Rechtsprechung
| RG, 19.09.1910 - Rep. VI. 403/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 74, 224
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94
Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts
Allerdings liegt eine sittenwidrige Schädigung regelmäßig dann vor, wenn ein Schuldner planmäßig mit eingeweihten Helfern zusammenarbeitet, um sein wesentliches pfändbares Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu retten (RGZ 74, 224, 229 f; HRR 1928 Nr. 907;… BGH, Urt. v. 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53, LM § 826 (Ge) BGB Nr. 2; v. 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67, FamRZ 1970, 188, 190; v. 30. Oktober 1973 - VI ZR 27/71, WM 1974, 99, 100 f; vgl. auch RG WarnR 1920 Nr. 103 S. 132 f) . - BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68
Seeversicherung
- OLG Hamm, 17.12.2004 - 9 U 30/03
Aktivlegitimation, Sozialhilfe, Unterhaltsgläubiger, Vollstreckungstitel, …
Insoweit ist es seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 19.9.1910 ( RGZ 74, 224 ) gefestigte, zuletzt durch BGH NJW 2000, 3138 bestätigte, höchstrichterliche Rechtsprechung, dass allein der anfechtungsrechtlich relevante Vorsatz des Schuldners, durch sein Verhalten seine Gläubiger zu benachteiligen und die Kenntnis des anderen Teils davon noch nicht ausreichen, eine Schadensersatzpflicht nach § 826 BGB auszulösen.
- BGH, 12.11.1953 - IV ZR 123/53
Rechtsmittel
Nach der herrschenden Meinung sind in diesem Falle Ansprüche auf Schadensersatz nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über unerlaubte Handlungen nicht gegeben, weil die sondergesetzlichen Bestimmungen über die Gläubigeranfechtung abschliessenden Charakter haben (RGZ 74, 224 [226]; RG JW 1909, 697 [698]).Das Reichsgericht hat betrügliche Täuschungen, arglistige Verschleierung der den Gläubiger schädigenden Machenschaften, Veräusserung der gesamten pfändbaren Habe des Schuldners an den Anfechtungsgegner und ähnliches als sittenwidrige Schadenszufügungen, die eine Ersatzpflicht nach § 826 BGB auslösen können, angesehen, wobei es besonders darauf hingewiesen hat, dass die in Betracht kommenden Rechtsakte nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit und nach ihrem ganzen Zusammenhang gewürdigt werden müssen (RGZ 74, 224 [227, 229]; RG Gruch 52, 1012 [1015, 1016]; RG LZ 1920, 642 [643]; 1928, 1324 [1325]).
- BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71
Voraussetzungen für die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts - Verstoß gegen die …
Es bedarf allerdings noch eines Eigehens auf die weitere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach besondere Umstände im Sinne der aufgeführten Rechtsprechung dann vorliegen, wenn der Unterhaltungsschuldner durch eine Reihe planmäßiger, in sich zusammenhängender Maßnahmen seine Erwerbstätigkeit aufgibt, sich seines gesamten greifbaren Vermögens entäußert und es einem mit dem Sachverhalt vertrauten Dritten zuwendet, um auf diesem Weg der (geschiedenen) Ehefrau den Zugriff wegen ihres Unterhaltsanspruchs zu vereiteln (LM § 826 - Ge - BGB Nr. 2 unter Bezugnahme auf RGZ 74, 224, 229). - BGH, 02.12.1969 - VI ZR 259/67
Klage auf Schadensersatz wegen Beihilfe zur Unterhaltsentziehung - Vornahme einer …
Mit Recht hat das Berufungsgericht hierin eine von der früheren Beklagten mitgewollte und mitverursachte sittenwidrige Schädigung der Klägerin erblickt (vgl. RGZ 74, 224, 227;… Urteile des erkennenden Senats vom 3. Februar 1954 - VI ZR 40/53 = a.a.O. und vom 24. März 1964 - VI ZR 244/62 - VersR 1964, 642). - OLG Celle, 25.09.1985 - 9 U 217/84
Anspruch auf Auszahlung restlichen Abfindungsguthabens; Zulässigkeit einer …
Rn. 16 Auf die Frage, ob § 138 BGB unter dem Gesichtspunkt der Gläubigerbenachteiligung nicht zum Zuge kommen kann, weil die Regelungen über die Anfechtbarkeit wegen Gläubigerbenachteiligung gem. §§ 29 ff. KO abschließenden Charakter haben (so RGZ 74, 224, 226; 170, 328 (332); BGHZ 56, 339, 355 [BGH 05.07.1971 - II ZR 176/68];… Heckelmann, Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen, München 1973, S. 116 ff. m.w. N.; a.A. Uhlenbruck, Anm. zu BAG Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 4 zu § 30 KO), braucht daher nicht eingegangen zu werden. - BGH, 31.05.1968 - V ZR 26/65
Eigentumsübertragung zwecks Einschränkung von Vollstreckungsmöglichkeiten - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 69, 143, 146; 74, 224, 226; 170, 328, 332) und auch des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 25. Januar 1961, V ZR 156/59, vom 8. Juni 1965, V ZR 15/64, und 25. Februar 1966, V ZR 197/63, WM 1966, 584 sowie Urteil vom 7. Januar 1963, VII ZR 214/61, WM 1963, 526) sind Rechtsgeschäfte, die ein Schuldner in der dem ändern Teil bekannten Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, nicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten gemäß § 134 oder § 138 Abs. 1 BGB nichtig, sondern nur anfechtbar nach den Bestimmungen der Konkursordnung oder des Anfechtungsgesetzes. - BGH, 24.03.1964 - VI ZR 244/62
Haftung auf Schadensersatz wegen Vereitelung von Unterhaltsansprüchen eines …
Diese Beurteilung steht im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 74, 224, 227; BGH LM Nr. 2 zu § 826 [Ge] BGB = NJW 1954, 600); sie wird von der Revision vergeblich bekämpft. - BGH, 03.02.1954 - VI ZR 40/53
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht befindet sich in Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das in RGZ 74, 224 [229] einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB in einem Falle bejaht hat, in dem der schuldig geschiedene Ehemann durch eine Reihe planmässig unternommener, in sich zusammenhängender Maßnahmen sich seines gesamten greifbaren Vermögens entäussert und es einem mit dem Sachverhalt vertrauten Dritten zugewendet hatte, um auf diesem Wege der geschiedenen Ehefrau den Zugriff wegen ihres Unterhaltsanspruchs zu vereiteln. - BGH, 16.02.1955 - IV ZR 232/54
Rechtsmittel
- BGH, 05.07.1971 - II ZR 271/67
Anspruch auf Schadensersatz aus einer Schiffsbaurisiko-Versicherung - …
- BGH, 16.02.1951 - V ZR 106/50
Rechtsmittel
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