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Rechtsprechung
   RG, 04.04.1914 - Rep. I. 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1914,111
RG, 04.04.1914 - Rep. I. 3/14 (https://dejure.org/1914,111)
RG, Entscheidung vom 04.04.1914 - Rep. I. 3/14 (https://dejure.org/1914,111)
RG, Entscheidung vom 04. April 1914 - Rep. I. 3/14 (https://dejure.org/1914,111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Feststellungsurteil. Rechtskraft. Verjährung. Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 84, 370
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Eine in diesem Sinne rechtskräftige Feststellung liegt nämlich nach allgemeiner Meinung nicht erst vor, wenn der Schuldner zu einer bezifferten Zahlung oder zu einer bestimmten anderen Leistung verurteilt worden ist; es genügt ein Urteil oder eine andere Entscheidung, die seine Leistungspflicht rechtskräftig feststellt (…BGH, Urt. v. 3. November 1988, IX ZR 203/87, NJW-RR 1989, 215; RGZ 84, 370, 373 f.;… Bamberger/Roth/Henrich, BGB, § 197 Rdn. 14;… Erman/Schmidt-Räntsch, aaO, § 197 Rdn. 10;… MünchKomm-BGB/Grothe, aaO, § 197 Rdn. 14;… Soergel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 197 Rdn. 25;… Staudinger/Peters, aaO, § 197 Rdn. 24).
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …

    Dieser für die Schadensliquidation aus Urheberund Patentverletzungen vom Reichsgericht entwickelte Grundsatz, dem gewohnheitsrechtlicher Rang zukommt (RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 95, 223; 130, 108; RG GRUR 1938, 449; GRUR 1934, 627), entspricht der Interessenlage bei allen Eingriffen in Ausschließlichkeitsrechte, die üblicherweise nur gegen Entgelt gestattet werden.
  • OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung …

    Rn. 21 Auch die Verfügung des Richters vom 7.12.2012 mit der Ankündigung, das Verfahren nicht weiter zu fördern, die Akte vielmehr wegzulegen anstatt - wie von Antragsgegnerseite beantragt - alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen, war verfahrensfehlerhaft; mangels Bezifferung des Leistungsantrags durch die Antragstellerin (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) wäre dieser als unzulässig zu verwerfen gewesen (vgl. etwa RGZ 84, 370;… Greger, in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 254 Rdn. 11).
  • OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24

    Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …

    Ebenso wie bei der Feststellung einer Schadensersatzpflicht im gewerblichen Rechtsschutz (…dazu etwa Zigann/Werner, in: Cepl/Voß, Prozesskommentar Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 3. Aufl. 2022, § 254 ZPO Rn. 8;… BeckOK-ZPO/Bacher, Ed. 54, § 254 Rn. 2 m.w.N.; siehe zudem schon RG, Urteil vom 4. April 1914 - I 3/14, RGZ 84, 370, 373 f) mit etwas großzügiger Betrachtung sprechen die Prozessökonomie, das Bedürfnis an einer endgültigen Klärung und die Verjährungsfragen vorliegend für die Annahme eines Feststellungsinteresses und nicht für die Annahme eines unbedingten Vorrangs der Stufenklage.
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98

    Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent

    Den Grundsatz der nationalen Erschöpfung hat bereits das Reichsgericht vertreten (RGZ 51, 263, 266 f. - Mariani; RGSt 36, 178, 179 = BlPMZ 1904, 36, 37 - Schnürlochösen; RGZ 84, 370, 375 - Kühler).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    In weiteren Entscheidungen (so z.B. in RGZ 50, 111, 115 - Gebrauchsmusterfall - RGZ 84, 370, 377; 95, 220; 126, 127, 132) ist der Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns ohne nähere Begründung, nur unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung oder auch ohne solche Bezugnahme, als bestehend anerkannt worden.
  • OLG Köln, 26.04.2013 - 6 U 171/11

