Rechtsprechung
| RG, 11.12.1913 - Rep. II. 505/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 354
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Auch aus der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 83, 354, 358; 153, 101, 107; BGHZ 73, 363, 365; 102, 167, 171 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]; BGH, Urteil vom 11. März 1987 - IV a ZR 290/85 = WuM 1987, 631 unter II 2 - insoweit in BGHZ 100, 132 nicht abgedruckt) nicht selten gebrauchten Formulierung, für den Verjährungsbeginn reiche es bei einer noch nicht bezifferten oder noch nicht bezifferbaren Forderung aus, wenn der Gläubiger seinen Anspruch zwar noch nicht mit einer Leistungsklage geltend machen, aber zumindest eine Feststellungsklage erheben könne, läßt sich für den Standpunkt des vorlegenden Gerichts nichts herleiten. - BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86
Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied …
Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichtes, daß die fünfjährige Verjährungsfrist aus § 93 Abs. 6 AktG im Hinblick auf die Vorschrift des § 198 Satz 1 BGB im Zeitpunkt der Entstehung des aus § 93 Abs. 2 AktG hergeleiteten Schadensersatzanspruches, nicht jedoch mit der Kenntniserlangung vom Eintritt des Schadens durch die Beklagte begonnen hat (RGZ 83, 354, 356 zu § 34 Abs. 4 GenG; RG JW 1932, 1648 zu §§ 241, 249 HGB;… Schilling in Großkomm. AktG, 3. Aufl. § 93 Anm. 59;… Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropf, AktG, 1974, § 93 Rdnr. 85;… Mertens in Kölner Komm. z. AktG, 1985, § 93 Rdnr. 79;… Godin/Wilhelmi, AktG 4. Aufl. § 9 Anm. 31;… Baumbach/Hueck, AktG 13. Aufl. § 93 Rdnr. 19).Des weiteren ist die Voraussetzung dann zu bejahen, wenn durch die Verletzungshandlung eine - als Schaden anzusehende - Verschlechterung der Vermögenslage eintritt, ohne daß zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht, ob der Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird (RGZ 83, 354, 360; 87, 306, 311/312; 153, 101, 106/107; RG JW 1932, 1648, 1649; RG HRR 1940, Nr. 980).
Als dritte Gruppe kommen die Fälle in Betracht, in denen eine Verschlechterung der Vermögenslage im Sinne der vorstehenden Fallgruppe oder auch eine endgültiger Teilschaden eingetreten ist und mit der nicht entferntliegenden Möglichkeit des Auftretens weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und zu berücksichtigender Schäden bei verständiger Würdigung gerechnet werden kann oder solche als spätere schädigende - vorauszusehende oder zu erwartende - Folge des zum Schadensersatz verpflichtenden Verhaltens eintreten (…BGH Urt. v. 2. Dezember 1966 - VI ZR 88/66 VersR 1967, 256, 257;… Urt. v. 25. Januar 1972 - VI ZR 20/71 VersR 1972, 459, 460 = NJW 1972, 198;… Urt. v. 30. Oktober 1973 - VI ZR 51/72 VersR 1974, 248; RGZ 83, 354, 360; 87, 306, 312; RG JW 1932, 1648; RG HRR 1940, Nr. 980).
- OLG München, 27.04.2026 - 19 U 3262/25
Verjährung, Kaufpreisverrechnung, Gesellschaftsanteilskauf, Anspruchsfälligkeit, …
Denn die Feststellungsklage ist die Form, in der ein Anspruch mit derselben, die Verjährung unterbrechenden Wirkung einer Leistungsklage zur Geltung gebracht werden muss, wenn der Berechtigte die Leistungsklage (noch) nicht erheben kann (so schon RG, Urteil vom 11. Dezember 1913 - II 505/13 - RGZ 83, 354 ; s. auch BGH…, Urteil vom 19. Januar 1978 - VII ZR 304/75 - juris Rn. 16).
