Rechtsprechung
| RG, 08.12.1909 - Rep. V. 40/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Einheitliche Bebauung mehrerer Grundstücke. Zwangsversteigerung..
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 72, 269
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12
Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines …
Rn. 10 c) Gemessen an dem Grundsatz objektiver Auslegung hat das Berufungsgericht zu Recht dem Inhalt des Wertgutachtens, der Terminsbestimmung und dem tatsächlichen Besitzstand (vgl. dazu RGZ 72, 269, 271 f.; Nußbaum, Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, S. 137 f.) bei der Auslegung keine Bedeutung beigemessen, sondern entscheidend auf die Bezeichnung des Grundstücks nach dem Liegenschaftskataster abgestellt.Daraus ergibt sich, dass mit der dem Grundbuch entnommenen Bezeichnung nach dem Liegenschaftskataster das Versteigerungsobjekt im Regelfall abschließend bestimmt ist (Senat, Urteil vom 15. März 1996 - V ZR 273/94, DtZ 1996, 212; RG, Gruchot 55 [1911], 1114, 1117; RGZ 72, 269, 271 f.;… Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 90 Rn. 2.4;… Eickmann, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, 2. Aufl., S. 214;… Steiner/Eickmann, ZVG, 9. Aufl., § 90 Rn. 7;… Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 90 Rn. 7;… Mohrbutter/Drischler/Radtke/Tiedemann, Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungspraxis, 7. Aufl., Bd. 1, S. 111 f.; Reiß, Grenzrecht und Grenzprozess, S. 56 f.;… Fischer/Schaefer, Die Gesetzgebung betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Reiche und in Preußen, 2. Aufl., § 90 Rn. 2;… Wolff, ZVG, 3. Aufl., § 90 Rn. 3 f;… Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 82 Rn. 2, § 90 Rn. 2, 6 mwN zur älteren Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch RGZ 15, 249 ff.; 18, 275, 280;… Motive zum ZVG, 1889, S. 242; Nußbaum, Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, S. 137 ff.).
- BGH, 17.09.1954 - V ZR 35/54
Rechtsmittel
Die Grundstückseigentümer sind daher gemäß § 946 BGB auch Eigentümer der Bauten geworden, zumal der in RGZ 83, 142 [147/148] behandelte Sonderfall nicht vorliegt (Duldungspflicht des Überbaus vom Nachbargrundstück aus gemäß § 912 BGB, die zur entsprechenden Anwendung des § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB und mithin zum Eigentum des Grundstückseigentümers führt, welcher den Überbau ausführt; vgl. auch RGZ 72, 269 [272]). - BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
Überbau bei Grunddienstbarkeiten
Das Reichsgericht hat das anfänglich strikt verneint, da es sich bei den §§ 912ff BGB um Ausnahmevorschriften handele - nämlich um eine Durchbrechung des sachenrechtlichen Grundsatzes "superficies solo cedit" (§§ 94 Abs. 1, 946 BGB) - und eine Ausdehnung auf andere, scheinbar gleichgestaltete Sachverhältnisse nicht in Betracht komme (RGZ 47, 356, 360; 65, 361, 362f; 72, 269, 272).
- BGH, 12.07.1971 - V ZR 46/69
Grunddienstbarkeit nach Badischem Landrecht
Der Senat folgt demgegenüber mit dem Berufungsgericht der auch im Schrifttum gebilligten Auffassung des Reichsgerichts, wonach der Rechtsgrund für die Entstehung der Dienstbarkeit in der Widmung nach LRS 692 zu sehen ist, der Erwerb der Dienstbarkeit aber mit Rücksicht auf den Grundsatz, daß ein Recht an eigener Sache ausgeschlossen ist, erst mit der Trennung der Grundstücke erfolgen konnte, und es sich somit bei der Trennung um eine den Rechtserwerb hinausschiebende Bedingung handelte, bei der es auf den Willen der Beteiligten nicht mehr ankam (RGZ 72, 269, 273; Meisner, JW 1925, 2187, 2188; Kodes NJW 1963, 1017 Nr. 13 Anm.;… Meisner/Stern/Hodes a.a.O. 5. Aufl. S. 702).Die von dem Voreigentümer des Grundstücks des Beklagten vor dem Jahr 1898 erworbene dingliche Rechtsposition ist nach Art. 184 EGBGB bestehen geblieben und konnte deshalb auch noch nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches durch Eintritt der Bedingung in eine Grunddienstbarkeit übergehen (vgl. RGZ 72, 269, 273).
- OLG Bremen, 04.03.1993 - 2 U 72/92
Zulässigkeit eines Aufhebungsantrags wegen Versäumung der Klagefrist; Verwertung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.01.1957 - V ZR 83/55
Rechtsmittel
Es erscheint zunächst zweifelhaft, ob die Beklagte, die der Willensrichtung des Erbauers besondere Bedeutung für die Frage der Bestandteilseigenschaft beimißt (im Anschluß an RGZ 61, 188 [192] und 72, 269 [272]), in der Revisionsinstanz noch mit der Behauptung gehört werden kann, daß nach E. Willen die Giebelwand ausschließlich zu dem Geschäftshaus habe gehören sollen.
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