    Berechnung des Verletzergewinns

    Die in der Berufungsinstanz vertretene Ansicht der Beklagten, ein Feststellungsurteil könne die Verjährung des bezifferten Anspruchs nicht beeinflussen, steht im Widerspruch sowohl zur Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urteil vom 4.4. 1914 - Rep. I. 3/14 - RGZ 84, 370, 373 f., betreffend einen Schadensersatzanspruch nach einer Patentverletzung) als auch des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 3.11.1988 - IX ZR 203/87 - NJW-RR 1989, 215, 216).
  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 6 W 83/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Verjährung des prozessualen …

    Eine in diesem Sinne rechtskräftige Feststellung liegt nämlich nach allgemeiner Meinung nicht erst vor, wenn der Schuldner zu einer bezifferten Zahlung oder zu einer bestimmten anderen Leistung verurteilt worden ist; es genügt ein Urteil oder eine andere Entscheidung, die seine Leistungspflicht rechtskräftig feststellt (…BGH, Urt. v. 3. November 1988, IX ZR 203/87, NJW-RR 1989, 215; RGZ 84, 370, 373 f.;… Bamberger/Roth/Henrich, BGB, § 197 Rdn. 14;… Erman/Schmidt-Räntsch, aaO, § 197 Rdn. 10;… Münch-Komm-BGB/Grothe, aaO, § 197 Rdn. 14;… Soergel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 197 Rdn. 25;… Staudinger/Peters, aaO, § 197 Rdn. 24).
  • BGH, 04.11.1953 - VI ZR 112/52
    Wenn, was naheliegt, die Klage als sogenannte Stufenklage gemäss § 254 ZPO aufzufassen war, so hätte das Berufungsgericht nur über den Antrag auf Rechnungslegung durch Teilurteil entscheiden dürfen und die Entscheidung über den Herausgabeantrag dem zweiten Verfahrensabschnitt vorbehalten müssen (RGZ 84, 370 [372]; RG HRR 1937, 293).

    Das ist aber nicht der Fall, denn es erscheint unbedenklich, die Entscheidung zu II c als eine unter § 256 ZPO fallende Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten aufzufassen (so in einem ähnlichen Fall RGZ 84, 370 [373]).

  • BGH, 28.05.1958 - IV ZR 334/57

    Rechtsmittel

    Da die Klägerin ihren Leistungsanspruch erst bestimmt bezeichnen konnte, nachdem der Beklagte Rechnung gelegt hatte, hätte das Landgericht, wenn es richtig verfahren wäre, zunächst nur ein Teilanerkenntnisurteil über die Verpflichtung zur Rechnungslegung erlassen dürfen und die Entscheidung über den Herausgabeanspruch dem späteren Urteil überlassen müssen (RGZ 84, 370).

    Unter Berufung auf die in RGZ 84, 370 ausgeführten Rechtsgedanken wird auch angenommen, daß dem Schuldner die Aufrechnung schon durch ein rechtskräftiges Urteil, durch das seine Verpflichtung zur Leistung festgestellt wird, unmöglich gemacht wird (vgl. Schuler NJW 1956, 1497).

  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 13 Ta 341/06

    Kostenerstattungsanspruch - Verjährungsfrist

  • BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65

    Territorialitätsprinzip im Sortenschutzrecht

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

  • LG Bamberg, 22.05.2018 - 2 O 482/13

    Entscheidung nach Aktenlage nach Verweisung und Zurückverweisung

  • OLG Köln, 16.03.1990 - 6 U 83/89
  • BGH, 04.03.1975 - X ZR 28/72

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Geltendmachung der durch …

  • VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05

    Verjährung und Verwirkung von Kostenerstattungsansprüchen - hier: Pauschale für …

  • BGH, 11.03.1963 - VII ZR 92/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1952 - I ZR 88/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 270/52

    Rechtsmittel

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