II ZR 274/63 vom 16. Dezember 1965, Der Betrieb 1966 S. 419. - BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
Vormund - Rente - Gegenvormund - Geistesschwäche
Diese Erträge müssen Sachen oder Rechte sein9 welche selbständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht bestehen, aus dem sie hervorgegangen sindu Es muß sich um Teilleistungen handeln, die im Rechtsverkehr als etwas von dem Stammrecht Verschiedenes angesehen werden (Soergel-Baur, Bürgerliches Gesetzbuch9 11" Aufl" Band 19 1978, @ 99, RdNr 10;…Staudinger-Dilcher" Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl 1980" @ 99 RdNr 10)" Das gilt zB für die einzelnen Leistungen aufgrund eines Leibrentenver- trages; Sie sind Nutzungen des Leibrentenrechts (RGZ 67, 204, 210; 68, 3409 343; 809 208" 209}" Die hiernach für den Begriff der Rechtsfrucht wesentliche Unterscheidung zwischen Stammrecht und dem Anspruch auf Einzelleistungen" die das Stammrecht "vermöge seines Bestehens aus sich selbst hervorbringt" (RGZ 80, 2089 209), trifft auch für Rentenleistungen aus der gesetzliChen Rentenversicherung zu. - BFH, 27.09.1973 - VIII R 77/69
Behandlung einer Unterhaltsrente als Leibrente oder dauernde Last; Bedeutung des …
Zwar wäre die nach § 761 BGB erforderliche Schriftform gewahrt, weil ein schriftliches Versprechen auch in einem Brief erteilt werden kann (Urteil des RG vom 12. Dezember 1907 IV 221/07, RGZ 67, 204 [214]) und die stillschweigende, formlose Annahme durch den Empfänger zur Gültigkeit des Leibrentenvertrages ausreicht. - FG Hamburg, 16.07.1999 - VI 263/97
Schädliche Verwendung einer Kapitallebensversicherung
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