Rechtsprechung
| RG, 17.02.1910 - Rep. VI. 61/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 73, 131
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Köln, 23.01.2014 - 12 U 23/13
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Einrede der Verjährung
Rn. 48 Bereits in der vom Bundesgerichtshof (BGH…, Urteil vom 5.12.1980, I ZR 179/78, zitiert nach juris, Rn. 24 = NJW 1981, 1955, 1956) zur Herleitung seiner Rechtsprechung zitierten Entscheidung des Reichsgerichts vom 17.2.1910 (VI 61/09, RGZ 73, 131, 132) ist einer fortdauernden Rentenzahlung ausdrücklich nur deshalb die Bedeutung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses beigemessen worden, weil nach Treu und Glauben nicht habe angenommen werden können, dass die beklagte Straßenbahngesellschaft den klagenden Geschädigten durch freiwillige Zahlung schlechter habe stellen wollen als bei Zuspruch durch Urteil. - OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20
Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten
Anerkenntnis i.S.d. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist jedes tatsächliche Verhalten des Schuldners dem Gläubiger gegenüber, aus dem sich klar und unzweideutig ergibt, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist, und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, der Schuldner werde sich nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen (…BGH NJW 2007, 2843 Rn. 12; BGH NJW 2012, 2180, 2183; 2012, 3229, 3230; NJW 2014, 2574, 2575; einen Vertrauenstatbestand für entbehrlich haltend OLG Schleswig SchlHA 2013, 122 = FamRZ 2013, 1973 = BeckRS 2013, 4959;… Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, Rn. 7;… Palandt/Ellenberger Rn. 2; so auch RGZ 73, 131 (132); RGZ 113, 234 (238).Einer Willenserklärung bedarf es bei alledem nicht (RGZ 78, 130 (132); BGHZ 95, 76 = NJW 1985, 2945; BGH NJW 1988, 254 f.; NJW-RR 1994, 373; insbesondere braucht das Anerkenntnis im Gegensatz zum Schuldanerkenntnis i.S.d. § 781 BGB keinen Bindungswillen des Schuldners kundzugeben (RGZ 73, 131, 132).
- BGH, 22.01.1974 - VI ZR 26/73
Anforderungen an die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis
Insbesondere geht die Rüge der Revision fehl, , aus der Weigerung des Versicherers, im Prozeßfall nicht mehr als 53.000 DM zu zahlen, folge gerade die Nichtanerkennung eines diese Summe übersteigenden Betrages (RGZ 73, 131, 133).Zur Unterbrechung der Verjährung reicht aber auch ein Anerkenntnis oder ein diesem gleichzustellendes Verhalten aus, das den Anspruch in seinem Grund zum Gegenstand hat (RGZ 113, 234, 238; 73, 131; Kalifelz, Die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche, in Kraftverkehrsrecht von A - Z, Erläuterung E II 2 a ) .
- BGH, 12.07.1960 - VI ZR 163/59
Haftungsverteilung bei Anfahren eines aus einer Straßenbahn aussteigenden …
Durch eine solche Anerkennung allein dem Grunde nach wird die Verjährung hinsichtlich der ganzen Forderung unterbrochen, auch wenn der Verpflichtete, wie hier, gegen deren Höhe Einwendungen erhebt (RGZ 63, 382, 389; 73, 131; BGB RGRK § 208 Anm. 9). - BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78
Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen …
Anerkenntnis im Sinne dieser Vorschrift ist ein tatsächliches Verhalten des Schuldners dem Gläubiger gegenüber, aus dem sich klar und unzweideutig ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist (RGZ 73, 131, 132; BGH LM Nr. 1 zu § 208; Münchener Kommentar § 208 BGB Anm. B I 1) und angesichts dessen der Beteiligte darauf vertrauen darf, daß sich der Verpflichtete nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird. - BGH, 15.04.1982 - IX ZR 29/81
Unterlassen der Festsetzung eines Hundertsatzes im Rentenbescheid aufgrund des …
Handelte es sich um ein Anerkenntnisurteil, so ist dem Vorbringen der Klage zu entnehmen, welcher Sachstand im Sinne des § 323 ZPO maßgebend war (RGZ 73, 131; RG HRR 1933 Nr. 879; OLG Dresden OLGZ 17, 322;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 323 Anm. II 3;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 38. Aufl. § 323 Anm. II;… Zöller/Vollkommer ZPO 13. Aufl. § 323 Anm. 4 a aa). - BGH, 17.11.1959 - VI ZR 207/58
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