- BGH, 19.01.1978 - VII ZR 304/75
Beginn der Verjährungsfrist
Denn die Feststellungsklage ist die Form, in der ein Anspruch mit derselben, die Verjährung unterbrechenden Wirkung einer Leistungsklage zur Geltung gebracht werden muß, wenn der Berechtigte die Leistungsklage (noch) nicht erheben kann (vgl. RGZ 83, 354, 358; RG JW 1907, 302 Nr. 5;… Staudinger/Coing, BGB, 11. Aufl., Anm. 2 zu § 198;… Erman-Hefermehl, BGB, 6. Aufl., Anm. 1 zu § 198;… Palandt-Heinrichs, BGB, 37. Aufl., Anm. 1 zu § 198;… Soergel/Augustin, BGB, 10. Aufl., § 198 Anm. 3;… Johannsen in RGRK BGB, 12. Aufl., § 198 Rn. 2). - BGH, 12.01.1973 - V ZR 61/71
Zahlung von Erschließungsbeiträgen - Verjährung des Anspruchs - Zeitpunkt der …
Voraussetzung für den Beginn der Verjährung ist somit, daß der Anspruch gegen seinen Schuldner geltend gemacht werden kann, also klagereif ist (RGZ 83, 354, 356;… Staudinger, BGB 11. Aufl. § 198 Anm. 2;… Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 198 Anm. 1;… BGB RGRK 11. Aufl. § 198 Anm. 2).Es genügt zwar, um die Verjährung in Lauf zu setzen, die Möglichkeit der Erhebung einer Feststellungsklage (RGZ 83, 354, 358).
- ArbG Duisburg, 06.05.2013 - 3 Ca 650/13
Insolvenzsozialplan, Massenunzulänglichkeit, Verjährung, Feststellungsinteresse
Rn. 50 Nach h. M. im allgemeinen Zivilrecht ist ein Anspruch im Sinne des § § 199 BGB entstanden, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (st. Rspr., vgl. RG v. 11.12.1913, II 505/13, RGZ 83, 354; BGH v. 17.2.1971, VIII ZR 4/70, BGHZ 55, 340;… vgl. auch MK/Grothe, 6. Aufl., BGB § 199 Rn. 4). - BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Rechtsmittel
Daraus folgt, daß die Verjährung dieses Anspruchs einheitlich auch für die erst später entstehenden, aber voraussehbaren Folgen beginnt, und zwar wird die Verjährung einheitlich schon dann in Lauf gesetzt, wenn die Möglichkeit besteht, eine die Verjährung unterbrechende Feststellungsklage zu erheben (RGZ 83, 354 [358, 360]; 87, 306 [311]; 153, 101 [107]; RG HRR 1938 Nr. 1041; BGH vom 28.5.1957 - VIII 205/56). - BGH, 20.10.1959 - VI ZR 166/58
Rechtsmittel
Ungewißheit über Umfang oder Höhe des Schadens aber schließt den Beginn der Verjährung nicht aus; denn der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entspringende Schaden stellt sich nicht als Summe einzelner selbständiger, nicht zusammenhängender Schäden, sondern als Einheit dar, weshalb alle Folgezustände, die im Zeitpunkt der Erlangung allgemeinen Wissens um den Schaden überhaupt nur als möglich vorauszusehen waren, mit solcher allgemeinen Kenntnis als dem Verletzten bekannt gelten (RGZ 83, 354, 360; 119, 204, 208; RG JW 1937, 1307 Nr. 5). - OLG Köln, 19.09.1988 - 8 U 13/88
Steuerberatung; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs
Da nach dem im Verjährungs recht geltenden Grundsatz der Schadenseinheit für alle Schadensfolgen eine einheitliche Verjährungsfrist gilt (vgl. RGZ 83, 354; 360; BGH DB 1960, 667; BGHZ 50, 21, 24 = NJW 1968, 1324), trat die Verjährung gemäß § 68 StBerG bezüglich der Beteiligung an der Grundstücksgemeinschaft EC-T im Dezember 1981 und bezüglich der Beteiligung am EC-M im Juni/Juli 1983 ein. - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 18 RJ 155/97
Rentenversicherung
- BGH, 19.01.1978 - VII ZR 92/76
Durch Auslegung ermittelte Rechte und Pflichten für einen "Betriebsberater" aus …
- BGH, 17.11.1960 - VII ZR 164/59
Rechtsmittel
- BGH, 09.01.1960 - V ZR 154/58
Unterlassungsklage wegen wesentlicher Beeinträchtigung der Benutzung eines …
- BGH, 12.06.1963 - V ZR 128/62
Rechtsmittel
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